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Arbeitszeit 5 Tage Woche = 4 Tage woche
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Anonymer Teilnehmer
Vor 7 Monaten
Hallo an alle,
ich bin mal gepannt auf eure Meinungen, bzw. ob ich mein Anliegen überhaupt so vermitteln kann, dass man es versteht...

Ich habe einen Arbeitsvertrag in diesem ist folgendes geregelt, man ist für eine 40 Stunden Woche angestellt, die 40 Stunden sind auf 5 Tage aufgeteilt und in dieser Zeit müssen 41 Patienten via 45 min geleistet werden, die restliche Zeit der 40 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung, so wie jeglicher anfallender Büroarbeit, so schön so gut.
Nun habe wir auch ein Plusstundenkonto, alles was wir über 41 P. leisten zählt als Plus, bsp. in der Woche 43 P. geleistet = 2 + Stunden.
Zu beginn meiner Arbeitstätigkeit (vor fast 10 Jahren) fragte ich, ob es möglich wäre die 41 P. an 4 Tagen zu leisten und mir am Freitag anfallende Büroarbeiten einzuplanen, sprich Berichte etc., mein AG hatte hiermit kein Problem, solange die Therapien nicht an Qualität leiden und es stand mir natürlich auch frei immer wieder P. am Freitag zu leisten, wenn z.B. Feiertag oder Krankheit vorkam.
Unsere Arbeitswoche wurde immer durch 5 Tage gerechnet, sprich wenn ein Feiertag z.B. war zählte dieser als 8,2 P., dementsprechend waren dann z.B. nur 33 P. in der Woche nötig, da wir bei unter 0,5 abrunden und bei über aufrunden.
Dann kam auf einmal das Guddelmuddel, Ende des letzten Jahres sagte unsere Chefin, nachdem einer von uns krank war, dass es nicht sein kann, dass wenn man Montag bis Donnerstag 41 P. erbracht hatte und Freitag krank wäre, man dann für diesen Tag nochmal 8,2, als 8 P. bekommt und die Woche dann mit 8 + beendet.
Daraufhin kam eine neue Regelung, am Freitag werden keine P. gemacht, sondern nur anfallende Bürotätigkeiten, so was bei mir nun sauer aufstößt, die Tage werden dennoch durch 5 geteilt, sprich 41 P. durch 5 Tage. Wenn wir also z.B. Montag einen Feiertag haben, dann zählt dieser als 8 P. und an drei Tagen versuchen wir dann 33 P. zu machen, um nicht Minusstunden zu kassieren. Dementsprechend müssen wir auch natürlich für Freitag Urlaubstage verwenden oder Überstunden. Also heißt für den Freitag muss alles verwendet werden, aber man bekommt nichts, wenn jetzt z.B. Freitag ein Feiertag hat , dann haben wir halt Pech gehabt, war ja schließlich nur Büro, die Tage, sprich Büro, können man dann auch nicht irgendwie nachholen schließlich sind die anderen Tage für die P. da.
Der Chef hat dann mit dem Arrgument abgeschmettert, ihr werdet dann ja doppelt bezahlt bzw. erhaltet doppelte Vergütung,, wenn ihr an dem Tag P. bekommt und euer Festgehalt.
Meines erachtens nach sollte, die P. durch vier geteilt werden, wenn der Freitag nicht zur Erarbeitung von P. zählt, oder sehe ich das Falsch. Vielleicht könnt ihr mir euer Meinung zu unserer Regelung sagen.
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Hallo an alle, ich bin mal gepannt auf eure Meinungen, bzw. ob ich mein Anliegen überhaupt so vermitteln kann, dass man es versteht... Ich habe einen Arbeitsvertrag in diesem ist folgendes geregelt, man ist für eine 40 Stunden Woche angestellt, die 40 Stunden sind auf 5 Tage aufgeteilt und in dieser Zeit müssen 41 Patienten via 45 min geleistet werden, die restliche Zeit der 40 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung, so wie jeglicher anfallender Büroarbeit, so schön so gut. Nun habe wir auch ein Plusstundenkonto, alles was wir über 41 P. leisten zählt als Plus, bsp. in der Woche 43 P. geleistet = 2 + Stunden. Zu beginn meiner Arbeitstätigkeit (vor fast 10 Jahren) fragte ich, ob es möglich wäre die 41 P. an 4 Tagen zu leisten und mir am Freitag anfallende Büroarbeiten einzuplanen, sprich Berichte etc., mein AG hatte hiermit kein Problem, solange die Therapien nicht an Qualität leiden und es stand mir natürlich auch frei immer wieder P. am Freitag zu leisten, wenn z.B. Feiertag oder Krankheit vorkam. Unsere Arbeitswoche wurde immer durch 5 Tage gerechnet, sprich wenn ein Feiertag z.B. war zählte dieser als 8,2 P., dementsprechend waren dann z.B. nur 33 P. in der Woche nötig, da wir bei unter 0,5 abrunden und bei über aufrunden. Dann kam auf einmal das Guddelmuddel, Ende des letzten Jahres sagte unsere Chefin, nachdem einer von uns krank war, dass es nicht sein kann, dass wenn man Montag bis Donnerstag 41 P. erbracht hatte und Freitag krank wäre, man dann für diesen Tag nochmal 8,2, als 8 P. bekommt und die Woche dann mit 8 + beendet. Daraufhin kam eine neue Regelung, am Freitag werden keine P. gemacht, sondern nur anfallende Bürotätigkeiten, so was bei mir nun sauer aufstößt, die Tage werden dennoch durch 5 geteilt, sprich 41 P. durch 5 Tage. Wenn wir also z.B. Montag einen Feiertag haben, dann zählt dieser als 8 P. und an drei Tagen versuchen wir dann 33 P. zu machen, um nicht Minusstunden zu kassieren. Dementsprechend müssen wir auch natürlich für Freitag Urlaubstage verwenden oder Überstunden. Also heißt für den Freitag muss alles verwendet werden, aber man bekommt nichts, wenn jetzt z.B. Freitag ein Feiertag hat , dann haben wir halt Pech gehabt, war ja schließlich nur Büro, die Tage, sprich Büro, können man dann auch nicht irgendwie nachholen schließlich sind die anderen Tage für die P. da. Der Chef hat dann mit dem Arrgument abgeschmettert, ihr werdet dann ja doppelt bezahlt bzw. erhaltet doppelte Vergütung,, wenn ihr an dem Tag P. bekommt und euer Festgehalt. Meines erachtens nach sollte, die P. durch vier geteilt werden, wenn der Freitag nicht zur Erarbeitung von P. zählt, oder sehe ich das Falsch. Vielleicht könnt ihr mir euer Meinung zu unserer Regelung sagen.
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Eva
Vor 7 Monaten
Genau wegen des "Guddelmuddels" hätte ich mich als AG gar nicht auf diesen Deal eingelassen.
Diese gerechtigkeitsfanatischen Spitzfindigkeiten kenne ich aus der Vergangenheit zu genüge.
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• sabine963
Genau wegen des "Guddelmuddels" hätte ich mich als AG gar nicht auf diesen Deal eingelassen. Diese gerechtigkeitsfanatischen Spitzfindigkeiten kenne ich aus der Vergangenheit zu genüge.
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Eva schrieb:

