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Kreis Mettmann / Düsseldorf

Wir suchen zur Vergrößerung
unseres Teams und für die
Betreuung unserer erwachsenen und
jugendlichen Patienten im
orthopädisch-neurologischen
Bereich eine/n neue/n Kollegen/in,
die Lust haben sich selbst mit
ihren Ideen einzubringen und
Verantwortung zu übernehmen.

Wir sind eine große Praxis in
Alt-Erkrath am Rande von
Düsseldorf und bieten für die
Patienten folgende Leistungen an:
Manuelle Therapie, Bobath für
Kinder und Erwachsene, PNF, Vojta,
Mukoviszidose-Behandlung,
Skoliosethe...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Verordnung von Hausarzt und Orthopäde

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Neues Thema
Verordnung von Hausarzt und Orthopäde
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Radlfahrer
15.07.2013 19:21
Hallo,

ich habe einen Patienten mit Unterschenkelamputation, betreutes Wohnen, 88 Jahre, 6 x KG+HB, WS 2a.
Der Orthopäde hat letztes Jahr ein Rezept mit dieser Verordnung ausgestellt. Nun hat der Hausarzt 3 Rezepte mit der gleichen Verordnung ausgestellt. Letztes Behandlungsdatum ist der 14.05.2013. Wenn man nun 12 Wochen pausieren würde, wäre ein neues Rezept am 07.08.2013 möglich.
Ist es tatsächlich so, dass der Orthopäde auch erst am 07.08. ein neues Rezept mit WS 2a und gleicher Diagnose ausstellen kann und sich an die 12 Wochen Pause halten muss? Kann er das im PC sehen, wann der Patient von seinem Hausarzt das letzte Rezept bekommen hat?
Momentan sind Haus- und auch Fachärzte ganz schön sparsam mit Verschreibungen :frowning:
Ich danke euch!!
Gruß!
Radlfahrer
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• Astrid Schirbach
Hallo, ich habe einen Patienten mit Unterschenkelamputation, betreutes Wohnen, 88 Jahre, 6 x KG+HB, WS 2a. Der Orthopäde hat letztes Jahr ein Rezept mit dieser Verordnung ausgestellt. Nun hat der Hausarzt 3 Rezepte mit der gleichen Verordnung ausgestellt. Letztes Behandlungsdatum ist der 14.05.2013. Wenn man nun 12 Wochen pausieren würde, wäre ein neues Rezept am 07.08.2013 möglich. Ist es tatsächlich so, dass der Orthopäde auch erst am 07.08. ein neues Rezept mit WS 2a und gleicher Diagnose ausstellen kann und sich an die 12 Wochen Pause halten muss? Kann er das im PC sehen, wann der Patient von seinem Hausarzt das letzte Rezept bekommen hat? Momentan sind Haus- und auch Fachärzte ganz schön sparsam mit Verschreibungen :frowning: Ich danke euch!! Gruß! Radlfahrer
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Radlfahrer schrieb:

Hallo,

ich habe einen Patienten mit Unterschenkelamputation, betreutes Wohnen, 88 Jahre, 6 x KG+HB, WS 2a.
Der Orthopäde hat letztes Jahr ein Rezept mit dieser Verordnung ausgestellt. Nun hat der Hausarzt 3 Rezepte mit der gleichen Verordnung ausgestellt. Letztes Behandlungsdatum ist der 14.05.2013. Wenn man nun 12 Wochen pausieren würde, wäre ein neues Rezept am 07.08.2013 möglich.
Ist es tatsächlich so, dass der Orthopäde auch erst am 07.08. ein neues Rezept mit WS 2a und gleicher Diagnose ausstellen kann und sich an die 12 Wochen Pause halten muss? Kann er das im PC sehen, wann der Patient von seinem Hausarzt das letzte Rezept bekommen hat?
Momentan sind Haus- und auch Fachärzte ganz schön sparsam mit Verschreibungen :frowning:
Ich danke euch!!
Gruß!
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michael933
15.07.2013 21:28
Nein, wenn keine Vernetzung der Daten da ist, kann der Hausarzt natürlich nicht die Daten des Orthopäden (und umgekehrt) einsehen!!!! Denken viele Patienten und bringt Hausärzte, die Urlaubsvertretungen machen gerne auf die Palme, weil Vorbefunde natürlich nicht bekannt sind...

