Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
ich habe eine Privatpatientin in Behandlung mit einem MLD und HB Rezept. Wenn ich den Preis für HB bei Beihilfe nachschlage bekommt man dafür 12,50 Euro ist das pro Behandlung gerechnet oder einmalig auf das ganze Rezept?
danke schon mal für eure HilfeLG Nadja Barth
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nadja Barth schrieb:
Hallo Zusammen,
ich habe eine Privatpatientin in Behandlung mit einem MLD und HB Rezept. Wenn ich den Preis für HB bei Beihilfe nachschlage bekommt man dafür 12,50 Euro ist das pro Behandlung gerechnet oder einmalig auf das ganze Rezept?
danke schon mal für eure HilfeLG Nadja Barth
Mach Deine Privatpreise, die Beihilfe ist das was der Patient von der KK wiederbekommt. Selbst die GKV zahlt 16,22 € für einen Hausbesuch. Davon solltest Du Dir einen Preis ableiten, z.B. 1,3-, oder 1,6- oder 2-facher Satz.
Gefällt mir
Ansonsten hast du natürlich absolut Recht!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Wenn man keine Praxis vorhält, ist der Beihilfesatz schon ok.
Ansonsten hast du natürlich absolut Recht!
Ich hätte noch eine Frage:
In welchen Preislistenkatalog schlage ich nach bei privat versicherten wenn sie nicht Beihilfe versichert sind? Vdek ist das richtig ?
Lg Nadja
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nadja Barth schrieb:
Hallo Jan, vielen dank für deine schnelle Antwort.
Ich hätte noch eine Frage:
In welchen Preislistenkatalog schlage ich nach bei privat versicherten wenn sie nicht Beihilfe versichert sind? Vdek ist das richtig ?
Lg Nadja
mfg
JürgenK
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
hm..da gibt es keine kataloge.... man kalkuliert seinen preis, macht eine schriftliche honorrarvereinbarung und gut ist es...wenn du aber als grundlage deines preises die preise der GKV zugrunde legen willst, dann ist es egal ob vdak oder rvo...sind alle gleich
mfg
JürgenK
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jan Herrmann schrieb:
Natürlich pro Hausbesuch. Selbst dann sind 12,50 Euro eher Billiglohnsektor und Therapeuten und deren Ausbildung eher nicht würdig.
Mach Deine Privatpreise, die Beihilfe ist das was der Patient von der KK wiederbekommt. Selbst die GKV zahlt 16,22 € für einen Hausbesuch. Davon solltest Du Dir einen Preis ableiten, z.B. 1,3-, oder 1,6- oder 2-facher Satz.
Heilmittelpreise nach § 125b SGB V - GKV-Heilmittel
Die Preise für privat Versicherte machst Du!!! Es sind Deine Preise!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jan Herrmann schrieb:
Oh Mann, Du stehst echt am Anfang. Seit 1. Juli 2019 gibt's bundeseinheitliche Preise für gesetzliche Versicherte:
Heilmittelpreise nach § 125b SGB V - GKV-Heilmittel
Die Preise für privat Versicherte machst Du!!! Es sind Deine Preise!!!
Es is mir schon klar das ich den Preis mache. Ich habe mich immer an den Preisen orientiert und dann halt mehr aufs Rezept drauf schreiben lassen so das ich auf meinen Stundenlohn komme. Ich hatte bis jetzt nur Lehrer und habe da die Beihilfe Sätze verwendet.
Gefällt mir
Wie würdest du Patienten handhaben, deren PKV nur 10xKG/Jahr erstattet? Patienten, deren PKV nur KG nach GOÄ erstattet? Das sind Fragen, mit denen andere Privatpatienten an dich heranziehen werden - wenn du dich auf dieses Spiel einlässt bringst du dich selbst in eine Abwärtsspirale (und erhöht den Preisdruck auf deine Nachbarn - irgendwer gibt sich immer noch ein klein wenig billiger her...).
