Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Physiotherapeuten (m/w/d).
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Meerbuscher Hallenbad.
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Laut Berufsgesetz für Physiotherapeuten 1.3. Nichtselbstständige Tätigkeit für Angehörige der Physiotherapie Absatzt 1.3.1 Bitte Nachlesen
Dort steht was drin bezüglich der arbeitsrechtlichen Bedingungen.
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eim schrieb:
Ja gehört es !!!!!! Ein Elektriker oder anderer Handwerker muss auch Gesetzesänderungen kennen und anwenden.Du willst Geld haben ,dann musst du auch deine Arbeit entsprechen durchführen und die Verordnungsprüfung gehört dazu ebenso wie die Diagnose damit du entsprechend behandeln kannst.
Laut Berufsgesetz für Physiotherapeuten 1.3. Nichtselbstständige Tätigkeit für Angehörige der Physiotherapie Absatzt 1.3.1 Bitte Nachlesen
Dort steht was drin bezüglich der arbeitsrechtlichen Bedingungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gehört es für mich, als angestellter Physiotherapeut, zum Aufgabengebiet die Rezepte zu überprüfen?
Eine Prüfung über die kostenlose App von Thevea ist übrigens schnell und unkompliziert.
Es gilt auch zu bedenken, dass man genau genommen nicht von der Chefin oder dem Chef bezahlt wird, sondern die "Rezepte" das Einkommen der Praxis sind, das dann verteilt werden kann.
=> Prüfung alleine schon aus Eigennutz.
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MeFe89 schrieb:
Selbstverständlich wird man vom Chef bezahlt. Woher der Chef das Geld hat ist für einen AN letzendlich zweitrangig. Kann ja auch aus anderen Einnahmequellen kommen...
Das stimmt so nicht.!!!!! Es hat mit dem Arbeitsrecht , den Arbeitspflichten und mit dem BERUFSRECHT zu tun.
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eim schrieb:
@MeFe89
Das stimmt so nicht.!!!!! Es hat mit dem Arbeitsrecht , den Arbeitspflichten und mit dem BERUFSRECHT zu tun.
Wer so denkt und handelt, der spielt wohl in der gleichen Lige wie die Heuschrecken, die erst alles aussaugen und dann weiterziehen, wenn die Firma platt ist.
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Ligamentum schrieb:
@MeFe89
Wer so denkt und handelt, der spielt wohl in der gleichen Lige wie die Heuschrecken, die erst alles aussaugen und dann weiterziehen, wenn die Firma platt ist.
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LogoMijo schrieb:
Wenn die/der Praxisinhaberin/Praxisinhaber darüber (z. B. bei einer Teamsitzung) informiert hat, was auf so eine Verordnung drauf gehört, welche Fristen gelten und was sonst noch so zu beachten ist, dann dürfte das durchaus ins Aufgabengebiet der Angestellten gehören.
Eine Prüfung über die kostenlose App von Thevea ist übrigens schnell und unkompliziert.
Es gilt auch zu bedenken, dass man genau genommen nicht von der Chefin oder dem Chef bezahlt wird, sondern die "Rezepte" das Einkommen der Praxis sind, das dann verteilt werden kann.
=> Prüfung alleine schon aus Eigennutz.
Dazu gehört für mich nicht unbedingt das sie alle IC Codes etc kennen aber die Basics sollten schon erkannt werden.
Genauso das die Unterschriften vom Arzt da sind etc. Es ist ja auch ihr Geld was dadurch reinkommt.
Allerdings gehen immer mal wieder paar Sachen durch wie letzte Woche als plötzlich ein Rückläufer kam bei dem als Austellungsdatum 2002 stand. Mit sowas rechnest du ja nicht und geht halt auch mal unter. (bei mir dann leider auch)
Man müsste bei der Fragestellung halt mal wissen um welche Sachen es sich genau handelt.
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Horatio72 schrieb:
Also meine MA sollten schon wissen was auf so ein Rezept drauf gehört. Das gehört ja nun mal mit dazu.
Dazu gehört für mich nicht unbedingt das sie alle IC Codes etc kennen aber die Basics sollten schon erkannt werden.
Genauso das die Unterschriften vom Arzt da sind etc. Es ist ja auch ihr Geld was dadurch reinkommt.
Allerdings gehen immer mal wieder paar Sachen durch wie letzte Woche als plötzlich ein Rückläufer kam bei dem als Austellungsdatum 2002 stand. Mit sowas rechnest du ja nicht und geht halt auch mal unter. (bei mir dann leider auch)
Man müsste bei der Fragestellung halt mal wissen um welche Sachen es sich genau handelt.
