Wir suchen AB SOFORT eine
Physiotherapeutin oder einen
Physiotherapeuten in VZ, TZ, auf
450 €- Basis oder auch als freier
Mitarbeiter zur Vergrößerung
unseres Teams.
Wir bieten:
- brandneue knapp 500 qm große,
helle Räumlichkeiten in bester
Lage und mit moderner Ausstattung
- Abwechslungsreiches Arbeiten in
der Therapie und auf der
Trainingsfläche
- keine 20- oder gar
15-Minuten-Taktung
- nette und ruhige Atmosphäre
- Überdurchschnittliche Bezahlung
- Fortbildungsbezuschuss...
Physiotherapeutin oder einen
Physiotherapeuten in VZ, TZ, auf
450 €- Basis oder auch als freier
Mitarbeiter zur Vergrößerung
unseres Teams.
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Ich war eine lange Zeit ein Ghost hier im Forum und habe viele Beiträge gelesen und habe trotzdem einige Ungereimtheiten im Kopf.
Meine aktuelle Situation
Angestellt in einer Praxis (1) als Physiotherapeut (24 Stunden die Woche).
Nebenjob im Fitnessstudio auf 520 Basis.
Als Trainer ehrenamtlich tätig im Verein (Ehrenamtspauschale)
Nun habe ich die Idee mich selbstständig zu machen mit meiner eigenen Praxis (2) (Privatpraxis ohne Kassenzulassung), dort ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler zu behandeln und Personal Trainings anzubieten.
Nebenher möchte auch noch als Freier Mitarbeiter in einer fremden Praxis (3) tätig zu sein.
Durch meine Person bin ich in der Gegend recht bekannt und hätte keine Probleme mit der Akquise von GKV-Patienten, die ich auch gerne behandeln würde, da der Großteil meines Bekanntenkreises nicht privatversichert ist und ich dadurch die Chance habe auch diese selbstständig zu behandeln ohne eigene Kassenzulassung.
Die eigene Praxis möchte ich mir leisten aufgrund der Selbstverwirklichung, der guten Lage, der perfekten Aufteilung und der recht überschaubaren kosten (600 Euro Warmmiete inkl. GEZ und Strom bei 53qm und zwei Zimmern mit Bad und WC)
Frage 1:
Personal Training würde ich auch gerne anbieten in meiner eigenen Praxis, wäre es dann sinnvoller die Klienten mit einem KG Selbstzahler Rezept kommen zu lassen damit sie sich die Umsatzsteuer sparen und ich die Preise dadurch höher setzen kann bevor es "wehtut"? Dürfte ich dann trotzdem mit Personal Training werben?
Oder sollte ich das ganze klar trennen in Therapie und Training?
Frage 2:
Kann ich die Miete für meine eigene Praxis komplett absetzen, selbst wenn der Umsatz der "Freien Mitarbeit" dominant ist gegenüber den Privatpatienten in eigener Praxis?
Habe hier nur irgendetwas von einer Pauschale gelesen für Freie Mitarbeiter
Frage 3:
Bei meinem Hauptjob, also der Festanstellung in (1)Praxis habe ich ein Jahresbrutto von 26400.
Um Steuerlich besser dazustehen und das Beste aus Anstellung und Selbstsändigkeit zu bekommen sollten meine Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit nicht Höher sein als aus der Anstellung.
Was genau ist damit gemeint? Muss mein Ebit unter 26400 liegen oder mein Umsatz aus selbstständiger Arbeit?
Frage 4:
Ich nehme an es ist nicht rechtens GKV Patienten in meiner eigenen Privatpraxis zu behandeln und dann das Rezept nur zur Abrechnung in die Praxis in der ich als Freier Mitarbeiter tätig bin zu schicken.
Frage 5:
Werden die Anschaffungskosten für das Praxis Equipment über mehrere Jahre abgeschrieben?
Eleiko Langhantel, Gewichtsscheiben, Squatrack, Massageliege, Bodenschutzmatten, Tablet usw..
Falls ich die Räumlichkeit wirklich möchte dann muss ich bis Montag zusagen, ist eine sehr spontane Geschichte und jetzt hatte ich am Wochenende leider keinen Steuerberater parat.. bitte verzeiht.