Soweit du dir wenig Aufwand machen möchtest: Büchner bietet eine (unverbindliche) Gebührenordnung für Therapeuten an; damit kannst du im Zweifelsfall in einem wichtig aussehenden Buch blättern und einen Preis nennen - z.B. den 2,3-fachen Kassensatz, der in der GOZahnärzte als Liquidationssatz für die normale, durchschnittliche Leistung vorgegeben wird. Schwups, Ende der Diskussion :wink:
...schäm dich bitte nicht dafür, Honorare zu berechnen von denen du dein Leben adäquat bestreiten kannst. Nur sehr wenige Menschen werden dir ihre Leistung schenken bloß weil du so ein netter Mensch bist...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Es ehrt dich, das du deinen Patienten die höchstmögliche Erstattung ermöglichen möchtest ... aber: das ist nicht dein Bier. Würdest du für einen PKV-Versicherten im Basistarif (GKV-Äquivalent, nur etwas schlechter) auch die Kassensätze in Rechnung stellen? Trotz im Vergleich zur GKV höherem Verwaltungsaufwand?
Wie würdest du Patienten handhaben, deren PKV nur 10xKG/Jahr erstattet? Patienten, deren PKV nur KG nach GOÄ erstattet? Das sind Fragen, mit denen andere Privatpatienten an dich heranziehen werden - wenn du dich auf dieses Spiel einlässt bringst du dich selbst in eine Abwärtsspirale (und erhöht den Preisdruck auf deine Nachbarn - irgendwer gibt sich immer noch ein klein wenig billiger her...).
Soweit du dir wenig Aufwand machen möchtest: Büchner bietet eine (unverbindliche) Gebührenordnung für Therapeuten an; damit kannst du im Zweifelsfall in einem wichtig aussehenden Buch blättern und einen Preis nennen - z.B. den 2,3-fachen Kassensatz, der in der GOZahnärzte als Liquidationssatz für die normale, durchschnittliche Leistung vorgegeben wird. Schwups, Ende der Diskussion :wink:
...schäm dich bitte nicht dafür, Honorare zu berechnen von denen du dein Leben adäquat bestreiten kannst. Nur sehr wenige Menschen werden dir ihre Leistung schenken bloß weil du so ein netter Mensch bist...
Der Beihilfesatz MLD-30 liegt mit €23,40 fast €2,-- unter dem Kassensatz.
Ohne mit dem Finger auf dich zeigen zu wollen: überlege dir für dich und dein Gewissen, ob du dich unter den Kassensätzen hergeben möchtest ... wenn ja kann ich dir auch nicht mehr helfen, wenn nein: es macht die nächsten zehn Jahre in deiner Selbstständigkeit erheblich leichter, wenn du dich einmal mit der Wirtschaftlichkeit befasst hast. Niedrige Honorare kannst du jederzeit mitnehmen wenn du sonst nichts zu tun hättest und das Geld brauchst, aber bei aller Liebe: bei Lehrern (verbeamtet und nicht gerade schlecht besoldet) hast du an der falschen Stelle Mitleid :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...für die Relation: wenn du den Beihilfesatz, €12,50, für den HB nimmst unterbietest du den Kassensatz von €16,22 um fast vier Euro.
Der Beihilfesatz MLD-30 liegt mit €23,40 fast €2,-- unter dem Kassensatz.
Ohne mit dem Finger auf dich zeigen zu wollen: überlege dir für dich und dein Gewissen, ob du dich unter den Kassensätzen hergeben möchtest ... wenn ja kann ich dir auch nicht mehr helfen, wenn nein: es macht die nächsten zehn Jahre in deiner Selbstständigkeit erheblich leichter, wenn du dich einmal mit der Wirtschaftlichkeit befasst hast. Niedrige Honorare kannst du jederzeit mitnehmen wenn du sonst nichts zu tun hättest und das Geld brauchst, aber bei aller Liebe: bei Lehrern (verbeamtet und nicht gerade schlecht besoldet) hast du an der falschen Stelle Mitleid :smile:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nadja Barth schrieb:
ja Entschuldigung, :( irgendwann muss jeder anfangen. Ich versuche ja nur das meine Patienten so viel wie möglich erstattet bekommen.