Genau wegen des "Guddelmuddels" hätte ich mich als AG gar nicht auf diesen Deal eingelassen.
Diese gerechtigkeitsfanatischen Spitzfindigkeiten kenne ich aus der Vergangenheit zu genüge.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 7 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Ich halte den Vertrag, wie du es hier Beschreibst, arbeitsrechtlich insgesamt (seit fast 10 Jahren) für fragwürdig. Ich glaube, offen gestanden nicht, dass der Vertrag so vor einem Arbeitsgericht stand hält.

Da wir hier alle aber keine Juristen sind, kann es nur einen Rat geben: Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht damit.

BTW: "Guddelmuddel" joyjoy Welche Rechtschreibkorrektursoftware wa da am Werk?
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Ich halte den Vertrag, wie du es hier Beschreibst, arbeitsrechtlich insgesamt (seit fast 10 Jahren) für fragwürdig. Ich glaube, offen gestanden nicht, dass der Vertrag so vor einem Arbeitsgericht stand hält. Da wir hier alle aber keine Juristen sind, kann es nur einen Rat geben: Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht damit. BTW: "Guddelmuddel" [emoji]joy[/emoji][emoji]joy[/emoji] Welche Rechtschreibkorrektursoftware wa da am Werk?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Ich halte den Vertrag, wie du es hier Beschreibst, arbeitsrechtlich insgesamt (seit fast 10 Jahren) für fragwürdig. Ich glaube, offen gestanden nicht, dass der Vertrag so vor einem Arbeitsgericht stand hält.

Da wir hier alle aber keine Juristen sind, kann es nur einen Rat geben: Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht damit.

BTW: "Guddelmuddel" joyjoy Welche Rechtschreibkorrektursoftware wa da am Werk?

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MeFe89
Vor 7 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij guddelmuddel oder kuddelmuddel ist schwäbisch für "drunter und drüber" oder "chaotisch" oder "Hickhack"
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• sabine963
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] guddelmuddel oder kuddelmuddel ist schwäbisch für "drunter und drüber" oder "chaotisch" oder "Hickhack"
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij guddelmuddel oder kuddelmuddel ist schwäbisch für "drunter und drüber" oder "chaotisch" oder "Hickhack"

