Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
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Können bei uns auszuleben. Sie
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Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
ich bin angestellter Logopäde und mache in der Wcoeh ca. 25 Hausbesuche. Wird die Fahrtzeit als Arbeitszeit angerechnet oder nicht? Mein AG sagt, Fahrtzeiten werden nicht als AZ vergütet....Gibt es da irgeindeinen gesetzlichen Hintergrund?
Die andere Frage habe ich mit Kolleginnen besprochen, wenn ich 40 Stunden angestellt bin, wieviel Zeit ist dann AZ für Therapieplanung und Doku? Meiner Meinung nach je Therapie 10 Minuten. Das ist dann auch Arbeitszeit?
Grüße UR
[bearbeitet am 19.04.13 19:38]
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Uwe R. schrieb:
Hallo,
ich bin angestellter Logopäde und mache in der Wcoeh ca. 25 Hausbesuche. Wird die Fahrtzeit als Arbeitszeit angerechnet oder nicht? Mein AG sagt, Fahrtzeiten werden nicht als AZ vergütet....Gibt es da irgeindeinen gesetzlichen Hintergrund?
Die andere Frage habe ich mit Kolleginnen besprochen, wenn ich 40 Stunden angestellt bin, wieviel Zeit ist dann AZ für Therapieplanung und Doku? Meiner Meinung nach je Therapie 10 Minuten. Das ist dann auch Arbeitszeit?
Grüße UR
[bearbeitet am 19.04.13 19:38]
[bearbeitet am 19.04.13 19:49]
[bearbeitet am 19.04.13 19:50]
[bearbeitet am 20.04.13 13:15]
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was denn sonst?? "spaß"??
zu dokuzeiten-- siehe C.DBO
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saloia schrieb:
ich bin kein logo, aber selbstverständlich sind fahrtzeiten zu HB arbeitszeit..
was denn sonst?? "spaß"??
zu dokuzeiten-- siehe C.DBO
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C. DBO schrieb:
Selbstverständlich sind Fahrtzeiten Arbeitszeit. Vorbereitungszeit ist bei uns vertraglich geregelt, je nach Therapieverteilung 1,5 - 2 Std. die Woche wobei wir auch öfter mal einen Ausfall haben, der genutzt werden kann. Fest geregelt ist dies aber nur individuell im Arbeitsvertrag. Doku sind drei Minuten während der Therapie - ganz nebenbei. Alles Arbeitszeit.
[bearbeitet am 19.04.13 19:49]
[bearbeitet am 19.04.13 19:50]
[bearbeitet am 20.04.13 13:15]
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Alles, was ich für (m)einen Betrieb auf Anordnung des AG tue, ist, wer hätte das gedacht, Arbeitszeit!
Wenn du so viele HB machst, dann ist die Frage, ob das einzelne sind oder Heimbewohner? Dann ist die nächste Frage, wie lange ist die Fahrzeit? Wenn mal ein HB sehr weit weg von der Praxis ist, dann wird das schnell ein Zuschussgeschäft für die Praxis.
Und gerade deshalb, weil die Fahrzeit auch bezahlte Arbeitszeit ist!
Also Kollegen, nicht alles gefallen lassen!
Es gibt AG, da hättest du diese Frage nicht stellen brauchen. Vielleicht solltest du wechseln...
Viel Erfolg!
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RoFo schrieb:
Wie kann man sich als AN solche Fragen stellen?
Alles, was ich für (m)einen Betrieb auf Anordnung des AG tue, ist, wer hätte das gedacht, Arbeitszeit!
Wenn du so viele HB machst, dann ist die Frage, ob das einzelne sind oder Heimbewohner? Dann ist die nächste Frage, wie lange ist die Fahrzeit? Wenn mal ein HB sehr weit weg von der Praxis ist, dann wird das schnell ein Zuschussgeschäft für die Praxis.
Und gerade deshalb, weil die Fahrzeit auch bezahlte Arbeitszeit ist!