Es is mir schon klar das ich den Preis mache. Ich habe mich immer an den Preisen orientiert und dann halt mehr aufs Rezept drauf schreiben lassen so das ich auf meinen Stundenlohn komme. Ich hatte bis jetzt nur Lehrer und habe da die Beihilfe Sätze verwendet.
Du rechnest den Betrag für jedes Mal ab.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
FFGG schrieb:
Um mal einfach deine Frage zu beantworten, ohne klugzuscheißen oder zu bewerten:
Du rechnest den Betrag für jedes Mal ab.
Ich arbeite nur geringfügig da ich noch 2 kleine Kinder Habe. Und ich verstehe euch Männer voll und ganz ihr müsst damit, vielleicht sogar alleine, eine Familie ernähren.
Ich habe das aber richtig verstanden: Ich muss keine Positionsnummer oder ähnliches angeben, jetzt z.B bei einem Rez 10xMT, 10xKG, 10x Massage bei einem PKV. Ihr schreibt einfach drauf MT, KG, Massage 75 Euro fertig?
Gefällt mir
10x KG à €75 = €750,--
10x HB à €12,50 = €125,--
Summe = €875,--
...so lässt sich mit 2 Stunden Arbeit/Woche ein geringfügiges Honorar erwirtschaften. Wenn du dich dabei nicht überarbeitest ist das, außer dem HB-Satz, schon fast in Ordnung; ließe sich aber auch ohne Probleme deutlich nach oben korrigieren.
Tu dir bitte einen persönlichen Gefallen: stell dein Licht nicht unter den Scheffel, spätestens wenn du den HB-Posten anpasst steht dein Einkommen vermutlich ziemlich gut da. Möglicherweise würde sich der Mann in deinem Leben freuen, etwas mehr von seiner Familie zu sehen statt den ganzen Tag arbeiten zu gehen und die Kindheit der Kinder zu verpassen?
Auch wenn ich die Familie gerade im Alleingang ernähre: zu den Schulferien überwiegend "frei" zu haben ist 'ne tolle Sache, auch wenn ich anderen Vätern das nicht zu sehr unter die Nase reiben darf :wink: (wieder zurück zum Thema: würde ich zu sehr Rücksicht auf die Befindlichkeit meiner binnen kurzer Zeit von 0 auf 7 gestiegenen Zahl von Privatpatienten nehmen, ich könnte für das gleiche Jahreseinkommen locker 8 Wochen mehr in Vollzeit arbeiten und würde damit zu den einkommensreichsten 10% des Landes gehören. Bin ich, aufs Jahr gesehen, aber nicht; habe dafür aber erheblich mehr Zeit mit der Familie :wink:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Genau, du brauchst keine Positionsnummer.
10x KG à €75 = €750,--
10x HB à €12,50 = €125,--
Summe = €875,--
...so lässt sich mit 2 Stunden Arbeit/Woche ein geringfügiges Honorar erwirtschaften. Wenn du dich dabei nicht überarbeitest ist das, außer dem HB-Satz, schon fast in Ordnung; ließe sich aber auch ohne Probleme deutlich nach oben korrigieren.
Tu dir bitte einen persönlichen Gefallen: stell dein Licht nicht unter den Scheffel, spätestens wenn du den HB-Posten anpasst steht dein Einkommen vermutlich ziemlich gut da. Möglicherweise würde sich der Mann in deinem Leben freuen, etwas mehr von seiner Familie zu sehen statt den ganzen Tag arbeiten zu gehen und die Kindheit der Kinder zu verpassen?