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anika666
Vor 7 Monaten
Der Vertrag ist an sich Unsinn. Du hast 40 Stunden in der Woche zu arbeiten, fertig. Bei einem Feiertag in der Woche sind es 32 Stunden. Was du in dieser Zeit arbeitest muss dein AG einteilen, solange es deinem Berufsbild entspricht. Arbeitest du Freitags nur 6 Stunden und nimmst Urlaub, ist das ein Urlaubstag.
Ich vermute, dass ihr pro Patient ca. 15 Minuten Büroarbeit zugerechnet bekommt. Das ist natürlich dann logisch, dass das bei einem Feiertag nicht zusammenpasst, wenn ihr Freitags nur Büro macht. Zwischen Bürozeit und Patienten zu unterscheiden ist von daher völliger Quatsch. Ihr habt in einer Woche mit Feiertag 32,8 Patienten + die zugehörige Bürozeit (8,2 Stunden)zu behandeln. Das müssten dann 32 Stunden sein. So ganz verstehe ich dein Problem nicht.
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• limone
Der Vertrag ist an sich Unsinn. Du hast 40 Stunden in der Woche zu arbeiten, fertig. Bei einem Feiertag in der Woche sind es 32 Stunden. Was du in dieser Zeit arbeitest muss dein AG einteilen, solange es deinem Berufsbild entspricht. Arbeitest du Freitags nur 6 Stunden und nimmst Urlaub, ist das ein Urlaubstag. Ich vermute, dass ihr pro Patient ca. 15 Minuten Büroarbeit zugerechnet bekommt. Das ist natürlich dann logisch, dass das bei einem Feiertag nicht zusammenpasst, wenn ihr Freitags nur Büro macht. Zwischen Bürozeit und Patienten zu unterscheiden ist von daher völliger Quatsch. Ihr habt in einer Woche mit Feiertag 32,8 Patienten + die zugehörige Bürozeit (8,2 Stunden)zu behandeln. Das müssten dann 32 Stunden sein. So ganz verstehe ich dein Problem nicht.
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anika666 schrieb:

Der Vertrag ist an sich Unsinn. Du hast 40 Stunden in der Woche zu arbeiten, fertig. Bei einem Feiertag in der Woche sind es 32 Stunden. Was du in dieser Zeit arbeitest muss dein AG einteilen, solange es deinem Berufsbild entspricht. Arbeitest du Freitags nur 6 Stunden und nimmst Urlaub, ist das ein Urlaubstag.
Ich vermute, dass ihr pro Patient ca. 15 Minuten Büroarbeit zugerechnet bekommt. Das ist natürlich dann logisch, dass das bei einem Feiertag nicht zusammenpasst, wenn ihr Freitags nur Büro macht. Zwischen Bürozeit und Patienten zu unterscheiden ist von daher völliger Quatsch. Ihr habt in einer Woche mit Feiertag 32,8 Patienten + die zugehörige Bürozeit (8,2 Stunden)zu behandeln. Das müssten dann 32 Stunden sein. So ganz verstehe ich dein Problem nicht.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 7 Monaten
@MeFe89 "Kuddelmuddel" kenne ich; wird im Ruhrpott auch verwendet. Ist nicht exklusiv schwäbisch, eher Norddeutsch: Kuddelmuddel – Wikipedia

Aber Guddelmuddel kenne ich (und google) nicht.
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[mention]MeFe89[/mention] "Kuddelmuddel" kenne ich; wird im Ruhrpott auch verwendet. Ist nicht exklusiv schwäbisch, eher Norddeutsch: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kuddelmuddel Aber Guddelmuddel kenne ich (und google) nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MeFe89 "Kuddelmuddel" kenne ich; wird im Ruhrpott auch verwendet. Ist nicht exklusiv schwäbisch, eher Norddeutsch: Kuddelmuddel – Wikipedia

Aber Guddelmuddel kenne ich (und google) nicht.

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anika666
Vor 7 Monaten
Hab mich verrechnet. Bürozeit habt ihr dann 7,2 Stunden.
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Hab mich verrechnet. Bürozeit habt ihr dann 7,2 Stunden.
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anika666 schrieb:

Hab mich verrechnet. Bürozeit habt ihr dann 7,2 Stunden.

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massu
Vor 7 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Du bist Ergo oder Logo?
1. als AN wirst du nach Stunden und nicht nach erbrachten Patienten bezahlt. Da liegt schonmal der erste Fehler.
2. Krankheitstagen und Feiertage werden nicht nachgearbeitet. Ist der Montag frei, entstehen keine Minusstunden
3. Wenn am Freitag Patienten behandelt werden sind das Plusstunden.
4. Wenn Patienten ausfallen, oder der Plan nicht voll wird, so sind sie Stunden nicht abzuziehen, sondern sie gelten als Arbeitszeit und müssen nicht nachgemacht werden
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Du bist Ergo oder Logo? 1. als AN wirst du nach Stunden und nicht nach erbrachten Patienten bezahlt. Da liegt schonmal der erste Fehler. 2. Krankheitstagen und Feiertage werden nicht nachgearbeitet. Ist der Montag frei, entstehen keine Minusstunden 3. Wenn am Freitag Patienten behandelt werden sind das Plusstunden. 4. Wenn Patienten ausfallen, oder der Plan nicht voll wird, so sind sie Stunden nicht abzuziehen, sondern sie gelten als Arbeitszeit und müssen nicht nachgemacht werden
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Du bist Ergo oder Logo?
1. als AN wirst du nach Stunden und nicht nach erbrachten Patienten bezahlt. Da liegt schonmal der erste Fehler.
2. Krankheitstagen und Feiertage werden nicht nachgearbeitet. Ist der Montag frei, entstehen keine Minusstunden
3. Wenn am Freitag Patienten behandelt werden sind das Plusstunden.
4. Wenn Patienten ausfallen, oder der Plan nicht voll wird, so sind sie Stunden nicht abzuziehen, sondern sie gelten als Arbeitszeit und müssen nicht nachgemacht werden

