Hallo,
Weiß jemand aus der Erfahrung oder einfach so, wo der UNTERSCHIED ZWISCHEN DER FREIENMITARBEITERSCHAFT UND EINER PRAXISGEMEINSCHAFT IST?
vor allem was Folgen und rechtliche Sachen angeht...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Weiß jemand aus der Erfahrung oder einfach so, wo der UNTERSCHIED ZWISCHEN DER FREIENMITARBEITERSCHAFT UND EINER PRAXISGEMEINSCHAFT IST?
vor allem was Folgen und rechtliche Sachen angeht...
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Der freie Mitarbeiter hat kein Institutionskennzeichen (IK) respektive könnte eines haben aus Ermangelung der Prüfung bei der Anmeldung. Was aber Sinnfrei ist, weil es ihm nichts nutzt.
Bei einer Praxisgemeinschaft hat jeder seine eigene IK bei einer Gemeinschaftspraxis hat die Praxis eine eigene IK.
Alle drei Rechtsformen haben ihre Vor- aber auch Nachteile. Derzeit ist der freie Mitarbeiter sehr umstritten, wird aber noch immer (unter Anwendung des derzeitigen Wissensstandes) oft durchgeführt. Es ist nicht zu empfehlen, wenn man davon nichts weis.
Die beiden anderen Formen haben meist versteckte Nachteile, weil der Vertrag in der Regel proffessionell un sehr Umfangreich gestaltet werden muss. Beispielsweise die Folgen bei schwerer Krankheit, behinderung odder gar Tod eines Partners. Erbfolgen der Praxisanteile und vieles mehr.
Selbst beste Sandkastenfreunde wurden bei derlei Projekten zu Erzfeinden. Partner wird krank, hat aber nach Vertrag noch Gewinnansprüche. Super, für lau noch Geld! Partner will nicht invstieren, weil der Neuwagen her soll, und nutzt sein Vetorecht bei 50:50 Konstellation. Der Betrieb steht damit still. Hieraus kann sich ein ernster Krieg entwickeln.
Meine erfahrung und Tipp: Wenn schon mit Partner dann eine Junior-Senior-Gesellschaft, ansonsten lieber alleine.
MFG
Meitao
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• limone
Der freie Mitarbeiter hat kein Institutionskennzeichen (IK) respektive könnte eines haben aus Ermangelung der Prüfung bei der Anmeldung. Was aber Sinnfrei ist, weil es ihm nichts nutzt.
Bei einer Praxisgemeinschaft hat jeder seine eigene IK bei einer Gemeinschaftspraxis hat die Praxis eine eigene IK.
Alle drei Rechtsformen haben ihre Vor- aber auch Nachteile. Derzeit ist der freie Mitarbeiter sehr umstritten, wird aber noch immer (unter Anwendung des derzeitigen Wissensstandes) oft durchgeführt. Es ist nicht zu empfehlen, wenn man davon nichts weis.
Die beiden anderen Formen haben meist versteckte Nachteile, weil der Vertrag in der Regel proffessionell un sehr Umfangreich gestaltet werden muss. Beispielsweise die Folgen bei schwerer Krankheit, behinderung odder gar Tod eines Partners. Erbfolgen der Praxisanteile und vieles mehr.
Selbst beste Sandkastenfreunde wurden bei derlei Projekten zu Erzfeinden. Partner wird krank, hat aber nach Vertrag noch Gewinnansprüche. Super, für lau noch Geld! Partner will nicht invstieren, weil der Neuwagen her soll, und nutzt sein Vetorecht bei 50:50 Konstellation. Der Betrieb steht damit still. Hieraus kann sich ein ernster Krieg entwickeln.
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Meitao
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Allerdings beziehen sich Deine beschreibenen Fallstricke vor allem auf die Gemeinschaftspraxis.
Praxisgemeinschaft, wo man ja nur die Räume und Teile der Organisation zusammen hat sollte es bei
einem proffessionellen Vertrag wenig Probleme geben. Hier sind die Partner aber meist gleichberechtigt....
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gute Hinweise, meiteo.
Allerdings beziehen sich Deine beschreibenen Fallstricke vor allem auf die Gemeinschaftspraxis.
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ali schrieb:
gute Hinweise, meiteo.
Allerdings beziehen sich Deine beschreibenen Fallstricke vor allem auf die Gemeinschaftspraxis.
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Meitao schrieb:
Der freie Mitarbeiter hat kein Institutionskennzeichen (IK) respektive könnte eines haben aus Ermangelung der Prüfung bei der Anmeldung. Was aber Sinnfrei ist, weil es ihm nichts nutzt.
Bei einer Praxisgemeinschaft hat jeder seine eigene IK bei einer Gemeinschaftspraxis hat die Praxis eine eigene IK.
Alle drei Rechtsformen haben ihre Vor- aber auch Nachteile. Derzeit ist der freie Mitarbeiter sehr umstritten, wird aber noch immer (unter Anwendung des derzeitigen Wissensstandes) oft durchgeführt. Es ist nicht zu empfehlen, wenn man davon nichts weis.
Die beiden anderen Formen haben meist versteckte Nachteile, weil der Vertrag in der Regel proffessionell un sehr Umfangreich gestaltet werden muss. Beispielsweise die Folgen bei schwerer Krankheit, behinderung odder gar Tod eines Partners. Erbfolgen der Praxisanteile und vieles mehr.
Selbst beste Sandkastenfreunde wurden bei derlei Projekten zu Erzfeinden. Partner wird krank, hat aber nach Vertrag noch Gewinnansprüche. Super, für lau noch Geld! Partner will nicht invstieren, weil der Neuwagen her soll, und nutzt sein Vetorecht bei 50:50 Konstellation. Der Betrieb steht damit still. Hieraus kann sich ein ernster Krieg entwickeln.
Meine erfahrung und Tipp: Wenn schon mit Partner dann eine Junior-Senior-Gesellschaft, ansonsten lieber alleine.
MFG
Meitao
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Hallo Meitao, hall ali,
"professionell" bitte mit nur einem "f".
Es ist das Adjektiv von "Profession" und das hat auch nur ein "f".
Der Professor übrigens auch...
Sorry, aber das tat beim Lesen schon richtig weh
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Hallo Meitao, hall ali,
"professionell" bitte mit nur einem "f".
Es ist das Adjektiv von "Profession" und das hat auch nur ein "f".
Der Professor übrigens auch...
Sorry, aber das tat beim Lesen schon richtig weh
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Weitere Anmerkung:
Bei einer Praxisgemeinschaft muss auch die Software gedoppelt sein. Es darf auch keiner der Partner den anderen vertreten. Das alles basierend auf dem datenschutz, der hierbei nochmals gesondert behandelt werden muss. Die Akteneinsicht, muss auch vor dem Partner geschützt werden oder in der Anmeldung muss eine Freistellungsklausel vom patienten unterschrieben sein.
Das einfachste dürfte das letztere in Form einer ausgearbeiteten Anmeldung sein!
Meitao
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• Wonderwoman
Danke für den Hinweis und fürs lesen!
[b]Weitere Anmerkung:[/b]
Bei einer Praxisgemeinschaft muss auch die Software gedoppelt sein. Es darf auch keiner der Partner den anderen vertreten. Das alles basierend auf dem datenschutz, der hierbei nochmals gesondert behandelt werden muss. Die Akteneinsicht, muss auch vor dem Partner geschützt werden oder in der Anmeldung muss eine Freistellungsklausel vom patienten unterschrieben sein.
Das einfachste dürfte das letztere in Form einer ausgearbeiteten Anmeldung sein!
Meitao
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Meitao schrieb:
Danke für den Hinweis und fürs lesen!
Weitere Anmerkung:
Bei einer Praxisgemeinschaft muss auch die Software gedoppelt sein. Es darf auch keiner der Partner den anderen vertreten. Das alles basierend auf dem datenschutz, der hierbei nochmals gesondert behandelt werden muss. Die Akteneinsicht, muss auch vor dem Partner geschützt werden oder in der Anmeldung muss eine Freistellungsklausel vom patienten unterschrieben sein.
Das einfachste dürfte das letztere in Form einer ausgearbeiteten Anmeldung sein!
Meitao
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M0nique schrieb:
Hallo Meitao, hall ali,
"professionell" bitte mit nur einem "f".
Es ist das Adjektiv von "Profession" und das hat auch nur ein "f".
Der Professor übrigens auch...
Sorry, aber das tat beim Lesen schon richtig weh
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vor allem was Folgen und rechtliche Sachen angeht...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Weiß jemand aus der Erfahrung oder einfach so, wo der UNTERSCHIED ZWISCHEN DER FREIENMITARBEITERSCHAFT UND EINER PRAXISGEMEINSCHAFT IST?
vor allem was Folgen und rechtliche Sachen angeht...
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Ramona Völlkopf schrieb:
Der freie Mitarbeiter kann nicht mit gesetzlichen Kostenträgern abrechnen.
Bei einer Praxisgemeinschaft hat jeder seine eigene IK bei einer Gemeinschaftspraxis hat die Praxis eine eigene IK.
Alle drei Rechtsformen haben ihre Vor- aber auch Nachteile. Derzeit ist der freie Mitarbeiter sehr umstritten, wird aber noch immer (unter Anwendung des derzeitigen Wissensstandes) oft durchgeführt. Es ist nicht zu empfehlen, wenn man davon nichts weis.
