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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Abrechnung Privatpatienten

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Neues Thema
Abrechnung Privatpatienten
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Chris-lo
09.02.2017 20:13
Guten Abend,

nun hat sich der erste Privatpatient (DBV Winterthur) in meiner Praxis angemeldet.
Eine Vertragsvorlage habe ich bereits angepasst, der Patient ist mit dem 1,6-fachem VDEK-Satz einverstanden.

Es bleiben allerdings noch ein paar Fragen zur Abrechnung:

1) Kommt zu dem Abrechnungssatz noch die 10 € Praxisgebühr hinzu?
--> Vermutlich fällt diese nur für GKV-Patienten anfällt!?

2) Der Patient geht nach erfolgter Therapie in 100%-ige Vorleistung und holt sich anschließend den erstattungsfähigen Betrag bei seiner KK zurück - ist dies korrekt?

Für Hinweise zur Handhabung wäre ich euch sehr dankbar :unamused:

Freundliche Grüße
Christian
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Guten Abend, nun hat sich der erste Privatpatient (DBV Winterthur) in meiner Praxis angemeldet. Eine Vertragsvorlage habe ich bereits angepasst, der Patient ist mit dem 1,6-fachem VDEK-Satz einverstanden. Es bleiben allerdings noch ein paar Fragen zur Abrechnung: 1) Kommt zu dem Abrechnungssatz noch die 10 € Praxisgebühr hinzu? --> Vermutlich fällt diese nur für GKV-Patienten anfällt!? 2) Der Patient geht nach erfolgter Therapie in 100%-ige Vorleistung und holt sich anschließend den erstattungsfähigen Betrag bei seiner KK zurück - ist dies korrekt? Für Hinweise zur Handhabung wäre ich euch sehr dankbar :unamused: Freundliche Grüße Christian
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Chris-lo schrieb:

Guten Abend,

nun hat sich der erste Privatpatient (DBV Winterthur) in meiner Praxis angemeldet.
Eine Vertragsvorlage habe ich bereits angepasst, der Patient ist mit dem 1,6-fachem VDEK-Satz einverstanden.

Es bleiben allerdings noch ein paar Fragen zur Abrechnung:

1) Kommt zu dem Abrechnungssatz noch die 10 € Praxisgebühr hinzu?
--> Vermutlich fällt diese nur für GKV-Patienten anfällt!?

2) Der Patient geht nach erfolgter Therapie in 100%-ige Vorleistung und holt sich anschließend den erstattungsfähigen Betrag bei seiner KK zurück - ist dies korrekt?

Für Hinweise zur Handhabung wäre ich euch sehr dankbar :unamused:

Freundliche Grüße
Christian

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C. DBO
09.02.2017 21:16
zu 1. die 10,- fallen weg,
zu 2. genau

ansonsten: Honrarvereinbarung ist sehr wichtig.

Viel Erfolg :thumbsdown:
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• Chris-lo
zu 1. die 10,- fallen weg, zu 2. genau ansonsten: Honrarvereinbarung ist sehr wichtig. Viel Erfolg :thumbsdown:
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Chris-lo
09.02.2017 21:18
Danke dir, die Honorarvereinbarung sämtlicher HM-Positionen ist bereits Vertragsbestandteil :wink:
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Danke dir, die Honorarvereinbarung sämtlicher HM-Positionen ist bereits Vertragsbestandteil :wink:
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Chris-lo schrieb:

Danke dir, die Honorarvereinbarung sämtlicher HM-Positionen ist bereits Vertragsbestandteil :wink:

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C. DBO schrieb:

zu 1. die 10,- fallen weg,
zu 2. genau

ansonsten: Honrarvereinbarung ist sehr wichtig.