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Miss Terry
Vor 7 Monaten
@massu allerdings wenn sie Freitags in ihrer bürozeit Patienten behandelt ist es ja ansich schon quatsch das es plus stunden wären. So wie es aktuell beschrieben wird, könnte wie ja bürozeit für Patienten opfern und dann Überstunden in ihren 40 Stunden machen. Oder versteh ich das falsch.
Sie ist Mo bis Do ja nicht je 10 Stunden da oder würde ja die zusätzlichen Patienten auch nicht Freitags nachdem sie 8 Stunden Büro Zeit gemacht hat machen.
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• Horatio72
[mention]massu[/mention] allerdings wenn sie Freitags in ihrer bürozeit Patienten behandelt ist es ja ansich schon quatsch das es plus stunden wären. So wie es aktuell beschrieben wird, könnte wie ja bürozeit für Patienten opfern und dann Überstunden in ihren 40 Stunden machen. Oder versteh ich das falsch. Sie ist Mo bis Do ja nicht je 10 Stunden da oder würde ja die zusätzlichen Patienten auch nicht Freitags nachdem sie 8 Stunden Büro Zeit gemacht hat machen.
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Miss Terry schrieb:

@massu allerdings wenn sie Freitags in ihrer bürozeit Patienten behandelt ist es ja ansich schon quatsch das es plus stunden wären. So wie es aktuell beschrieben wird, könnte wie ja bürozeit für Patienten opfern und dann Überstunden in ihren 40 Stunden machen. Oder versteh ich das falsch.
Sie ist Mo bis Do ja nicht je 10 Stunden da oder würde ja die zusätzlichen Patienten auch nicht Freitags nachdem sie 8 Stunden Büro Zeit gemacht hat machen.

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asima
Vor 7 Monaten
Das klingt sehr konstruiert… und es geht natürlich nicht, dass du gar keine Organisationszeit in der Woche hast, wenn der Freitag wegfällt…
Bist du Logo? In welcher Region wohnst du denn? Gerne auch PN, bin aus BW.
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Das klingt sehr konstruiert… und es geht natürlich nicht, dass du gar keine Organisationszeit in der Woche hast, wenn der Freitag wegfällt… Bist du Logo? In welcher Region wohnst du denn? Gerne auch PN, bin aus BW.
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asima schrieb:

Das klingt sehr konstruiert… und es geht natürlich nicht, dass du gar keine Organisationszeit in der Woche hast, wenn der Freitag wegfällt…
Bist du Logo? In welcher Region wohnst du denn? Gerne auch PN, bin aus BW.

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LogoMijo
Vor 7 Monaten
Festgehalt ist halt jeden Monat gleich.
Egal, ob Feiertage, Urlaub oder Krankheit.

Bei Krankheit ist ein gewisser Teil ( meist 70 %) der Vergütung durch die Krankenkasse abgedeckt. Der Rest des Gehaltes ist kalkulatorisch. Das sollte die/der AG/in machen, bevor sie/er das Gehalt mit der/dem AN/in abmacht.

Daneben gibt es oft die Stundenvergütung, weil sie - wie ich finde und meine Kolleginnen auch - für beide Seiten flexibel und attraktiv ist und (zumindest bei mir) besser vergütet wird, als eine Festgehaltstelle. Dazu gibt es Extras für HB und Berichte.

Da wird dann aber tatsächlich nur bezahlt, was geleistet wurde.
D. h. die Feiertage (und Null-Bock-Tage) fallen raus, wenn da nichts therapiert wurde. Es darf natürlich gearbeitet werden, wenn gewünscht - und wird bezahlt.

Urlaubs- und Krankheitsvergütung errechnen sich nach dem erhaltenen Lohn der letzten drei Vormonate (gerundet).
Genau gerechnet => Es hat in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub/der Krankheit einen Lohn von z. B. insgesamt 4.000 EUR gegeben. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Das Krankheits-/Urlaubsentgelt berechnet sich wie folgt:
Durchschnittlicher Tagesverdienst: 4.000 EUR / 65 Arbeitstage (13 Wochen zu 5 Tagen) = 61,53 EUR
Urlaubsentgelt: 30 Urlaubstage × 61,53 EUR durchschnittlicher Tagesverdienst = 1.845,90 EUR Urlaubs-/Krankheitsentgelt.

Mehr Kuddelmuddel gibt es nicht.
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Festgehalt ist halt jeden Monat gleich. Egal, ob Feiertage, Urlaub oder Krankheit. Bei Krankheit ist ein gewisser Teil ( meist 70 %) der Vergütung durch die Krankenkasse abgedeckt. Der Rest des Gehaltes ist kalkulatorisch. Das sollte die/der AG/in machen, bevor sie/er das Gehalt mit der/dem AN/in abmacht. Daneben gibt es oft die Stundenvergütung, weil sie - wie ich finde und meine Kolleginnen auch - für beide Seiten flexibel und attraktiv ist und (zumindest bei mir) besser vergütet wird, als eine Festgehaltstelle. Dazu gibt es Extras für HB und Berichte. Da wird dann aber tatsächlich nur bezahlt, was geleistet wurde. D. h. die Feiertage (und Null-Bock-Tage) fallen raus, wenn da nichts therapiert wurde. Es darf natürlich gearbeitet werden, wenn gewünscht - und wird bezahlt. Urlaubs- und Krankheitsvergütung errechnen sich nach dem erhaltenen Lohn der letzten drei Vormonate (gerundet). Genau gerechnet => Es hat in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub/der Krankheit einen Lohn von z. B. insgesamt 4.000 EUR gegeben. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Das Krankheits-/Urlaubsentgelt berechnet sich wie folgt: Durchschnittlicher Tagesverdienst: 4.000 EUR / 65 Arbeitstage (13 Wochen zu 5 Tagen) = 61,53 EUR Urlaubsentgelt: 30 Urlaubstage × 61,53 EUR durchschnittlicher Tagesverdienst = 1.845,90 EUR Urlaubs-/Krankheitsentgelt. Mehr Kuddelmuddel gibt es nicht.
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LogoMijo schrieb:

