physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Baden-Württemberg

Physiotherapeut/in (m/w/d) gesucht!
(Vollzeit "· Teilzeit)

Du liebst deinen Beruf und
möchtest Menschen wirklich etwas
bewegen? Dann bist du bei uns genau
richtig! Im Reha Zentrum Brüderlin
in Göppingen erwartet dich ein
vielseitiger Arbeitsplatz mit
abwechslungsreichen
Behandlungsmöglichkeiten, einem
engagierten Team und ausreichend
Raum für qualitativ hochwertige
Therapie.

Das erwartet dich bei uns

- Abwechslungsreiche Tätigkeiten
in der Physiotherapie und
ambulanten orthopädis...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Statusfeststellungsverfahren-fragen sie nach vorherigen Beschäftigungen?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Statusfeststellungsverfahren-fragen sie nach vorherigen Beschäftigungen?
Es gibt 14 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doris34
18.10.2018 11:09
Hallo zusammen,
wer hat ein Statusfeststellungsverfahren machen lassen?
Fragt die DRV dann auch nach vorherigen Beschäftigungen? Oder nur nach den aktuellen?
Und wer hat es in München mit einem positiven Ausgang "geschafft"?
Danke schon mal!
1

Gefällt mir

Hallo zusammen, wer hat ein Statusfeststellungsverfahren machen lassen? Fragt die DRV dann auch nach vorherigen Beschäftigungen? Oder nur nach den aktuellen? Und wer hat es in München mit einem positiven Ausgang "geschafft"? Danke schon mal!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

doris34 schrieb:

Hallo zusammen,
wer hat ein Statusfeststellungsverfahren machen lassen?
Fragt die DRV dann auch nach vorherigen Beschäftigungen? Oder nur nach den aktuellen?
Und wer hat es in München mit einem positiven Ausgang "geschafft"?
Danke schon mal!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefanie79
18.10.2018 18:28
Hallo,
habe diese Woche meine positive Statusmeldung erhalten. Ich lebe in der Nähe von München. Mache allerdings
nur Hausbesuche. Die Statusfeststellung wird immer nur für die eine Praxis gemacht.
1

Gefällt mir

Hallo, habe diese Woche meine positive Statusmeldung erhalten. Ich lebe in der Nähe von München. Mache allerdings nur Hausbesuche. Die Statusfeststellung wird immer nur für die eine Praxis gemacht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

stefanie79 schrieb:

Hallo,
habe diese Woche meine positive Statusmeldung erhalten. Ich lebe in der Nähe von München. Mache allerdings
nur Hausbesuche. Die Statusfeststellung wird immer nur für die eine Praxis gemacht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
latinkabell1.0
18.10.2018 20:52
Könnte man auch ohne „die eine“ Praxis ein Statusfeststellungsverfahren machen, wenn man generell für alle Praxen (wir sind hier absolut auf dem Land) zur Verfügung stehen würde als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung?
Bzw nur eine Praxis angeben, über die man ggfs. selbst akquirierte HB‘s abrechnen könnte und Rest nur Urlaubs-/Krankheitsvertretungen als FM?
1

Gefällt mir

Könnte man auch ohne „die eine“ Praxis ein Statusfeststellungsverfahren machen, wenn man generell für alle Praxen (wir sind hier absolut auf dem Land) zur Verfügung stehen würde als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung? Bzw nur eine Praxis angeben, über die man ggfs. selbst akquirierte HB‘s abrechnen könnte und Rest nur Urlaubs-/Krankheitsvertretungen als FM?
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefanie79
18.10.2018 22:15
Eine Statusfeststellung pro Praxis, generell geht nicht, das macht auch normal keine Praxis mit.
Hausbesuche sollten aber durchgehen...
1

Gefällt mir

Eine Statusfeststellung pro Praxis, generell geht nicht, das macht auch normal keine Praxis mit. Hausbesuche sollten aber durchgehen...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefanie79 schrieb:

