Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
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der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
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folgende Frage, wenn ein gesetzlich Versicherter Patienten von seinem behandelnden Arzt keine logopädische Verordnung bekommt, weil dieser die Notwendigkeit der Behandlung anzweifelt, oder aus irgendwelchen anderen Gründen, ist es erstens dann für den Patienten möglich zum Behandelnden Arzt zu sagen er solle ihm dann ein Privatrezept ausstellen?
Zweitens hat die Verodnung dann für uns Gültigkeit, da der Patient dann im eigentlich Sinne keine private Kasse hat. Ich frage deshalb weil ich gelesen habe, dass wir nur Behandeln dürfen, wenn eine Verordnung vorliegt und eigentlich reine Selbstzahler nur mit einer Sektorale Heilpraktikererlaubnis behandelt werden dürfen. Daher Interessiert es mich ob wir auf eine private Verordnung behandeln dürfen, wenn es sich um einen gesetzlichen Kassenpatient handelt und ob er diese überhaupt erhalten kann.
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YonaXYuu schrieb:
Hallo,
folgende Frage, wenn ein gesetzlich Versicherter Patienten von seinem behandelnden Arzt keine logopädische Verordnung bekommt, weil dieser die Notwendigkeit der Behandlung anzweifelt, oder aus irgendwelchen anderen Gründen, ist es erstens dann für den Patienten möglich zum Behandelnden Arzt zu sagen er solle ihm dann ein Privatrezept ausstellen?
Zweitens hat die Verodnung dann für uns Gültigkeit, da der Patient dann im eigentlich Sinne keine private Kasse hat. Ich frage deshalb weil ich gelesen habe, dass wir nur Behandeln dürfen, wenn eine Verordnung vorliegt und eigentlich reine Selbstzahler nur mit einer Sektorale Heilpraktikererlaubnis behandelt werden dürfen. Daher Interessiert es mich ob wir auf eine private Verordnung behandeln dürfen, wenn es sich um einen gesetzlichen Kassenpatient handelt und ob er diese überhaupt erhalten kann.
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cople schrieb:
Der Patient wird wahrscheinlich keine private VO bekommen, denn dann gäbe es ja einen Grund, überhaupt eine VO auszustellen. So hätte der Pat. dann auch das Recht diese VO als GKV-versicherter zu bekommen.
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Felix Z. schrieb:
Du darfst behandeln, die ärztliche Verordnung besteht ja. Der Pat. kann die Rechnung von dir nur eben nicht zur Erstattung einreichen und muss die Kosten selber tragen.
Daran denken, dass u. U. die Berufshaftpflicht nicht greift. Wir dürfen ohne ärztlichen Auftrag nicht behandeln.
Ich nehme grundsätzlich solche Patienten nicht an. Der bessere Weg ist es, einen Arzt zu finden, der verordnet. Es gibt viele Gründe, warum Pat. keine VO bekommen: Mediziner erkennt die Lage nicht, kennt das Störungsbild nicht, hat kein Budget mehr und der Fall ist nicht dringend, Arzt verordnet grundsätzlich nicht usw.
Nach meiner Erfahrung findet sich immer jemand, der verordnet, wenn es tatsächlich notwendig ist.
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S. Vogt schrieb:
Wie oben gesagt, darf ein Arzt dem GKV Pat. kein Privatrezept ausstellen, denn er würde damit belegen, dass Bedarf besteht und der Pat. hätte Anspruch auf eine reguläre Verordnung. Das ist heikel.
Daran denken, dass u. U. die Berufshaftpflicht nicht greift. Wir dürfen ohne ärztlichen Auftrag nicht behandeln.
Ich nehme grundsätzlich solche Patienten nicht an. Der bessere Weg ist es, einen Arzt zu finden, der verordnet. Es gibt viele Gründe, warum Pat. keine VO bekommen: Mediziner erkennt die Lage nicht, kennt das Störungsbild nicht, hat kein Budget mehr und der Fall ist nicht dringend, Arzt verordnet grundsätzlich nicht usw.
