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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Versicherungspflicht bei Angestelltenverhältniss und freier Mitarbeit

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Neues Thema
Versicherungspflicht bei Angestelltenverhältniss und freier Mitarbeit
Es gibt 6 Beiträge
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mika90
04.10.2022 21:42
Hi Kollegen,
Wenn ich ein Angestelltenverhältniss und nebenbei in einer freien Mitarbeit arbeite.
Und ich mache mehr Stunden und verdiene auch mehr Geld im Angestelltenverhältniss als mit der freien Mitarbeit.
Muss ich mich dann trotzdem selbst Krankenversichern und zudem rentenversicherungsbeiträge abführen? Oder muss erst Rentenversicherung und Krankenkasse bedient werden sobald ich in der freien Mitarbeit meinen Beruflichen Mittelpunkt habe?
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Hi Kollegen, Wenn ich ein Angestelltenverhältniss und nebenbei in einer freien Mitarbeit arbeite. Und ich mache mehr Stunden und verdiene auch mehr Geld im Angestelltenverhältniss als mit der freien Mitarbeit. Muss ich mich dann trotzdem selbst Krankenversichern und zudem rentenversicherungsbeiträge abführen? Oder muss erst Rentenversicherung und Krankenkasse bedient werden sobald ich in der freien Mitarbeit meinen Beruflichen Mittelpunkt habe?
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Badde
Vor 10 Monaten
Wenn Du mindestens 20h/Woche im Angestelltenverhältnis hast und Dein Gehalt über dem Gewinn (nicht Umsatz) aus der Selbständigkeit liegt, zahlst Du aus der Selbständigkeit keine Krankenkassenbeiträge, bist aber mit der nebenberuflichen Selbständigkeit in der DRV beitragspflichtig, wenn Dein Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze von 520 Euro liegt. Alles darunter ist auch in der DRV beitragsfrei.

Sobald sich das Ganze dreht, also die Selbständigkeit als FM Dein "wirtschaftlicher Mittelpunkt" darstellt, zahlst Du KK aus der Selbständigkeit und Dein Arbeitgeber schreibt Dir die KK Beiträge aus der Anstellung auf Dein Gehalt gut. Das heißt KK zahlt man immer nur aus einem Bereich. Entweder aus der Anstellung oder aus der Selbständigkeit. Rente zahlt man aus beiden, sofern man in der FM (Gewinn, nicht Umsatz) über der Minijobgrenze liegt.
Die anderen Beiträge sind gefährliches Halbwissen.....
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Wenn Du mindestens 20h/Woche im Angestelltenverhältnis hast und Dein Gehalt über dem Gewinn (nicht Umsatz) aus der Selbständigkeit liegt, zahlst Du aus der Selbständigkeit keine Krankenkassenbeiträge, bist aber mit der nebenberuflichen Selbständigkeit in der DRV beitragspflichtig, wenn Dein Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze von 520 Euro liegt. Alles darunter ist auch in der DRV beitragsfrei. Sobald sich das Ganze dreht, also die Selbständigkeit als FM Dein "wirtschaftlicher Mittelpunkt" darstellt, zahlst Du KK aus der Selbständigkeit und Dein Arbeitgeber schreibt Dir die KK Beiträge aus der Anstellung auf Dein Gehalt gut. Das heißt KK zahlt man immer nur aus einem Bereich. Entweder aus der Anstellung oder aus der Selbständigkeit. Rente zahlt man aus beiden, sofern man in der FM (Gewinn, nicht Umsatz) über der Minijobgrenze liegt. Die anderen Beiträge sind gefährliches Halbwissen.....
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Badde schrieb:

Wenn Du mindestens 20h/Woche im Angestelltenverhältnis hast und Dein Gehalt über dem Gewinn (nicht Umsatz) aus der Selbständigkeit liegt, zahlst Du aus der Selbständigkeit keine Krankenkassenbeiträge, bist aber mit der nebenberuflichen Selbständigkeit in der DRV beitragspflichtig, wenn Dein Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze von 520 Euro liegt. Alles darunter ist auch in der DRV beitragsfrei.

Sobald sich das Ganze dreht, also die Selbständigkeit als FM Dein "wirtschaftlicher Mittelpunkt" darstellt, zahlst Du KK aus der Selbständigkeit und Dein Arbeitgeber schreibt Dir die KK Beiträge aus der Anstellung auf Dein Gehalt gut. Das heißt KK zahlt man immer nur aus einem Bereich. Entweder aus der Anstellung oder aus der Selbständigkeit. Rente zahlt man aus beiden, sofern man in der FM (Gewinn, nicht Umsatz) über der Minijobgrenze liegt.
Die anderen Beiträge sind gefährliches Halbwissen.....

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mika90 schrieb:

Hi Kollegen,
Wenn ich ein Angestelltenverhältniss und nebenbei in einer freien Mitarbeit arbeite.
Und ich mache mehr Stunden und verdiene auch mehr Geld im Angestelltenverhältniss als mit der freien Mitarbeit.
Muss ich mich dann trotzdem selbst Krankenversichern und zudem rentenversicherungsbeiträge abführen? Oder muss erst Rentenversicherung und Krankenkasse bedient werden sobald ich in der freien Mitarbeit meinen Beruflichen Mittelpunkt habe?

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Physiocrazy
05.10.2022 10:55
Kurz und knapp--> ja, du bist versicherungspflichtig.
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Kurz und knapp--> ja, du bist versicherungspflichtig.
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M0nique
05.10.2022 12:33
Nicht unbedingt.
Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique
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Nicht unbedingt. Schaust Du z.B. hier: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Teilzeit-Unternehmen/Nebenberufliche-Selbstaendigkeit-Sozialversicherung.html#:~:text=Bei%20einer%20nebenberuflichen%20selbst%C3%A4ndigen%20T%C3%A4tigkeit,beim%20zust%C3%A4ndigen%20Unfallversicherungstr%C3%A4ger%20angemeldet%20werden. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Nicht unbedingt.
Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique

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Physiocrazy
05.10.2022 13:04
@M0nique
M0nique schrieb am 05.10.2022 12:33 Uhr:Nicht unbedingt.
Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique

Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.
thinking_face
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[mention]M0nique[/mention] [zitat][b]M0nique schrieb am 05.10.2022 12:33 Uhr:[/b]Nicht unbedingt. Schaust Du z.B. hier: Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal. Gruß von Monique[/zitat] [i] Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.[/i] [emoji]thinking_face[/emoji]
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Physiocrazy schrieb:

@M0nique
M0nique schrieb am 05.10.2022 12:33 Uhr:Nicht unbedingt.
Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique

Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.
thinking_face

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M0nique
05.10.2022 13:57
@Physiocrazy
Wolltest Du mir etwas damit sagen? Wenn ja, was?
Gruß von Monique
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[mention]Physiocrazy[/mention] Wolltest Du mir etwas damit sagen? Wenn ja, was? Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Physiocrazy
Wolltest Du mir etwas damit sagen? Wenn ja, was?
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Physiocrazy schrieb:

Kurz und knapp--> ja, du bist versicherungspflichtig.



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