Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
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Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
Ich arbeite daneben in einer eigenen Praxis. Dafür habe ich
- Berufshaftpflichtversicherung
- Steuernummer
- Anmeldung bei BG
- Anmeldung beim Gesundheitsamt
Ist es richtig, dass ich dieselbe Steuernummer auch für die Rechnungen an den PI nutzen kann?
Muss BG und Gesundheitsamt über Tätigkeit in weiterer Praxis informiert werden?
Und gibt es vielleicht irgendwo eine Rechnungsvorlage, die ich nutzen kann um dem PI meine Leistunen in Rechnung zu stellen?
Vielen Dank schon jetzt!!
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eim schrieb:
Also ich hab noch nie bei Rechnungen an PI die Steuernummer angegeben und schau mal beGoogle oder erstell selber Rechnungsvorlage
Als Selbständige hat Antje bereits eine Steuernummer und die FM-Einnahmen sind auch Einnahmen aus der Selbständigkeit = keine weitere Steuernummer notwendig.
Hmm, Rechnungsvorlage???
Wie bei Privatpatienten auch:
Name. Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Kontoverbindung.
"Für die Behandlungen der Patienten im Mai 2023 stelle ich 2.400 € in Rechnung.
Die Behandlungen sind Umsatzsteuerfrei nach... (habe gerade den Paragraphen nicht parat).
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum xx.xx.2023 auf das unten angegebene Konto."
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@eim Selbstverständlich gehört die Steuernummer auf jede ausgestellte Rechnung. Also auch auf die Rechnung an den PI.
Als Selbständige hat Antje bereits eine Steuernummer und die FM-Einnahmen sind auch Einnahmen aus der Selbständigkeit = keine weitere Steuernummer notwendig.
Hmm, Rechnungsvorlage???
Wie bei Privatpatienten auch:
Name. Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Kontoverbindung.
"Für die Behandlungen der Patienten im Mai 2023 stelle ich 2.400 € in Rechnung.
Die Behandlungen sind Umsatzsteuerfrei nach... (habe gerade den Paragraphen nicht parat).
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum xx.xx.2023 auf das unten angegebene Konto."
Gruß von Monique
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pt ani schrieb:
@M0nique Wie schön, dass Du vorbeischaust hugging_face!
Nein die Steuernummer braucht NICHT drauf sein. Hab nicht nur den STB gefragt sondern auch bei FA nachgefragt.Du hast nicht immer recht.Wir zahlen ja auch keine Umsatzsteuer und auch keine MWST dann müßte sie drauf sein!!!!
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eim schrieb:
@M0nique
Nein die Steuernummer braucht NICHT drauf sein. Hab nicht nur den STB gefragt sondern auch bei FA nachgefragt.Du hast nicht immer recht.Wir zahlen ja auch keine Umsatzsteuer und auch keine MWST dann müßte sie drauf sein!!!!
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massu schrieb:
@eim ich habe meine drauf, weil mein STb es so empfohlen hat.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Da es für uns keine eindeutige Vorschrift dazu gibt, sind Steuerberatern und Finanzämter unterschiedlicher Auffassung. Wenn man auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte man die Steuernummer angeben. Aber prinzipiell hast du recht.
Mein Steuerberater und vor allem mein Finanzamt sind da ganz anderer Meinung.
Nach meiner ersten Prüfung in 2004 durch das Finanzamt meinte der Prüfer - ich hatte auf 5 Rechnungen für Behandlungsvertretunegen die Steuernummer nicht draufstehen - dass das zwingend notwendig wäre: Dem Finsnzamt müsste jederzeit eine Rückverfolgung durch die Steuernummer möglich sein.
Das kostet ca. 2 € Tinte pro Jahr. So what?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@eim
Mein Steuerberater und vor allem mein Finanzamt sind da ganz anderer Meinung.
Nach meiner ersten Prüfung in 2004 durch das Finanzamt meinte der Prüfer - ich hatte auf 5 Rechnungen für Behandlungsvertretunegen die Steuernummer nicht draufstehen - dass das zwingend notwendig wäre: Dem Finsnzamt müsste jederzeit eine Rückverfolgung durch die Steuernummer möglich sein.
Das kostet ca. 2 € Tinte pro Jahr. So what?
Gruß von Monique
kurze Frage :
hast Du ein eigenes IK. ? und warum macht man sowas.....Hm werd nicht so ganz Schlau aus der Nummer !
Wenn ich eine eigene Praxis habe arbeite ich doch nur dort oder ? !
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Hallo Anje,
kurze Frage :
hast Du ein eigenes IK. ? und warum macht man sowas.....Hm werd nicht so ganz Schlau aus der Nummer !
Wenn ich eine eigene Praxis habe arbeite ich doch nur dort oder ? !
Grüße
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pt ani schrieb:
@Michael Woelky Meine Ex-Chefin hat auch nebenher (etwas anderes) angestellt gearbeitet. Und ist darüber vermutlich auch versichert gewesen..
Ja,verstehe aber wenn ich etwas Branchenfremdes mache und neben her in einer Praxis als FM tätig bin,wäre es doch der Scheinselbstständigkeit zu zuordnen oder ??!!
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Michael Woelky schrieb:
@pt ani
Ja,verstehe aber wenn ich etwas Branchenfremdes mache und neben her in einer Praxis als FM tätig bin,wäre es doch der Scheinselbstständigkeit zu zuordnen oder ??!!
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pt ani schrieb:
@Michael Woelky Ach so, das mag sein.. thinking_face
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Tobias Vollenberg schrieb:
@Michael Woelky , warum sollte man dadurch eher Scheinselbstständig sein, wenn man nebenher noch einen Branchenfremden Beruf hat?
Ich denke so :
Einen Vers,-pflichtigenberuf bei Fa. A) Branchenfremd, einen nicht Versicherungspflichtigenberuf in einer Physiopraxis als FM.Sollte hier ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt werden,denke ich es wird Negativ entschieden.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@Tobias Vollenberg
Ich denke so :
Einen Vers,-pflichtigenberuf bei Fa. A) Branchenfremd, einen nicht Versicherungspflichtigenberuf in einer Physiopraxis als FM.Sollte hier ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt werden,denke ich es wird Negativ entschieden.
Grüße
FM sind in der DRV beitragspflichtig, wenn Sie keine eigenen sozialversicherungspflichtige Angestellte haben.
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Bruzzler schrieb:
@Michael Woelky
FM sind in der DRV beitragspflichtig, wenn Sie keine eigenen sozialversicherungspflichtige Angestellte haben.
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Michael Woelky schrieb:
Negativ im Sinne abgelehnt..?
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Antje Behrens schrieb:
Angenommen, Feststellungsverfahren ist positiv entschieden worden und ich kann als FM in einer Praxis arbeiten, wo muss ich mich anmelden?
Ich arbeite daneben in einer eigenen Praxis. Dafür habe ich
- Berufshaftpflichtversicherung
- Steuernummer
- Anmeldung bei BG
- Anmeldung beim Gesundheitsamt
Ist es richtig, dass ich dieselbe Steuernummer auch für die Rechnungen an den PI nutzen kann?
Muss BG und Gesundheitsamt über Tätigkeit in weiterer Praxis informiert werden?
Und gibt es vielleicht irgendwo eine Rechnungsvorlage, die ich nutzen kann um dem PI meine Leistunen in Rechnung zu stellen?
Vielen Dank schon jetzt!!
Ich habe Lexware als Software für die Rechnungsstellung.
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knorzi schrieb:
Hallo,
Ich habe Lexware als Software für die Rechnungsstellung.
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Problem beschreiben
Antje Behrens schrieb:
Danke für Eure Antworten!
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