Also Kollegen, nicht alles gefallen lassen!
Es gibt AG, da hättest du diese Frage nicht stellen brauchen. Vielleicht solltest du wechseln...
Viel Erfolg!
Sonst alles Arbeitszeit jedoch gehört auf Wunsch der Krankenkassen die Doku leider als Vor- und Nachbereitung in die Behandlungszeit. Wenn Patienten maulen sagen wir, daß das die Kassen so wollen.
Vielleicht wäre für Dich bei der Grundhaltung des AG ein Wechsel gut.
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kryo schrieb:
....es gibt sogar eine Erstattung der Benzinkosten.
Sonst alles Arbeitszeit jedoch gehört auf Wunsch der Krankenkassen die Doku leider als Vor- und Nachbereitung in die Behandlungszeit. Wenn Patienten maulen sagen wir, daß das die Kassen so wollen.
Vielleicht wäre für Dich bei der Grundhaltung des AG ein Wechsel gut.
wir haben leider das gleiche Problem. Unsere Praxen kämpfen derzeit dafür, dass wir eben diese Fahrzeit - wenigstens anteilig - als Arbeitszeit angesehen wird.
Die Nutzung des eigenen Pkws wird vorrausgesetzt.
Wir bekommen derzeit 30cent pro km jedoch gilt die Fahrtzeit als Freizeit :angry:
Ich kenne aus einer anderen Praxis die ViertelStundenPauschale, dh eine viertel Stunde pro Anfahrt und eine viertel Stunde pro Abfahrt.
Ich persönlich fahre derzeit mindestens 10h in der Woche! Meine Freizeit kann ich mir besser vorstellen ...
Urteil zu Arbeitszeiten - Dienst ist Dienst und Fahrt ist Fahrt - Karriere - Süddeutsche
"Ausnahmen stellen außerdem jene Berufe dar, in denen die Fahrzeit zur Arbeitszeit gehört. "Das gilt beispielsweise bei Arbeitsstätten auf Fahrzeugen, also für Berufskraftfahrer oder Zugpersonal. Eine Vergütung hat auch zu erfolgen bei Fahrten von Personen, deren Beruf ambulant ausgeübt wird, mit Aufenthalten an immer wieder anderen Tätigkeitsorten", sagt Schaller. Dazu zählen zum Beispiel Kundendienstmechaniker, Vertreter oder Postboten." :unamused:
gerade noch gefunden:
Fahrzeit = Arbeitszeit? Arbeitsrecht 123recht
Wann ist eine Anfahrt, die im Zusammenhang mit der Arbeit steht, als Arbeitszeit anzusehen? Wann muss diese Fahrt vom Arbeitgeber bezahlt und vergütet werden?
Immer wieder muss diese Frage vor den Arbeitsgerichten geklärt werden. Dabei können unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Fehler vermieden werden. (1 ABR 5/06 und 5 AZR 292/08)
Von Ihrer privaten Wohnung zum Arbeitsort und wieder zurück
Grundsätzlich sind Fahrzeiten von Ihrer privaten Wohnung zum festen Arbeitsort und wieder zurück keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig. Das gilt aber nur für Fahrten innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit, also z.B. wochentags morgens zur Arbeit und abends zurück.
SEIT 2012 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Özkan Akkoc
Berlin
5 Bewertungen
Arbeitsrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
Pers. Direktanfrage
Etwas anderes ergibt sich allerdings für Vertriebsmitarbeiter, Vertreter, „Reisende" u.ä.. Bei diesen Berufsgruppen gehört die Reisetätigkeit zu den Hauptleistungspflichten und muss vergütet werden.
