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Neues Thema
Zahlt BGW Verdienstausfall?
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JRK
10.05.2018 17:55
Liebe Kollegen,
ich hab als FM zur Zeit folgendes Thema:
Muss die BGW meinen Verdienstausfall monetär ausgleichen, wenn ich durch einen Arbeitsunfall weniger oder vorübergehend gar nicht arbeiten kann?
Ich traue den Infos der BG momentan nicht. Deshalb stelle ich hier die Frage. Die Duche brachte kein Ergebnis.
Vielen Dank.
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Liebe Kollegen, ich hab als FM zur Zeit folgendes Thema: Muss die BGW meinen Verdienstausfall monetär ausgleichen, wenn ich durch einen Arbeitsunfall weniger oder vorübergehend gar nicht arbeiten kann? Ich traue den Infos der BG momentan nicht. Deshalb stelle ich hier die Frage. Die Duche brachte kein Ergebnis. Vielen Dank.
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JRK schrieb:

Liebe Kollegen,
ich hab als FM zur Zeit folgendes Thema:
Muss die BGW meinen Verdienstausfall monetär ausgleichen, wenn ich durch einen Arbeitsunfall weniger oder vorübergehend gar nicht arbeiten kann?
Ich traue den Infos der BG momentan nicht. Deshalb stelle ich hier die Frage. Die Duche brachte kein Ergebnis.
Vielen Dank.

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eim
10.05.2018 20:17
Nun ,eigentlich ja dafür ist sie da .Aber ruf doch die BG an.
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Nun ,eigentlich ja dafür ist sie da .Aber ruf doch die BG an.
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eim schrieb:

Nun ,eigentlich ja dafür ist sie da .Aber ruf doch die BG an.

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JRK
10.05.2018 21:11
Nun, wahrscheinlich nicht nur. Deshalb frage ich hier, um mit Leuten zu kommunizieren, die evtl. den gleichen Fall schon mal hatten und Leistungen von der BG bezogen haben. Warum ich hier, parallel zur Kommunikation mit der BG, frage, steht ja oben.
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Nun, wahrscheinlich nicht nur. Deshalb frage ich hier, um mit Leuten zu kommunizieren, die evtl. den gleichen Fall schon mal hatten und Leistungen von der BG bezogen haben. Warum ich hier, parallel zur Kommunikation mit der BG, frage, steht ja oben.
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JRK schrieb:

Nun, wahrscheinlich nicht nur. Deshalb frage ich hier, um mit Leuten zu kommunizieren, die evtl. den gleichen Fall schon mal hatten und Leistungen von der BG bezogen haben. Warum ich hier, parallel zur Kommunikation mit der BG, frage, steht ja oben.

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webpt
11.05.2018 02:22
Sie zahlt zumindest dann, wenn garnicht gearbeitet wird. Nicht allerdings den Verdienstausfall sondern die verabredete Versicherungsleistung. Bis hier dürfte es keine wirklichen Probleme geben können. Sicherlich hier nicht ausgewalzt, dass sich die BG`s grundsätzlich erstmal gegen alles zur wehr setzen und darstellen, dass man eigentlich alles anders sehen müsse und ganz besonders auch alles garnichts mit dem Unfall zutun hätte. Wie zumeist bei AN auch zahlt die BG auch in richtiger Höhe- deutliches Nachsetzen ist aber wohl seit Jahren bundesweite Normalität. Wie ja seit Jahren bei den klassischen Ämtern normal, sind alle Unterlagen offensichtlich nicht/ nicht vollständig angekommen.

Soweit es die teils- teils Frage betrifft ( teilweise Zahlung, wegen teilweisem Ausfall ) hatte ein selbstständiger Pat. das Problem, dass die BG nur die Versionen schwarz oder weiß kennt, also entweder Totalausfall, anderes gäbe es lt. Bedingungen nicht. Die BG konnte dem Pat. nachweisen, dass er innerhalb seines körperlichen Arbeitstotalausfalles organisatorisch für seine selbstständige Tätigkeit arbeitet- sich also gegen die Bedingungen verhält- also arbeitete.
Denn auch die Auftragsverteilung auf andere/ befreundete Unternehmen, Gespräche mit Auftraggebern usw. stellt sehr klar die Weiterführung der selbstständigen Tätigkeit dar.

