Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
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ich wiess es wurde schon viel geschrieben aber ich werde daraus nicht ganz schlüssig.
Ich möchte mich als freier Mitarbeiter selbstständig machen, da mir das am Anfang aber zu Risikoreich ist habe ich mir vorgestellt erst Teilzeit 20 Stunden zu arbeiten, damit meine Krankenversicherung und Rentenversicherung der Arbeitgeber übernimmt und die restlichen Stunden bei anderen Arbeitgebern als Freiberufler zu arbeiten.
Hat jemand Tips oder rät jemand komplett ab, ist das so richtig dass der Arbeitgeber KK und RV trägt?
Danke für eure hilfe
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Mucphysio schrieb:
Hallo,
ich wiess es wurde schon viel geschrieben aber ich werde daraus nicht ganz schlüssig.
Ich möchte mich als freier Mitarbeiter selbstständig machen, da mir das am Anfang aber zu Risikoreich ist habe ich mir vorgestellt erst Teilzeit 20 Stunden zu arbeiten, damit meine Krankenversicherung und Rentenversicherung der Arbeitgeber übernimmt und die restlichen Stunden bei anderen Arbeitgebern als Freiberufler zu arbeiten.
Hat jemand Tips oder rät jemand komplett ab, ist das so richtig dass der Arbeitgeber KK und RV trägt?
Danke für eure hilfe
RV-pflichtig bist du als FM, sobald du monatlich über 450,- verdienst.
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Sapaso schrieb:
Ich habe zwar keine Ahnung inwiefern die Rentenversicherung ins Gewicht fällt, da ich als Logopädin die sich vor April 2012 selbstständig gemacht hat keine zahlen muss, ansonsten kann ich dir nur sagen, das sich dieses Konstrukt bei mir sehr bewährt. Du darfst (aufs Jahr gerechnet) nicht mehr verdienen als im Angestelltenverhältnis. Wenn ich im August merke das könnte knapp werden, trete ich in den letzten Monaten etwas kürzer. Außerdem darf deine Wöchentliche Arbeitszeit als FM nicht mehr sein als die im angestellten Verhältnis. Rechne das ganze mal für dich aus. Ich finde es lohnt sich sehr.
vielen Dank für deine Antwort, hast du denn nen Tip bei wem ich mich erkundigen könnte? Steuerberater?
Also ich würde meine wöchentliche Arbeitszeit auch auf 40 Stunden maximieren, aber ist ja auch bekanntlich so dass es ein Sommerloch gibt. Kommst du denn mit deinem Gehalt auch so hin wie bei einer Festanstellung?
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Mucphysio schrieb:
Hallo Sapaso,
vielen Dank für deine Antwort, hast du denn nen Tip bei wem ich mich erkundigen könnte? Steuerberater?
Also ich würde meine wöchentliche Arbeitszeit auch auf 40 Stunden maximieren, aber ist ja auch bekanntlich so dass es ein Sommerloch gibt. Kommst du denn mit deinem Gehalt auch so hin wie bei einer Festanstellung?
ich hoffe, es kommt nicht irgendwann das böse Erwachen!
Du bist zwar als Logopädin, die ihre Selbständigkeit vor dem 01.04.2012 begonnen hat, nicht rentenversicherungspflichtig (Vertrauensschutz), a b e r auf Grund der ausgeübten selbständigen Tätigkeit ohne eigene Mitarbeiter und wenn tätig nur für einen Auftraggeber schwupps im Auffangbecken des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI. Hier kommt es nicht auf deinen Beruf an, sondern auf die Art der Tätigkeit. Du bist also theoretisch in beiden Disziplinen versicherungspflichtig, natürlich insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze; im Angestelltenverhältnis ohnehin, in der Selbständigkeit nach oben genanntem Paragraphen!
Aber das hast du sicherlich entsprechend abgeklärt.
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verena735 schrieb:
Hallo Sapaso,
ich hoffe, es kommt nicht irgendwann das böse Erwachen!
Du bist zwar als Logopädin, die ihre Selbständigkeit vor dem 01.04.2012 begonnen hat, nicht rentenversicherungspflichtig (Vertrauensschutz), a b e r auf Grund der ausgeübten selbständigen Tätigkeit ohne eigene Mitarbeiter und wenn tätig nur für einen Auftraggeber schwupps im Auffangbecken des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI. Hier kommt es nicht auf deinen Beruf an, sondern auf die Art der Tätigkeit. Du bist also theoretisch in beiden Disziplinen versicherungspflichtig, natürlich insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze; im Angestelltenverhältnis ohnehin, in der Selbständigkeit nach oben genanntem Paragraphen!
Aber das hast du sicherlich entsprechend abgeklärt.
Und als FM arbeite ich selbstverständlich nicht nur bei einem Arbeitgeber.
L.g.
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Sapaso schrieb:
Hallo Verena, natürlich muss man genau rechnen um nicht in Schwierigkeiten zu kommen. Ich habe sowohl mit meiner Steuerberaterin als auch mit meiner Krankenkasse besprochen wie ich verfahren kann. Ich achte immer darauf, mein wöchentliches Arbeitspensum als FM unterhalb der Arbeitsstunden im Angestelltenverhältnis zu belassen. Was die Einnahmen betrifft, muss man natürlich immer früh genug berechnen, wann man gegen Ende des Jahres kürzer treten muss um nicht zu viel zu verdienen.
Und als FM arbeite ich selbstverständlich nicht nur bei einem Arbeitgeber.
L.g.
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christine81 schrieb:
KK trägt der AG nur, wenn du den überwiegenden Teil deiner Gesamtarbeitszeit bzw. Haupteinkommen aus der Angestellten-Tätigkeit beziehst.
RV-pflichtig bist du als FM, sobald du monatlich über 450,- verdienst.
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