Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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Es wurde ja mehr bezahlt, was als was ein Angestellter verdient.
[bearbeitet am 07.04.14 20:23]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was passiert, wenn im Vertrag über freiberufliche Tätikeit steht, dass das Risiko über Festellung einer Scheinselbstständigkeit der Freiberufler trägt. Er alle Nachweise zu erbringen hatte, stellt dann der Praxisinhaber dem Freiberufler eine Rechnung über die Kosten die er an die Sozialkassen zu zahlen sind , falls die Betriebsprüfung dieses ergeben würde?
Es wurde ja mehr bezahlt, was als was ein Angestellter verdient.
[bearbeitet am 07.04.14 20:23]
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[bearbeitet am 07.04.14 22:32]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann hast du nicht ganz verstanden was ich geschrieben habe. Das der PI die Kosten an die Sozialkassen zahlen muss ist klar. Jedoch kann ein entsprechender Vertrag eine Haftung des Freien Mitar. klar benennen und dieses auch in einer Klage einfordern. Warum gibt es solche Verträge sonst, oder was denkst du?
[bearbeitet am 07.04.14 22:32]
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Wonderwoman schrieb:
LOL... dann ist der FM eben auch zahlungsunfähig. Da hilft Dir solch eine Klausel aber sehr... wenn sie denn überhaupt gültig ist. :point_up:
Zusätzlich gäbe es noch ein kleines Problem: die BFA holt sich das Geld beim PI und schüttet gleichzeitig die geleisteten Beiträge an den ehemaligen FM aus, weil dieser nicht zahlungspflichtig ist. Der FM hat eine Sondereinnahme, die er versteuern muss. Somit zahlt der PI mehr an die BFA als beim ehemaligen FM auf dem Konto ankommt. Und dann gilt, was Wonderwoman geschrieben hat:
Beide haben keine Kohle mehr!
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Jens Uhlhorn schrieb:
Im Falle eines Falles wäre eine solche Klausel ungültig. Du kannst Dein Risiko auch im Innenverhältnis nicht abwälzen.
Zusätzlich gäbe es noch ein kleines Problem: die BFA holt sich das Geld beim PI und schüttet gleichzeitig die geleisteten Beiträge an den ehemaligen FM aus, weil dieser nicht zahlungspflichtig ist. Der FM hat eine Sondereinnahme, die er versteuern muss. Somit zahlt der PI mehr an die BFA als beim ehemaligen FM auf dem Konto ankommt. Und dann gilt, was Wonderwoman geschrieben hat:
Beide haben keine Kohle mehr!
Notfalls frage einen RA oder beende lieber jetzt als später deine Tätigkeit als FM, wenn du dir zu unsicher bist.
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Matze82 schrieb:
Solche Klauseln sind generell nicht gültig, da zu gibt es Urteile,wenn dies nicht so wäre könnte ja jeder PI nach Herzenslust weiter FM beschäftigen, ohne das ihm irgendwelche Konsequenzen drohen.
Notfalls frage einen RA oder beende lieber jetzt als später deine Tätigkeit als FM, wenn du dir zu unsicher bist.
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rudibam schrieb:
Aus diesem Grunde arbeite ich nicht mit FM. Mein Steuerberater hatte mir dahingehend schon vor 30 Jahren aberaten.
[bearbeitet am 09.04.14 10:46]
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Eberhard schrieb:
Ich habe auch nie mit FM gearbeitet. Schon der Verlust der Weisungsbefugnis hat mich gestört.
[bearbeitet am 09.04.14 10:46]
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rudibam schrieb:
Die Kosten trägt ganz alleine der PI. Auch die Anonymen. Es kann sehr, sehr teuer werden. Viele Betriebe gehen damit wohl der Insolvenz entgegen.
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