Nach meiner Erfahrung findet sich immer jemand, der verordnet, wenn es tatsächlich notwendig ist.
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regiologo schrieb:
Ausnahme: Wer sollte einen GKV-Versicherten z. B. hindern, sich in einer privatärztlichen Praxis behandeln zu lassen und dort eine Privat-Verordnung zu erhalten ? Auch gibt es GKV-Versicherte mit der Option der Kostenerstattung. Aus der Willenserklärung des GKV-Patienten ergibt sich somit die Behandlungserlaubnis über eine vorliegende Privat-Verordnung.
Das ist durchaus auch ein berufspolitisches Problem: die Kassen üben auf ÄrztInnen und PatientInnen Druck aus, um Versorgung in Selbstzahlerbereiche abzudrängen. Siehe Negativbeispiel Physiotherapie: massiv verkürzte Behandlungszeiten, die inzwischen regelhaft über Selbstzahlung aufgestockt werden. Da wollen wir nicht hin. Also nicht zu schnell aufgeben. Die Kostenträger verfolgen genau, in welchen Bereichen Druck funktioniert. Manchmal aber braucht es lediglich nochmal eine sinnhafte therapeutische Begründung, um an eine Folgeverordnung zu kommen.
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S. Vogt schrieb:
Genau. Man muss jemand finden, der verordnet. Aber der GKV-Arzt darf es nicht über ein Privatrezept abwälzen, wenn seiner Meinung nach kein Bedarf besteht. Und der ärztliche Auftrag muss in irgendeiner Form vorliegen. Bevor aber schnell, ich zahle selbst, gerufen wird, ist es meiner Erfahrung nach effektiver und auch für die gesamte Entwicklung sinnvoller, einen Arzt zu finden, der die Situation begleitet.
Das ist durchaus auch ein berufspolitisches Problem: die Kassen üben auf ÄrztInnen und PatientInnen Druck aus, um Versorgung in Selbstzahlerbereiche abzudrängen. Siehe Negativbeispiel Physiotherapie: massiv verkürzte Behandlungszeiten, die inzwischen regelhaft über Selbstzahlung aufgestockt werden. Da wollen wir nicht hin. Also nicht zu schnell aufgeben. Die Kostenträger verfolgen genau, in welchen Bereichen Druck funktioniert. Manchmal aber braucht es lediglich nochmal eine sinnhafte therapeutische Begründung, um an eine Folgeverordnung zu kommen.
Die Branchezahlen der DATEV sprechen eine deutlich andere Sprache.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S. Vogt
... die inzwischen regelhaft über Selbstzahlung aufgestockt werden. Wie kommst du denn darauf? Hast du ein Beweis oder Statistik um diese Behauptung zu belegen?
Die Branchezahlen der DATEV sprechen eine deutlich andere Sprache.
Nahezu alle meine PatientInnen erzählen dies und zwar mit aller Selbstverständlichkeit. Viele PatientInnen bieten inzwischen schon im Vorhinein von sich aus "Selbstzahlerleistungen" an oder rechnen fest damit. Dazu zählen darf ich bitte auch die "Angebote", die mir selbst als Kassenpatientin gemacht wurden.
Allmählich vermehren sich derartige vorauseilenden Angebote durch PatientInnen auch in der Logopädie. Die Pat. sind dann immer ganz erstaunt, wenn ich sage, das sei nicht nötig. Es handelt sich also um ein System, welches bereits von den PatientInnen verinnerlicht wurde. Das spricht für sich. Dazu braucht es einen langen Prozess und ein erhöhtes Aufkommen. Vor ein paar Jahren waren dies noch seltene Einzelfälle.
Wie auch immer solche Einnahmen anscheinend dokumentiert werden..... Ich würde diese Daten dann doch mal freundlich anzweifeln.