Hierzu führt das BAG in seinem Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 weiter aus:
"Mangels festen Arbeitsorts können sie ihre vertraglich geschuldete Arbeit ohne dauernde Reisetätigkeit nicht erfüllen. Das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit ist darauf gerichtet, verschiedene Kunden zu besuchen, wozu die jeweilige Anreise zwingend gehört. Das gilt nicht nur für die Fahrten zwischen den Kunden. Die Fahrten zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück bilden mit der übrigen Tätigkeit eine Einheit und stellen nach der Verkehrsanschauung insgesamt die Dienstleistung im Sinne des §§ 611, 612 BGB dar. Das ist unabhängig davon, ob der Fahrtantritt ab der Betriebsstätte des Arbeitgebers oder ab der Wohnung des Arbeitnehmers erfolgt. In jedem Falle ist eine dem Arbeitgeber zugute kommende Arbeitsleistung dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise selbst tätig werden muss (Der Arbeitnehmer steuert das Fahrzeug zum Zielort selbst) und die Fahrt vom Arbeitgeber kraft Direktionsrechts bestimmt wird (Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer anweisen zu einem anderen Arbeitsort zu fahren)."
[bearbeitet am 22.04.13 23:00]
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juliane1986 schrieb:
Moin,
wir haben leider das gleiche Problem. Unsere Praxen kämpfen derzeit dafür, dass wir eben diese Fahrzeit - wenigstens anteilig - als Arbeitszeit angesehen wird.
Die Nutzung des eigenen Pkws wird vorrausgesetzt.
Wir bekommen derzeit 30cent pro km jedoch gilt die Fahrtzeit als Freizeit :angry:
Ich kenne aus einer anderen Praxis die ViertelStundenPauschale, dh eine viertel Stunde pro Anfahrt und eine viertel Stunde pro Abfahrt.
Ich persönlich fahre derzeit mindestens 10h in der Woche! Meine Freizeit kann ich mir besser vorstellen ...
Urteil zu Arbeitszeiten - Dienst ist Dienst und Fahrt ist Fahrt - Karriere - Süddeutsche
"Ausnahmen stellen außerdem jene Berufe dar, in denen die Fahrzeit zur Arbeitszeit gehört. "Das gilt beispielsweise bei Arbeitsstätten auf Fahrzeugen, also für Berufskraftfahrer oder Zugpersonal. Eine Vergütung hat auch zu erfolgen bei Fahrten von Personen, deren Beruf ambulant ausgeübt wird, mit Aufenthalten an immer wieder anderen Tätigkeitsorten", sagt Schaller. Dazu zählen zum Beispiel Kundendienstmechaniker, Vertreter oder Postboten." :unamused:
gerade noch gefunden:
Fahrzeit = Arbeitszeit? Arbeitsrecht 123recht
Wann ist eine Anfahrt, die im Zusammenhang mit der Arbeit steht, als Arbeitszeit anzusehen? Wann muss diese Fahrt vom Arbeitgeber bezahlt und vergütet werden?
Immer wieder muss diese Frage vor den Arbeitsgerichten geklärt werden. Dabei können unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Fehler vermieden werden. (1 ABR 5/06 und 5 AZR 292/08)
Von Ihrer privaten Wohnung zum Arbeitsort und wieder zurück
Grundsätzlich sind Fahrzeiten von Ihrer privaten Wohnung zum festen Arbeitsort und wieder zurück keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig. Das gilt aber nur für Fahrten innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit, also z.B. wochentags morgens zur Arbeit und abends zurück.
SEIT 2012 BEI 123RECHT.NET
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Etwas anderes ergibt sich allerdings für Vertriebsmitarbeiter, Vertreter, „Reisende" u.ä.. Bei diesen Berufsgruppen gehört die Reisetätigkeit zu den Hauptleistungspflichten und muss vergütet werden.
