Wir suchen neue Kollegen (m/w/d) für unser sympathisches Team! Für deine Leistung sollst du bei uns von vielen Vorteilen profitieren und endlich die Wertschätzung erhalten, die du verdienst!
Liebe KollegInnen,
ich stehe gerade auf dem Schlauch: Wenn ich eine Verordnung habe, die unter den langfristigen Heilmittelbedarf fällt, dann darf diese auch mehr als 10 oder 20 Einheiten haben, wichtig ist nur, dass ich sie aufgrund der verordneten Frequenz innerhalb von 12 Wochen abarbeiten kann. Meine Frage nun: Gilt dies auch für Verordnungen, die unter besonderer Verordnungsbedarf fallen? Oder dürfen es dort, unabhängig von der Frequenz, nur 10 oder 20 Einheiten maximal pro Verordnung sein?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Wünsche eine schöne Wochenmitte,
W. H.
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ich stehe gerade auf dem Schlauch: Wenn ich eine Verordnung habe, die unter den langfristigen Heilmittelbedarf fällt, dann darf diese auch mehr als 10 oder 20 Einheiten haben, wichtig ist nur, dass ich sie aufgrund der verordneten Frequenz innerhalb von 12 Wochen abarbeiten kann. Meine Frage nun: Gilt dies auch für Verordnungen, die unter besonderer Verordnungsbedarf fallen? Oder dürfen es dort, unabhängig von der Frequenz, nur 10 oder 20 Einheiten maximal pro Verordnung sein?
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W. H. schrieb:
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pt ani schrieb:
Ja, da gilt das auch slightly_smiling_face.
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W. H. schrieb:
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