Viel Erfolg :thumbsdown:

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S. Vogt
10.02.2017 21:22
Welche "Praxisgebühr"??? Praxisgebühr bekamen Ärzte und sie ist abgeschafft. Hier wird vermutlich von der Rezeptgebühr (pro Verordnung) gesprochen und, nein, die gibt es bei privaten Verordnungen nicht. Diese sind ohnehin formlos.
Warum 1,6facher Satz? Üblicherweise wird als unterster Multiplikator der 1,8fache Satz verstanden. Es ist schwierig, wenn bestimmte Preise eingeführt sind, zu erhöhen.
Bitte von Anfang an Echtpreise einführen: also Preis pro 45 Minuten ausgeben, wenn 45 Minuten therapiert wird. und nicht 60 Minuten ausstellen lassen, damit der Patient keinen Eigenanteil hat. Damit werden unsere Preise nach unten verfälscht.
Wichtig ist, dass mit dem Patienten ausführlich besprochen wurde, dass die Kasse den Satz u. U. nicht voll ersetzt und ein Selbstbehalt bleibt und dass der Pat. sich bei der Kasse erkundigen muss. Viele Patienten behaupten, sie hätten es mit der Kasse geklärt. Spätestens nach der ersten Rechnung stellt sich dann heraus, dass die Pat. bei der Kasse angerufen haben, mit der Frage, ob Logopädie bezahlt würde. Was die Kasse in der Regel mit ja beantwortet.

Wenn man möchte, dass zügig bezahlt wird, muss das Zahlungsziel auf der Rechnung entsprechend kurz sein. (Fett hervorheben). Und damit rechnen, dass trotz Einverständnis die Überraschung immer groß ist, wie hoch die Rechnung ist. Bericht mit einplanen.

Achtung: manche Patienten haben Verträge, die eine Begrenzung der Therapien beinhalten. Falls eine längere Behandlung geplant ist, muss der Pat. mal ins Kleingedruckte schauen.

Und: die Kasse muss den ortüblichen Satz zahlen und das ist der vor Ort und nicht ein gemittelter Deutschlandpreis oder der Preis vom Nirgendwo. Also muss der Pat. ggf. Protest einlegen.
Der letzte Patient, der mich runterhandeln wollte, hat mir kürzlich ganz flott erzählt, was für ein tolles Haus er sich gerade baut. Man gönnt sich ja sonst nichts. und kann mit seinem Geld Besseres machen, als es der Logopädin zu geben.
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Welche "Praxisgebühr"??? Praxisgebühr bekamen Ärzte und sie ist abgeschafft. Hier wird vermutlich von der Rezeptgebühr (pro Verordnung) gesprochen und, nein, die gibt es bei privaten Verordnungen nicht. Diese sind ohnehin formlos. Warum 1,6facher Satz? Üblicherweise wird als unterster Multiplikator der 1,8fache Satz verstanden. Es ist schwierig, wenn bestimmte Preise eingeführt sind, zu erhöhen. Bitte von Anfang an Echtpreise einführen: also Preis pro 45 Minuten ausgeben, wenn 45 Minuten therapiert wird. und nicht 60 Minuten ausstellen lassen, damit der Patient keinen Eigenanteil hat. Damit werden unsere Preise nach unten verfälscht. Wichtig ist, dass mit dem Patienten ausführlich besprochen wurde, dass die Kasse den Satz u. U. nicht voll ersetzt und ein Selbstbehalt bleibt und dass der Pat. sich bei der Kasse erkundigen muss. Viele Patienten behaupten, sie hätten es mit der Kasse geklärt. Spätestens nach der ersten Rechnung stellt sich dann heraus, dass die Pat. bei der Kasse angerufen haben, mit der Frage, ob Logopädie bezahlt würde. Was die Kasse in der Regel mit ja beantwortet. Wenn man möchte, dass zügig bezahlt wird, muss das Zahlungsziel auf der Rechnung entsprechend kurz sein. (Fett hervorheben). Und damit rechnen, dass trotz Einverständnis die Überraschung immer groß ist, wie hoch die Rechnung ist. Bericht mit einplanen. Achtung: manche Patienten haben Verträge, die eine Begrenzung der Therapien beinhalten. Falls eine längere Behandlung geplant ist, muss der Pat. mal ins Kleingedruckte schauen. Und: die Kasse muss den ortüblichen Satz zahlen und das ist der vor Ort und nicht ein gemittelter Deutschlandpreis oder der Preis vom Nirgendwo. Also muss der Pat. ggf. Protest einlegen. Der letzte Patient, der mich runterhandeln wollte, hat mir kürzlich ganz flott erzählt, was für ein tolles Haus er sich gerade baut. Man gönnt sich ja sonst nichts. und kann mit seinem Geld Besseres machen, als es der Logopädin zu geben.
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Chris-lo
10.02.2017 22:06
S. Vogt schrieb am 10.2.17 21:22:
Welche "Praxisgebühr"??? Praxisgebühr bekamen Ärzte und sie ist abgeschafft. Hier wird vermutlich von der Rezeptgebühr (pro Verordnung) gesprochen und, nein, die gibt es bei privaten Verordnungen nicht. Diese sind ohnehin formlos.


