Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
eine bisher bei mir angestellte Mitarbeiterin möchte als Freie Mitarbeiterin bei mir arbeiten. Ich denke das gibt Schwierigkeiten wegen Scheinselbständigkeit, beim Wechsel von Angestellt in Freie Mitarbeit.
Weiß jemand was genaueres?
Im Fragebogen zur Statusfeststellung der Clearingstelle gibt es ja eine Frage dazu, ob der Auftragnehmer schon mal für den Auftraggeber angestellt gearbeitet hat und worin sich diese Tätigkeiten unterscheiden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
eine bisher bei mir angestellte Mitarbeiterin möchte als Freie Mitarbeiterin bei mir arbeiten. Ich denke das gibt Schwierigkeiten wegen Scheinselbständigkeit, beim Wechsel von Angestellt in Freie Mitarbeit.
Weiß jemand was genaueres?
Im Fragebogen zur Statusfeststellung der Clearingstelle gibt es ja eine Frage dazu, ob der Auftragnehmer schon mal für den Auftraggeber angestellt gearbeitet hat und worin sich diese Tätigkeiten unterscheiden.
Ausschlusskriterium.
Dir als PI wird unterstellt, du würdest deine Angestellte zu ihren Lasten outsourcen.
Die Statusfeststellung kannst du dir sparen.
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ali schrieb:
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das sehe ich eigentlich genau so. Ich selber habe allerdings für ein Jahr als Freier Mitarbeiter in einer Praxis gearbeitet in der ich vorher als Angestellter war. Da lagen aber 3 Jahre dazwischen und das ganze ist über 10 Jahre her.
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....
Wenn die Statusfeststellung mit richtigen Angaben bestanden wird....
Warum nicht ?
Einfach mal probieren.
Ist halt viel Arbeit und irgendwo las ich, dass solche "Umwandlungsarbeitsverhältnisse" extrem ungern bei der DRV
gesehen werden. Ist ja auch was dran. Es hat Zeiten gegeben (und gibt es noch), da hat man alles
selbständig gemacht, was nicht wegrennen konnte. Und zwar gegen den Willen der Ex-Angestellten.
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hermi schrieb:
ali schrieb am 19.8.18 14:15:
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....
Wenn die Statusfeststellung mit richtigen Angaben bestanden wird....
Warum nicht ?
Einfach mal probieren.
Ist halt viel Arbeit und irgendwo las ich, dass solche "Umwandlungsarbeitsverhältnisse" extrem ungern bei der DRV
gesehen werden. Ist ja auch was dran. Es hat Zeiten gegeben (und gibt es noch), da hat man alles
selbständig gemacht, was nicht wegrennen konnte. Und zwar gegen den Willen der Ex-Angestellten.
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hermi schrieb:
Da geht nix.
Ausschlusskriterium.
Dir als PI wird unterstellt, du würdest deine Angestellte zu ihren Lasten outsourcen.
Die Statusfeststellung kannst du dir sparen.
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Schoenheitspfleger schrieb:
Vor dem Vertragsverhältnis einen Anrag stellen. Die DRV entscheidet und dann ist auch Sicherheit für den PI gegeben.
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Tarik Ciftci schrieb:
Hallo liebe Leute ich habe eine wichtige Frage.Ich bin bald Selbstständig unterwegs für 2-3 Praxen als Freier Mitarbeiter. Meine Frage ist zur Namensvergabe.Darf ich offiziell z.b Physio zu Hause heissen?Darunter Natürlich immer meinen Namen.Oder Mobile Physiotherapie und dann meinen Namen.? Ich stelle diese Frage weil ich mir nicht genau sicher bin als freier Mitarbeiter so heissen zu dürfen, weil ich ja als Selbstständiger Hauptsächlich Hausbesuche durchführen werde. Also darf ich mich so nennen wie ich will?Natürlich vorausgesetzt der Name ist gesichert oder patentiert oder so :) Danke im Voraus für Antworten.
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