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Doch wenn ich als Arbeitgeber merke, dass da jemand in meinem Team ist, dem ich nur das zumuten darf, was explizit irgendwo in Paragrafen und Handlungsanweisungen auf- und unterschrieben ist, dann ist das Arbeitsverhältnis für mich hauptsächlich an der vereinbarten Kündigungsfrist orientiert.
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LogoMijo schrieb:
Es muss gar nichts.
Doch wenn ich als Arbeitgeber merke, dass da jemand in meinem Team ist, dem ich nur das zumuten darf, was explizit irgendwo in Paragrafen und Handlungsanweisungen auf- und unterschrieben ist, dann ist das Arbeitsverhältnis für mich hauptsächlich an der vereinbarten Kündigungsfrist orientiert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@LogoMijo Ich möchte ja nur wissen ob das unser Aufgabengebiet ist, und wo es gesetzlich verankert ist. Ich persönlich finde es sehr schwer, ohne vorherige Schulung, Rezepte zu überprüfen.
=> Rezeptprüfung: Thevea ist hilfreich (siehe bei Google oder so).
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LogoMijo schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Da ist nichts schwierig, wenn man das einmal durchspricht und Änderungen in den HMR und Rahmenverträgen sofort angesprochen werden. Gesetzlich verankert ist nur, dass die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber für (fast) alles verantwortlich ist.
=> Rezeptprüfung: Thevea ist hilfreich (siehe bei Google oder so).
Letzendlich musst du mit deinem PI ins Gespräch kommen und mögliche Hindernisse klären
Meli
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MeFe89 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer gesetzlich verankert? Gesetzlich verankert ist, dass die Praxis die Rezepte natürlich kontrollieren muss. Wer das macht ist natürlich dem Chef der Praxis überlassen und wird durch die Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag festgehalten. Dazu kann aber auch eine allgemeine Beschreibung der therapeutischen Aufgabenfelder genügen. Selbstverständlich sollte, sofern das dein Aufgabengebiet ist, eine Einarbeitung in die Rezept Prüfung erfolgen. Schon allein aus Eigeninteresse des PI. Der PI kann nicht fordern, dass du, sofern das Wissen zur Rezeptprüfung nicht vorhanden ist, du dir das selbstständig in deiner Freizeit aneignest oder gar dir abgesetzte Rezepte in irgendeiner Form vom Gehalt abziehen.
Letzendlich musst du mit deinem PI ins Gespräch kommen und mögliche Hindernisse klären
Meli
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer die Grundlagen der Hmr sollte meiner Meinung nach jeder physio in der Praxis kennen!auch ohne Anweisung vom Chef darf man sich fortbilden und einen Blick in die hmr riskieren,nicht nur die Arbeit am Patienten ist wichtig!der AN weiß ja auch über Arbeitsbedingungen wir Urlaub immer neu Bescheid
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@MeFe89 Ich habe noch nie eine Schulung auf die komplizierten Regeln der Heilmittelrichtlinien bezüglich der Rezeptüberprüfung erhalten. Weder intern noch extern. Meist wird einem der Heilmittelkatalog in die Hand gedrückt, mit der Bitte es übers Wochenende zu lesen. Ich finde das unfair. Entweder man schult mich dafür, und wenn nicht, dann kann man mich nicht dafür verantwortlich machen, wenn ich etwas übersehen oder falsch wiedergegeben habe. Vor allem nicht in Zeiten, wo sich alle paar Tage etwas ändert.
>>...der AN weiß ja auch über Arbeitsbedingungen wir Urlaub immer neu Bescheid..<<
;)... na ja und eben das steht im Arbeitsvertrag...also falsches Beispiel lieber schippi
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Schippi
>>...der AN weiß ja auch über Arbeitsbedingungen wir Urlaub immer neu Bescheid..<<
;)... na ja und eben das steht im Arbeitsvertrag...also falsches Beispiel lieber schippi
MfG
JürgenK ;)
Nebenbei... in meiner Praxis prüft mein Praxisprogramm automatisch, ob das Rezept OK ist.
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Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Verantwortlich machen? Was heißt das? Der AG muss Dich in die Lage versetzten, Deine Arbeit gut zu erledigen. Wenn es Lücken gibt, dann sorgt der AG dafür, dass diese geschlossen werden.