Natürlich gibt es Praxen, die so nicht vorgehen. Nach meiner Beobachtung sind diese aber inzwischen in der Minderheit (in dem Einzugsgebiet, dass ich beobachten kann). Dass in vielen Fällen 15 Minuten Behandlung incl. Umkleiden kaum ausreichend und effektiv sind, ist ja nichts Neues.
Als großes Ärgernis empfinde ich eine Branche, welche die eigene Verhandlungsschwäche an den PatientInnen austobt. Diese durchschauen die berufspolitischen Aspekte kaum und sind dem ausgeliefert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S. Vogt Okay, du schließt also aus deiner eigenen Nabelsichtweise auf ganz Deutschland?
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pt ani schrieb:
Kenne ich hier im weiteren Umkreis so auch überhaupt nicht.
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S. Vogt schrieb:
Da brauche ich doch keine Beweise und auch keine Statistik. Wir sind hier nicht vor Gericht. Das ist meine Erfahrung.
Nahezu alle meine PatientInnen erzählen dies und zwar mit aller Selbstverständlichkeit. Viele PatientInnen bieten inzwischen schon im Vorhinein von sich aus "Selbstzahlerleistungen" an oder rechnen fest damit. Dazu zählen darf ich bitte auch die "Angebote", die mir selbst als Kassenpatientin gemacht wurden.
Allmählich vermehren sich derartige vorauseilenden Angebote durch PatientInnen auch in der Logopädie. Die Pat. sind dann immer ganz erstaunt, wenn ich sage, das sei nicht nötig. Es handelt sich also um ein System, welches bereits von den PatientInnen verinnerlicht wurde. Das spricht für sich. Dazu braucht es einen langen Prozess und ein erhöhtes Aufkommen. Vor ein paar Jahren waren dies noch seltene Einzelfälle.
Wie auch immer solche Einnahmen anscheinend dokumentiert werden..... Ich würde diese Daten dann doch mal freundlich anzweifeln.
Natürlich gibt es Praxen, die so nicht vorgehen. Nach meiner Beobachtung sind diese aber inzwischen in der Minderheit (in dem Einzugsgebiet, dass ich beobachten kann). Dass in vielen Fällen 15 Minuten Behandlung incl. Umkleiden kaum ausreichend und effektiv sind, ist ja nichts Neues.
Als großes Ärgernis empfinde ich eine Branche, welche die eigene Verhandlungsschwäche an den PatientInnen austobt. Diese durchschauen die berufspolitischen Aspekte kaum und sind dem ausgeliefert.
Ich bin gut vernetzt und ich höre das durchaus als deutschlandweites Phänomen. Jetzt so zu tun, als gäbe es diese Vorgehensweise nicht, ist wohl eher peinlich. Selbstverständlich wird diese Verlängerung als irgendeine angebliche "Zusatzleistung" deklariert, damit es möglich ist, faktisch jedoch nur die Behandlungszeit verlängert. Das muss ich Fachkollegen doch nicht ernsthaft erläutern. Ob es sich diese Situation dann statistisch abbildet als das was sie ist, kann ich nicht sagen. Das ändert aber nichts am Vorhandensein und an der Belastung für die PatientInnen.
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Außerdem scheinst du zu unterstellen, dass Deutschlandweit die Steuerberater die Buchführung manipulieren um diese Zahlungen zu "verstecken". Oder wie verstehe ich dein Zweifeln an den DATEV-Branchenzahlen?
Im Übrigen unterstelle ich dir keinesfalls Naivität. Wenn überhaupt, dann doch ein eher eingeschränkter Blickwinkel.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S. Vogt Ich habe keineswegs gesagt, dass es dieses Phänom nicht gibt. Aber genau so wenig gibt es diese Geschäftspraktiken "regelhaft" (deine Aussage). Ich bin gerade in der Physiotherapie sehr gut vernetzt und weiß daher, dass es dieses Phänom deutlich weniger oft gibt, als deine Aussage vermuten lassen würde.
