physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Niederrhein

Wir suchen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll- oder Teilzeit für
bewegt.in in Korschenbroich.
Berufseinsteiger sind genauso
willkommen wie erfahrene Kollegen.

Ob klassische physiotherapeutische
Einzelbehandlung, Hausbesuche oder
Sport, Fitness und KGG: Bei uns
kannst du deine Stärken
einbringen. Du musst keinen Sport-
oder KGG-Schwerpunkt haben, um zu
uns zu passen.

NEUER ZWEITER STANDORT. NEUE
MÖGLICHKEITEN.

Im Januar 2027 eröffnen wir
unseren zweiten Standort: eine neue
Praxis mit ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Zuzahlungsquittungen für Hausbesuche

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Zuzahlungsquittungen für Hausbesuche
Es gibt 7 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
04.10.2017 17:38
Hallo- wie haltete Ihr es- gibt es eine gesetzliche Regelung diesbezüglich von Krankenkassen/ Steuer :
Ich bin FM und mache `im Auftrag`für 2 Praxen Hausbesuche. Bisher benutzte ich die jeweiligen Praxisquittungen für die Bar-Patientenzuzahlung und unterschrieb mit`im Auftrag´. Ich dachte bisher, für eventuelle Rückerstattung der Kassen an Patienten( mit geringem Einkommen) ginge dies nur mit Praxisquittungen der einreichenden Praxen. Oder gelten genauso meine eigenen Geschäftsquittungen, weil ja als FM in Praxis bei Kasse angemeldet?
Bitte um Information-am besten von Jemanden, der sich diesbezüglich schon konkret bei Leistungserbringer-Abteilung der Kassen erkundigt hat......
DANKE :wink:
1

Gefällt mir

Hallo- wie haltete Ihr es- gibt es eine gesetzliche Regelung diesbezüglich von Krankenkassen/ Steuer : Ich bin FM und mache `im Auftrag`für 2 Praxen Hausbesuche. Bisher benutzte ich die jeweiligen Praxisquittungen für die Bar-Patientenzuzahlung und unterschrieb mit`im Auftrag´. Ich dachte bisher, für eventuelle Rückerstattung der Kassen an Patienten( mit geringem Einkommen) ginge dies nur mit Praxisquittungen der einreichenden Praxen. Oder gelten genauso meine eigenen Geschäftsquittungen, weil ja als FM in Praxis bei Kasse angemeldet? Bitte um Information-am besten von Jemanden, der sich diesbezüglich schon konkret bei Leistungserbringer-Abteilung der Kassen erkundigt hat...... DANKE :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo- wie haltete Ihr es- gibt es eine gesetzliche Regelung diesbezüglich von Krankenkassen/ Steuer :
Ich bin FM und mache `im Auftrag`für 2 Praxen Hausbesuche. Bisher benutzte ich die jeweiligen Praxisquittungen für die Bar-Patientenzuzahlung und unterschrieb mit`im Auftrag´. Ich dachte bisher, für eventuelle Rückerstattung der Kassen an Patienten( mit geringem Einkommen) ginge dies nur mit Praxisquittungen der einreichenden Praxen. Oder gelten genauso meine eigenen Geschäftsquittungen, weil ja als FM in Praxis bei Kasse angemeldet?
Bitte um Information-am besten von Jemanden, der sich diesbezüglich schon konkret bei Leistungserbringer-Abteilung der Kassen erkundigt hat......
DANKE :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
04.10.2017 20:04
Gesetzliche Regelung?

§ 43c SGB V Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
[...]


Alles klar soweit?

Wenn du einen Auftraggeber loswerden willst machst du das am elegantesten indem du ihn die Zuzahlung inkassieren lässt; nicht anders kann Satz 1 verstanden werden da dem FM kein Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse entsteht.

Es steht dem Leistungserbringer aber frei, den Einzug der Zuzahlung an den FM zu delegieren und dafür ggf. auch Quittungsblöcke zur Verfügung zu stellen.

Ich handhabe es in der Regel so das die FM ihre eigene Zuzahlungsrechnung schreiben und sich um's Inkasso kümmern; für die eventuelle Erstattung durch die GKV enthalten die Rechnungen einen Vermerk "Einzug im Auftrag der (Praxis für Physiotherapie), IK = 123456789". Gelegentlich protestiert eine SoFA gegen die Forderung des FM gem. §43c Absatz 3, zahlt dann aber murrenderweise €19,26 + €40 + (€0,015/Verzugstag); direkt an den FM. Eine unserer Verwalterinnen hat ihre helle Freude wenn eine ganz bestimmte SoFA [immer die gleiche, wie Recherchen ergeben haben] meint die 40ct Zinsen streichen zu können weil wir darauf grundsätzlich nochmal €40 fordern (denn die Zinsforderung ist eine andere Forderung als die ursprünglich in Verzug geratene Forderung).