Auch wenn ich die Familie gerade im Alleingang ernähre: zu den Schulferien überwiegend "frei" zu haben ist 'ne tolle Sache, auch wenn ich anderen Vätern das nicht zu sehr unter die Nase reiben darf :wink: (wieder zurück zum Thema: würde ich zu sehr Rücksicht auf die Befindlichkeit meiner binnen kurzer Zeit von 0 auf 7 gestiegenen Zahl von Privatpatienten nehmen, ich könnte für das gleiche Jahreseinkommen locker 8 Wochen mehr in Vollzeit arbeiten und würde damit zu den einkommensreichsten 10% des Landes gehören. Bin ich, aufs Jahr gesehen, aber nicht; habe dafür aber erheblich mehr Zeit mit der Familie :wink:)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nadja Barth schrieb:
Vielen dank für all eure Meinungen. Ihr seit euch da ja einig und habt ja recht. Ich habe noch eine vollwärtige osteopathie Ausbildung und arbeite immer im Stundentakt und verlange dafür immer den gleichen Preis ich mache da keinen Unterschied wer kommt ob privat oder nicht der Satz bleibt immer der gleiche. Ich biete meinen Privatpatienten nur an das sie mit eben ein physio Rezept bringen und dann schreibe ich die Rechnung da drauf.
Ich arbeite nur geringfügig da ich noch 2 kleine Kinder Habe. Und ich verstehe euch Männer voll und ganz ihr müsst damit, vielleicht sogar alleine, eine Familie ernähren.
Ich habe das aber richtig verstanden: Ich muss keine Positionsnummer oder ähnliches angeben, jetzt z.B bei einem Rez 10xMT, 10xKG, 10x Massage bei einem PKV. Ihr schreibt einfach drauf MT, KG, Massage 75 Euro fertig?
Jeder hat das Recht seine Privat-Preise zu machen.
Die PKVen berufen sich gern auf den ortsüblichen Preis und der ist eigentlich immmer niedriger als das Verlangte.
Alle Kolleg*innen die nicht 1,8 oder mehr vom GKV-Tarif nehmen, stützen die Masche der PKVen des Preis-Drückens.
Das sollten auch nebenberuflich tätige oder gar vermögende Kolleg*innen auf dem Zettel haben, wenn Sie ihre Preise machen.
Niedrigere Preise schaden den selbstständigen Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen - nicht mehr, nicht weniger.
Wie gesagt - meine Meinung!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
302er schrieb:
Meine Meinung:
Jeder hat das Recht seine Privat-Preise zu machen.
Die PKVen berufen sich gern auf den ortsüblichen Preis und der ist eigentlich immmer niedriger als das Verlangte.
Alle Kolleg*innen die nicht 1,8 oder mehr vom GKV-Tarif nehmen, stützen die Masche der PKVen des Preis-Drückens.
Das sollten auch nebenberuflich tätige oder gar vermögende Kolleg*innen auf dem Zettel haben, wenn Sie ihre Preise machen.
Niedrigere Preise schaden den selbstständigen Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen - nicht mehr, nicht weniger.
Wie gesagt - meine Meinung!
Also ehrlich, Du riskierst tatsächlich eine Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung, nur damit Deine gutbezahlten Lehrer-Patienten billiger davonkommen? Bloss um diese Klientel zu pampern würde ich für mich nie ein Vorstrafenregister anlegen lassen! Nicht auszudenken, welche Folgen es für Dich haben könnte, wenn mal ein Lehrer im Bekanntenkreis erzählen würde, wie billig man bei Dir eine osteopathische Behandlung bekommen kann. Wenn Du uns jetzt auch noch erzälst, dass Du nicht einmal eine HP-Zulassung besitzt, fahre ich lieber meinen PC runter.....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MikeL schrieb:
"Ich habe noch eine vollwärtige osteopathie Ausbildung und arbeite immer im Stundentakt und verlange dafür immer den gleichen Preis ich mache da keinen Unterschied wer kommt ob privat oder nicht der Satz bleibt immer der gleiche. Ich biete meinen Privatpatienten nur an das sie mit eben ein physio Rezept bringen und dann schreibe ich die Rechnung da drauf."
Also ehrlich, Du riskierst tatsächlich eine Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung, nur damit Deine gutbezahlten Lehrer-Patienten billiger davonkommen? Bloss um diese Klientel zu pampern würde ich für mich nie ein Vorstrafenregister anlegen lassen! Nicht auszudenken, welche Folgen es für Dich haben könnte, wenn mal ein Lehrer im Bekanntenkreis erzählen würde, wie billig man bei Dir eine osteopathische Behandlung bekommen kann. Wenn Du uns jetzt auch noch erzälst, dass Du nicht einmal eine HP-Zulassung besitzt, fahre ich lieber meinen PC runter.....
Es hat mich 2 Klicks gekostet, nun kenne ich Deinen beruflichen Werdegang, Deine Qualifikation, Deine Zeugnisse, Deine Adresse, dass Du Osteo ohne HP anbietest.
Das dürfte jedem hier Mitlesenden ebenso locker gelingen.
Wir wissen jetzt auch alle, dass Du zu Beihilfepreisen abrechnest: KG + MT + M = 75 Euro für 60 Minuten = für alle PIs und deren AN ein harter Schlag. Für Dich mag das als Zubrot ganz nett sein, aber Du unterbietest die normalen Preise so eklatant, dass es schon richtig weh tut! (s.o.)
By the way, Du schreibst: Und ich verstehe euch Männer voll und ganz ihr müsst damit, vielleicht sogar alleine, eine Familie ernähren.
Es gibt tausende Frauen, die als PI allein eine Familie ernähren müssen. Ich gehöre seit 30 Jahren zu dieser Sorte. Mit 75 Euro pro Stunde könnte ich im Jahr 2020 nicht mehr meine Praxisräume plus RV und KV und mein privates Leben finanzieren.
Und wir wissen nun auch alle, dass Du Osteo auf KG/MT- Rezepten abrechnest. Dir dürfte bekannt sein, dass das illegal ist. Hoffentlich liest hier keine PKV mit...
Gruß von Monique
Gefällt mir
JürgenK
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
...auch wissen wir jetzt , das viele Scheibfehler auf deiner HP existieren...dies sollte nicht passieren
JürgenK
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Liebe Nadja,
Es hat mich 2 Klicks gekostet, nun kenne ich Deinen beruflichen Werdegang, Deine Qualifikation, Deine Zeugnisse, Deine Adresse, dass Du Osteo ohne HP anbietest.
Das dürfte jedem hier Mitlesenden ebenso locker gelingen.
Wir wissen jetzt auch alle, dass Du zu Beihilfepreisen abrechnest: KG + MT + M = 75 Euro für 60 Minuten = für alle PIs und deren AN ein harter Schlag. Für Dich mag das als Zubrot ganz nett sein, aber Du unterbietest die normalen Preise so eklatant, dass es schon richtig weh tut! (s.o.)
By the way, Du schreibst: Und ich verstehe euch Männer voll und ganz ihr müsst damit, vielleicht sogar alleine, eine Familie ernähren.
Es gibt tausende Frauen, die als PI allein eine Familie ernähren müssen. Ich gehöre seit 30 Jahren zu dieser Sorte. Mit 75 Euro pro Stunde könnte ich im Jahr 2020 nicht mehr meine Praxisräume plus RV und KV und mein privates Leben finanzieren.
Und wir wissen nun auch alle, dass Du Osteo auf KG/MT- Rezepten abrechnest. Dir dürfte bekannt sein, dass das illegal ist. Hoffentlich liest hier keine PKV mit...
