ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
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Ich arbeite Vollzeit u möchte für Ca 5 Std nebenbei als Freiberufler tätig werden. Ist vom Arbeitgeber abgesegnet. Kommen da auch die ganzen gesetzl. Versicherungen (RV,PV) für mich in Frage? Wo kann ich da überhaupt Infos bekommen ob das geht. Finanzberater?
Danke euch für die Info.
Ach u wenn ich quasi Privatpat. behandle u selber abrechne auf Ärztl. Verordnetes Rezept brauch ich dazu ne Praxis? U Wen gebe ich bescheid o wen frag ich ob ich das machen darf?
Vielen lieben dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich arbeite Vollzeit u möchte für Ca 5 Std nebenbei als Freiberufler tätig werden. Ist vom Arbeitgeber abgesegnet. Kommen da auch die ganzen gesetzl. Versicherungen (RV,PV) für mich in Frage? Wo kann ich da überhaupt Infos bekommen ob das geht. Finanzberater?
Danke euch für die Info.
Ach u wenn ich quasi Privatpat. behandle u selber abrechne auf Ärztl. Verordnetes Rezept brauch ich dazu ne Praxis? U Wen gebe ich bescheid o wen frag ich ob ich das machen darf?
Vielen lieben dank
Ggf mit höherem Stundenlohn.
Bei fünf Stunden in der Woche lohnt sich keine Selbständigkeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich arbeite nicht in einer Praxis sondern in einer Klinik. Und möchte gerne herausfinden ob die freie Mitarbeit etwas für mich ist.Deswegen würde ich klein anfangen wollen und dann je nachdem wie es läuft im Krankenhaus reduzieren. Eine Arbeitskollegin macht dies auch u hat auch mit wenig Stunden freiberuflich Gewinn. Klar ich könnt auch auf 450 Euro in einer Praxis arbeiten aber ich würde gerne mein eigener Herr sein, wenigstens für ein paar Stunden. Ich will damit nicht reich werden nur erstmal schauen wollen ob es was für mich wäre. Weist du zufällig Wen ich da ansprechen könnte? Irgend ein Amt? Soweit mir die Kollegin mitteilen konnte ist es so, solange man monatlich nicht über 450 Euro käme u man in Festanstellung arbeitet müsse man sich nur Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflicht u beim Gesundheitsamt melden. U Finanzamt sich registrieren. Aber ich möchte auf nummer sicher gehen u hätte gerne Gewusst wer für solche Fragen zuständig ist. LG u Danke für die Antworten.
Zuständig bist du selber.
Vergiss die Berufshaftpflichtversicherung nicht.
Infos bekommst du auch beim Berufsverband.
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RoFo schrieb:
http://www.physio.de/bestellungbr />
Zuständig bist du selber.
Vergiss die Berufshaftpflichtversicherung nicht.
Infos bekommst du auch beim Berufsverband.
Soweit mir die Kollegin mitteilen konnte ist es so, solange man monatlich nicht über 450 Euro käme u man in Festanstellung arbeitet müsse man sich nur Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflicht u beim Gesundheitsamt melden. U Finanzamt sich registrieren. Aber ich möchte auf nummer sicher gehen u hätte gerne Gewusst wer für solche Fragen zuständig ist. LG u Danke für die Antworten.
fatale Fehlinformation der Kollegin, wende dich an den Verband deines Vertrauens. Die können dir weiterhelfen.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.4.16 20:13:
Soweit mir die Kollegin mitteilen konnte ist es so, solange man monatlich nicht über 450 Euro käme u man in Festanstellung arbeitet müsse man sich nur Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflicht u beim Gesundheitsamt melden. U Finanzamt sich registrieren. Aber ich möchte auf nummer sicher gehen u hätte gerne Gewusst wer für solche Fragen zuständig ist. LG u Danke für die Antworten.
fatale Fehlinformation der Kollegin, wende dich an den Verband deines Vertrauens. Die können dir weiterhelfen.
Wenn du Angestellt bist zahlst du darüber RV und KV, bei 5h Freiberuflichkeit machst du weniger Umsatz wie als Angestellter, also bist du RV und KV befreit und musst nur BG und Berufshaftpflicht sowie Anmeldung beim FA erledigen.
Gerade aktuell die Info die ein großer Verband einer Praxis gegeben hat: FM das geht heute nicht mehr. Absolute Falschinfo, weil man keine lust hat detailliert und umfangreich aufzuklären......
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Gert Winsa schrieb:
Die Verbände können in den wenigsten Fällen qualifizierende Auskünfte geben.
Wenn du Angestellt bist zahlst du darüber RV und KV, bei 5h Freiberuflichkeit machst du weniger Umsatz wie als Angestellter, also bist du RV und KV befreit und musst nur BG und Berufshaftpflicht sowie Anmeldung beim FA erledigen.
Gerade aktuell die Info die ein großer Verband einer Praxis gegeben hat: FM das geht heute nicht mehr. Absolute Falschinfo, weil man keine lust hat detailliert und umfangreich aufzuklären......