Festgehalt ist halt jeden Monat gleich.
Egal, ob Feiertage, Urlaub oder Krankheit.

Bei Krankheit ist ein gewisser Teil ( meist 70 %) der Vergütung durch die Krankenkasse abgedeckt. Der Rest des Gehaltes ist kalkulatorisch. Das sollte die/der AG/in machen, bevor sie/er das Gehalt mit der/dem AN/in abmacht.

Daneben gibt es oft die Stundenvergütung, weil sie - wie ich finde und meine Kolleginnen auch - für beide Seiten flexibel und attraktiv ist und (zumindest bei mir) besser vergütet wird, als eine Festgehaltstelle. Dazu gibt es Extras für HB und Berichte.

Da wird dann aber tatsächlich nur bezahlt, was geleistet wurde.
D. h. die Feiertage (und Null-Bock-Tage) fallen raus, wenn da nichts therapiert wurde. Es darf natürlich gearbeitet werden, wenn gewünscht - und wird bezahlt.

Urlaubs- und Krankheitsvergütung errechnen sich nach dem erhaltenen Lohn der letzten drei Vormonate (gerundet).
Genau gerechnet => Es hat in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub/der Krankheit einen Lohn von z. B. insgesamt 4.000 EUR gegeben. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Das Krankheits-/Urlaubsentgelt berechnet sich wie folgt:
Durchschnittlicher Tagesverdienst: 4.000 EUR / 65 Arbeitstage (13 Wochen zu 5 Tagen) = 61,53 EUR
Urlaubsentgelt: 30 Urlaubstage × 61,53 EUR durchschnittlicher Tagesverdienst = 1.845,90 EUR Urlaubs-/Krankheitsentgelt.

Mehr Kuddelmuddel gibt es nicht.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 7 Monaten
@LogoMijo Zeitlohn ohne Feiertage nicht zu bezahlen geht schon mal gar nicht. Das dürfte vor dem Arbeitsgerecht eher kein Bestand haben. Insgesamt sehen Experten Zeitlohnmodelle doch eher kritisch. Auch das BAG hat sehr hohe Anforderungen an diese Modelle gestellt.
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• von Anne
[mention]LogoMijo[/mention] Zeitlohn ohne Feiertage nicht zu bezahlen geht schon mal gar nicht. Das dürfte vor dem Arbeitsgerecht eher kein Bestand haben. Insgesamt sehen Experten Zeitlohnmodelle doch eher kritisch. Auch das BAG hat sehr hohe Anforderungen an diese Modelle gestellt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@LogoMijo Zeitlohn ohne Feiertage nicht zu bezahlen geht schon mal gar nicht. Das dürfte vor dem Arbeitsgerecht eher kein Bestand haben. Insgesamt sehen Experten Zeitlohnmodelle doch eher kritisch. Auch das BAG hat sehr hohe Anforderungen an diese Modelle gestellt.

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LogoMijo
Vor 7 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Natürlich hast du recht, es ist juristisch nicht einwandfrei.

Doch was soll ich tun, wenn es den Kolleginnen gefällt, fast selbstständig ihrer Tätigkeit nachgehen zu können und ich für alles formale (Büro, Abrechnung, Steuer, Krankenkasse, Putzen, Abwasch, Hausmeistersachen, Geräte, Miete, Heizung, Strom, Einrichtung, ...) zuständig bin?
Wenn ich sage, dass wir absolut gesetzeskonform zusammenarbeiten müssen, dann kann ich das alleine tun. Ich hab´s mal angedeutet ghost.
Stellen in anderen Praxen sind massenhaft frei...
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Natürlich hast du recht, es ist juristisch nicht einwandfrei. Doch was soll ich tun, wenn es den Kolleginnen gefällt, fast selbstständig ihrer Tätigkeit nachgehen zu können und ich für alles formale (Büro, Abrechnung, Steuer, Krankenkasse, Putzen, Abwasch, Hausmeistersachen, Geräte, Miete, Heizung, Strom, Einrichtung, ...) zuständig bin? Wenn ich sage, dass wir absolut gesetzeskonform zusammenarbeiten müssen, dann kann ich das alleine tun. Ich hab´s mal angedeutet [emoji]ghost[/emoji]. Stellen in anderen Praxen sind massenhaft frei...
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LogoMijo schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Natürlich hast du recht, es ist juristisch nicht einwandfrei.

