Wir suchen eine/n
Physiotherapeut/in der/die unser
Team verstärken möchte.
Eine Abgeschlossene Fortbildung MT
und /oder KG-ZNS wäre
wünschenswert (oder wir fördern
diese Fortbildungen).
Arbeitszeiten und der Beginn
können individuell und flexibel
angepasst werden.
Wir betreuen viele neurologische so
wie orthopädisch-/ chirurgischen
Patienten und freuen uns auch den
Kindern in unserer Praxis helfen zu
dürfen.
Mehr Eindrücke unter www.
mphysiotherapie.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewer...
Physiotherapeut/in der/die unser
Team verstärken möchte.
Eine Abgeschlossene Fortbildung MT
und /oder KG-ZNS wäre
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ich bin festangestellt auf 30 stunden.. möchte mir zudem noch was dazu verdienen.. hätte die möglichkeit "mein eigenes ding" zu machen in einem nahegelegenen Fitnessstudio. Dort ist jedoch noch keine Physiopraxis eingerichtet...der Inhaber hat aber viele Anfragen von Patienten/Klienten bezüglich KG_Gerät. Die kommen dann mit einem Physiorezept und er muss sie immer wegschicken weil er keine Physios hat.
Durch zufall bin ich mit ihm ins Gespräch gekomm und ich hätte WAHNSINNIG LUST dieses dort zu machen. Wie gehe ich da vor. Muss ich das als "Freie Mitarbeiterin" machen oder kann er mich einfach als Physio anstellen obwohl er selber kein physio ist? und könnte ich ohne weiteres eine IK Nr bekommen und KGG abrechnen (habe die fortbildung bereits). ??
Bitte um schnelle informative Antwort (jaaaa, ich habe im FOrum gelesen und gelesen aber nie das gefunden was ich wissen muss...)
Vielen Dank im Vorraus
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sinjak schrieb:
Hallo ihr lieben, ich bitte euch um euer wissen...
ich bin festangestellt auf 30 stunden.. möchte mir zudem noch was dazu verdienen.. hätte die möglichkeit "mein eigenes ding" zu machen in einem nahegelegenen Fitnessstudio. Dort ist jedoch noch keine Physiopraxis eingerichtet...der Inhaber hat aber viele Anfragen von Patienten/Klienten bezüglich KG_Gerät. Die kommen dann mit einem Physiorezept und er muss sie immer wegschicken weil er keine Physios hat.
Durch zufall bin ich mit ihm ins Gespräch gekomm und ich hätte WAHNSINNIG LUST dieses dort zu machen. Wie gehe ich da vor. Muss ich das als "Freie Mitarbeiterin" machen oder kann er mich einfach als Physio anstellen obwohl er selber kein physio ist? und könnte ich ohne weiteres eine IK Nr bekommen und KGG abrechnen (habe die fortbildung bereits). ??
Bitte um schnelle informative Antwort (jaaaa, ich habe im FOrum gelesen und gelesen aber nie das gefunden was ich wissen muss...)
Vielen Dank im Vorraus
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eim schrieb:
Also anstellen kann er dich als Physio.Aber die Abrechnung von KGG für GKV-Patienten geht nur über Physiopraxis.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
KGG kannst du nur in einer Praxis durchführen, die die GKV Zulassung hat mit Erweiterung für KGG. Einfach in einem Fitnessstudio durchführen geht nicht, auch wenn du als Physio dort angestellt bist.
Gruß Britt
> Hallo ihr lieben, ich bitte euch um euer wissen...
> ich bin festangestellt auf 30 stunden.. möchte mir zudem noch
> was dazu verdienen.. hätte die möglichkeit \"mein eigenes
> ding\" zu machen in einem nahegelegenen Fitnessstudio. Dort ist
> jedoch noch keine Physiopraxis eingerichtet...der Inhaber hat
> aber viele Anfragen von Patienten/Klienten bezüglich KG_Gerät.
> Die kommen dann mit einem Physiorezept und er muss sie immer
> wegschicken weil er keine Physios hat.
....................... er muß sie nicht wegschicken, weil er keine Physios hat, sondern weil er keine GKV-zugelassenen Praxisräume hat
> Muss ich das als \"Freie Mitarbeiterin\" machen oder kann er
> mich einfach als Physio anstellen obwohl er selber kein physio
> ist?
....................... er kann Dich selbstverständlich als Physio anstellen, aber KGG darf er trotzdem nicht abrechnen
und könnte ich ohne weiteres eine IK Nr bekommen und KGG
> abrechnen (habe die fortbildung bereits). ??
............................. nein, nur eine GKV-zugelassene Praxis kann eine IK-Nr bekommen und KGG abrechnen
Der einzig mögliche Weg: GKV-Praxis eröffnen und dann KGG abrechnen. Wie die anderen schon schrieben, KGG im Fitness-Center geht nicht.
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die neue schrieb:
sinjak schrieb:
> Hallo ihr lieben, ich bitte euch um euer wissen...
> ich bin festangestellt auf 30 stunden.. möchte mir zudem noch
> was dazu verdienen.. hätte die möglichkeit \"mein eigenes
> ding\" zu machen in einem nahegelegenen Fitnessstudio. Dort ist
> jedoch noch keine Physiopraxis eingerichtet...der Inhaber hat
> aber viele Anfragen von Patienten/Klienten bezüglich KG_Gerät.
> Die kommen dann mit einem Physiorezept und er muss sie immer
> wegschicken weil er keine Physios hat.
....................... er muß sie nicht wegschicken, weil er keine Physios hat, sondern weil er keine GKV-zugelassenen Praxisräume hat
> Muss ich das als \"Freie Mitarbeiterin\" machen oder kann er
> mich einfach als Physio anstellen obwohl er selber kein physio
> ist?
....................... er kann Dich selbstverständlich als Physio anstellen, aber KGG darf er trotzdem nicht abrechnen
und könnte ich ohne weiteres eine IK Nr bekommen und KGG
> abrechnen (habe die fortbildung bereits). ??
............................. nein, nur eine GKV-zugelassene Praxis kann eine IK-Nr bekommen und KGG abrechnen
Der einzig mögliche Weg: GKV-Praxis eröffnen und dann KGG abrechnen. Wie die anderen schon schrieben, KGG im Fitness-Center geht nicht.
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sinjak schrieb:
vielen Dank für eure schnellen Antworten.
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sinjak schrieb:
......wenn er mich jetzt anstellen würde auf ca 400 Euro basis, was dürfte ich dann dort machen?? Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln??? Müsste ich dann noch zusatzversicherungen haben?
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