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Tempelritter schrieb:
aber zu 99% hat dieser Verband in Sachen FM recht, das Risiko für den PI ist einfach zu groß.
aber zu 99% hat dieser Verband in Sachen FM recht, das Risiko für den PI ist einfach zu groß.
Mit einer erfolgreichen Statusfeststellung durch die DRV vor Aufnahme der Tätigkeit hat der PI kein Risiko.
Siehe aktuelles Urteil des BSG, Kurzform, letzter Satz: das BSG spricht bzgl. des Statusfeststellungsverfahrens von einer
VERBINDLICHEN Entscheidung.
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hermi schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.4.16 16:56:
aber zu 99% hat dieser Verband in Sachen FM recht, das Risiko für den PI ist einfach zu groß.
Mit einer erfolgreichen Statusfeststellung durch die DRV vor Aufnahme der Tätigkeit hat der PI kein Risiko.
Siehe aktuelles Urteil des BSG, Kurzform, letzter Satz: das BSG spricht bzgl. des Statusfeststellungsverfahrens von einer
VERBINDLICHEN Entscheidung.
Auf der nächsten PI Regionalsitzung, wird dieses Halbwissen dann weiterverbreitet.... aber das man sich als PI so oberflächlich abspeisen lässt ist mir auch schleierhaft, ich hätte in jedem falle allein aus interesse nachgefragt, warum, wo ist die rechtsgrundlage dass das nciht mehr geht, weiterführende Infos etc. etc. wenn man das nicht macht, ist man ja auch nicht am Thema interessiert, sondern will bloss eine Meinung bestätigt bekommen.
Es gibt noch genug Positive Statusfeststellungen, es gibt FMs nur für Hausbesuche, oder Heime, oder rein für Privatpatienten, bzw. wenn der FM mehr wie 50% Privatpatienten hat, alle diese Fälle sind möglich. Und auch in einer Praxis mit GKV Patienten ist es noch in manchen konstellationen möglich und wird von der DRV Bund dementsprechend bestätigt.
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Gert Winsa schrieb:
@ Tempelritter, dann kann der Verband sich für die Beiträge die man zahlt auch die Mühe machen und über die Risikoeinschätzung aufklären und nicht einfach pauschal sagen, geht heute nicht mehr. Was ist denn das für eine Qualität von Beratung, wofür zahlt man denn Verbandsbeiträge.
Auf der nächsten PI Regionalsitzung, wird dieses Halbwissen dann weiterverbreitet.... aber das man sich als PI so oberflächlich abspeisen lässt ist mir auch schleierhaft, ich hätte in jedem falle allein aus interesse nachgefragt, warum, wo ist die rechtsgrundlage dass das nciht mehr geht, weiterführende Infos etc. etc. wenn man das nicht macht, ist man ja auch nicht am Thema interessiert, sondern will bloss eine Meinung bestätigt bekommen.
Es gibt noch genug Positive Statusfeststellungen, es gibt FMs nur für Hausbesuche, oder Heime, oder rein für Privatpatienten, bzw. wenn der FM mehr wie 50% Privatpatienten hat, alle diese Fälle sind möglich. Und auch in einer Praxis mit GKV Patienten ist es noch in manchen konstellationen möglich und wird von der DRV Bund dementsprechend bestätigt.
aber zu 99% hat dieser Verband in Sachen FM recht, das Risiko für den PI ist einfach zu groß.
Mit einer erfolgreichen Statusfeststellung durch die DRV vor Aufnahme der Tätigkeit hat der PI kein Risiko.
Siehe aktuelles Urteil des BSG, Kurzform, letzter Satz: das BSG spricht bzgl. des Statusfeststellungsverfahrens von einer
VERBINDLICHEN Entscheidung.
Das Risiko der nichtgelebten Statusfeststellung bei einer Betriebsprüfung bleibt. Das kippt auch die verbindliche Entscheidung. Das Risiko für den PI bleibt, da muss ich dem Templer recht geben.
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morpheus-06 schrieb:
hermi schrieb am 14.4.16 19:45:
Tempelritter schrieb am 14.4.16 16:56:
aber zu 99% hat dieser Verband in Sachen FM recht, das Risiko für den PI ist einfach zu groß.
Mit einer erfolgreichen Statusfeststellung durch die DRV vor Aufnahme der Tätigkeit hat der PI kein Risiko.
Siehe aktuelles Urteil des BSG, Kurzform, letzter Satz: das BSG spricht bzgl. des Statusfeststellungsverfahrens von einer
VERBINDLICHEN Entscheidung.
Das Risiko der nichtgelebten Statusfeststellung bei einer Betriebsprüfung bleibt. Das kippt auch die verbindliche Entscheidung. Das Risiko für den PI bleibt, da muss ich dem Templer recht geben.
Das Risiko der nichtgelebten Statusfeststellung bei einer Betriebsprüfung bleibt. Das kippt auch die verbindliche Entscheidung. Das Risiko für den PI bleibt, da muss ich dem Templer recht geben.
Dann muss der PI das statusfeststellungsgemäße Arbeiten seines FM wohl überprüfen.