Doch was soll ich tun, wenn es den Kolleginnen gefällt, fast selbstständig ihrer Tätigkeit nachgehen zu können und ich für alles formale (Büro, Abrechnung, Steuer, Krankenkasse, Putzen, Abwasch, Hausmeistersachen, Geräte, Miete, Heizung, Strom, Einrichtung, ...) zuständig bin?
Wenn ich sage, dass wir absolut gesetzeskonform zusammenarbeiten müssen, dann kann ich das alleine tun. Ich hab´s mal angedeutet ghost.
Stellen in anderen Praxen sind massenhaft frei...

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 7 Monaten
@LogoMijo Sorry, aber da habe ich (als inzwischen ex-AG) eine eindeutige Auffassung: Arbeitsverträge und deren Durchführung sind rechtskonform zu gestalten. Punkt. Und genau so haben ich und meine Mitinhabern das seit 40 Jahren gehandhabt.

Selbstständiges Arbeiten für AN ist auch ohne Kuddelmuddel oder rechtlich nicht einwandfreie Vertragsgestaltung möglich.
5

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• limone
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• von Anne
[mention]LogoMijo[/mention] Sorry, aber da habe ich (als inzwischen ex-AG) eine eindeutige Auffassung: Arbeitsverträge und deren Durchführung sind rechtskonform zu gestalten. Punkt. Und genau so haben ich und meine Mitinhabern das seit 40 Jahren gehandhabt. Selbstständiges Arbeiten für AN ist auch ohne Kuddelmuddel oder rechtlich nicht einwandfreie Vertragsgestaltung möglich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@LogoMijo Sorry, aber da habe ich (als inzwischen ex-AG) eine eindeutige Auffassung: Arbeitsverträge und deren Durchführung sind rechtskonform zu gestalten. Punkt. Und genau so haben ich und meine Mitinhabern das seit 40 Jahren gehandhabt.

Selbstständiges Arbeiten für AN ist auch ohne Kuddelmuddel oder rechtlich nicht einwandfreie Vertragsgestaltung möglich.

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MeFe89
Vor 7 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij wieder was gelernt, danke
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] wieder was gelernt, danke
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij wieder was gelernt, danke

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anika666
Vor 7 Monaten
@LogoMijo Ich kenne Ergos, die so arbeiten. Und das bei 26 Tagen Urlaub und keinem extrem üppigen Stundenlohn. Alle Ausfälle gehen zulasten der AN! Für die AG sehr bequem. Es werden nicht mal Wartelisten für Ausfälle geführt. Wenn einer mal klagt, wird es relativ sicher teuer für den AG.
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[mention]LogoMijo[/mention] Ich kenne Ergos, die so arbeiten. Und das bei 26 Tagen Urlaub und keinem extrem üppigen Stundenlohn. Alle Ausfälle gehen zulasten der AN! Für die AG sehr bequem. Es werden nicht mal Wartelisten für Ausfälle geführt. Wenn einer mal klagt, wird es relativ sicher teuer für den AG.
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anika666 schrieb:

@LogoMijo Ich kenne Ergos, die so arbeiten. Und das bei 26 Tagen Urlaub und keinem extrem üppigen Stundenlohn. Alle Ausfälle gehen zulasten der AN! Für die AG sehr bequem. Es werden nicht mal Wartelisten für Ausfälle geführt. Wenn einer mal klagt, wird es relativ sicher teuer für den AG.

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Miss Terry
Vor 7 Monaten
Also ich bin mir sehr sicher deine Arbeitnehmer würden es genauso gut gefallen, wenn die Feiertage genauso wie die kranken und Urlaubstage berechnet werden. Was hat das auch mit selbstständig zu tun? Ich gestalte meinen Arbeitsplan auch komplett selbst und terminiere alle meine Stunden wie es mir persönlich am besten passt und trotzdem krieg ich Feiertage bezahlt. Klar musst du das denn in deinem Stundenlohn berücksichtigen, kannst ggf etwas weniger die Stunde zahlen aber eben dafür alles. Wir würden feiertagsarbeit ggf dann eben doppelt angerechnet bekommen, wenn das wirklich jemand wollte. Aber so ist es ja auch nur Verschönerung deines Stundenlohnes, wenn du dann mehr zahlst, dafür aber nicht die Feiertage.
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Also ich bin mir sehr sicher deine Arbeitnehmer würden es genauso gut gefallen, wenn die Feiertage genauso wie die kranken und Urlaubstage berechnet werden. Was hat das auch mit selbstständig zu tun? Ich gestalte meinen Arbeitsplan auch komplett selbst und terminiere alle meine Stunden wie es mir persönlich am besten passt und trotzdem krieg ich Feiertage bezahlt. Klar musst du das denn in deinem Stundenlohn berücksichtigen, kannst ggf etwas weniger die Stunde zahlen aber eben dafür alles. Wir würden feiertagsarbeit ggf dann eben doppelt angerechnet bekommen, wenn das wirklich jemand wollte. Aber so ist es ja auch nur Verschönerung deines Stundenlohnes, wenn du dann mehr zahlst, dafür aber nicht die Feiertage.
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Miss Terry schrieb:

Also ich bin mir sehr sicher deine Arbeitnehmer würden es genauso gut gefallen, wenn die Feiertage genauso wie die kranken und Urlaubstage berechnet werden. Was hat das auch mit selbstständig zu tun? Ich gestalte meinen Arbeitsplan auch komplett selbst und terminiere alle meine Stunden wie es mir persönlich am besten passt und trotzdem krieg ich Feiertage bezahlt. Klar musst du das denn in deinem Stundenlohn berücksichtigen, kannst ggf etwas weniger die Stunde zahlen aber eben dafür alles. Wir würden feiertagsarbeit ggf dann eben doppelt angerechnet bekommen, wenn das wirklich jemand wollte. Aber so ist es ja auch nur Verschönerung deines Stundenlohnes, wenn du dann mehr zahlst, dafür aber nicht die Feiertage.