Allerdings kann die GKV durchaus mitrechnen, da hier alle Fäden zusammenlaufen - wenn Du also mehrere Rezepte eines Patienten von mehreren Ärzten in Deiner Praxis abrechnest, werden die mit Sicherheit meckern wenn du die Gesamtzahl überschreitest...

LG,

m.
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Nein, wenn keine Vernetzung der Daten da ist, kann der Hausarzt natürlich nicht die Daten des Orthopäden (und umgekehrt) einsehen!!!! Denken viele Patienten und bringt Hausärzte, die Urlaubsvertretungen machen gerne auf die Palme, weil Vorbefunde natürlich nicht bekannt sind... Allerdings kann die GKV durchaus mitrechnen, da hier alle Fäden zusammenlaufen - wenn Du also mehrere Rezepte eines Patienten von mehreren Ärzten in Deiner Praxis abrechnest, werden die mit Sicherheit meckern wenn du die Gesamtzahl überschreitest... LG, m.
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michael933 schrieb:

Nein, wenn keine Vernetzung der Daten da ist, kann der Hausarzt natürlich nicht die Daten des Orthopäden (und umgekehrt) einsehen!!!! Denken viele Patienten und bringt Hausärzte, die Urlaubsvertretungen machen gerne auf die Palme, weil Vorbefunde natürlich nicht bekannt sind...

Allerdings kann die GKV durchaus mitrechnen, da hier alle Fäden zusammenlaufen - wenn Du also mehrere Rezepte eines Patienten von mehreren Ärzten in Deiner Praxis abrechnest, werden die mit Sicherheit meckern wenn du die Gesamtzahl überschreitest...

LG,

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JürgenK
16.07.2013 09:56
Hallo Radfahrer,
lies mal im RV des VdeK die Anlage 5....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hallo Radfahrer, lies mal im RV des VdeK die Anlage 5.... MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo Radfahrer,
lies mal im RV des VdeK die Anlage 5....
MfG
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Stephen Ziegler
16.07.2013 12:11
Also wenn ich dich richtig verstanden habe sind da einige Denkfehler drin:
1. Natürlich ist es unerheblich von welchem Arzt die Verordnung kommt entscheident ist die Diag und der entsprechende Regelfall
2. Niemand sagt das der Patient zwangsläufig 12 Wochen warten muss, bei Bedarf darf der Arzt a.d.R. verordnen.
3. Selbst wenn die beiden vernetzt wären (was sie nicht sind) nützt es dem Othropäden ja gar nichts zu wissen wann die letzte Vo ausgestellt wurde, sondern wann deine letzte Bhl war. Also wenn Du nicht mit beiden vernetzt bist ...

Ich nehme nicht an, das die Amputaion frisch ist, oder?
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Also wenn ich dich richtig verstanden habe sind da einige Denkfehler drin: 1. Natürlich ist es unerheblich von welchem Arzt die Verordnung kommt entscheident ist die Diag und der entsprechende Regelfall 2. Niemand sagt das der Patient zwangsläufig 12 Wochen warten muss, bei Bedarf darf der Arzt a.d.R. verordnen. 3. Selbst wenn die beiden vernetzt wären (was sie nicht sind) nützt es dem Othropäden ja gar nichts zu wissen wann die letzte Vo ausgestellt wurde, sondern wann deine letzte Bhl war. Also wenn Du nicht mit beiden vernetzt bist ... Ich nehme nicht an, das die Amputaion frisch ist, oder?
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Gerry
16.07.2013 17:02
Alles richtig was ihr schreibt, aber bei

... >Unterschenkelamputation<, betreutes Wohnen, 88 Jahre, 6 x KG+HB, WS 2a...

macht mir die WS2a mehr sorgen :unamused:

Grüße...Gerry

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Alles richtig was ihr schreibt, aber bei ... >Unterschenkelamputation<, betreutes Wohnen, 88 Jahre, 6 x KG+HB, WS 2a... macht mir die [b][i]WS2a[/b] mehr sorgen :unamused: Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Alles richtig was ihr schreibt, aber bei

... >Unterschenkelamputation<, betreutes Wohnen, 88 Jahre, 6 x KG+HB, WS 2a...

macht mir die WS2a mehr sorgen :unamused:

Grüße...Gerry

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Stephen Ziegler
16.07.2013 19:02
:clap: Stimmt hab ich gar nicht bemerkt.

Kommt natürlich auf die Diag auf der Vo an aber da sollte man nochmal drüber gucken.

Wobei es ja scheinbar schon 3 mal durch ging...!
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:clap: Stimmt hab ich gar nicht bemerkt. Kommt natürlich auf die Diag auf der Vo an aber da sollte man nochmal drüber gucken. Wobei es ja scheinbar schon 3 mal durch ging...!
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Stephen Ziegler schrieb:

:clap: Stimmt hab ich gar nicht bemerkt.

Kommt natürlich auf die Diag auf der Vo an aber da sollte man nochmal drüber gucken.

Wobei es ja scheinbar schon 3 mal durch ging...!

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Radlfahrer
16.07.2013 22:09
Hallo Leute,

danke für Eure Beiträge!
Der Patient hat die Amputation schon seit über 20 Jahre. Da er mit Unterarmstützen gehen muss und die Belastung ungleichmäßig ist, hat er als Diagnose HWS/BWS-Syndrom mit Spondylarthrose(daher WS 2a).
Die letzte Behandlung vom Rezept des Hausarztes war der 14.05.2013. Da der HA schon 3 Rezepte verschrieben hat, ist der Patient zum Orthopäden gegangen, um ein neues Rezept zu bekommen. Der Orthopäde hat sich dann auf den HA berufen und meinte, dass er ebenfalls erst nach 12 Wochen, also am 07.08.2013 ein neues Rezept ausstellen kann.
Also woher wusste der Orthopäde, dass der HA das 3. Rezept am 08.04.2013 ausgestellt hat, der letzte Beh.-termin am 14.05. war und somit erst am 07.08. ein neues ausgestellt werden kann?
Mit dem selben Ind.-schlüssel und der selben Diagnose muss also trotzdem 12 Wochen Pause eingehalten werden, egal ob Orthop. oder HA das Rezept verschreiben?
A.d.R. will keiner der beiden verschreiben :anguished:

Danke euch!

Gruß!

Radlfahrer
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Hallo Leute, danke für Eure Beiträge! Der Patient hat die Amputation schon seit über 20 Jahre. Da er mit Unterarmstützen gehen muss und die Belastung ungleichmäßig ist, hat er als Diagnose HWS/BWS-Syndrom mit Spondylarthrose(daher WS 2a). Die letzte Behandlung vom Rezept des Hausarztes war der 14.05.2013. Da der HA schon 3 Rezepte verschrieben hat, ist der Patient zum Orthopäden gegangen, um ein neues Rezept zu bekommen. Der Orthopäde hat sich dann auf den HA berufen und meinte, dass er ebenfalls erst nach 12 Wochen, also am 07.08.2013 ein neues Rezept ausstellen kann. Also woher wusste der Orthopäde, dass der HA das 3. Rezept am 08.04.2013 ausgestellt hat, der letzte Beh.-termin am 14.05. war und somit erst am 07.08. ein neues ausgestellt werden kann? Mit dem selben Ind.-schlüssel und der selben Diagnose muss also trotzdem 12 Wochen Pause eingehalten werden, egal ob Orthop. oder HA das Rezept verschreiben? A.d.R. will keiner der beiden verschreiben :anguished: Danke euch! Gruß! Radlfahrer
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Radlfahrer schrieb:

Hallo Leute,

danke für Eure Beiträge!
Der Patient hat die Amputation schon seit über 20 Jahre. Da er mit Unterarmstützen gehen muss und die Belastung ungleichmäßig ist, hat er als Diagnose HWS/BWS-Syndrom mit Spondylarthrose(daher WS 2a).
Die letzte Behandlung vom Rezept des Hausarztes war der 14.05.2013. Da der HA schon 3 Rezepte verschrieben hat, ist der Patient zum Orthopäden gegangen, um ein neues Rezept zu bekommen. Der Orthopäde hat sich dann auf den HA berufen und meinte, dass er ebenfalls erst nach 12 Wochen, also am 07.08.2013 ein neues Rezept ausstellen kann.
Also woher wusste der Orthopäde, dass der HA das 3. Rezept am 08.04.2013 ausgestellt hat, der letzte Beh.-termin am 14.05. war und somit erst am 07.08. ein neues ausgestellt werden kann?
Mit dem selben Ind.-schlüssel und der selben Diagnose muss also trotzdem 12 Wochen Pause eingehalten werden, egal ob Orthop. oder HA das Rezept verschreiben?
A.d.R. will keiner der beiden verschreiben :anguished:

Danke euch!

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Radlfahrer

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Shakespeare
17.07.2013 10:04
Ja, natürlich und das wurde ja schon geschrieben, zählt für den Regelfall die Diagnose und nicht welcher Arzt verordnet oder welcher Therapeut behandelt.
Nur wenn es niemanden gibt, der nach menschlichen Ermessen die Anzahl der Verordnungen kontrollieren kann (Therapeut oder Arzt), kann man die Verordnungen, so sie denn ansonsten korrekt sind, annehmen und abarbeiten.
Im beschriebenen Fall könntest du als Therapeut die VO kontrollieren und die Ärzte entsprechend in Kenntnis setzen, was allerdings wiederum datenschutzrechtlich bedenklich ist, wenn der Patient seine diesbezügliche Erlaubnis verweigert. Dann hilft nur Kontakt mit der Kasse aufzunehmen. Gruß S.

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Ja, natürlich und das wurde ja schon geschrieben, zählt für den Regelfall die Diagnose und nicht welcher Arzt verordnet oder welcher Therapeut behandelt. Nur wenn es niemanden gibt, der nach menschlichen Ermessen die Anzahl der Verordnungen kontrollieren kann (Therapeut oder Arzt), kann man die Verordnungen, so sie denn ansonsten korrekt sind, annehmen und abarbeiten. Im beschriebenen Fall könntest du als Therapeut die VO kontrollieren und die Ärzte entsprechend in Kenntnis setzen, was allerdings wiederum datenschutzrechtlich bedenklich ist, wenn der Patient seine diesbezügliche Erlaubnis verweigert. Dann hilft nur Kontakt mit der Kasse aufzunehmen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Ja, natürlich und das wurde ja schon geschrieben, zählt für den Regelfall die Diagnose und nicht welcher Arzt verordnet oder welcher Therapeut behandelt.
Nur wenn es niemanden gibt, der nach menschlichen Ermessen die Anzahl der Verordnungen kontrollieren kann (Therapeut oder Arzt), kann man die Verordnungen, so sie denn ansonsten korrekt sind, annehmen und abarbeiten.
Im beschriebenen Fall könntest du als Therapeut die VO kontrollieren und die Ärzte entsprechend in Kenntnis setzen, was allerdings wiederum datenschutzrechtlich bedenklich ist, wenn der Patient seine diesbezügliche Erlaubnis verweigert. Dann hilft nur Kontakt mit der Kasse aufzunehmen. Gruß S.

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Gerry
18.07.2013 08:08
Ein ketzerischer Gedanke von mir:

Ist es eine unvorstellbare Bürde für den Patienten diese 12 Wochen Therapiepause zu überstehen?