Eine Statusfeststellung pro Praxis, generell geht nicht, das macht auch normal keine Praxis mit.
Hausbesuche sollten aber durchgehen...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JRK
18.10.2018 22:15
Eine generelle positive Statusfeststellung gibt es nicht. Beim Statusfeststellungsverfahren erhält der FM und der PI eine Liste mit ca. 20 Fragen, die zu beantworten sind. Aufgrund der Antworten wird vom Mitarbeiter der DRV eine Abwägung getroffen und dann positiv oder negativ für die angegebene Praxis und deren antragstellenden FM entschieden.
Ich hab damals beide Fragelisten beantwortet.
1

Gefällt mir

Eine generelle positive Statusfeststellung gibt es nicht. Beim Statusfeststellungsverfahren erhält der FM und der PI eine Liste mit ca. 20 Fragen, die zu beantworten sind. Aufgrund der Antworten wird vom Mitarbeiter der DRV eine Abwägung getroffen und dann positiv oder negativ für die angegebene Praxis und deren antragstellenden FM entschieden. Ich hab damals beide Fragelisten beantwortet.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JRK schrieb:

Eine generelle positive Statusfeststellung gibt es nicht. Beim Statusfeststellungsverfahren erhält der FM und der PI eine Liste mit ca. 20 Fragen, die zu beantworten sind. Aufgrund der Antworten wird vom Mitarbeiter der DRV eine Abwägung getroffen und dann positiv oder negativ für die angegebene Praxis und deren antragstellenden FM entschieden.
Ich hab damals beide Fragelisten beantwortet.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
latinkabell1.0
18.10.2018 22:45
Mit gesundem Menschenverstand ist das alles aber nicht zu erklären ????
Ich stelle meine Zeit zu einem bestimmten Honorar zur Verfügung und arbeite selbständig in allen Belangen, die die Selbständigkeit mit sich bringt.
Mit einer Praxis geht ja schon gar nichts. So, jetzt mache ich das mit zwei Praxen, was ist denn dann wenn eine andere Praxis mich zur Urlaubsvertretung „mieten“ „gegen Honorar“ rufen würde? Oder was ist wenn eine der Praxen mit denen ich das Statusfeststellungsverfahren gemacht habe keine Aufträge mehr für mich hat?
1

Gefällt mir

Mit gesundem Menschenverstand ist das alles aber nicht zu erklären ???? Ich stelle meine Zeit zu einem bestimmten Honorar zur Verfügung und arbeite selbständig in allen Belangen, die die Selbständigkeit mit sich bringt. Mit einer Praxis geht ja schon gar nichts. So, jetzt mache ich das mit zwei Praxen, was ist denn dann wenn eine andere Praxis mich zur Urlaubsvertretung „mieten“ „gegen Honorar“ rufen würde? Oder was ist wenn eine der Praxen mit denen ich das Statusfeststellungsverfahren gemacht habe keine Aufträge mehr für mich hat?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



latinkabell1.0 schrieb:

Mit gesundem Menschenverstand ist das alles aber nicht zu erklären ????
Ich stelle meine Zeit zu einem bestimmten Honorar zur Verfügung und arbeite selbständig in allen Belangen, die die Selbständigkeit mit sich bringt.
Mit einer Praxis geht ja schon gar nichts. So, jetzt mache ich das mit zwei Praxen, was ist denn dann wenn eine andere Praxis mich zur Urlaubsvertretung „mieten“ „gegen Honorar“ rufen würde? Oder was ist wenn eine der Praxen mit denen ich das Statusfeststellungsverfahren gemacht habe keine Aufträge mehr für mich hat?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
19.10.2018 00:45
Du verkomplizierst aber auch alles. Hast du denn überhaupt schon eine Statusfeststellung abgeschickt ??

Mach das erstmal, und dann warte ab was passiert, und wenn noch andere Praxen ins Spiel kommen, machst du für die auch ne Statusfeststellung.