Gruß von Monique
Sehr viel gefährlicher und teurer wird es, wenn hier einer der vielen beruflich erfolglosen Heilpraktiker mitliest, die ihren Lebensunterhalt durch kostenpflichtige Abmahnung derartig arbeitender PT erzielen. Screenshots von der Homepage sind schnell gemacht und ruckzuck kommt Post vom Anwalt!
Liebe Nadja, ich bin mir im Moment nicht einmal sicher, ob ich hoffen soll, dass hier keine PKV mitliest, denn was Du hier treibst, ist nicht nur strafbar, sondern ein Schlag ins Gesicht aller PI, die ihr Einkommen auf ehrliche Weise erzielen und sich ständig mit den Privatpatienten auseinandersetzen müssen, denen von ihrer PKV inzwischen "Kolleginnen" namentlich aufgelistet werden, bei denen sie die gleiche Leistung zu "angemesseneren Honorarsätzen" hätten bekommen können. In Deinem Fall wird die PKV Deinen Namen wohl eher nicht mehr auf die Liste setzen, denn wenn die dahinter kommt, dass Du den Ärzten sagst, was sie auf ein PT-Rezept draufschreiben sollen, damit unter dem Strich Dein Wunschhonorar für eine osteopathische Behandlung herausspringt, wird sie möglicherweise die Staatsanwaltschaft einschalten. Ob Du aus Deinem Honorar wohl genügend Rücklagen gebildet hast, um hieraus die gerichtlich verhängte Strafe für Dein Handeln zu bezahlen? Noch mehr wird sich dann Deine von Dir so günstig behandelte Lehrer-Klientel über die Post von der Staatsanwaltschaft wundern. Ob sich Deine Lehrkräfte wohl immer noch über das Schnäppchen freuen, wenn sie für den gemeinsam mit Dir begangenen Betrug nachträglich empfindliche Strafen bezahlen müssen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Und wir wissen nun auch alle, dass Du Osteo auf KG/MT- Rezepten abrechnest. Dir dürfte bekannt sein, dass das illegal ist. Hoffentlich liest hier keine PKV mit...
Sehr viel gefährlicher und teurer wird es, wenn hier einer der vielen beruflich erfolglosen Heilpraktiker mitliest, die ihren Lebensunterhalt durch kostenpflichtige Abmahnung derartig arbeitender PT erzielen. Screenshots von der Homepage sind schnell gemacht und ruckzuck kommt Post vom Anwalt!
Liebe Nadja, ich bin mir im Moment nicht einmal sicher, ob ich hoffen soll, dass hier keine PKV mitliest, denn was Du hier treibst, ist nicht nur strafbar, sondern ein Schlag ins Gesicht aller PI, die ihr Einkommen auf ehrliche Weise erzielen und sich ständig mit den Privatpatienten auseinandersetzen müssen, denen von ihrer PKV inzwischen "Kolleginnen" namentlich aufgelistet werden, bei denen sie die gleiche Leistung zu "angemesseneren Honorarsätzen" hätten bekommen können. In Deinem Fall wird die PKV Deinen Namen wohl eher nicht mehr auf die Liste setzen, denn wenn die dahinter kommt, dass Du den Ärzten sagst, was sie auf ein PT-Rezept draufschreiben sollen, damit unter dem Strich Dein Wunschhonorar für eine osteopathische Behandlung herausspringt, wird sie möglicherweise die Staatsanwaltschaft einschalten. Ob Du aus Deinem Honorar wohl genügend Rücklagen gebildet hast, um hieraus die gerichtlich verhängte Strafe für Dein Handeln zu bezahlen? Noch mehr wird sich dann Deine von Dir so günstig behandelte Lehrer-Klientel über die Post von der Staatsanwaltschaft wundern. Ob sich Deine Lehrkräfte wohl immer noch über das Schnäppchen freuen, wenn sie für den gemeinsam mit Dir begangenen Betrug nachträglich empfindliche Strafen bezahlen müssen?
Mein Profilbild bearbeiten