Ja, die Rede war natürlich von der Rezeptgebühr pro Verordnung - mein Fehler

Warum 1,6facher Satz? Üblicherweise wird als unterster Multiplikator der 1,8fache Satz verstanden. Es ist schwierig, wenn bestimmte Preise eingeführt sind, zu erhöhen.


Meine Praxis liegt im Osten Deutschlands. Den Verdienst des Patienten kann ich durch die Eingruppierung im TVÖD in etwa abschätzen. Glaub mir, der 1,6 fache Satz ist angemessen - leben und leben lassen.

Bitte von Anfang an Echtpreise einführen: also Preis pro 45 Minuten ausgeben, wenn 45 Minuten therapiert wird. und nicht 60 Minuten ausstellen lassen, damit der Patient keinen Eigenanteil hat. Damit werden unsere Preise nach unten verfälscht.


Danke für den Hinweis, da werde ich drauf achten.

Wichtig ist, dass mit dem Patienten ausführlich besprochen wurde, dass die Kasse den Satz u. U. nicht voll ersetzt und ein Selbstbehalt bleibt und dass der Pat. sich bei der Kasse erkundigen muss.


Dieser Passus ist im Behandlungsvertrag ausführlich aufgeführt.

Wenn man möchte, dass zügig bezahlt wird, muss das Zahlungsziel auf der Rechnung entsprechend kurz sein.


Das Zahlungsziel habe ich mit 14 Tagen angegeben. Sollte es dennoch eine Woche länger dauern, passt es zumindest in ds Gefüge der Primärkassen.
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[zitat]S. Vogt schrieb am 10.2.17 21:22: Welche "Praxisgebühr"??? Praxisgebühr bekamen Ärzte und sie ist abgeschafft. Hier wird vermutlich von der Rezeptgebühr (pro Verordnung) gesprochen und, nein, die gibt es bei privaten Verordnungen nicht. Diese sind ohnehin formlos.[/zitat] Ja, die Rede war natürlich von der Rezeptgebühr pro Verordnung - mein Fehler [zitat]Warum 1,6facher Satz? Üblicherweise wird als unterster Multiplikator der 1,8fache Satz verstanden. Es ist schwierig, wenn bestimmte Preise eingeführt sind, zu erhöhen.[/zitat] Meine Praxis liegt im Osten Deutschlands. Den Verdienst des Patienten kann ich durch die Eingruppierung im TVÖD in etwa abschätzen. Glaub mir, der 1,6 fache Satz ist angemessen - leben und leben lassen. [zitat]Bitte von Anfang an Echtpreise einführen: also Preis pro 45 Minuten ausgeben, wenn 45 Minuten therapiert wird. und nicht 60 Minuten ausstellen lassen, damit der Patient keinen Eigenanteil hat. Damit werden unsere Preise nach unten verfälscht.[/zitat] Danke für den Hinweis, da werde ich drauf achten. [zitat]Wichtig ist, dass mit dem Patienten ausführlich besprochen wurde, dass die Kasse den Satz u. U. nicht voll ersetzt und ein Selbstbehalt bleibt und dass der Pat. sich bei der Kasse erkundigen muss.[/zitat] Dieser Passus ist im Behandlungsvertrag ausführlich aufgeführt. [zitat]Wenn man möchte, dass zügig bezahlt wird, muss das Zahlungsziel auf der Rechnung entsprechend kurz sein.[/zitat] Das Zahlungsziel habe ich mit 14 Tagen angegeben. Sollte es dennoch eine Woche länger dauern, passt es zumindest in ds Gefüge der Primärkassen.
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Chris-lo schrieb:

S. Vogt schrieb am 10.2.17 21:22:
Welche "Praxisgebühr"??? Praxisgebühr bekamen Ärzte und sie ist abgeschafft. Hier wird vermutlich von der Rezeptgebühr (pro Verordnung) gesprochen und, nein, die gibt es bei privaten Verordnungen nicht. Diese sind ohnehin formlos.