Die beiden anderen Formen haben meist versteckte Nachteile, weil der Vertrag in der Regel proffessionell un sehr Umfangreich gestaltet werden muss. Beispielsweise die Folgen bei schwerer Krankheit, behinderung odder gar Tod eines Partners. Erbfolgen der Praxisanteile und vieles mehr.
Selbst beste Sandkastenfreunde wurden bei derlei Projekten zu Erzfeinden. Partner wird krank, hat aber nach Vertrag noch Gewinnansprüche. Super, für lau noch Geld! Partner will nicht invstieren, weil der Neuwagen her soll, und nutzt sein Vetorecht bei 50:50 Konstellation. Der Betrieb steht damit still. Hieraus kann sich ein ernster Krieg entwickeln.
Meine erfahrung und Tipp: Wenn schon mit Partner dann eine Junior-Senior-Gesellschaft, ansonsten lieber alleine.
MFG
Meitao
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Allerdings beziehen sich Deine beschreibenen Fallstricke vor allem auf die Gemeinschaftspraxis.
Praxisgemeinschaft, wo man ja nur die Räume und Teile der Organisation zusammen hat sollte es bei
einem proffessionellen Vertrag wenig Probleme geben. Hier sind die Partner aber meist gleichberechtigt....
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ali schrieb:
gute Hinweise, meiteo.
Allerdings beziehen sich Deine beschreibenen Fallstricke vor allem auf die Gemeinschaftspraxis.
Praxisgemeinschaft, wo man ja nur die Räume und Teile der Organisation zusammen hat sollte es bei
einem proffessionellen Vertrag wenig Probleme geben. Hier sind die Partner aber meist gleichberechtigt....
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Meitao schrieb:
Der freie Mitarbeiter hat kein Institutionskennzeichen (IK) respektive könnte eines haben aus Ermangelung der Prüfung bei der Anmeldung. Was aber Sinnfrei ist, weil es ihm nichts nutzt.
Bei einer Praxisgemeinschaft hat jeder seine eigene IK bei einer Gemeinschaftspraxis hat die Praxis eine eigene IK.
Alle drei Rechtsformen haben ihre Vor- aber auch Nachteile. Derzeit ist der freie Mitarbeiter sehr umstritten, wird aber noch immer (unter Anwendung des derzeitigen Wissensstandes) oft durchgeführt. Es ist nicht zu empfehlen, wenn man davon nichts weis.
Die beiden anderen Formen haben meist versteckte Nachteile, weil der Vertrag in der Regel proffessionell un sehr Umfangreich gestaltet werden muss. Beispielsweise die Folgen bei schwerer Krankheit, behinderung odder gar Tod eines Partners. Erbfolgen der Praxisanteile und vieles mehr.
Selbst beste Sandkastenfreunde wurden bei derlei Projekten zu Erzfeinden. Partner wird krank, hat aber nach Vertrag noch Gewinnansprüche. Super, für lau noch Geld! Partner will nicht invstieren, weil der Neuwagen her soll, und nutzt sein Vetorecht bei 50:50 Konstellation. Der Betrieb steht damit still. Hieraus kann sich ein ernster Krieg entwickeln.
Meine erfahrung und Tipp: Wenn schon mit Partner dann eine Junior-Senior-Gesellschaft, ansonsten lieber alleine.
MFG
Meitao
"professionell" bitte mit nur einem "f".
Es ist das Adjektiv von "Profession" und das hat auch nur ein "f".
Der Professor übrigens auch...
Sorry, aber das tat beim Lesen schon richtig weh
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Bei einer Praxisgemeinschaft muss auch die Software gedoppelt sein. Es darf auch keiner der Partner den anderen vertreten. Das alles basierend auf dem datenschutz, der hierbei nochmals gesondert behandelt werden muss. Die Akteneinsicht, muss auch vor dem Partner geschützt werden oder in der Anmeldung muss eine Freistellungsklausel vom patienten unterschrieben sein.
Das einfachste dürfte das letztere in Form einer ausgearbeiteten Anmeldung sein!
Meitao
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Meitao schrieb:
Danke für den Hinweis und fürs lesen!
Weitere Anmerkung:
Bei einer Praxisgemeinschaft muss auch die Software gedoppelt sein. Es darf auch keiner der Partner den anderen vertreten. Das alles basierend auf dem datenschutz, der hierbei nochmals gesondert behandelt werden muss. Die Akteneinsicht, muss auch vor dem Partner geschützt werden oder in der Anmeldung muss eine Freistellungsklausel vom patienten unterschrieben sein.
Das einfachste dürfte das letztere in Form einer ausgearbeiteten Anmeldung sein!
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M0nique schrieb:
Hallo Meitao, hall ali,
"professionell" bitte mit nur einem "f".
Es ist das Adjektiv von "Profession" und das hat auch nur ein "f".
Der Professor übrigens auch...
Sorry, aber das tat beim Lesen schon richtig weh
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