Hierzu führt das BAG in seinem Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 weiter aus:
"Mangels festen Arbeitsorts können sie ihre vertraglich geschuldete Arbeit ohne dauernde Reisetätigkeit nicht erfüllen. Das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit ist darauf gerichtet, verschiedene Kunden zu besuchen, wozu die jeweilige Anreise zwingend gehört. Das gilt nicht nur für die Fahrten zwischen den Kunden. Die Fahrten zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück bilden mit der übrigen Tätigkeit eine Einheit und stellen nach der Verkehrsanschauung insgesamt die Dienstleistung im Sinne des §§ 611, 612 BGB dar. Das ist unabhängig davon, ob der Fahrtantritt ab der Betriebsstätte des Arbeitgebers oder ab der Wohnung des Arbeitnehmers erfolgt. In jedem Falle ist eine dem Arbeitgeber zugute kommende Arbeitsleistung dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise selbst tätig werden muss (Der Arbeitnehmer steuert das Fahrzeug zum Zielort selbst) und die Fahrt vom Arbeitgeber kraft Direktionsrechts bestimmt wird (Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer anweisen zu einem anderen Arbeitsort zu fahren)."
[bearbeitet am 22.04.13 23:00]
> ....es gibt sogar eine Erstattung der Benzinkosten.
> Sonst alles Arbeitszeit jedoch gehört auf Wunsch der
> Krankenkassen die Doku leider als Vor- und Nachbereitung in die
> Behandlungszeit. Wenn Patienten maulen sagen wir, daß das die
> Kassen so wollen.
Seit wann das denn??? Es gilt die Behandlungszeit am Patienten PLUS 10 Min. Vor-und Nachbereitung!
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Reiner Baltes schrieb:
mamadu schrieb:
> ....es gibt sogar eine Erstattung der Benzinkosten.
> Sonst alles Arbeitszeit jedoch gehört auf Wunsch der
> Krankenkassen die Doku leider als Vor- und Nachbereitung in die
> Behandlungszeit. Wenn Patienten maulen sagen wir, daß das die
> Kassen so wollen.
Seit wann das denn??? Es gilt die Behandlungszeit am Patienten PLUS 10 Min. Vor-und Nachbereitung!
sollte mamadu Ergo oder Physio sein hat er/sie recht. Nur wir Logos müssen das noch zusätzlich zur Therapiezeit erbringen. :angry:
LG
Bianca
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Bianca Henritzi schrieb:
Hallo Reiner,
sollte mamadu Ergo oder Physio sein hat er/sie recht. Nur wir Logos müssen das noch zusätzlich zur Therapiezeit erbringen. :angry:
LG
Bianca
Der Arbeitgeber kann ja auch zusätzlich noch die Hausbesuchspauschale abrechnen.
Entweder in Ba-Wue 7,34 € bei der AOK plus Kilometergeld oder bei Vdek 12,- incl. Kilometergeld.
MfG
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Andreas Obermann schrieb:
Ich finde es eine absolute Frechheit die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit rechnen zu wollen.
Der Arbeitgeber kann ja auch zusätzlich noch die Hausbesuchspauschale abrechnen.
Entweder in Ba-Wue 7,34 € bei der AOK plus Kilometergeld oder bei Vdek 12,- incl. Kilometergeld.
MfG
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lalilu schrieb:
Wobei so eine Hausbesuchspauchale mit 7, ... Euro eh zu wenig ist. Wann habe ich denn einen Patienten wo ich mit hin und Rückweg, rein und raus, nur gut 10 Minuten brauche? Da kann man doch froh sein, um jeden Patienten der in die Praxis kommt.
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redbi schrieb:
Kilometergeld wurde bei Physio schon vor längerer Zeit gestrichen!!
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Wonderwoman schrieb:
LOL... es gibt doch immer wieder Arbeitgeber, die es versuchen. Bei mir gibt es so ein Schmu nicht.
Bianca schrieb:
>sollte mamadu Ergo oder Physio sein hat er/sie recht. Nur wir Logos >müssen das noch zusätzlich zur Therapiezeit erbringen.
Andreas schrieb:
>Ich finde es eine absolute Frechheit die Fahrzeit nicht als >Arbeitszeit rechnen zu wollen.
>Der Arbeitgeber kann ja auch zusätzlich noch die >Hausbesuchspauschale abrechnen.