Ja, die Rede war natürlich von der Rezeptgebühr pro Verordnung - mein Fehler

Warum 1,6facher Satz? Üblicherweise wird als unterster Multiplikator der 1,8fache Satz verstanden. Es ist schwierig, wenn bestimmte Preise eingeführt sind, zu erhöhen.


Meine Praxis liegt im Osten Deutschlands. Den Verdienst des Patienten kann ich durch die Eingruppierung im TVÖD in etwa abschätzen. Glaub mir, der 1,6 fache Satz ist angemessen - leben und leben lassen.

Bitte von Anfang an Echtpreise einführen: also Preis pro 45 Minuten ausgeben, wenn 45 Minuten therapiert wird. und nicht 60 Minuten ausstellen lassen, damit der Patient keinen Eigenanteil hat. Damit werden unsere Preise nach unten verfälscht.


Danke für den Hinweis, da werde ich drauf achten.

Wichtig ist, dass mit dem Patienten ausführlich besprochen wurde, dass die Kasse den Satz u. U. nicht voll ersetzt und ein Selbstbehalt bleibt und dass der Pat. sich bei der Kasse erkundigen muss.


Dieser Passus ist im Behandlungsvertrag ausführlich aufgeführt.

Wenn man möchte, dass zügig bezahlt wird, muss das Zahlungsziel auf der Rechnung entsprechend kurz sein.


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S. Vogt schrieb:

Welche "Praxisgebühr"??? Praxisgebühr bekamen Ärzte und sie ist abgeschafft. Hier wird vermutlich von der Rezeptgebühr (pro Verordnung) gesprochen und, nein, die gibt es bei privaten Verordnungen nicht. Diese sind ohnehin formlos.
Warum 1,6facher Satz? Üblicherweise wird als unterster Multiplikator der 1,8fache Satz verstanden. Es ist schwierig, wenn bestimmte Preise eingeführt sind, zu erhöhen.
Bitte von Anfang an Echtpreise einführen: also Preis pro 45 Minuten ausgeben, wenn 45 Minuten therapiert wird. und nicht 60 Minuten ausstellen lassen, damit der Patient keinen Eigenanteil hat. Damit werden unsere Preise nach unten verfälscht.
Wichtig ist, dass mit dem Patienten ausführlich besprochen wurde, dass die Kasse den Satz u. U. nicht voll ersetzt und ein Selbstbehalt bleibt und dass der Pat. sich bei der Kasse erkundigen muss. Viele Patienten behaupten, sie hätten es mit der Kasse geklärt. Spätestens nach der ersten Rechnung stellt sich dann heraus, dass die Pat. bei der Kasse angerufen haben, mit der Frage, ob Logopädie bezahlt würde. Was die Kasse in der Regel mit ja beantwortet.

Wenn man möchte, dass zügig bezahlt wird, muss das Zahlungsziel auf der Rechnung entsprechend kurz sein. (Fett hervorheben). Und damit rechnen, dass trotz Einverständnis die Überraschung immer groß ist, wie hoch die Rechnung ist. Bericht mit einplanen.

Achtung: manche Patienten haben Verträge, die eine Begrenzung der Therapien beinhalten. Falls eine längere Behandlung geplant ist, muss der Pat. mal ins Kleingedruckte schauen.

Und: die Kasse muss den ortüblichen Satz zahlen und das ist der vor Ort und nicht ein gemittelter Deutschlandpreis oder der Preis vom Nirgendwo. Also muss der Pat. ggf. Protest einlegen.
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