Ich weiß es ist viel Text und und viele spezifische Fragen, aber ich bin dankbar über jede Antwort und denke es ist trotzdem eine Bereicherung fürs Forum :)
Beste Grüße
Freespirit93
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Ahn schrieb:
Ich finde auch du „tanzt auf zu vielen Hochzeiten gleichzeitig „. Dein Tag hat auch nur 24 Stunden 😉
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Freespirit93 schrieb:
Servus zusammen!
Ich war eine lange Zeit ein Ghost hier im Forum und habe viele Beiträge gelesen und habe trotzdem einige Ungereimtheiten im Kopf.
Meine aktuelle Situation
Angestellt in einer Praxis (1) als Physiotherapeut (24 Stunden die Woche).
Nebenjob im Fitnessstudio auf 520 Basis.
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Nun habe ich die Idee mich selbstständig zu machen mit meiner eigenen Praxis (2) (Privatpraxis ohne Kassenzulassung), dort ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler zu behandeln und Personal Trainings anzubieten.
Nebenher möchte auch noch als Freier Mitarbeiter in einer fremden Praxis (3) tätig zu sein.
Durch meine Person bin ich in der Gegend recht bekannt und hätte keine Probleme mit der Akquise von GKV-Patienten, die ich auch gerne behandeln würde, da der Großteil meines Bekanntenkreises nicht privatversichert ist und ich dadurch die Chance habe auch diese selbstständig zu behandeln ohne eigene Kassenzulassung.
Die eigene Praxis möchte ich mir leisten aufgrund der Selbstverwirklichung, der guten Lage, der perfekten Aufteilung und der recht überschaubaren kosten (600 Euro Warmmiete inkl. GEZ und Strom bei 53qm und zwei Zimmern mit Bad und WC)
Frage 1:
Personal Training würde ich auch gerne anbieten in meiner eigenen Praxis, wäre es dann sinnvoller die Klienten mit einem KG Selbstzahler Rezept kommen zu lassen damit sie sich die Umsatzsteuer sparen und ich die Preise dadurch höher setzen kann bevor es "wehtut"? Dürfte ich dann trotzdem mit Personal Training werben?
Oder sollte ich das ganze klar trennen in Therapie und Training?
Frage 2:
Kann ich die Miete für meine eigene Praxis komplett absetzen, selbst wenn der Umsatz der "Freien Mitarbeit" dominant ist gegenüber den Privatpatienten in eigener Praxis?
Habe hier nur irgendetwas von einer Pauschale gelesen für Freie Mitarbeiter
Frage 3:
Bei meinem Hauptjob, also der Festanstellung in (1)Praxis habe ich ein Jahresbrutto von 26400.
Um Steuerlich besser dazustehen und das Beste aus Anstellung und Selbstsändigkeit zu bekommen sollten meine Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit nicht Höher sein als aus der Anstellung.
Was genau ist damit gemeint? Muss mein Ebit unter 26400 liegen oder mein Umsatz aus selbstständiger Arbeit?
Frage 4:
Ich nehme an es ist nicht rechtens GKV Patienten in meiner eigenen Privatpraxis zu behandeln und dann das Rezept nur zur Abrechnung in die Praxis in der ich als Freier Mitarbeiter tätig bin zu schicken.
Frage 5:
Werden die Anschaffungskosten für das Praxis Equipment über mehrere Jahre abgeschrieben?
Eleiko Langhantel, Gewichtsscheiben, Squatrack, Massageliege, Bodenschutzmatten, Tablet usw..
Falls ich die Räumlichkeit wirklich möchte dann muss ich bis Montag zusagen, ist eine sehr spontane Geschichte und jetzt hatte ich am Wochenende leider keinen Steuerberater parat.. bitte verzeiht.
Ich weiß es ist viel Text und und viele spezifische Fragen, aber ich bin dankbar über jede Antwort und denke es ist trotzdem eine Bereicherung fürs Forum :)
Beste Grüße
Freespirit93
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Geld hab ich genug auf der hohen Kante und die Selbstständigkeit wäre früher oder später eh der Fall, nun halt vielleicht früher als ich dachte.
