Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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fujo schrieb:
Kann eine im Dezember 2020 ausgestellte VO fristgerecht (28 Tage) im Januar begonnen werden oder ist es zwingend notwendig, die VO im Dezember zu beginnen?
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ali schrieb:
geht noch in 2021
Du hast dich bei einer auf dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Verordnung nur an die bekannten Bedingungen zu halten :smile:
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verstehe ich das richtig, sollten noch einige Therapien( nach 31.12.20) offen sein müßen die auf die neuen Formulare...es gibt doch sicherlich Übergangsfristen ! Schwer verständlich und unlogisch.
Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Hallihallo,
verstehe ich das richtig, sollten noch einige Therapien( nach 31.12.20) offen sein müßen die auf die neuen Formulare...es gibt doch sicherlich Übergangsfristen ! Schwer verständlich und unlogisch.
Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke
Grüße
Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke
Du denkst richtig.
Alle Behandlungen die der Arzt bis zum 31.12.2020, 23:59, wirksam verordnet (d.h. aufs Papier bringt. Erkennbar am Ausstellungsdatum) gehören auf die alten Formulare; die alten Formulare bearbeitest du wie bisher auch,
alle Behandlungen die ab dem 01.01.2021, 00:00 wirksam verordnet werden gehören auf die neuen Formulare und werden nach den neuen Richtlinien bearbeitet.
Außer wenn das ganze Gedöns aus aktuellem Anlass auf den 01.04.2021 verschoben wird :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
Michael Woelky schrieb am 13.12.2020 14:20:
Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke
Du denkst richtig.
Alle Behandlungen die der Arzt bis zum 31.12.2020, 23:59, wirksam verordnet (d.h. aufs Papier bringt. Erkennbar am Ausstellungsdatum) gehören auf die alten Formulare; die alten Formulare bearbeitest du wie bisher auch,
alle Behandlungen die ab dem 01.01.2021, 00:00 wirksam verordnet werden gehören auf die neuen Formulare und werden nach den neuen Richtlinien bearbeitet.
Außer wenn das ganze Gedöns aus aktuellem Anlass auf den 01.04.2021 verschoben wird :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
ab dem 01.01.2021 sind zur Verordnung die neuen Vordrucke zu verwenden, bis zum 31.12.2020 ausgestellte Verordnungen sind auf dem alten Vordruck auszustellen.
Du hast dich bei einer auf dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Verordnung nur an die bekannten Bedingungen zu halten :smile:
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guck mal hier
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idefix- schrieb:
@Ringgeist
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Schippi schrieb:
Guckst du in die neue hmverordnung
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Ringgeist schrieb:
Wie sieht denn das neue Papier aus, hat jemand eines parat?
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fujo schrieb:
Vielen Dank für die klaren Antworten!
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ronjane schrieb:
Gibt es nicht mehr
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Schippi schrieb:
Alle Infos in der neuen hmverordung guckst du Buch kaufen oder googeln
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Ringgeist schrieb:
Danke an idefix. Was ist mit EV, FV und VaR?
Gibt es auch neue Zahnarztrezepte?
Danke Grüße Kaba
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asima schrieb:
Ja, so wie ich das verstanden habe. Bei Buchner gibt es schon eine Demo-Vorlage.
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KaBa schrieb:
Hallo;
Gibt es auch neue Zahnarztrezepte?
Danke Grüße Kaba
brauchen die neuen Formulare nicht mehr taxiert werden mit den bekannten Positionsnummern?
Viele Grüße
igloh
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Für Selbstsbrechner wird es dadurch einfacher.
Was die Regularien für die Abrechnung via ARZ angeht....
Da könnte es jetzt lustig werden.
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NorbArt schrieb:
Die Taxierung entfällt, da sowieso alle Angaben in den an die KKen zu übermittelnden Datensätzen enthalten sind.
Für Selbstsbrechner wird es dadurch einfacher.
Was die Regularien für die Abrechnung via ARZ angeht....
Da könnte es jetzt lustig werden.
habe deswegen mit Theorg telefoniert, hier bei gibt es die Möglichkeit die entsprechenden Daten auf der Rückseite der Formulare in den Bereich oberhalb des Praxisstempels ein zu drucken, wenn die ARZ´s es möchten.
Laaut Aussage der AOK Bayern stört es nicht , wenn die Angaben eingedruckt sind. Wir werden es so machen, da es für die Kontrolle der Rezeptgebühren einfacher ist. so kann jeder Therapeut oder Rezkraft, die die Gebühr kassiert ein Häckchen hinter die Eintragung machen, so wie bisher auch.
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idefix- schrieb:
@NorbArt
habe deswegen mit Theorg telefoniert, hier bei gibt es die Möglichkeit die entsprechenden Daten auf der Rückseite der Formulare in den Bereich oberhalb des Praxisstempels ein zu drucken, wenn die ARZ´s es möchten.
Laaut Aussage der AOK Bayern stört es nicht , wenn die Angaben eingedruckt sind. Wir werden es so machen, da es für die Kontrolle der Rezeptgebühren einfacher ist. so kann jeder Therapeut oder Rezkraft, die die Gebühr kassiert ein Häckchen hinter die Eintragung machen, so wie bisher auch.
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igloh schrieb:
Hallo Zusammen,
brauchen die neuen Formulare nicht mehr taxiert werden mit den bekannten Positionsnummern?
Viele Grüße
igloh
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Papa Alpaka schrieb:
...wie im Rahmenvertrag vereinbart; i.d.R. bis ein Jahr nach der letzten Behandlung.
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Casus schrieb:
Bis zum wievielten kann ich die alten Rezepte denn abrechnen?
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/news/corona-und-heilmittel-richtlinie/99/10333/1#anker509765
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