Dass Aufträge wegfallen ist normal, deine Statusfeststellung verfällt damit nicht für diese Praxis, auch wenn du einmal ein halbes Jahr nicht für sie arbeitest. Entscheident ist ob die Bedingungen die gleichen bleiben.
1

Gefällt mir

Du verkomplizierst aber auch alles. Hast du denn überhaupt schon eine Statusfeststellung abgeschickt ?? Mach das erstmal, und dann warte ab was passiert, und wenn noch andere Praxen ins Spiel kommen, machst du für die auch ne Statusfeststellung. Dass Aufträge wegfallen ist normal, deine Statusfeststellung verfällt damit nicht für diese Praxis, auch wenn du einmal ein halbes Jahr nicht für sie arbeitest. Entscheident ist ob die Bedingungen die gleichen bleiben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

Du verkomplizierst aber auch alles. Hast du denn überhaupt schon eine Statusfeststellung abgeschickt ??

Mach das erstmal, und dann warte ab was passiert, und wenn noch andere Praxen ins Spiel kommen, machst du für die auch ne Statusfeststellung.

Dass Aufträge wegfallen ist normal, deine Statusfeststellung verfällt damit nicht für diese Praxis, auch wenn du einmal ein halbes Jahr nicht für sie arbeitest. Entscheident ist ob die Bedingungen die gleichen bleiben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
latinkabell1.0
19.10.2018 12:10
Ich finde das nicht verkomplizieren, sondern Eventualitäten abchecken ????

Ich finde wenig Literatur zu diesem und kenne auch niemanden, der FM ist :angry:
Ich versuche vieles hier rauszufinden....
1

Gefällt mir

Ich finde das nicht verkomplizieren, sondern Eventualitäten abchecken ???? Ich finde wenig Literatur zu diesem und kenne auch niemanden, der FM ist :angry: Ich versuche vieles hier rauszufinden....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



latinkabell1.0 schrieb:

Ich finde das nicht verkomplizieren, sondern Eventualitäten abchecken ????

Ich finde wenig Literatur zu diesem und kenne auch niemanden, der FM ist :angry:
Ich versuche vieles hier rauszufinden....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JRK
20.10.2018 08:15
Bei einem Statusverfahren geht es darum, ob Du für einen Auftraggeber wirklich unabhängig als FM arbeitest oder abhängig als Arbeitnehmer. Deshalb ist jeder Einzelfall zu prüfen. Ein Freibrief zu erteilen ist unlogisch und mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären.
Wie ich Dir bereits geschrieben habe, kann ich alle Deine Fragen in 1-1,5 Stunden komplett beantworten. Oder Du frägst bei den Verbänden an.
1

Gefällt mir

Bei einem Statusverfahren geht es darum, ob Du für einen Auftraggeber wirklich unabhängig als FM arbeitest oder abhängig als Arbeitnehmer. Deshalb ist jeder Einzelfall zu prüfen. Ein Freibrief zu erteilen ist unlogisch und mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären. Wie ich Dir bereits geschrieben habe, kann ich alle Deine Fragen in 1-1,5 Stunden komplett beantworten. Oder Du frägst bei den Verbänden an.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JRK schrieb:

Bei einem Statusverfahren geht es darum, ob Du für einen Auftraggeber wirklich unabhängig als FM arbeitest oder abhängig als Arbeitnehmer. Deshalb ist jeder Einzelfall zu prüfen. Ein Freibrief zu erteilen ist unlogisch und mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären.
Wie ich Dir bereits geschrieben habe, kann ich alle Deine Fragen in 1-1,5 Stunden komplett beantworten. Oder Du frägst bei den Verbänden an.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
20.10.2018 08:26
"Mit gesundem Menschenverstand ist das alles aber nicht zu erklären ???? "
--> Da die Situation in jeder Praxis anders sein kann, brauchst Du auch für jede Praxis eine gesonderte Statusfeststellung (Dein Status kann ja anders sein) - das ist ziemlich gesunder Menschenverstand (aus meiner Sicht) ......
1

Gefällt mir

"Mit gesundem Menschenverstand ist das alles aber nicht zu erklären ???? " --> Da die Situation in jeder Praxis anders sein kann, brauchst Du auch für jede Praxis eine gesonderte Statusfeststellung (Dein Status kann ja anders sein) - das ist ziemlich gesunder Menschenverstand (aus meiner Sicht) ......
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

"Mit gesundem Menschenverstand ist das alles aber nicht zu erklären ???? "
--> Da die Situation in jeder Praxis anders sein kann, brauchst Du auch für jede Praxis eine gesonderte Statusfeststellung (Dein Status kann ja anders sein) - das ist ziemlich gesunder Menschenverstand (aus meiner Sicht) ......

