WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Danke im vorraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, kann mir jemand helfen mit meinem Thema. Ich bin eine freiberufliche Physiotherapeutin und auf Minijob angestellt. Momentan bin ich in 3 Praxen als Freiberufler tätig. Eine Praxis hat den Statusfeststellungsverfahren gemacht und seitdem haben wir Ärger mit der Rentenversicherung. Sie wollen die Rentenbeiträge rückwirkend haben (von der einen Praxisinhaberin). Die Rentenversicherung schreibt mir das ich Scheinselbstständig bin und kein Unternehmerrisiko habe . Mein Steuerberater sagt mir das ich da nicht mehr rauskomme und eine Praxis aufmachen muss oder wieder in eine Festanstellung gehen muss. Wie soll ich weiter vorgehen??? Kann ich nicht mehr als Freiberufler unterwegs sein???
Danke im vorraus!
Was du meinst und machst ist die Freie Mitarbeit.und wenn du als solche arbeitest mußt du beim DRV eine Statusfeststellung machen .Die überprüfen dann ob du auch wirklich Selbstständig bist und dafür gibt es bestimmte Kriterien die deine Selbstständigkeit untermauern.Wenn du das bisher nicht gemacht hast und die Kriterien für die Selbstständigkeit nicht erfüllst dann wird es unter Umständen für die Praxisinhaber richtig teuer werden.An deiner Stelle würde ich dir auf jeden Fall empfehlen einen Anwalt nehmen der sich mit Statusverfahren etc.auskennt
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eim schrieb:
Alle Physios egal ob Angestellt oder Selbstständig sind Freiberufler.Dies ist eine Definition vom Finanzamt.
Was du meinst und machst ist die Freie Mitarbeit.und wenn du als solche arbeitest mußt du beim DRV eine Statusfeststellung machen .Die überprüfen dann ob du auch wirklich Selbstständig bist und dafür gibt es bestimmte Kriterien die deine Selbstständigkeit untermauern.Wenn du das bisher nicht gemacht hast und die Kriterien für die Selbstständigkeit nicht erfüllst dann wird es unter Umständen für die Praxisinhaber richtig teuer werden.An deiner Stelle würde ich dir auf jeden Fall empfehlen einen Anwalt nehmen der sich mit Statusverfahren etc.auskennt
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Wir hatten letztens eine Betriebsprüfung und es gab keinerlei Probleme, trotz 2 FM.
Die Statusfeststellung macht man übrigens zu Beginn einer neuen Zusammenarbeit mit einer Praxis / FM, dann kann einem da auch nichts passieren, bezüglich Nachzahlungen.
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Tobias Vollenberg schrieb:
Bei kein Unternehmerrisikio als Grund, hat einer von euch beiden oder beide den Antrag blöd ausgefüllt, oder ihr habt die Punkte einer echten Selbstständigkeit nicht beachtet.
Wir hatten letztens eine Betriebsprüfung und es gab keinerlei Probleme, trotz 2 FM.
Die Statusfeststellung macht man übrigens zu Beginn einer neuen Zusammenarbeit mit einer Praxis / FM, dann kann einem da auch nichts passieren, bezüglich Nachzahlungen.
"In der als Scheinselbstständigkeit geprüften Praxis kannst du als Angestellte weiter arbeiten." In der Praxis bin ich nicht angestellt.
"Den Minijob hast du noch zusätzlich?"
Ich habe mich verschrieben, ist ein Job bis 20h /Woche und meine FM mach ich als Nebenbei ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo tom1350
"In der als Scheinselbstständigkeit geprüften Praxis kannst du als Angestellte weiter arbeiten." In der Praxis bin ich nicht angestellt.
"Den Minijob hast du noch zusätzlich?"
Ich habe mich verschrieben, ist ein Job bis 20h /Woche und meine FM mach ich als Nebenbei ...
stellen die freie Mitarbeiter dir eine Rechnung? Also, für die Pat. die sie bei dir behandelt haben?
Denn das dürfte ich nicht machen ( laut meines Steuerberater).