Nebenbei... in meiner Praxis prüft mein Praxisprogramm automatisch, ob das Rezept OK ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman Wenn ich bei der Abgabe eines Rezeptes in der Hektik ein Kreuz übersehe, dann werde ich dafür verantwortlich gemacht. Das habe ich doch nicht vorsätzlich gemacht, sondern übersehen. Für mich ist die Rezeptüberprüfungspflicht ein großer Streßfaktor.
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Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Dann solltest Du Dir die Zeit nehmen, dass Du hier sorgfältiger prüfst, denn das gesamte Rezept könnte nicht bezahlt werden. Allerdings frage ich mich, warum der PI kein Programm dafür benutzt... letztendlich trägt der PI das Risiko.
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer du armer/arme!woher weiß denn eine dritte Person ob vorsätzlich oder vergessen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman Es ist verdammt schwer, zwischen den Patienten im 20min. Takt, Rezepte zu überprüfen. Vor allem dann, wenn du an der Rezeption sitzt. Ich habe leider auch keine Doku Zeit. Was meinst du mit Programm?
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Schippi schrieb:
@JürgenK nicht unbedingt!Änderung erwirbt man durch Informationen/Fortbildungen!!manche Änderungen weiß ein AN eher als der AG!😀
Da darfst du mal fragen für wen noch . Letztendlich halte ich dafür als PI den Kopf hin . Und es nervt uns AG genauso an wie euch AN . Aber bei Kürzungen der Abrechnung habe ich noch niemals nie die Summe vom Gehalt abgezogen , aber sie fehlt letztendlich in meinem Portemonaise . Ich finde es durchaus erwartbar , daß ein AN schaut , ob z.B. bei HB auch das Kreuz richtig ist . Oder die Arztunterschrift da ist . Oder das obere Feld mit Patientendaten richtig ausgefüllt ist . Oder der Patient bezahlen muß oder oder oder .
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Leni C. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Da darfst du mal fragen für wen noch . Letztendlich halte ich dafür als PI den Kopf hin . Und es nervt uns AG genauso an wie euch AN . Aber bei Kürzungen der Abrechnung habe ich noch niemals nie die Summe vom Gehalt abgezogen , aber sie fehlt letztendlich in meinem Portemonaise . Ich finde es durchaus erwartbar , daß ein AN schaut , ob z.B. bei HB auch das Kreuz richtig ist . Oder die Arztunterschrift da ist . Oder das obere Feld mit Patientendaten richtig ausgefüllt ist . Oder der Patient bezahlen muß oder oder oder .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Leni C. ihr Praxisinhaber führt doch die Verhandlungen mit den Krankenkassen. Warum setzt ihr euch nicht durch, und schafft die Rezeptüberprüfungspflicht ab. Also beschwert euch nicht, und wälzt die Verantwortung immer auf die Arbeitnehmer ab.
Verhandlungen mit den Kostenträgern führen bestenfalls die Verbände. Wenn man denn überhaupt von "Verhandlungen" sprechen kann.
Auf Kassenseite sitzen (aus Versicherungsbeiträgen) gut bezahlte JuristInnen und ausgebuffte BWLerInnen.
Auf Berufsverbandsseite finden sich die KollegInnen, die vielleicht sogar eine Praxis mit Angestellten führen und die schon schlichtweg damit ausgelastet sind, die komplexen Rahmenverträge zu erfüllen. Da sind so viele Fallstricke zur Einkommensminimierung für "LeistungserbringerInnen" versteckt, dass man hellwach jede Abrechnung, jede Unterschrift, jedes Kreuzchen und jedes Datum überprüfen muss. Therapie gibt´s auch noch.
Was stört im System? Eigentlich nur die PatientInnen.
Die Praxisinhaberinnen und -inhaber sind zudem zum großen Teil nicht in Verbänden organisiert und wenn, dann berufspolitisch äußerst uninteressiert und sehr zurückhaltend mit Aktivitäten.
Noch weniger setzt sich erfahrungsgemäß der Großteil der Angestellten mit den Rahmenbedingungen des eigenen Berufes auseinander.
Das geht seit Jahrzehnten alles in gewohntem Trott, wobei die Verbände miteinander keine gemeinsame Linie fanden und wohl auch keine finden werden. Die Kassen schon.
Was kann man also erwarten?
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LogoMijo schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Falsch.
Verhandlungen mit den Kostenträgern führen bestenfalls die Verbände. Wenn man denn überhaupt von "Verhandlungen" sprechen kann.