Eine Amputation vor 20 Jahren, das ist kein Argument für eine lebenslange durchgehende Behandlungsbedürftigkeit, da kann man sich ruhig mal bei Apoplexler, ALS'lern oder Parkinson-Patienten, schlimmer noch behinderte Kinder informieren, wie die abserviert werden!
Und wenn der Regelfall durchlaufen ist und die Ärzte keine weitere Behandlungsbedürftig a.d.R. ersehen, dann ist das eben so! Richtgrößen und Regressangst einfach mal außen vor gelassen.
Ist dir schon aufgefallen, dass Jugendliche Skoliosepatienten schlagartig mit dem 18.-ten Geburtstag geheilt sind und angeblich keine Therapie mehr brauchen auch wenn Jahre vorher Druck gemacht wurde zur KG zu gehen und alle 6 Monte eine 3D-Vermessung zwingend notwendig war?

Wenn ich bedenke unter welchen Umständen und mit welcher medizinischen Versorgung die Millionen von Kriegsversehrten noch dem 2. Weltkrieg dieses Land aufgebaut haben...

Grüße...Gerry

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• michael933
Ein ketzerischer Gedanke von mir: Ist es eine unvorstellbare Bürde für den Patienten diese 12 Wochen Therapiepause zu überstehen? Eine Amputation vor 20 Jahren, das ist kein Argument für eine lebenslange durchgehende Behandlungsbedürftigkeit, da kann man sich ruhig mal bei Apoplexler, ALS'lern oder Parkinson-Patienten, schlimmer noch behinderte Kinder informieren, wie die abserviert werden! Und wenn der Regelfall durchlaufen ist und die Ärzte keine weitere Behandlungsbedürftig a.d.R. ersehen, dann ist das eben so! Richtgrößen und Regressangst einfach mal außen vor gelassen. Ist dir schon aufgefallen, dass Jugendliche Skoliosepatienten schlagartig mit dem 18.-ten Geburtstag geheilt sind und angeblich keine Therapie mehr brauchen auch wenn Jahre vorher Druck gemacht wurde zur KG zu gehen und alle 6 Monte eine 3D-Vermessung zwingend notwendig war? Wenn ich bedenke unter welchen Umständen und mit welcher medizinischen Versorgung die Millionen von Kriegsversehrten noch dem 2. Weltkrieg dieses Land aufgebaut haben... Grüße...Gerry
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Ein ketzerischer Gedanke von mir:

Ist es eine unvorstellbare Bürde für den Patienten diese 12 Wochen Therapiepause zu überstehen?

Eine Amputation vor 20 Jahren, das ist kein Argument für eine lebenslange durchgehende Behandlungsbedürftigkeit, da kann man sich ruhig mal bei Apoplexler, ALS'lern oder Parkinson-Patienten, schlimmer noch behinderte Kinder informieren, wie die abserviert werden!
Und wenn der Regelfall durchlaufen ist und die Ärzte keine weitere Behandlungsbedürftig a.d.R. ersehen, dann ist das eben so! Richtgrößen und Regressangst einfach mal außen vor gelassen.
Ist dir schon aufgefallen, dass Jugendliche Skoliosepatienten schlagartig mit dem 18.-ten Geburtstag geheilt sind und angeblich keine Therapie mehr brauchen auch wenn Jahre vorher Druck gemacht wurde zur KG zu gehen und alle 6 Monte eine 3D-Vermessung zwingend notwendig war?

Wenn ich bedenke unter welchen Umständen und mit welcher medizinischen Versorgung die Millionen von Kriegsversehrten noch dem 2. Weltkrieg dieses Land aufgebaut haben...

Grüße...Gerry

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Also wenn ich dich richtig verstanden habe sind da einige Denkfehler drin:
1. Natürlich ist es unerheblich von welchem Arzt die Verordnung kommt entscheident ist die Diag und der entsprechende Regelfall
2. Niemand sagt das der Patient zwangsläufig 12 Wochen warten muss, bei Bedarf darf der Arzt a.d.R. verordnen.
3. Selbst wenn die beiden vernetzt wären (was sie nicht sind) nützt es dem Othropäden ja gar nichts zu wissen wann die letzte Vo ausgestellt wurde, sondern wann deine letzte Bhl war. Also wenn Du nicht mit beiden vernetzt bist ...

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