>Entweder in Ba-Wue 7,34 € bei der AOK plus Kilometergeld oder >bei V
Ich finde es eine Unverschämtheit, was Berufsverbände und Krankenkassen ringsum die Vergütung von HB und zur Inhalt und Aufgabe der Logopädischer Therapie vereinbart haben.
Rechne die HB-Pauschale runter auf €/je Minuten anhand der Vergütung von den Euronen der 45min-Behandlung.
Auf wieviel Minuten für Hin- und Rückfahrt kommst Du? Reichen sie aus für Einpacken, Anziehen, Fahren, Parkplatzsuche, Treppensteigen etc und zurück?
Logos haben die ärztl. verordnete Zeit in Min als Therapie MIT dem Patienten zu erbringen. Hier einfachwegzukürzen, könnte als Betrug zu ahnden sein.
Zus.
Wer bezahlt der Praxis die von den Kassen unvergütete Wege-Arbeitszeit-Anteil? Vielleicht soll der PI das Gehalt der Angstellten heruntersetzen, um die AZ für HB vollständig, z.B. auch im ländlichen Bereich, zu übernehmen?
Besser: Die Vergütungsproblematik bei HB gehört an die große Glocke, um eine Änderung zu erreichen. Denn: effektiv wurde sie bei den ehemaligen Primärkassen in den letzten Jahren kleiner.
Gnulda
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Gnulda schrieb:
Sehr interessant, die Diakussion
Bianca schrieb:
>sollte mamadu Ergo oder Physio sein hat er/sie recht. Nur wir Logos >müssen das noch zusätzlich zur Therapiezeit erbringen.
Andreas schrieb:
>Ich finde es eine absolute Frechheit die Fahrzeit nicht als >Arbeitszeit rechnen zu wollen.
>Der Arbeitgeber kann ja auch zusätzlich noch die >Hausbesuchspauschale abrechnen.
>Entweder in Ba-Wue 7,34 € bei der AOK plus Kilometergeld oder >bei V
Ich finde es eine Unverschämtheit, was Berufsverbände und Krankenkassen ringsum die Vergütung von HB und zur Inhalt und Aufgabe der Logopädischer Therapie vereinbart haben.
Rechne die HB-Pauschale runter auf €/je Minuten anhand der Vergütung von den Euronen der 45min-Behandlung.
Auf wieviel Minuten für Hin- und Rückfahrt kommst Du? Reichen sie aus für Einpacken, Anziehen, Fahren, Parkplatzsuche, Treppensteigen etc und zurück?
Logos haben die ärztl. verordnete Zeit in Min als Therapie MIT dem Patienten zu erbringen. Hier einfachwegzukürzen, könnte als Betrug zu ahnden sein.
Zus.
Wer bezahlt der Praxis die von den Kassen unvergütete Wege-Arbeitszeit-Anteil? Vielleicht soll der PI das Gehalt der Angstellten heruntersetzen, um die AZ für HB vollständig, z.B. auch im ländlichen Bereich, zu übernehmen?
Besser: Die Vergütungsproblematik bei HB gehört an die große Glocke, um eine Änderung zu erreichen. Denn: effektiv wurde sie bei den ehemaligen Primärkassen in den letzten Jahren kleiner.
Gnulda
Bei der Gelegenheit tauchen ja immer wieder die gleichen Fragen auf: Wo steht die Textpassage, dass 45 Minuten Therapiezeit zuzüglich 10 Minuten Vor- und Nachbereitungzeit gelten? Das hieße ja bei 40 Therapien in der Woche ca. 6,5 Stunden zusätzlich zu berechnen. Dann wäre es vertraglich eine 36,5 Stundenwoche plus Fahrtzeiten, die sich zeitlich ergeben. Sehe ich das falsch? Über den Daumen gepeilt wären bei einer 40 Stundenwoche dann 40-42 Therapien zu leisten?
Ich sortiere gerade meine Möglichkeiten in Bezug meiner geleisteten AZ zur Therapie aus. Wer sich hoer nicht auslassen will, kann mir auch gerne über PM eine Info zukommen lassen. Allen nochmal mein Dankeschön für die Antworten. Das hat mir geholfen.