Auf Kassenseite sitzen (aus Versicherungsbeiträgen) gut bezahlte JuristInnen und ausgebuffte BWLerInnen.
Auf Berufsverbandsseite finden sich die KollegInnen, die vielleicht sogar eine Praxis mit Angestellten führen und die schon schlichtweg damit ausgelastet sind, die komplexen Rahmenverträge zu erfüllen. Da sind so viele Fallstricke zur Einkommensminimierung für "LeistungserbringerInnen" versteckt, dass man hellwach jede Abrechnung, jede Unterschrift, jedes Kreuzchen und jedes Datum überprüfen muss. Therapie gibt´s auch noch.
Was stört im System? Eigentlich nur die PatientInnen.
Die Praxisinhaberinnen und -inhaber sind zudem zum großen Teil nicht in Verbänden organisiert und wenn, dann berufspolitisch äußerst uninteressiert und sehr zurückhaltend mit Aktivitäten.
Noch weniger setzt sich erfahrungsgemäß der Großteil der Angestellten mit den Rahmenbedingungen des eigenen Berufes auseinander.
Das geht seit Jahrzehnten alles in gewohntem Trott, wobei die Verbände miteinander keine gemeinsame Linie fanden und wohl auch keine finden werden. Die Kassen schon.
Was kann man also erwarten?
Du weißt wahrscheinlich nicht , daß uns die Prüfpflicht gerichtlich auf`s Auge gedrückt wurde . Es sind ich glaube 2009 Kollegen vor Gericht gezogen , weil ewig diese Absetzungen waren . Und das Gericht hat uns zur Prüfung verpflichtet . Dagegen war dann keine Berufung mehr möglich . Seitdem schlagen wir uns mit diesem Mist rum . Und so nebenbei : es sind nicht wir PI , die einzeln Verhandlungen mit den Kassen führen . Verantwortung auf die AN abwälzen wäre dann , wenn ihnen der " Schaden " vom Gehalt abgezogen würde . Ansonsten sehe ich das als Arbeitspflicht an , eben solche Punkte wie ich oben erwähnte auch zu überprüfen . Ist ja nun auch kein Hexenwerk .
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Leni C. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Du weißt wahrscheinlich nicht , daß uns die Prüfpflicht gerichtlich auf`s Auge gedrückt wurde . Es sind ich glaube 2009 Kollegen vor Gericht gezogen , weil ewig diese Absetzungen waren . Und das Gericht hat uns zur Prüfung verpflichtet . Dagegen war dann keine Berufung mehr möglich . Seitdem schlagen wir uns mit diesem Mist rum . Und so nebenbei : es sind nicht wir PI , die einzeln Verhandlungen mit den Kassen führen . Verantwortung auf die AN abwälzen wäre dann , wenn ihnen der " Schaden " vom Gehalt abgezogen würde . Ansonsten sehe ich das als Arbeitspflicht an , eben solche Punkte wie ich oben erwähnte auch zu überprüfen . Ist ja nun auch kein Hexenwerk .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muss diese Rezeptüberprüfungspflicht nicht explizit im Arbeitsvertrag angegeben werden?
Ich glaube, dein Problem ist, dass du meinst alles on top machen zu müssen. Nein, musst du nicht. Doku, Therapiebericht, Desi alles gehört zur Behandlungseinheit dazu. Wir PIs haben es uns nicht ausgedacht, um Euch AN zu ärgern, oder um die Verantwortung an Euch abzuwälzen. Die KK wollen es so haben. Also relax und sprich mit deinem Chef. Und gut ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bleibe dabei. Die Prüfpflicht betrifft nur den Praxisinhaber.
Und ganz ehrlich, warum fragt man hier nach, lässt die Kollegen antworten, wenn man sowieso seinen Standpunkt hat und diesen nicht ändern will
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Shia schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Sie gehört zum Aufgabenfeld eines jeden AN, wenn der AG dies möchte.
Und ganz ehrlich, warum fragt man hier nach, lässt die Kollegen antworten, wenn man sowieso seinen Standpunkt hat und diesen nicht ändern will
Ein sehr erfahrener Personaler sagte mir mal, sobald du mehr wie eine Handvoll Mitarbeiter hast, wirst du sie behandeln müssen wie kleine ahnungslose Kinder.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Da bist du freilich nicht der erste, der Falsches in den Raum wirft und dem der Geist fehlt, sich mit der Thematik (rechtlich korrekt) auseinanderzusetzen. Da kann man wohl nichts machen, weil eine gewisse Bockigkeit menschlich ist.