Die BG rief auch sonntags 23 Uhr an. Da ist es regelmäßig nicht hilfreich, wenn im Hintergrund laute Musik mit lautstarkem Durcheinandergerede zu hören ist.
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Sie zahlt zumindest dann, wenn garnicht gearbeitet wird. Nicht allerdings den Verdienstausfall sondern die verabredete Versicherungsleistung. Bis hier dürfte es keine wirklichen Probleme geben können. Sicherlich hier nicht ausgewalzt, dass sich die BG`s grundsätzlich erstmal gegen alles zur wehr setzen und darstellen, dass man eigentlich alles anders sehen müsse und ganz besonders auch alles garnichts mit dem Unfall zutun hätte. Wie zumeist bei AN auch zahlt die BG auch in richtiger Höhe- deutliches Nachsetzen ist aber wohl seit Jahren bundesweite Normalität. Wie ja seit Jahren bei den klassischen Ämtern normal, sind alle Unterlagen offensichtlich nicht/ nicht vollständig angekommen. Soweit es die teils- teils Frage betrifft ( teilweise Zahlung, wegen teilweisem Ausfall ) hatte ein selbstständiger Pat. das Problem, dass die BG nur die Versionen schwarz oder weiß kennt, also entweder Totalausfall, anderes gäbe es lt. Bedingungen nicht. Die BG konnte dem Pat. nachweisen, dass er innerhalb seines körperlichen Arbeitstotalausfalles organisatorisch für seine selbstständige Tätigkeit arbeitet- sich also gegen die Bedingungen verhält- also arbeitete. Denn auch die Auftragsverteilung auf andere/ befreundete Unternehmen, Gespräche mit Auftraggebern usw. stellt sehr klar die Weiterführung der selbstständigen Tätigkeit dar. Die BG rief auch sonntags 23 Uhr an. Da ist es regelmäßig nicht hilfreich, wenn im Hintergrund laute Musik mit lautstarkem Durcheinandergerede zu hören ist.
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webpt schrieb:

Sie zahlt zumindest dann, wenn garnicht gearbeitet wird. Nicht allerdings den Verdienstausfall sondern die verabredete Versicherungsleistung. Bis hier dürfte es keine wirklichen Probleme geben können. Sicherlich hier nicht ausgewalzt, dass sich die BG`s grundsätzlich erstmal gegen alles zur wehr setzen und darstellen, dass man eigentlich alles anders sehen müsse und ganz besonders auch alles garnichts mit dem Unfall zutun hätte. Wie zumeist bei AN auch zahlt die BG auch in richtiger Höhe- deutliches Nachsetzen ist aber wohl seit Jahren bundesweite Normalität. Wie ja seit Jahren bei den klassischen Ämtern normal, sind alle Unterlagen offensichtlich nicht/ nicht vollständig angekommen.

Soweit es die teils- teils Frage betrifft ( teilweise Zahlung, wegen teilweisem Ausfall ) hatte ein selbstständiger Pat. das Problem, dass die BG nur die Versionen schwarz oder weiß kennt, also entweder Totalausfall, anderes gäbe es lt. Bedingungen nicht. Die BG konnte dem Pat. nachweisen, dass er innerhalb seines körperlichen Arbeitstotalausfalles organisatorisch für seine selbstständige Tätigkeit arbeitet- sich also gegen die Bedingungen verhält- also arbeitete.
Denn auch die Auftragsverteilung auf andere/ befreundete Unternehmen, Gespräche mit Auftraggebern usw. stellt sehr klar die Weiterführung der selbstständigen Tätigkeit dar.

Die BG rief auch sonntags 23 Uhr an. Da ist es regelmäßig nicht hilfreich, wenn im Hintergrund laute Musik mit lautstarkem Durcheinandergerede zu hören ist.



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