- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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weiß jemand von euch, welcher Monat beim Finazamt bezüglich Einkommen zählt? Der an dem ich die Rechnung gestellt habe oder der, an dem ich das Geld vom PI überwiesen bekommen habe?
Ich frage mich auch, wie das dann in der Elternzeit ist. Wenn ich vor meiner Elternzeit Geld verdiene, das mir erst während der Elternzeit überwiesen wird, zählt das dann als Einkommen während der Elternzeit und wird mir vom Elterngeld abgezogen?
Danke für eure Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
weiß jemand von euch, welcher Monat beim Finazamt bezüglich Einkommen zählt? Der an dem ich die Rechnung gestellt habe oder der, an dem ich das Geld vom PI überwiesen bekommen habe?
Ich frage mich auch, wie das dann in der Elternzeit ist. Wenn ich vor meiner Elternzeit Geld verdiene, das mir erst während der Elternzeit überwiesen wird, zählt das dann als Einkommen während der Elternzeit und wird mir vom Elterngeld abgezogen?
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Inche schrieb:
Immer nur das Geld das Du auch tatsächlich in dem Monat erhalten hast
Das würde ich mir aber nicht gefallenlassen.
Mach doch mitte des monats ne Zwischenabrechnung, dann kann dein chef paar tage später überweisen, das kann man doch intern klären.
ich habe auch frei mitarbeiter. sie geben die rezepte am 30. des monats ab und ich überweise bis zum 10. des Folgemonat. Wie ist das dess bei dir?
lg aus HH
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NOCTIS schrieb:
GENAU. Erhälst du das geld erst, wenn du in elternzeit bist, wird es dir auf diesen monat angerechnet.
Das würde ich mir aber nicht gefallenlassen.
Mach doch mitte des monats ne Zwischenabrechnung, dann kann dein chef paar tage später überweisen, das kann man doch intern klären.
ich habe auch frei mitarbeiter. sie geben die rezepte am 30. des monats ab und ich überweise bis zum 10. des Folgemonat. Wie ist das dess bei dir?
lg aus HH
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ali schrieb:
Elternzeit keene Ahnung. Ansonsten zählt bei der EÜR der Geldfluß.
Das ELterngeld berechnet sich doch aus Deinem monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem Kalenderjahr VOR der Geburt Deines Kindes. Dieser Betrag ändert sich nicht, wenn Du in Elternzeit bist! Und bitte nicht vergessen: Während der Elternzeit darfst Du bis zu 30h in der Woche arbeiten.
Ansonsten frage bitte bei der zuständigen Elterngeldstelle nach, die könne Dir sicher weiterhelfen.
LG Assi
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assi schrieb:
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz...
Das ELterngeld berechnet sich doch aus Deinem monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem Kalenderjahr VOR der Geburt Deines Kindes. Dieser Betrag ändert sich nicht, wenn Du in Elternzeit bist! Und bitte nicht vergessen: Während der Elternzeit darfst Du bis zu 30h in der Woche arbeiten.
Ansonsten frage bitte bei der zuständigen Elterngeldstelle nach, die könne Dir sicher weiterhelfen.
LG Assi
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