Ein sehr erfahrener Personaler sagte mir mal, sobald du mehr wie eine Handvoll Mitarbeiter hast, wirst du sie behandeln müssen wie kleine ahnungslose Kinder.
MfG :)
Stimmt, denn wenn das Rezept nicht o.k. war, dann blutet nur der Praxisinhaber und der Arbeitnehmer fragt wieder mal, wann und wieviel es endlich mehr Geld gibt.
Das Geld, was er gerade eben im Schlund der Krankenkasse versenkt hat, nur weil auf dem Rezept die elementarsten Dinge wie Ausstellungsdatum, Heilmittel, Frist bis zum ersten Termin ... vollumfänglich vom Behandler ignoriert wurden,obwohl er die Verordnung 6 uoder 10 mal in den Händen gehalten hat.
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Ligamentum schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Stimmt, denn wenn das Rezept nicht o.k. war, dann blutet nur der Praxisinhaber und der Arbeitnehmer fragt wieder mal, wann und wieviel es endlich mehr Geld gibt.
Das Geld, was er gerade eben im Schlund der Krankenkasse versenkt hat, nur weil auf dem Rezept die elementarsten Dinge wie Ausstellungsdatum, Heilmittel, Frist bis zum ersten Termin ... vollumfänglich vom Behandler ignoriert wurden,obwohl er die Verordnung 6 uoder 10 mal in den Händen gehalten hat.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Prüfzeit = Behandlungszeit. Genauso wie Therapiebericht schreiben. Prüfe doch das Rezept im Beisein des Patienten in der Behandlungszeit. Dauer 3min. Machst ein Häckchen, dann musst du es nicht jedesmal prüfen. Wenn der Patient was sagt, dann kannst du ja sagen, dass wir die Rezepte prüfen MÜSSEN weil die KK es so bestimmt haben.
Ich glaube, dein Problem ist, dass du meinst alles on top machen zu müssen. Nein, musst du nicht. Doku, Therapiebericht, Desi alles gehört zur Behandlungseinheit dazu. Wir PIs haben es uns nicht ausgedacht, um Euch AN zu ärgern, oder um die Verantwortung an Euch abzuwälzen. Die KK wollen es so haben. Also relax und sprich mit deinem Chef. Und gut ist.
Wir erfragen ALLE VO-Inhalte bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung ab und da ist es die Aufgabe derer, die Daten zu prüfen (KBV2GO, Thevea, Buchner App etc.).
ist auf der VO was falsch, gibt es keine Termine und Pat. wird zum Doc geschickt, das regelkonform korrigieren zu lassen.
Bei persönlicher Terminvereinbarung zu Rezeptionszeiten gilt dasselbe. keine Termine wenn VO nicht korrekt ausgestellt ist und ausserhalb dieser zeiten gibt es keine Terminvereinbarung.
Klar müssen alle Mitarbeiter die aktuellen HMR kennen und werden auch darin regelmäßig geschult. Aber unsere Therapeuten (Behandlungsmanagement) müssen nur prüfen, ob die Diagnose zum Patientenbild passt sonst nix.
Alles andere ist Aufgabe der Verwaltung und hält unseren Therapeuten den Rücken und Kopf frei für die Behandlung.
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Heißt ja nicht, dass es woanders nicht anders sein kann.
Wenn ich bedenke, wieviele falsche Angaben, wir gerade am Telefon erhalten. Patient kommt, wir an der Anmeldung haben gerade keine Zeit und zack, Therapeut kennt sich nicht aus, legt ohne nach zu denken, nach der Behandlung die Karteikarte mit dem nicht kontrollierten Rezept weg.
Die Grundpfeiler des HMKataloges sollte jeder in der Branche kennen.
Rezi, wie Therapeut.
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Shia schrieb:
KGSchuller schrieb am 10.06.2022 09:27 Uhr:Bei uns muss kein Therapeut VO´s prüfen, denn das ist ausschließlich Aufgabe des Verwaltungsmanagements. (ReZi und Praxismanagement).
Heißt ja nicht, dass es woanders nicht anders sein kann.
Wenn ich bedenke, wieviele falsche Angaben, wir gerade am Telefon erhalten. Patient kommt, wir an der Anmeldung haben gerade keine Zeit und zack, Therapeut kennt sich nicht aus, legt ohne nach zu denken, nach der Behandlung die Karteikarte mit dem nicht kontrollierten Rezept weg.