Grüße Uwe
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"6 Regelbehandlungszeit
Die Regelbehandlungszeit zu den jeweiligen Maßnahmen bezieht sich auf die Durchführung der
Therapie mit dem Patienten; die Vor- und Nachbereitung gemäß Ziffer 7 ist nicht umfasst. Die
effektive Behandlungszeit mit dem Patienten darf die Regelbehandlungszeit nur aus
medizinischen Gründen unterschreiten.
7 Vor- und Nachbereitung
Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die stimm-,
sprech- bzw. sprachtherapeutische Behandlung unabdingbar. Die Berücksichtigung der individuellen
Schädigung und der Funktionsstörung des Patienten gewährleistet den sinnvollen
Einsatz der Methoden und Verfahren der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Der zeitliche
Umfang der Vor- und Nachbereitung beträgt in der Regel 10 Minuten."
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BIE schrieb:
Rahmenempfehlungen Anlage 1c:
"6 Regelbehandlungszeit
Die Regelbehandlungszeit zu den jeweiligen Maßnahmen bezieht sich auf die Durchführung der
Therapie mit dem Patienten; die Vor- und Nachbereitung gemäß Ziffer 7 ist nicht umfasst. Die
effektive Behandlungszeit mit dem Patienten darf die Regelbehandlungszeit nur aus
medizinischen Gründen unterschreiten.
7 Vor- und Nachbereitung
Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die stimm-,
sprech- bzw. sprachtherapeutische Behandlung unabdingbar. Die Berücksichtigung der individuellen
Schädigung und der Funktionsstörung des Patienten gewährleistet den sinnvollen
Einsatz der Methoden und Verfahren der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Der zeitliche
Umfang der Vor- und Nachbereitung beträgt in der Regel 10 Minuten."
> 7 Vor- und Nachbereitung
> Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der
> Therapiemittel ist für die stimm-,
> sprech- bzw. sprachtherapeutische Behandlung unabdingbar. Die
> Berücksichtigung der individuellen
> Schädigung und der Funktionsstörung des Patienten gewährleistet
> den sinnvollen
> Einsatz der Methoden und Verfahren der Stimm-, Sprech- und
> Sprachtherapie. Der zeitliche
> Umfang der Vor- und Nachbereitung beträgt in der Regel 10
> Minuten.\"
Achtung: Hier änderte sich im Laufe der Jahre klammheimlich die Formulierung. Früher war hier ausdrücklich die Reinigung des A.-materials und des A-Ortes benannt.
Erbringen wir etwa keine medizinische Leistung mehr? Ist nichts mehr nach Gebrauch zu reinigen?
Wo bleiben hygienische Mindest-nforderungen?
Gnulda
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Gnulda schrieb:
BIE schrieb:
> 7 Vor- und Nachbereitung
> Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der
> Therapiemittel ist für die stimm-,
> sprech- bzw. sprachtherapeutische Behandlung unabdingbar. Die
> Berücksichtigung der individuellen
> Schädigung und der Funktionsstörung des Patienten gewährleistet
> den sinnvollen
> Einsatz der Methoden und Verfahren der Stimm-, Sprech- und
> Sprachtherapie. Der zeitliche
> Umfang der Vor- und Nachbereitung beträgt in der Regel 10
> Minuten.\"
Achtung: Hier änderte sich im Laufe der Jahre klammheimlich die Formulierung. Früher war hier ausdrücklich die Reinigung des A.-materials und des A-Ortes benannt.
Erbringen wir etwa keine medizinische Leistung mehr? Ist nichts mehr nach Gebrauch zu reinigen?
Wo bleiben hygienische Mindest-nforderungen?
Gnulda
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Uwe R. schrieb:
vielen Dank, genau das habe ich gesucht. :blush:
> vielen Dank, genau das habe ich gesucht. :blush:
Steht so wortwörtlich in den Verträgen mit den KK!