Er muss ja auch das vertragsgemäße Arbeiten seiner Angestellten überprüfen.
PI-Job isse harte Job.
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hermi schrieb:
morpheus-06 schrieb am 15.4.16 19:07:
Das Risiko der nichtgelebten Statusfeststellung bei einer Betriebsprüfung bleibt. Das kippt auch die verbindliche Entscheidung. Das Risiko für den PI bleibt, da muss ich dem Templer recht geben.
Dann muss der PI das statusfeststellungsgemäße Arbeiten seines FM wohl überprüfen.
Er muss ja auch das vertragsgemäße Arbeiten seiner Angestellten überprüfen.
PI-Job isse harte Job.
Ebenso kann sich die Praxis z.b. Vierteljährlich die Geldeingänge des FMs durch andere Auftraggeber vorlegen lassen, das ist jetzt kein wirklich großer Zeituafwand für einen PI, wenn der FM diese offenlegung nicht wünscht, muss er sich eben etwas anderes suchen.
Dass sind die haupt rechtsrelevanten Punkte der Statusfeststellung, die ein PI nicht im Praxisalltag prüfen kann, und die extra Überprüfungsrelevant sind, viele weitere dinge, wie Freiheit in der Urlaubsgestaltung etc. kriegt der PI doch sofort in der Praxis mit.
Die oft angesprochene vollständig eigenständige Terminierung des FMs ist nicht zwingend notwendig, ich habe eine positive Statusfeststellung, in der wahrheitsgemäß angegeben wurde, dass die Rezeption diese Tätigkeit übernimmt, und dafür der FM bezahlt. Dieser Punkt wurde zwar in der Statusfeststellung als Negativmerkmal angesehen, aber in der gesamtheit wurde es akzeptiert, weil Positivmerkmale oberwogen haben. STand dieser Statusfeststellung Sommer 2015.
Es ist viel möglich!
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Gert Winsa schrieb:
Es lässt sich z.b. Vertraglich festlegen, dass der FM eine Anzeigepflicht an den Auftraggeber hat, sobald er nur noch einen Auftraggeber hat (selbst das wäre nicht schlimm, solange im Jahresdurchschnitt 1/6 anders erwirtschaftet wird). Vorübergehend darf also jeder FM auch nur einen Auftraggeber haben.
Ebenso kann sich die Praxis z.b. Vierteljährlich die Geldeingänge des FMs durch andere Auftraggeber vorlegen lassen, das ist jetzt kein wirklich großer Zeituafwand für einen PI, wenn der FM diese offenlegung nicht wünscht, muss er sich eben etwas anderes suchen.
Dass sind die haupt rechtsrelevanten Punkte der Statusfeststellung, die ein PI nicht im Praxisalltag prüfen kann, und die extra Überprüfungsrelevant sind, viele weitere dinge, wie Freiheit in der Urlaubsgestaltung etc. kriegt der PI doch sofort in der Praxis mit.
Die oft angesprochene vollständig eigenständige Terminierung des FMs ist nicht zwingend notwendig, ich habe eine positive Statusfeststellung, in der wahrheitsgemäß angegeben wurde, dass die Rezeption diese Tätigkeit übernimmt, und dafür der FM bezahlt. Dieser Punkt wurde zwar in der Statusfeststellung als Negativmerkmal angesehen, aber in der gesamtheit wurde es akzeptiert, weil Positivmerkmale oberwogen haben. STand dieser Statusfeststellung Sommer 2015.
Es ist viel möglich!
Habe nun mit sämtlichen Ämtern telefoniert: Gesundheitsamt : beglaubigte Kopie Urkunde zu schicken; Gewerbeamt : für uns nicht relevant; Deutsche Rentenversicherung: im Jahr mehr als 5400 Euro Reingewinn dann pflichtversichern, sonst nicht relevant; Finanzamt : registrieren u man bekommt zweite Steuer Nummer also alles machbar u man kann freiberuflich nebenbei Arbeiten
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So ihr Lieben,
Habe nun mit sämtlichen Ämtern telefoniert: Gesundheitsamt : beglaubigte Kopie Urkunde zu schicken; Gewerbeamt : für uns nicht relevant; Deutsche Rentenversicherung: im Jahr mehr als 5400 Euro Reingewinn dann pflichtversichern, sonst nicht relevant; Finanzamt : registrieren u man bekommt zweite Steuer Nummer also alles machbar u man kann freiberuflich nebenbei Arbeiten
LG
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die neue schrieb:
da fehlen aber noch'n paar Dinge ....
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RoFo schrieb:
Das einfachste und günstigste wäre es, diese PP normal in der Paxis zu behandeln und abzurechnen i der du jetzt arbeitest.
Ggf mit höherem Stundenlohn.
Bei fünf Stunden in der Woche lohnt sich keine Selbständigkeit.
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Eberhard schrieb:
Ein Angestellter ist auch Freiberufler. Wir sind fast alle Freiberufler. Ein Freier Mitarbeiter ist ein Selbständiger.
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