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LogoL
Vor 7 Monaten
@anika666 bin zwar Logo aber exakt genau so war meine alte Arbeitsstelle 😃(leider). Sogar die Urlaubsanzahl stimmt. Ein Hoch auf meine Selbstständigkeit jetzt! Möchte nicht mehr zurück.
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[mention]anika666[/mention] bin zwar Logo aber exakt genau so war meine alte Arbeitsstelle 😃(leider). Sogar die Urlaubsanzahl stimmt. Ein Hoch auf meine Selbstständigkeit jetzt! Möchte nicht mehr zurück.
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LogoL schrieb:

@anika666 bin zwar Logo aber exakt genau so war meine alte Arbeitsstelle 😃(leider). Sogar die Urlaubsanzahl stimmt. Ein Hoch auf meine Selbstständigkeit jetzt! Möchte nicht mehr zurück.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo an alle,
ich bin mal gepannt auf eure Meinungen, bzw. ob ich mein Anliegen überhaupt so vermitteln kann, dass man es versteht...

Ich habe einen Arbeitsvertrag in diesem ist folgendes geregelt, man ist für eine 40 Stunden Woche angestellt, die 40 Stunden sind auf 5 Tage aufgeteilt und in dieser Zeit müssen 41 Patienten via 45 min geleistet werden, die restliche Zeit der 40 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung, so wie jeglicher anfallender Büroarbeit, so schön so gut.
Nun habe wir auch ein Plusstundenkonto, alles was wir über 41 P. leisten zählt als Plus, bsp. in der Woche 43 P. geleistet = 2 + Stunden.
Zu beginn meiner Arbeitstätigkeit (vor fast 10 Jahren) fragte ich, ob es möglich wäre die 41 P. an 4 Tagen zu leisten und mir am Freitag anfallende Büroarbeiten einzuplanen, sprich Berichte etc., mein AG hatte hiermit kein Problem, solange die Therapien nicht an Qualität leiden und es stand mir natürlich auch frei immer wieder P. am Freitag zu leisten, wenn z.B. Feiertag oder Krankheit vorkam.
Unsere Arbeitswoche wurde immer durch 5 Tage gerechnet, sprich wenn ein Feiertag z.B. war zählte dieser als 8,2 P., dementsprechend waren dann z.B. nur 33 P. in der Woche nötig, da wir bei unter 0,5 abrunden und bei über aufrunden.
Dann kam auf einmal das Guddelmuddel, Ende des letzten Jahres sagte unsere Chefin, nachdem einer von uns krank war, dass es nicht sein kann, dass wenn man Montag bis Donnerstag 41 P. erbracht hatte und Freitag krank wäre, man dann für diesen Tag nochmal 8,2, als 8 P. bekommt und die Woche dann mit 8 + beendet.
Daraufhin kam eine neue Regelung, am Freitag werden keine P. gemacht, sondern nur anfallende Bürotätigkeiten, so was bei mir nun sauer aufstößt, die Tage werden dennoch durch 5 geteilt, sprich 41 P. durch 5 Tage. Wenn wir also z.B. Montag einen Feiertag haben, dann zählt dieser als 8 P. und an drei Tagen versuchen wir dann 33 P. zu machen, um nicht Minusstunden zu kassieren. Dementsprechend müssen wir auch natürlich für Freitag Urlaubstage verwenden oder Überstunden. Also heißt für den Freitag muss alles verwendet werden, aber man bekommt nichts, wenn jetzt z.B. Freitag ein Feiertag hat , dann haben wir halt Pech gehabt, war ja schließlich nur Büro, die Tage, sprich Büro, können man dann auch nicht irgendwie nachholen schließlich sind die anderen Tage für die P. da.
Der Chef hat dann mit dem Arrgument abgeschmettert, ihr werdet dann ja doppelt bezahlt bzw. erhaltet doppelte Vergütung,, wenn ihr an dem Tag P. bekommt und euer Festgehalt.
Meines erachtens nach sollte, die P. durch vier geteilt werden, wenn der Freitag nicht zur Erarbeitung von P. zählt, oder sehe ich das Falsch. Vielleicht könnt ihr mir euer Meinung zu unserer Regelung sagen.

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massu
Vor 7 Monaten
Das Problem fängt da an, wo die Vor-, Nachbereitung- und die Bürozeit von der Therapiezeit getrennt wird.
Ich würde feste Arbeitszeiten begrüßen mit Bürozeiten, die der MA selber bestimmt, wann und wo sie geleistet werden. Denn diese sind an die Therapiezeit gekoppelt.