Danke dir :)
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Freespirit93 schrieb:
Einzug wäre geplant ab Mai, also hätte ich bis dahin genug Zeit mich beraten zulassen was ich auch vorhabe, wollte nur eine kurze Einschätzung von Experten für für Zu-oder auch Absage der Immobilie.
Geld hab ich genug auf der hohen Kante und die Selbstständigkeit wäre früher oder später eh der Fall, nun halt vielleicht früher als ich dachte.
Danke dir :)
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hgb schrieb:
.. genauso wie Du als Personal Trainer tätig sein möchtest, solltest Du Dir einen Gründungsberater leisten. Alle Aussagen hier sind ungeprüft aus dem Netz. M. E. ist das für eine solche Entscheidung eher "wild" als eine vernünftige Basis. Wenn's um Geld geht, sollte aber eine solche Basis gewählt werden. mfg + viel Erfolg hgbblush
Für deine Fragen brauchst du, wie hgb sagte, eine fachlich kompetente Beratung.
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Freespirit93 schrieb:
Danke! :)
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mimikri schrieb:
Meine Meinung: Du verzettelst dich. FM würde ich sein lassen, nur die Räume mieten und 2-3 Monate durchhalten, dann kommt genug Geld rein.
Für deine Fragen brauchst du, wie hgb sagte, eine fachlich kompetente Beratung.
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massu schrieb:
@Dway lass ihn doch, ist halt ein wilder Typ…. Von Hirn war nicht die Rede
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Freespirit93 schrieb:
@massu was bist du denn für einer
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Dway schrieb:
Meiner Meinung nach zu viele Pläne auf einmal um alles im hauruck verfahren durchzuziehen. Selbstständig macht man sich nicht mal so nebenbei an einem Wochenende und dann das alles noch auf 53qm??
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massu schrieb:
@Freespirit93 musst du unbedingt machen! Die Welt braucht mutige Menschen die einfach machen und dann nachdenken! Und bitte halt uns unbedingt am Laufenden wie es dir ergangen ist, schon wegen den ganzen Skeptikern ( mich eingeschlossen), die es mit monatelanger Vorbereitung eine Selbständigkeit aufgebaut haben. Zeig es uns, dass es anders auch geht, Bitte 🙏
Frage 2: Ja, kannst Du komplett absetzen. Du bist sowohl als FM und auch als PI selbständig.
Frage 3: Dein Ebit, nicht Umsatz. Du könntest ja 1 Million Euro Umsatz haben, aber 980 000 Euro an Kosten. Relevant ist also immer der Gewinn vor Steuer = EBIT. Es spielt aber keine Rolle was genau überwiegt. KK Beiträge zahlst Du immer nur aus Deinem wirtschaftlichen Mittelpunkt. Ist das die Selbständigkeit, dann daraus und in der Anstellung werden Dir die Beiträge gut geschrieben. Rente zahlst Du aus beidem.
Prinzipiell ist aber Deine Sichtweise und Dein Vorgehen einfacher umzusetzen.
Frage 4: Diese Annahme von Dir ist korrekt. GKV Patienten müssen in einer kassenzugelassenen Praxis behandelt werden. Ausnahme: Hausbesuch.
Frage 5: Meist über mehrere Jahre. Das weiß aber Dein Steuerberater besser, den Du sowieso benötigst und meist seine Kosten wieder reinholt und wert ist.
Viele Grüsse
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Freespirit93 schrieb:
vielen Dank für deine ausführliche Antwort! :)
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physio-zuhause schrieb:
Frage 1: Ja, kannst Du auf Privatrezept natürlich machen, bzw. ohne HPPT benötigst Du für Therapie sowieso ein ärztliches Rezept. Wie Du die KG Inhalte dann nennst, ist egal. Da Du aber als Kleinunternehmer bis 22 000 Euro sowieso keine Ust. zu zahlen hast, würde ich das Personal Training als Kleinunternehmer machen.
Frage 2: Ja, kannst Du komplett absetzen. Du bist sowohl als FM und auch als PI selbständig.