Die Zuzahlungen werden in der Abrechnung unter "erhaltene Vorschüsse" verbucht und von der Forderung gegen den Praxisinhaber abgezogen.
1

Gefällt mir

Gesetzliche Regelung? [zitat][b]§ 43c SGB V Zahlungsweg[/b] (1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen. [...][/zitat] Alles klar soweit? Wenn du einen Auftraggeber loswerden willst machst du das am elegantesten indem du ihn die Zuzahlung inkassieren lässt; nicht anders kann Satz 1 verstanden werden da dem FM kein Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse entsteht. Es steht dem Leistungserbringer aber frei, den Einzug der Zuzahlung an den FM zu delegieren und dafür ggf. auch Quittungsblöcke zur Verfügung zu stellen. Ich handhabe es in der Regel so das die FM ihre eigene Zuzahlungsrechnung schreiben und sich um's Inkasso kümmern; für die eventuelle Erstattung durch die GKV enthalten die Rechnungen einen Vermerk "Einzug im Auftrag der (Praxis für Physiotherapie), IK = 123456789". Gelegentlich protestiert eine SoFA gegen die Forderung des FM gem. §43c Absatz 3, zahlt dann aber murrenderweise €19,26 + €40 + (€0,015/Verzugstag); direkt an den FM. Eine unserer Verwalterinnen hat ihre helle Freude wenn eine ganz bestimmte SoFA [immer die gleiche, wie Recherchen ergeben haben] meint die 40ct Zinsen streichen zu können weil wir darauf grundsätzlich nochmal €40 fordern (denn die Zinsforderung ist eine andere Forderung als die ursprünglich in Verzug geratene Forderung). Die Zuzahlungen werden in der Abrechnung unter "erhaltene Vorschüsse" verbucht und von der Forderung gegen den Praxisinhaber abgezogen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
05.10.2017 08:57
Die Quittung über die ZuZa kann nur von der zugelassenen Praxis ausgestellt werden, nicht von einem Subunternehmer. Info AOK BW.
1

Gefällt mir

Die Quittung über die ZuZa kann nur von der zugelassenen Praxis ausgestellt werden, nicht von einem Subunternehmer. Info AOK BW.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

Die Quittung über die ZuZa kann nur von der zugelassenen Praxis ausgestellt werden, nicht von einem Subunternehmer. Info AOK BW.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
06.10.2017 16:44
Danke für die Infos!!
Die Antwort des Tempelritters habe ich verstanden..Ich ziehe die Zuzahl. bisher in bar ein-stelle Praxisquittung aus-also alles okay.
Für das Verständnis des Textes von Papa Alpaka fehlt mir offensichtlich die geistige Fähigkeit? Den ersten Satz(``...wenn Du Auftragsgeber loswerden willst...``bringe ich nicht mit dem Resttext zusammen....was sind ``Sofas``?
Die Formulierung`erhaltene Vorschüsse`auf Rechnung finde ich hilfreich- hatte ich bisher so noch nicht-Danke. :blush:
1

Gefällt mir

Danke für die Infos!! Die Antwort des Tempelritters habe ich verstanden..Ich ziehe die Zuzahl. bisher in bar ein-stelle Praxisquittung aus-also alles okay. Für das Verständnis des Textes von Papa Alpaka fehlt mir offensichtlich die geistige Fähigkeit? Den ersten Satz(``...wenn Du Auftragsgeber loswerden willst...``bringe ich nicht mit dem Resttext zusammen....was sind ``Sofas``? Die Formulierung`erhaltene Vorschüsse`auf Rechnung finde ich hilfreich- hatte ich bisher so noch nicht-Danke. :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für die Infos!!
Die Antwort des Tempelritters habe ich verstanden..Ich ziehe die Zuzahl. bisher in bar ein-stelle Praxisquittung aus-also alles okay.
Für das Verständnis des Textes von Papa Alpaka fehlt mir offensichtlich die geistige Fähigkeit? Den ersten Satz(``...wenn Du Auftragsgeber loswerden willst...``bringe ich nicht mit dem Resttext zusammen....was sind ``Sofas``?
Die Formulierung`erhaltene Vorschüsse`auf Rechnung finde ich hilfreich- hatte ich bisher so noch nicht-Danke. :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
06.10.2017 19:30
SoFA: steht in der Ecke und tut nix (SOzialversicherungsFachAngestellte).