Muss ich den Statusfeststellung beantragen bevor ich mit einer neuen Praxis einen Vertrag abschließe?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Tobias Vollenberg,
stellen die freie Mitarbeiter dir eine Rechnung? Also, für die Pat. die sie bei dir behandelt haben?
Denn das dürfte ich nicht machen ( laut meines Steuerberater).
Muss ich den Statusfeststellung beantragen bevor ich mit einer neuen Praxis einen Vertrag abschließe?
Du schließt erst den Vertrag ab und dann schickst du im Anschluß den Antrag für die Statusfeststellung ab.
Du arbeitest 20 Stunden als An und dann noch bei 3 Praxen als FM, a wieviel Stunden ca.?
Habt ihr beide den Antrag gestellt?
Nach welcher Zeit wurde der Antrag gestellt?
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Tobias Vollenberg schrieb:
Für die GKV Patienten ja, für Private nein.
Du schließt erst den Vertrag ab und dann schickst du im Anschluß den Antrag für die Statusfeststellung ab.
Du arbeitest 20 Stunden als An und dann noch bei 3 Praxen als FM, a wieviel Stunden ca.?
Habt ihr beide den Antrag gestellt?
Nach welcher Zeit wurde der Antrag gestellt?
Nein, wir haben keinen Antrag gestellt, weder die Praxis noch ich. Wo stelle ich den Antrag? Macht das mein Steuerberater? Könnte ich bei der einen Praxis kündigen und dann nochmal einen Antrag machen aber dann mit dem Antrag? Würde das gehen?
Erfülle ich die Voraussetzung eines FM?
Muss ich einen eigenen Raum/ Praxis haben als FM?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich Arbeite in jeweils 2 Tage 10h in einem Betrieb und die anderen drei Tage, da bin ich in den Praxen jeweils 6h.
Nein, wir haben keinen Antrag gestellt, weder die Praxis noch ich. Wo stelle ich den Antrag? Macht das mein Steuerberater? Könnte ich bei der einen Praxis kündigen und dann nochmal einen Antrag machen aber dann mit dem Antrag? Würde das gehen?
Erfülle ich die Voraussetzung eines FM?
Muss ich einen eigenen Raum/ Praxis haben als FM?
- Ich bin in Auftrag der Arbeitgeberin tätig.
- Ich erfülle den Betriebszweck der Auftraggeberin.
-Abrechnung und Forderungsmanagment erfolgen über die AG
- Ich setze kein eigenes Kapita ein , welches ein unternehmerisches Handeln begründet.
-Kein Unternehmerrisiko, da keine Arbeitskraft, noch Kapital.
-Tätigkeit wird in einer fremdbestimmten Arbeitsorganisation ausgeübt.
-Der Tätigkeitsort ist durch den AG vorgegeben.
- Honorrar 70% stellt kein Unternehmerrisiko darf, da die Kosten fällig werden, wenn die Behandlung durchgeführt werden.
- Ich verfüge nicht über eigene Betriebsstätte.
-Von mir werden keine Angestellten beschäftigt..
-Die freie Wahl der Arbeitszeit ist stark begrenzt.
Wir soll ich jetz weiter verfahren nach diesen schreiben?
Die Praxis hat den selben Brief erhalten und muss evt. alle RBeiträge nachzahlen. Ich habe Angst, das mich die Praxis verklagt , das sie von mir auch einen Teil von RBeiträge haben möchte.
Was habe ich falsch gemacht?
Muss ich in meinet Angestellten stelle auf 24h/Woche gehen? Oder muss ich kündigen und mich komplett alleine versichern?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das Schreiben von der RV an mich:
- Ich bin in Auftrag der Arbeitgeberin tätig.
- Ich erfülle den Betriebszweck der Auftraggeberin.
-Abrechnung und Forderungsmanagment erfolgen über die AG
- Ich setze kein eigenes Kapita ein , welches ein unternehmerisches Handeln begründet.
-Kein Unternehmerrisiko, da keine Arbeitskraft, noch Kapital.
-Tätigkeit wird in einer fremdbestimmten Arbeitsorganisation ausgeübt.
-Der Tätigkeitsort ist durch den AG vorgegeben.
- Honorrar 70% stellt kein Unternehmerrisiko darf, da die Kosten fällig werden, wenn die Behandlung durchgeführt werden.
- Ich verfüge nicht über eigene Betriebsstätte.
-Von mir werden keine Angestellten beschäftigt..
-Die freie Wahl der Arbeitszeit ist stark begrenzt.
Wir soll ich jetz weiter verfahren nach diesen schreiben?
Die Praxis hat den selben Brief erhalten und muss evt. alle RBeiträge nachzahlen. Ich habe Angst, das mich die Praxis verklagt , das sie von mir auch einen Teil von RBeiträge haben möchte.
Was habe ich falsch gemacht?
Muss ich in meinet Angestellten stelle auf 24h/Woche gehen? Oder muss ich kündigen und mich komplett alleine versichern?
Autor: Stefan Konietzko
Titel: " Der freie Mitarbeiter in der Physiotherapie"
Ansonsten gibt es hier in der Infothek und auch in diesem Forum viele Infos.
Das Thema taucht hier regelmäßig auf.
Außerden kann ich zusätzlich das Buch " Die eigene Praxis" zum Thema Selbständigkeit/ freie Mitarbeit empfehlen.
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kroetzi schrieb:
Dieses Buch wurde kürzlich hier empfohlen:
Autor: Stefan Konietzko
Titel: " Der freie Mitarbeiter in der Physiotherapie"
Ansonsten gibt es hier in der Infothek und auch in diesem Forum viele Infos.
Das Thema taucht hier regelmäßig auf.
Außerden kann ich zusätzlich das Buch " Die eigene Praxis" zum Thema Selbständigkeit/ freie Mitarbeit empfehlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, werde mir das Buch bestellen.
Egal, sehr wahrscheinlich wird es eine Rückforderung an den PI geben. Du warst dann rückwirkend bis 5 Jahre „Angestellte" gewesen. So wie ich das verstehe, ist deine Selbstständigkeit nebenberuflich und du wirst sehr wahrscheinlich damit nicht noch zusätzlich zur GKV zahlen. Dein Auftraggeber (PI) kann von dir maximal die letzten 3 Monate der Sozialversicherung Beiträge von dir fordern. Ich meine aber nur den AN Anteil davon?
Ich meinte oben, dass du in der Praxis zukünftig weiter als Angestellte arbeiten könntest.
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tom1350 schrieb:
Hallo AT, die genannten Punkte sprechen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Du hast nichts falsch gemacht, da der PI dafür verantwortlich ist. Ehrlich gesagt gehört das ganze System schon lange abgeschafft. Wie kann eine Stelle ( DRV ) etwas überprüfen, wenn sie selbst unmittelbar davon profitieren? Lächerlich!
Egal, sehr wahrscheinlich wird es eine Rückforderung an den PI geben. Du warst dann rückwirkend bis 5 Jahre „Angestellte" gewesen. So wie ich das verstehe, ist deine Selbstständigkeit nebenberuflich und du wirst sehr wahrscheinlich damit nicht noch zusätzlich zur GKV zahlen. Dein Auftraggeber (PI) kann von dir maximal die letzten 3 Monate der Sozialversicherung Beiträge von dir fordern. Ich meine aber nur den AN Anteil davon?
Ich meinte oben, dass du in der Praxis zukünftig weiter als Angestellte arbeiten könntest.
Welche Behandlungen führst du denn als FM bei deiner Auftraggeberin durch?
So richtig glaube ich die Story hier nicht, denn falls die RV eine Scheinselbstständigkeit vermutet müsstet ihr jeweils vorher noch einen riesen Fragenkatalog beantworten, bevor ein Urteil fällt
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Tobias Vollenberg schrieb:
In welchem Bundesland bist du tätig?
Welche Behandlungen führst du denn als FM bei deiner Auftraggeberin durch?
So richtig glaube ich die Story hier nicht, denn falls die RV eine Scheinselbstständigkeit vermutet müsstet ihr jeweils vorher noch einen riesen Fragenkatalog beantworten, bevor ein Urteil fällt
Ja, wir haben beide einen Fragebogen ausgefüllt, weiß aber nicht was sie ausgefüllt hat....Seitdem die Probleme.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In Sachsen-Anhalt
Ja, wir haben beide einen Fragebogen ausgefüllt, weiß aber nicht was sie ausgefüllt hat....Seitdem die Probleme.
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tom1350 schrieb:
Ich lass mich mal überraschen, ob im bundeseinheitlichen Rahmenvertrag überhaupt noch die Möglichkeit FM zu beauftragen genannt wird. Wäre ein aktiver Beitrag gegen den Fachkräftemangel...
Oder sind PI und FM keine Fachkräfte für dich?
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Tobias Vollenberg schrieb:
@tom was wäre daran ein aktiver Beitrag gegen den Fachkräftemangel :tired_face:
Oder sind PI und FM keine Fachkräfte für dich?
@tom was wäre daran ein aktiver Beitrag gegen den Fachkräftemangel :tired_face:
Oder sind PI und FM keine Fachkräfte für dich?
Wie man das halt sieht. Der eine sagt, wenn es keine FM mehr gibt arbeiten diese dann nicht in der Physiotherapie. Andere sagen vielleicht, dass diese dann Angestellte werden.
Bei einer entschärften Zulassung könnte auch Konkurrenz entstehen, die von den derzeitigen PI eventuell nicht gewünscht ist. Der Versorgung würde es zu gute kommen. Wir werden sehen.
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tom1350 schrieb:
Tobias Vollenberg schrieb am 12.2.20 11:52:
@tom was wäre daran ein aktiver Beitrag gegen den Fachkräftemangel :tired_face:
Oder sind PI und FM keine Fachkräfte für dich?
Wie man das halt sieht. Der eine sagt, wenn es keine FM mehr gibt arbeiten diese dann nicht in der Physiotherapie. Andere sagen vielleicht, dass diese dann Angestellte werden.
Bei einer entschärften Zulassung könnte auch Konkurrenz entstehen, die von den derzeitigen PI eventuell nicht gewünscht ist. Der Versorgung würde es zu gute kommen. Wir werden sehen.
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Tobias Vollenberg schrieb:
Aber selbst wenn alle Angestellte würden, dann würden am Ende ja nicht mehr Patienten behandelt, letztlich würde sich ja nichts ändern, eher würde der Fachkräftemangel noch mehr werden, da einige der Physiotherapie den Rücken kehren würden
Ich meinte oben, dass du in der Praxis zukünftig weiter als Angestellte arbeiten könntest.
Ich bin nicht in der Praxis angestellt , bei uns macht das keine Praxis mit ( wegen Konkurrenz)
Ich bin als Bürohilfe angestellt und nebenbei die Selbstständigkeit als FM.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
tom1350 schrieb am 12.2.20 08:43:
Ich meinte oben, dass du in der Praxis zukünftig weiter als Angestellte arbeiten könntest.
Ich bin nicht in der Praxis angestellt , bei uns macht das keine Praxis mit ( wegen Konkurrenz)
Ich bin als Bürohilfe angestellt und nebenbei die Selbstständigkeit als FM.
......... da einige der Physiotherapie den Rücken kehren würden
Ich zum Beispiel.....
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hermi schrieb:
Tobias Vollenberg schrieb am 12.2.20 13:15:
......... da einige der Physiotherapie den Rücken kehren würden
Ich zum Beispiel.....
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eim schrieb:
in der selben Praxis ?????
..."Bei einer entschärften Zulassung könnte auch Konkurrenz entstehen, die von den derzeitigen PI eventuell nicht gewünscht ist. Der Versorgung würde es zu gute kommen. Wir werden sehen."...
Endlich sind wir uns, unter uns FMs, einmal richtig einig!
Es gilt das Maximale mit dem geringsten Aufwand herauszuholen.
Vielleicht geht diese win-win, von FM und GKV-Kassen, sogar ohne Praxiskosten bzw. -Zulassung und außerhalb von Einflüssen der ach so "wichtigen" Berufsvereine.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo tom1350,
..."Bei einer entschärften Zulassung könnte auch Konkurrenz entstehen, die von den derzeitigen PI eventuell nicht gewünscht ist. Der Versorgung würde es zu gute kommen. Wir werden sehen."...
Endlich sind wir uns, unter uns FMs, einmal richtig einig!
Es gilt das Maximale mit dem geringsten Aufwand herauszuholen.
Vielleicht geht diese win-win, von FM und GKV-Kassen, sogar ohne Praxiskosten bzw. -Zulassung und außerhalb von Einflüssen der ach so "wichtigen" Berufsvereine.
mfg mocca
.... Du hast nichts falsch gemacht, da der PI dafür verantwortlich ist......
Du lässt echt keine unpassende Gelegenheit aus!
@AT
Du behauptest FM zu sein!
Dann verhalte dich auch wie einer!
FM ist ein Unternehmer ohne Praxissitz!
Du verhältst dich wie ein AN. Deinen Faden zu lesen bereitet mir echt Schmerzen. Auch deine Vertragspartner (PI) sind scheinbar nicht von unternehmerischer Intelligenz geschlagen. Allerdings, für deine (Unterlassungs)fehler bist du selbst verantwortlich.
Mach deine Hausaufgaben, nutze deine Zeit (dieses Wochenende) und hole die versäumten Inhalte schleunigst nach.
Erstelle dir eine Strategie und stimme diese mit allen PI ab!
Bei konkreten (!) Fragen hilft dir das Forum weiter!
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 12.2.20 08:43:
.... Du hast nichts falsch gemacht, da der PI dafür verantwortlich ist......
Du lässt echt keine unpassende Gelegenheit aus!
@AT
Du behauptest FM zu sein!
Dann verhalte dich auch wie einer!
FM ist ein Unternehmer ohne Praxissitz!
Du verhältst dich wie ein AN. Deinen Faden zu lesen bereitet mir echt Schmerzen. Auch deine Vertragspartner (PI) sind scheinbar nicht von unternehmerischer Intelligenz geschlagen. Allerdings, für deine (Unterlassungs)fehler bist du selbst verantwortlich.
Mach deine Hausaufgaben, nutze deine Zeit (dieses Wochenende) und hole die versäumten Inhalte schleunigst nach.
Erstelle dir eine Strategie und stimme diese mit allen PI ab!
Bei konkreten (!) Fragen hilft dir das Forum weiter!
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tom1350 schrieb:
Hallo AT, doch du kannst natürlich weiter als FM arbeiten, zumindest in den anderen beiden Praxen, da immer nur ein Beschäftigungsverhältnis geprüft wird. In der als Scheinselbstständigkeit geprüften Praxis kannst du als Angestellte weiter arbeiten. Den Minijob hast du noch zusätzlich?
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eim schrieb:
Maarten Rodenburg : NEIN !!!!!! das reicht nicht .Da gibts genug Praxisinhaber und FM die dir dies sagen können und auch schriftlich belegen.Es wär ja schön wenn es so einfach wäre.Aber das ist es leider nicht.
V.G.
:point_up:
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Michael Woelky schrieb:
Wo hast du denn dein Halbwissen her ??????????
V.G.
:point_up:
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Maarten Rodenburg schrieb:
Man kann als FM ohne Probleme arbeiten, wenn man seine Rente einzahlt die Statusfestellung ist nur dafür da wenn du keine Rente einzahlst. :kissing_closed_eyes: :sunglasses:
Dass die RV den Status als Selbstständige ablehnte.
Sie beriet sich beim Anwalt. Die "Praxis " wollte dass sie sich an den Nachzahlungen beteiligt.
Das muss sie nur für die letzten 3Monate.
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susanne895 schrieb:
Ich weiss von einer Bekannten FM.....da verlangte die Praxisinhaberin ( hat eigentlich keine aber bekam die Zulassung für Praxis im Häusle durch, da keiner kam um zu schauen).
Dass die RV den Status als Selbstständige ablehnte.
Sie beriet sich beim Anwalt. Die "Praxis " wollte dass sie sich an den Nachzahlungen beteiligt.
Das muss sie nur für die letzten 3Monate.
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