Die Grundpfeiler des HMKataloges sollte jeder in der Branche kennen.
Rezi, wie Therapeut.
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KGSchuller schrieb:
Bei uns muss kein Therapeut VO´s prüfen, denn das ist ausschließlich Aufgabe des Verwaltungsmanagements. (ReZi und Praxismanagement).
Wir erfragen ALLE VO-Inhalte bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung ab und da ist es die Aufgabe derer, die Daten zu prüfen (KBV2GO, Thevea, Buchner App etc.).
ist auf der VO was falsch, gibt es keine Termine und Pat. wird zum Doc geschickt, das regelkonform korrigieren zu lassen.
Bei persönlicher Terminvereinbarung zu Rezeptionszeiten gilt dasselbe. keine Termine wenn VO nicht korrekt ausgestellt ist und ausserhalb dieser zeiten gibt es keine Terminvereinbarung.
Klar müssen alle Mitarbeiter die aktuellen HMR kennen und werden auch darin regelmäßig geschult. Aber unsere Therapeuten (Behandlungsmanagement) müssen nur prüfen, ob die Diagnose zum Patientenbild passt sonst nix.
Alles andere ist Aufgabe der Verwaltung und hält unseren Therapeuten den Rücken und Kopf frei für die Behandlung.
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Inche schrieb:
Klar müssen meine Therapeuten die Verordnungen prüfen zb beim Hausbesuch zb diese Woche fehlte der ICD 10 Code komplett.Das Prüfen der Verordnung ist teil der Tätigkeisbeschreibung im Arbeitsvertrag somit klar geregelt. Hierzu steht unser Program mit Scanner oder zb die HMR too go App zur Verfügung.Wichtig ist mir aber die Sichtprüfung fehlt was passt was nicht zusammen.Die Hauptprüfung macht die Rezeption.
Aber jede Praxis ist anders. Ich habe früher in einer Praxis gearbeitet, da war die Anmeldung richtig sauer, wenn man auf Rezeptfehler hingewiesen hat. Die hatten aber auch viele Rückläufer… die Therapeuten haben sich wie AT auch geweigert die Rezepte mal anzuschauen. Nicht mein Aufgabengebiet war die Begründung.
Heute bin ich froh, dass wir im Team mit-einander arbeiten. Wir helfen und freuen uns gemeinsam auf die 0 Rückläufer Quote. Das spornt richtig an😃😃
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massu schrieb:
Bei uns wird das Rezept im Programm angelegt und geprüft aber auch erst wenn das Rezept da ist, das bedeutet, dass wenn viel los ist, schonmal 2 Termine durch sein können. Da ist super, wenn die Therapeuten kurz drüber gehen und einen Infozettel schreiben wenn was nicht stimmt. Korrigiert wird im backoffice. Das müssen die Therapeuten nicht machen.
Aber jede Praxis ist anders. Ich habe früher in einer Praxis gearbeitet, da war die Anmeldung richtig sauer, wenn man auf Rezeptfehler hingewiesen hat. Die hatten aber auch viele Rückläufer… die Therapeuten haben sich wie AT auch geweigert die Rezepte mal anzuschauen. Nicht mein Aufgabengebiet war die Begründung.
Heute bin ich froh, dass wir im Team mit-einander arbeiten. Wir helfen und freuen uns gemeinsam auf die 0 Rückläufer Quote. Das spornt richtig an😃😃
Es muss nicht explizit in deinem Arbeitsvertrag stehen. Als AN bist du weisungsgebunden. Und wenn dein Chef sagst, du prüfst, dann prüfst du.
Wo ist eigentlich das Problem?
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asima schrieb:
Und nebenbei, lieber AT:
Es muss nicht explizit in deinem Arbeitsvertrag stehen. Als AN bist du weisungsgebunden. Und wenn dein Chef sagst, du prüfst, dann prüfst du.
Wo ist eigentlich das Problem?
Eine Möglichkeit wäre die Stelle zu wechseln und gleich beim Vorstellungsgespräch zu betonen, dass du nicht einsiehst die Rezeptprüfung zu machen.
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asima schrieb:
Und vermutlich findet sich sogar da noch ein PI...
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer erwartest du, dass der PI für dich die Muskeln lernt und die MT Fobi macht? Das HMK gehört mittlerweile zum Handwerk des Physios dazu.
Eine Möglichkeit wäre die Stelle zu wechseln und gleich beim Vorstellungsgespräch zu betonen, dass du nicht einsiehst die Rezeptprüfung zu machen.
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