Frage 3: Dein Ebit, nicht Umsatz. Du könntest ja 1 Million Euro Umsatz haben, aber 980 000 Euro an Kosten. Relevant ist also immer der Gewinn vor Steuer = EBIT. Es spielt aber keine Rolle was genau überwiegt. KK Beiträge zahlst Du immer nur aus Deinem wirtschaftlichen Mittelpunkt. Ist das die Selbständigkeit, dann daraus und in der Anstellung werden Dir die Beiträge gut geschrieben. Rente zahlst Du aus beidem.
Prinzipiell ist aber Deine Sichtweise und Dein Vorgehen einfacher umzusetzen.
Frage 4: Diese Annahme von Dir ist korrekt. GKV Patienten müssen in einer kassenzugelassenen Praxis behandelt werden. Ausnahme: Hausbesuch.
Frage 5: Meist über mehrere Jahre. Das weiß aber Dein Steuerberater besser, den Du sowieso benötigst und meist seine Kosten wieder reinholt und wert ist.
Viele Grüsse
„Bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße ( 2023: 59.850 Euro im Jahr, monatlich 4.987,50 Euro ) beträgt, ist anzunehmen, dass
daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt."
Dies ist eine vereinfachte Regel in der Gesamtschau der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Es gibt noch weitere Situationen. Wenn es unklar ist werden die Einkommen und der Zeitaufwand miteinander verglichen. Hier soll der Abstand mindesten 20% betragen. Bedenke, dass alle Einkommen der Selbständigkeit, aber auch der abhängigen Beschäftigung, also auch ein Minijob, zusammen gezählt werden.
Für die DRV wirst du in der Tätigkeit als Therapeut versicherungspflichtig sein. Hier geht als Gründer der halbe Regelsatz für einige Zeit.
Bedenke aber auch, dass das Finanzamt bei „nur" einer nebenberuflichen Selbstständigkeit genau auf das guckt, was du absetzt. Ansonsten ist solch ein Potpourri natürlich machbar. Sehr vorsichtig würde ich mit der FM Tätigkeit sein. Unbedingt eine Statusfeststellung machen.
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physio-zuhause schrieb:
Der wirtschaftliche Mittelpunkt wird durch die KK geklärt, sofern GKV Patient. Die KK ist auch über die nebenberufliche Selbständigkeit zu informieren. Letzten Endes werden beide Einkommensquellen miteinander verglichen.
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Okal schrieb:
So ist es. Beim FM sollte man die Statusfeststellung abwarten ( kann auch prognostisch erfolgen ), damit klar ist wozu diese Beschäftigung dann gehört. Leider lässt sich die DRV da gerne viel Zeit und man hängt in der Luft.
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Okal schrieb:
Zu 3)
„Bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße ( 2023: 59.850 Euro im Jahr, monatlich 4.987,50 Euro ) beträgt, ist anzunehmen, dass
daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt."
Dies ist eine vereinfachte Regel in der Gesamtschau der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Es gibt noch weitere Situationen. Wenn es unklar ist werden die Einkommen und der Zeitaufwand miteinander verglichen. Hier soll der Abstand mindesten 20% betragen. Bedenke, dass alle Einkommen der Selbständigkeit, aber auch der abhängigen Beschäftigung, also auch ein Minijob, zusammen gezählt werden.
Für die DRV wirst du in der Tätigkeit als Therapeut versicherungspflichtig sein. Hier geht als Gründer der halbe Regelsatz für einige Zeit.
Bedenke aber auch, dass das Finanzamt bei „nur" einer nebenberuflichen Selbstständigkeit genau auf das guckt, was du absetzt. Ansonsten ist solch ein Potpourri natürlich machbar. Sehr vorsichtig würde ich mit der FM Tätigkeit sein. Unbedingt eine Statusfeststellung machen.
1. Es steht und fällt mit dem Nutzungsänderungsantrag. Um welche Räume handelt es sich?
2. BG, Gesundheitsamt, Versicherungen anmelden
3. Datenschutz, Hygienekonzept, MpG, erstellen
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massu schrieb:
@Freespirit93
1. Es steht und fällt mit dem Nutzungsänderungsantrag. Um welche Räume handelt es sich?
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