Außerdem scheinst du zu unterstellen, dass Deutschlandweit die Steuerberater die Buchführung manipulieren um diese Zahlungen zu "verstecken". Oder wie verstehe ich dein Zweifeln an den DATEV-Branchenzahlen?
Im Übrigen unterstelle ich dir keinesfalls Naivität. Wenn überhaupt, dann doch ein eher eingeschränkter Blickwinkel.
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S. Vogt schrieb:
Bitte keine Naivität unterstellen. Das ist arrogant. Umgekehrt würde die Frage schließlich auch passen.
Ich bin gut vernetzt und ich höre das durchaus als deutschlandweites Phänomen. Jetzt so zu tun, als gäbe es diese Vorgehensweise nicht, ist wohl eher peinlich. Selbstverständlich wird diese Verlängerung als irgendeine angebliche "Zusatzleistung" deklariert, damit es möglich ist, faktisch jedoch nur die Behandlungszeit verlängert. Das muss ich Fachkollegen doch nicht ernsthaft erläutern. Ob es sich diese Situation dann statistisch abbildet als das was sie ist, kann ich nicht sagen. Das ändert aber nichts am Vorhandensein und an der Belastung für die PatientInnen.
Ob und wie derartige Vorgehensweisen in Finanzdaten auftauchen, kann ich nicht beurteilen und es ist mir auch tatsächlich egal, weil ich nach der beobachteten Auftretensmenge in realitas beurteile und nach der örtlichen Streuung, der Berichte, die ich darüber erhalte. Ob so etwas manipuliert werden kann oder nicht, interessiert mich nicht. Ich sehe ein sich etablierendes System und das darf in der von mir wahrgenommenen Menge als regelhaft bezeichnet werden. Kann jeder anders sehen. Wenn Zahlen das nicht abbilden, darf sich auch jeder selbst einen Reim darauf machen. Schließlich heißt dies nicht, dass es nicht stattfindet, sondern eben nur, dass es nicht dargestellt ist.
Es gibt auch Merkwürdigkeiten, die ich als vereinzelt bezeichnen würde, z. B. KollegInnen, die auf der Website Hausbesuche gegen Aufschlag anbieten, was nicht erlaubt ist. Dies ist seltener geworden. Kommt aber auch noch - eben vereinzelt - vor. Das oben Beschriebene findet man übrigens auch gelegentlich als Angebot auf Websites.
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S. Vogt schrieb:
Ich finde diese Anmerkungen völlig überzogen. Das geht am Thema vorbei. Weder vermute ich Manipulationen von Steuerberatern noch denke ich mir irgendetwas aus oder bin nicht in der Lage mir einen Überblick zu verschaffen. Dies ist ein Diskussionsforum und kein Börsenbericht.
Ob und wie derartige Vorgehensweisen in Finanzdaten auftauchen, kann ich nicht beurteilen und es ist mir auch tatsächlich egal, weil ich nach der beobachteten Auftretensmenge in realitas beurteile und nach der örtlichen Streuung, der Berichte, die ich darüber erhalte. Ob so etwas manipuliert werden kann oder nicht, interessiert mich nicht. Ich sehe ein sich etablierendes System und das darf in der von mir wahrgenommenen Menge als regelhaft bezeichnet werden. Kann jeder anders sehen. Wenn Zahlen das nicht abbilden, darf sich auch jeder selbst einen Reim darauf machen. Schließlich heißt dies nicht, dass es nicht stattfindet, sondern eben nur, dass es nicht dargestellt ist.
Es gibt auch Merkwürdigkeiten, die ich als vereinzelt bezeichnen würde, z. B. KollegInnen, die auf der Website Hausbesuche gegen Aufschlag anbieten, was nicht erlaubt ist. Dies ist seltener geworden. Kommt aber auch noch - eben vereinzelt - vor. Das oben Beschriebene findet man übrigens auch gelegentlich als Angebot auf Websites.
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