Wenn du einen Auftraggeber loswerden willst gibst du ihm soviel Arbeit wie möglich zurück; ich gebe die Behandlung ab um meinen Namen darauf stehen und einen Teil des Honorars zu haben, nicht um mich um die Details kümmern zu müssen. Ob der Mensch nun Quittungen mit meinem Stempel drauf benutzt oder eine korrekte Rechnung schreibt auf der steht das in meinem Auftrag eingezogen wird ist mir ziemlich egal, Hauptsache am Ende stimmt bei allen Beteiligten die Portokasse :)
1

Gefällt mir

SoFA: steht in der Ecke und tut nix (SOzialversicherungsFachAngestellte). Wenn du einen Auftraggeber loswerden willst gibst du ihm soviel Arbeit wie möglich zurück; ich gebe die Behandlung ab um meinen Namen darauf stehen und einen Teil des Honorars zu haben, nicht um mich um die Details kümmern zu müssen. Ob der Mensch nun Quittungen mit meinem Stempel drauf benutzt oder eine korrekte Rechnung schreibt auf der steht das in meinem Auftrag eingezogen wird ist mir ziemlich egal, Hauptsache am Ende stimmt bei allen Beteiligten die Portokasse :)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

SoFA: steht in der Ecke und tut nix (SOzialversicherungsFachAngestellte).

Wenn du einen Auftraggeber loswerden willst gibst du ihm soviel Arbeit wie möglich zurück; ich gebe die Behandlung ab um meinen Namen darauf stehen und einen Teil des Honorars zu haben, nicht um mich um die Details kümmern zu müssen. Ob der Mensch nun Quittungen mit meinem Stempel drauf benutzt oder eine korrekte Rechnung schreibt auf der steht das in meinem Auftrag eingezogen wird ist mir ziemlich egal, Hauptsache am Ende stimmt bei allen Beteiligten die Portokasse :)

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

Gesetzliche Regelung?

§ 43c SGB V Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
[...]


Alles klar soweit?

Wenn du einen Auftraggeber loswerden willst machst du das am elegantesten indem du ihn die Zuzahlung inkassieren lässt; nicht anders kann Satz 1 verstanden werden da dem FM kein Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse entsteht.

Es steht dem Leistungserbringer aber frei, den Einzug der Zuzahlung an den FM zu delegieren und dafür ggf. auch Quittungsblöcke zur Verfügung zu stellen.

Ich handhabe es in der Regel so das die FM ihre eigene Zuzahlungsrechnung schreiben und sich um's Inkasso kümmern; für die eventuelle Erstattung durch die GKV enthalten die Rechnungen einen Vermerk "Einzug im Auftrag der (Praxis für Physiotherapie), IK = 123456789". Gelegentlich protestiert eine SoFA gegen die Forderung des FM gem. §43c Absatz 3, zahlt dann aber murrenderweise €19,26 + €40 + (€0,015/Verzugstag); direkt an den FM. Eine unserer Verwalterinnen hat ihre helle Freude wenn eine ganz bestimmte SoFA [immer die gleiche, wie Recherchen ergeben haben] meint die 40ct Zinsen streichen zu können weil wir darauf grundsätzlich nochmal €40 fordern (denn die Zinsforderung ist eine andere Forderung als die ursprünglich in Verzug geratene Forderung).

Die Zuzahlungen werden in der Abrechnung unter "erhaltene Vorschüsse" verbucht und von der Forderung gegen den Praxisinhaber abgezogen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
latinkabell1.0
28.04.2018 15:42
Hallo AT
Gerne hätte ich mich mit dir über das FM-Dasein unterhalten, für das ich mich in Zukunft evtl entscheiden will. Wenn du magst kannst du mir gerne eine persönliche Nachricht schicken...
1

Gefällt mir

Hallo AT Gerne hätte ich mich mit dir über das FM-Dasein unterhalten, für das ich mich in Zukunft evtl entscheiden will. Wenn du magst kannst du mir gerne eine persönliche Nachricht schicken...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

latinkabell1.0 schrieb:

Hallo AT
Gerne hätte ich mich mit dir über das FM-Dasein unterhalten, für das ich mich in Zukunft evtl entscheiden will. Wenn du magst kannst du mir gerne eine persönliche Nachricht schicken...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
latinkabell1.0
28.04.2018 15:42
Hallo AT
Gerne hätte ich mich mit dir über das FM-Dasein unterhalten, für das ich mich in Zukunft evtl entscheiden will. Wenn du magst kannst du mir gerne eine persönliche Nachricht schicken...
1

Gefällt mir

Hallo AT Gerne hätte ich mich mit dir über das FM-Dasein unterhalten, für das ich mich in Zukunft evtl entscheiden will. Wenn du magst kannst du mir gerne eine persönliche Nachricht schicken...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

latinkabell1.0 schrieb:

Hallo AT
Gerne hätte ich mich mit dir über das FM-Dasein unterhalten, für das ich mich in Zukunft evtl entscheiden will. Wenn du magst kannst du mir gerne eine persönliche Nachricht schicken...



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Zuzahlungsquittungen für Hausbesuche

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns