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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit vom PI zum FM

Neues Thema
vom PI zum FM
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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Hallo zusammen,

in diesem Foren gibt es ja einige , die den Weg vom Angestellten zum FM gehen. Aber hab jetzt nichts vom PI zum FM gefunden. Hat denn jemand Erfahrungen dazu ? Habe es vor zu machen und würde mich freuen wenn ich mich mit jemandem austauschen könnte. ist ja schon nochmal komplizierter was das Abgeben der Praxis anbelangt . Da es noch nicht spruchreif ist, poste ich anonym . Die Voraussetzungen, SVF, Versicherungen und …. bin ich grundsätzlich im Bilde. Würde mich über konstruktive Infos freuen.
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Hallo zusammen, in diesem Foren gibt es ja einige , die den Weg vom Angestellten zum FM gehen. Aber hab jetzt nichts vom PI zum FM gefunden. Hat denn jemand Erfahrungen dazu ? Habe es vor zu machen und würde mich freuen wenn ich mich mit jemandem austauschen könnte. ist ja schon nochmal komplizierter was das Abgeben der Praxis anbelangt . Da es noch nicht spruchreif ist, poste ich anonym . Die Voraussetzungen, SVF, Versicherungen und …. bin ich grundsätzlich im Bilde. Würde mich über konstruktive Infos freuen.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
Wie alt bist du? Wenn du über 55 bist, kannst du deine Praxis einmalig steuerbegünstigt abgeben. Aber bedenke, dass du dann keine selbstständige Tätigkeit als PT (also auch als FM) mehr ausüben darfst. Sonst kann dir, auch rückwirkend, die Steuervergünstigung gestrichen werden.
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Wie alt bist du? Wenn du über 55 bist, kannst du deine Praxis einmalig steuerbegünstigt abgeben. Aber bedenke, dass du dann keine selbstständige Tätigkeit als PT (also auch als FM) mehr ausüben darfst. Sonst kann dir, auch rückwirkend, die Steuervergünstigung gestrichen werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Wie alt bist du? Wenn du über 55 bist, kannst du deine Praxis einmalig steuerbegünstigt abgeben. Aber bedenke, dass du dann keine selbstständige Tätigkeit als PT (also auch als FM) mehr ausüben darfst. Sonst kann dir, auch rückwirkend, die Steuervergünstigung gestrichen werden.

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Geronimo
Vor 6 Monaten
Der Freibetrag beträgt übrigens maximal 45000 Euro und muss beim Finanzamt beantragt werden.

Den Freibetrag erhält nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG nur, wer mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist.
Den Freibetrag gibt es nach § 16 Abs. 4 Satz 2 EStG nur einmal im Leben, deshalb muss der Freibetrag in der Steuererklärung beantragt werden. Freibeträge, die vor dem 1.1.1996 in Anspruch genommen wurden, werden nicht angerechnet.
Übersteigt der Veräußerungs-/Aufgabegewinn 136.000 EUR, wird der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG um den übersteigenden Betrag gekürzt. Ab 181.000 EUR Veräußerungs- oder Aufgabegewinn gibt es keinen Freibetrag mehr.
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Der Freibetrag beträgt übrigens maximal 45000 Euro und muss beim Finanzamt beantragt werden. Den Freibetrag erhält nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG nur, wer mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Den Freibetrag gibt es nach § 16 Abs. 4 Satz 2 EStG nur einmal im Leben, deshalb muss der Freibetrag in der Steuererklärung beantragt werden. Freibeträge, die vor dem 1.1.1996 in Anspruch genommen wurden, werden nicht angerechnet. Übersteigt der Veräußerungs-/Aufgabegewinn 136.000 EUR, wird der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG um den übersteigenden Betrag gekürzt. Ab 181.000 EUR Veräußerungs- oder Aufgabegewinn gibt es keinen Freibetrag mehr.
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Geronimo schrieb:

Der Freibetrag beträgt übrigens maximal 45000 Euro und muss beim Finanzamt beantragt werden.

Den Freibetrag erhält nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG nur, wer mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist.
Den Freibetrag gibt es nach § 16 Abs. 4 Satz 2 EStG nur einmal im Leben, deshalb muss der Freibetrag in der Steuererklärung beantragt werden. Freibeträge, die vor dem 1.1.1996 in Anspruch genommen wurden, werden nicht angerechnet.
Übersteigt der Veräußerungs-/Aufgabegewinn 136.000 EUR, wird der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG um den übersteigenden Betrag gekürzt. Ab 181.000 EUR Veräußerungs- oder Aufgabegewinn gibt es keinen Freibetrag mehr.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij ich bin noch unter 55; aber du bist noch PI oder ?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich bin noch unter 55; aber du bist noch PI oder ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ich bin noch unter 55; aber du bist noch PI oder ?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Nein, ich habe meine Praxisanteile letztes Jahr an meine Mitstreiter verkauft. Ich arbeite jetzt noch in Teilzeit zum Spaß, aber als Angestellter in meine alte Praxis. Und für Beratungstätigkeit stelle ich ein Honorar in Rechnung.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Nein, ich habe meine Praxisanteile letztes Jahr an meine Mitstreiter verkauft. Ich arbeite jetzt noch in Teilzeit zum Spaß, aber als Angestellter in meine alte Praxis. Und für Beratungstätigkeit stelle ich ein Honorar in Rechnung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Nein, ich habe meine Praxisanteile letztes Jahr an meine Mitstreiter verkauft. Ich arbeite jetzt noch in Teilzeit zum Spaß, aber als Angestellter in meine alte Praxis. Und für Beratungstätigkeit stelle ich ein Honorar in Rechnung.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@Geronimo Schön mal etwas vom halben Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) gehört? Du beschreibst den allgemeinen Freibetrag. Habe das gerade durch. 🙄

Die 55-Jahr Altersgrenze: Halber Steuersatz beim Unternehmensverkauf – DUV
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[mention]Geronimo[/mention] Schön mal etwas vom halben Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) gehört? Du beschreibst den allgemeinen Freibetrag. Habe das gerade durch. 🙄 https://www.deutsche-unternehmensverkauf.de/die-55-jahr-altersgrenze-beim-unternehmensverkauf/
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Geronimo Schön mal etwas vom halben Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) gehört? Du beschreibst den allgemeinen Freibetrag. Habe das gerade durch. 🙄

Die 55-Jahr Altersgrenze: Halber Steuersatz beim Unternehmensverkauf – DUV

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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij alles klar , das hilft mir dann auch nicht weiter , aber danke
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] alles klar , das hilft mir dann auch nicht weiter , aber danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij alles klar , das hilft mir dann auch nicht weiter , aber danke

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen,

in diesem Foren gibt es ja einige , die den Weg vom Angestellten zum FM gehen. Aber hab jetzt nichts vom PI zum FM gefunden. Hat denn jemand Erfahrungen dazu ? Habe es vor zu machen und würde mich freuen wenn ich mich mit jemandem austauschen könnte. ist ja schon nochmal komplizierter was das Abgeben der Praxis anbelangt . Da es noch nicht spruchreif ist, poste ich anonym . Die Voraussetzungen, SVF, Versicherungen und …. bin ich grundsätzlich im Bilde. Würde mich über konstruktive Infos freuen.

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Geronimo
Vor 6 Monaten
...ich kann nichts dazu sagen, wäre aber auch an Tipps und Tricks interessiert...::))
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...ich kann nichts dazu sagen, wäre aber auch an Tipps und Tricks interessiert...::))
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Geronimo schrieb:

...ich kann nichts dazu sagen, wäre aber auch an Tipps und Tricks interessiert...::))



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