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Reiner Baltes schrieb:
Uwe R. schrieb:
> vielen Dank, genau das habe ich gesucht. :blush:
Steht so wortwörtlich in den Verträgen mit den KK!
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Uwe R. schrieb:
leider ja oder wie manns nimmt auch ja. Die 10 Minuten sind extra an den Behandlungszeiten orientert zu leisten. Mein AG hat mir ein Beispiel vorgerechnet. Patient X HB 11 Minuten hin und 11 Minuten Rückfahrt, 45 Minuten behandelt, heisst 32.50 plus 7,91 Wegegeld/HBP. Exklusiv 10 Minuten Vor- ud Nachbereitungszeit hieße das für die anfallenden 40,41 € Einnahmen. Das gilt nur für Berlin....sofern der AG kalkuliert, sind das Preise die er nicht zahlen kann. Die Therapie wir abgelehnt. Schade eigentlich für den Patienten.
> [...l Das gilt nur für Berlin....sofern der AG kalkuliert,
> sind das Preise die er nicht zahlen kann. Die Therapie wir
> abgelehnt. Schade eigentlich für den Patienten.
Prima, jetzt wird`auch für AN deutlich:
Die HB´s sind nicht finanzierbar zum Satz der Kassen. Wer das als AN (berechtigt) von seinem AG/ PI fordert,
riskiert, dass HB´s aus wirtschaftlichen Gründen ganz aufgegeben werden MÜSSEN.
Pech für die Patienten?
Müssen wir als PI Wirtschaftsunternehmer sein oder arbeiten wir auf Spendenbasis?
Wenn doch mehr PIs und AN den Patienten klaren Wein einschütten würden!
Gnulda
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Gnulda schrieb:
Uwe R. schrieb:
> [...l Das gilt nur für Berlin....sofern der AG kalkuliert,
> sind das Preise die er nicht zahlen kann. Die Therapie wir
> abgelehnt. Schade eigentlich für den Patienten.
Prima, jetzt wird`auch für AN deutlich:
Die HB´s sind nicht finanzierbar zum Satz der Kassen. Wer das als AN (berechtigt) von seinem AG/ PI fordert,
riskiert, dass HB´s aus wirtschaftlichen Gründen ganz aufgegeben werden MÜSSEN.
Pech für die Patienten?
Müssen wir als PI Wirtschaftsunternehmer sein oder arbeiten wir auf Spendenbasis?
Wenn doch mehr PIs und AN den Patienten klaren Wein einschütten würden!
Gnulda
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Uwe R. schrieb:
Ich hatte gestern ein Gespräch mit der GF wegen der Thematik. Nach einigem Pokern hin und her haben sie mir dann zugestimmt, dass die Fahrtzeit A-Zeiten sind. ANgeblich sei das alles in TheOrg mit einem Kreuz zu belegen und würde dann in der Auswertung auch berücksichtigt. Im Grunde waren die Argumente eher sehr schwah, man wusste um die Thematik, aber man kanns ja mal probieren.
Bei der Gelegenheit tauchen ja immer wieder die gleichen Fragen auf: Wo steht die Textpassage, dass 45 Minuten Therapiezeit zuzüglich 10 Minuten Vor- und Nachbereitungzeit gelten? Das hieße ja bei 40 Therapien in der Woche ca. 6,5 Stunden zusätzlich zu berechnen. Dann wäre es vertraglich eine 36,5 Stundenwoche plus Fahrtzeiten, die sich zeitlich ergeben. Sehe ich das falsch? Über den Daumen gepeilt wären bei einer 40 Stundenwoche dann 40-42 Therapien zu leisten?
Ich sortiere gerade meine Möglichkeiten in Bezug meiner geleisteten AZ zur Therapie aus. Wer sich hoer nicht auslassen will, kann mir auch gerne über PM eine Info zukommen lassen. Allen nochmal mein Dankeschön für die Antworten. Das hat mir geholfen.
Grüße Uwe
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