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Rhein-Sieg-Kreis

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Das bringst du mi...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie 12 Wochenfrist auch für besonderen Verordnungsbedarf?

Neues Thema
12 Wochenfrist auch für besonderen Verordnungsbedarf?
Es gibt 3 Beiträge
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W. H.
05.02.2025 13:52
Liebe KollegInnen,
ich stehe gerade auf dem Schlauch: Wenn ich eine Verordnung habe, die unter den langfristigen Heilmittelbedarf fällt, dann darf diese auch mehr als 10 oder 20 Einheiten haben, wichtig ist nur, dass ich sie aufgrund der verordneten Frequenz innerhalb von 12 Wochen abarbeiten kann. Meine Frage nun: Gilt dies auch für Verordnungen, die unter besonderer Verordnungsbedarf fallen? Oder dürfen es dort, unabhängig von der Frequenz, nur 10 oder 20 Einheiten maximal pro Verordnung sein?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Wünsche eine schöne Wochenmitte,
W. H.
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Liebe KollegInnen, ich stehe gerade auf dem Schlauch: Wenn ich eine Verordnung habe, die unter den langfristigen Heilmittelbedarf fällt, dann darf diese auch mehr als 10 oder 20 Einheiten haben, wichtig ist nur, dass ich sie aufgrund der verordneten Frequenz innerhalb von 12 Wochen abarbeiten kann. Meine Frage nun: Gilt dies auch für Verordnungen, die unter besonderer Verordnungsbedarf fallen? Oder dürfen es dort, unabhängig von der Frequenz, nur 10 oder 20 Einheiten maximal pro Verordnung sein? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Wünsche eine schöne Wochenmitte, W. H.
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pt ani
05.02.2025 22:36
Ja, da gilt das auch slightly_smiling_face.
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Ja, da gilt das auch [emoji]slightly_smiling_face[/emoji].
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pt ani schrieb:

Ja, da gilt das auch slightly_smiling_face.

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W. H.
07.02.2025 09:48
Danke schön für die schnelle Antwort. Schönes Wochenende!
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W. H. schrieb:

Danke schön für die schnelle Antwort. Schönes Wochenende!

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W. H. schrieb:

Liebe KollegInnen,
ich stehe gerade auf dem Schlauch: Wenn ich eine Verordnung habe, die unter den langfristigen Heilmittelbedarf fällt, dann darf diese auch mehr als 10 oder 20 Einheiten haben, wichtig ist nur, dass ich sie aufgrund der verordneten Frequenz innerhalb von 12 Wochen abarbeiten kann. Meine Frage nun: Gilt dies auch für Verordnungen, die unter besonderer Verordnungsbedarf fallen? Oder dürfen es dort, unabhängig von der Frequenz, nur 10 oder 20 Einheiten maximal pro Verordnung sein?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Wünsche eine schöne Wochenmitte,
W. H.



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