Als Lehrerin habe ich 15min Vor und Nachbereitungszeit pro 45Min Unterrichtszeit. Diese kann ich zu Hause, oder in der Schule abarbeiten. Manchmal brauche ich mehr ( z.B. wenn Prüfungen anfallen), manchmal weniger dann habe ich mehr Freizeit. Aber mein AG fragt nichts was ich in der Zeit gemacht habe.
So ein System könnte auch hier implantiert werden.

Es ist NICHT die Natur eines AG selbständig zu arbeiten. Und Feiertage und Krankheitstage nicht bezahlt zu bekommen ist nicht Rechtens. Egal ob die MA dieses Modell bevorzugen oder nicht.
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Das Problem fängt da an, wo die Vor-, Nachbereitung- und die Bürozeit von der Therapiezeit getrennt wird. Ich würde feste Arbeitszeiten begrüßen mit Bürozeiten, die der MA selber bestimmt, wann und wo sie geleistet werden. Denn diese sind an die Therapiezeit gekoppelt. Als Lehrerin habe ich 15min Vor und Nachbereitungszeit pro 45Min Unterrichtszeit. Diese kann ich zu Hause, oder in der Schule abarbeiten. Manchmal brauche ich mehr ( z.B. wenn Prüfungen anfallen), manchmal weniger dann habe ich mehr Freizeit. Aber mein AG fragt nichts was ich in der Zeit gemacht habe. So ein System könnte auch hier implantiert werden. Es ist NICHT die Natur eines AG selbständig zu arbeiten. Und Feiertage und Krankheitstage nicht bezahlt zu bekommen ist nicht Rechtens. Egal ob die MA dieses Modell bevorzugen oder nicht.
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Joop
Vor 6 Monaten
Es macht einfach Sinn die Verlaufsdokumentation nach der Behandlung zu machen. Wenn man gerne vier Tage die Woche arbeiten möchte, reduziert man einfach entsprechend die Wochenarbeitszeit ( in Verbindung mit einer Gehaltserhöhung ).
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Es macht einfach Sinn die Verlaufsdokumentation nach der Behandlung zu machen. Wenn man gerne vier Tage die Woche arbeiten möchte, reduziert man einfach entsprechend die Wochenarbeitszeit ( in Verbindung mit einer Gehaltserhöhung ).
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Joop schrieb:

Es macht einfach Sinn die Verlaufsdokumentation nach der Behandlung zu machen. Wenn man gerne vier Tage die Woche arbeiten möchte, reduziert man einfach entsprechend die Wochenarbeitszeit ( in Verbindung mit einer Gehaltserhöhung ).

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massu schrieb:

Das Problem fängt da an, wo die Vor-, Nachbereitung- und die Bürozeit von der Therapiezeit getrennt wird.
Ich würde feste Arbeitszeiten begrüßen mit Bürozeiten, die der MA selber bestimmt, wann und wo sie geleistet werden. Denn diese sind an die Therapiezeit gekoppelt.

Als Lehrerin habe ich 15min Vor und Nachbereitungszeit pro 45Min Unterrichtszeit. Diese kann ich zu Hause, oder in der Schule abarbeiten. Manchmal brauche ich mehr ( z.B. wenn Prüfungen anfallen), manchmal weniger dann habe ich mehr Freizeit. Aber mein AG fragt nichts was ich in der Zeit gemacht habe.
So ein System könnte auch hier implantiert werden.

Es ist NICHT die Natur eines AG selbständig zu arbeiten. Und Feiertage und Krankheitstage nicht bezahlt zu bekommen ist nicht Rechtens. Egal ob die MA dieses Modell bevorzugen oder nicht.

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Halbtitan
Vor 6 Monaten
Zitat:
,,Ich habe einen Arbeitsvertrag in diesem ist folgendes geregelt, man ist für eine 40 Stunden Woche angestellt, die 40 Stunden sind auf 5 Tage aufgeteilt und in dieser Zeit müssen 41 Patienten via 45 min geleistet werden, die restliche Zeit der 40 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung, so wie jeglicher anfallender Büroarbeit, so schön so gut."

-> Nichts so schön so gut. Das geht nicht. Man kann die Arbeitszeit regeln aber nicht die Arbeitsleistung.
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Zitat: ,,Ich habe einen Arbeitsvertrag in diesem ist folgendes geregelt, man ist für eine 40 Stunden Woche angestellt, die 40 Stunden sind auf 5 Tage aufgeteilt und in dieser Zeit müssen 41 Patienten via 45 min geleistet werden, die restliche Zeit der 40 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung, so wie jeglicher anfallender Büroarbeit, so schön so gut." -> Nichts so schön so gut. Das geht nicht. Man kann die Arbeitszeit regeln aber nicht die Arbeitsleistung.
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Halbtitan schrieb:

Zitat:
,,Ich habe einen Arbeitsvertrag in diesem ist folgendes geregelt, man ist für eine 40 Stunden Woche angestellt, die 40 Stunden sind auf 5 Tage aufgeteilt und in dieser Zeit müssen 41 Patienten via 45 min geleistet werden, die restliche Zeit der 40 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung, so wie jeglicher anfallender Büroarbeit, so schön so gut."

-> Nichts so schön so gut. Das geht nicht. Man kann die Arbeitszeit regeln aber nicht die Arbeitsleistung.



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