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doris34
20.10.2018 16:19
Danke für eure Antworten.
Meine Frage war nur, ob die DRV, wenn sie prüft, auch noch nach meiner VORHERIGEN Tätigkeit fragt.
Oder ob sie NUR die aktuelle interessiert?
1

Gefällt mir

Danke für eure Antworten. Meine Frage war nur, ob die DRV, wenn sie prüft, auch noch nach meiner VORHERIGEN Tätigkeit fragt. Oder ob sie NUR die aktuelle interessiert?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



doris34 schrieb:

Danke für eure Antworten.
Meine Frage war nur, ob die DRV, wenn sie prüft, auch noch nach meiner VORHERIGEN Tätigkeit fragt.
Oder ob sie NUR die aktuelle interessiert?

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

latinkabell1.0 schrieb:

Könnte man auch ohne „die eine“ Praxis ein Statusfeststellungsverfahren machen, wenn man generell für alle Praxen (wir sind hier absolut auf dem Land) zur Verfügung stehen würde als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung?
Bzw nur eine Praxis angeben, über die man ggfs. selbst akquirierte HB‘s abrechnen könnte und Rest nur Urlaubs-/Krankheitsvertretungen als FM?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JRK
20.10.2018 18:09
Auch wenns hier schon erklärt wurde: Das Statusfeststellungsverfahren ist eine Einzelfallentscheidung. Es wird das Verhältnis zum genannten Auftraggeber beurteilt. Abhängig oder nicht abhängig beschäftigt. Vorhergehende Beschäftigungen interessiert die DRV während des Verfahrens nicht.
1

Gefällt mir

Auch wenns hier schon erklärt wurde: Das Statusfeststellungsverfahren ist eine Einzelfallentscheidung. Es wird das Verhältnis zum genannten Auftraggeber beurteilt. Abhängig oder nicht abhängig beschäftigt. Vorhergehende Beschäftigungen interessiert die DRV während des Verfahrens nicht.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hermi
20.10.2018 22:15
J.R.K. schrieb am 20.10.18 18:09:
Vorhergehende Beschäftigungen interessiert die DRV während des Verfahrens nicht.


Es sei denn, man war beim zukünftigen Auftraggeber vorher angestellt.
1

Gefällt mir

• doris34
[zitat]J.R.K. schrieb am 20.10.18 18:09: Vorhergehende Beschäftigungen interessiert die DRV während des Verfahrens nicht. [/zitat] Es sei denn, man war beim zukünftigen Auftraggeber vorher angestellt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hermi schrieb:

J.R.K. schrieb am 20.10.18 18:09:
Vorhergehende Beschäftigungen interessiert die DRV während des Verfahrens nicht.


Es sei denn, man war beim zukünftigen Auftraggeber vorher angestellt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JRK
21.10.2018 18:26
Stimmt. Das wird wahrscheinlich auf 99% aller Fälle wohl zutreffen....
1

Gefällt mir

Stimmt. Das wird wahrscheinlich auf 99% aller Fälle wohl zutreffen....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JRK schrieb:

Stimmt. Das wird wahrscheinlich auf 99% aller Fälle wohl zutreffen....

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

JRK schrieb:

Auch wenns hier schon erklärt wurde: Das Statusfeststellungsverfahren ist eine Einzelfallentscheidung. Es wird das Verhältnis zum genannten Auftraggeber beurteilt. Abhängig oder nicht abhängig beschäftigt. Vorhergehende Beschäftigungen interessiert die DRV während des Verfahrens nicht.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Statusfeststellungsverfahren-fragen sie nach vorherigen Beschäftigungen?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns