Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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Der betreffende Arzt hat den Therapiebeginn "spätestens bis:" auf den 13.1. datiert.
Im Rahmenvertrag steht, dass die Angabe des Arztes maßgebend ist, wenn er nichts vermerkt: 14 Tage nach Ausstellung.
Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen damit?
Liebe Grüße und einen guten Start in die Arbeitswoche
R.
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Rederei2011 schrieb:
Hallo ins Land- nehmt Ihr Verordnungen an, die jetzt ausgestellt werden, welche ich aber erst Mitte Januar nach Schulbeginn anfangen kann?
Der betreffende Arzt hat den Therapiebeginn "spätestens bis:" auf den 13.1. datiert.
Im Rahmenvertrag steht, dass die Angabe des Arztes maßgebend ist, wenn er nichts vermerkt: 14 Tage nach Ausstellung.
Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen damit?
Liebe Grüße und einen guten Start in die Arbeitswoche
R.
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Schönen Tag noch, Rederei
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Rederei2011 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort, dann nehme ich das so an..
Schönen Tag noch, Rederei
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morpheus-06 schrieb:
Dito aus Terminmangel haben wir auch meist eine 4-Wochenfrist eingetragen, auch PhysioPraxis.
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Tempelritter schrieb:
ich sehe kein Problem, das Rezept kann zw. Ausstellungsdatum und dem festgelegten Behandlungsbeginn spätestens am begonnen werden. Wir (PT-Praxis) haben das öfters, dass der Arzt da eine 4 Wochenfrist einträgt.
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Rederei2011 schrieb:
Lieben Dank auch an morpheus und Susulo- ich nehme die VO an, das enlastet dann alle Beteiligten :clap:
da sie oftmals in benachbarten Städten ansässsig sind
"Behandlungsbeginn bis"
gibt den spätmöglichsten Therapiebeginn an! Der Arzt kann die Gültigkeit der Verordnung nach eigenem Ermessen, über die 14 tägige Frist hinaus,
verlängern. Es gibt dabei keinerlei Abrechnungsprobleme mit den KK und das Rezeptdatum muß vom Arzt auch nicht nachträglich geändert werden. Da hast Du ja einen mitdenkenden Arzt erwischt, der einen etwaigen Urlaub in den Ferien berücksichtigt hat.
Freu`Dich drüber!
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Logos Nordrhein schrieb:
Ich habe einige Ärzte, die das so handhaben! Teilweise bei Phoniatern sogar mit 3 monatiger Gültigkeit,
da sie oftmals in benachbarten Städten ansässsig sind
"Behandlungsbeginn bis"
gibt den spätmöglichsten Therapiebeginn an! Der Arzt kann die Gültigkeit der Verordnung nach eigenem Ermessen, über die 14 tägige Frist hinaus,
verlängern. Es gibt dabei keinerlei Abrechnungsprobleme mit den KK und das Rezeptdatum muß vom Arzt auch nicht nachträglich geändert werden. Da hast Du ja einen mitdenkenden Arzt erwischt, der einen etwaigen Urlaub in den Ferien berücksichtigt hat.
Freu`Dich drüber!
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Rederei2011 schrieb:
Stimmt, über solche Ärzte kann man sich freuen- danke für deine Einschätzung und noch eine gute Arbeitswoche!
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Susulo schrieb:
auch noch von einer Logo Kollegin: kein Problem, machen ! :wink:
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