Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
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und Wohlfühl - Atmosphäre - das
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wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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Erfolgt das Forderungsmanagment gegenüber säumigen Patienten/Kunden unter Anwendung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers?
Was wäre die passende Antwort??
Bei Privatpatienten erfolgt das Inkasso eigenständig durch mich. Da ich die Rezeptgebühr von den Kassenpatienten kassiere und weiterleite an die Praxis, weiß ich jetzt nicht so recht, was ich schreiben soll
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Problem beschreiben
stefanie79 schrieb:
Hallo, sitze gerade vor meiner Statusfeststellung.. .Frage:
Erfolgt das Forderungsmanagment gegenüber säumigen Patienten/Kunden unter Anwendung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers?
Was wäre die passende Antwort??
Bei Privatpatienten erfolgt das Inkasso eigenständig durch mich. Da ich die Rezeptgebühr von den Kassenpatienten kassiere und weiterleite an die Praxis, weiß ich jetzt nicht so recht, was ich schreiben soll
Damit ist das ein gewißer Negativpunkt und wird eher einem Angestelltenverhältnis in diesem Punkt zugeordnet.
Aber überlege einmal Praxisrelevant, was gibt es bei Kassenpatienten einzutreiben ? Im endeffekt nur die Rezeptgebühr und Ausfallgebühren bei Nichterscheinen. Wie oft kommt das vor ?? Vermutlich sehr sehr selten. Also wenn du sicherer leben willst sprich mit deinem Auftraggeber und sage du bist dafür verantwortlich das einzutreiben. Wird vielleicht 2-3x im Jahr vorkommen, je nach Kundenklientel, also nicht so viel Aufwand.
Wenn es trotzdem die Praxis macht, und du das nicht schreiben willst, steht es dir frei die Unwahrheit in die Statusfeststellung zu schreiben, das ist dann mit einem gewissen Risiko bei einer Prüfung verbunden. Wobei dieses Risiko ziemlich ziemlich gering ist, denn ein Prüfer wird in der Regel nicht jedes Rezept durchgehen um sich den Aufwand zu machen welche 2-3 Rezeptgebühren sind nicht bezahlt worden, und wer hat die Forderung eingezogen.
Das ist viel zu ineffizient in der Fehlersuche, es wird viel eher auf andere Fehler geschaut. Wer hat die Termine gemacht, wurde ein separates Terminbuch geführt, bist du auf Praxisphotos, internen Besprechungen etc. anwesend. Bist du im Urlaubsplan für die Praxis eingetragen oder tatsächlich vollkommen frei in allen Entscheidungen etc. etc. etc.
Diese Entscheidung muss dir dein Gewissen abnehmen.
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Ingo Friedrich schrieb:
Ein Prüfer wird keine Rezepte durchgehen und nach irgendwelchen Rezeptgebühren schauen. Wie kommst du auf diesen Quatsch?
Die Rezepte liegen bei den Krankenkassen, selbst auf einem noch vorhandenen Rezept lässt sich durch durchsicht nicht erkennen wer nun die Rezeptgebühr kassiert hat. Selbst wenn zu erkennen ist wer die Rezeptgebühr kassiert hat, z.b. im Kassenbuch, was in diesem Fall aber nicht der Fall ist, da die FMlerin die Rezeptgebühr kassiert, hat das noch keine Aussagekraft darüber wer bei nichtbezahlen der RG das Mahnwesen betreibt. Z.b. weil ein Patient einfach nicht mehr erscheint, bevor die Rezeptgebühr bezahlt wurde.
Ein Prüfer prüft zu 90% der Fällt erstmal beim Steuerberater, selbst ein Praxisbesuch ist die Seltenheit, dann soll er also deiner Meinung nach noch die einzelnen Krankenkassen besuchen, Rezepte anfordern und diese Durchgehen ?? Ernsthaft ?? Selbst wenn hat das noch immer keine Aussagekraft über das Mahnwesen für Rezeptgebühren.
Ich verwende nicht so eine Wortwahl wie du, aber zitiere dich mal, also was soll diese Quatsch Aussage ??
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Gert Winsa schrieb:
Den Prüfer möchte ich sehen. Alleine deine Wortwahl zeigt schon dass du mich einfach nur angreifen möchtest.
Die Rezepte liegen bei den Krankenkassen, selbst auf einem noch vorhandenen Rezept lässt sich durch durchsicht nicht erkennen wer nun die Rezeptgebühr kassiert hat. Selbst wenn zu erkennen ist wer die Rezeptgebühr kassiert hat, z.b. im Kassenbuch, was in diesem Fall aber nicht der Fall ist, da die FMlerin die Rezeptgebühr kassiert, hat das noch keine Aussagekraft darüber wer bei nichtbezahlen der RG das Mahnwesen betreibt. Z.b. weil ein Patient einfach nicht mehr erscheint, bevor die Rezeptgebühr bezahlt wurde.
Ein Prüfer prüft zu 90% der Fällt erstmal beim Steuerberater, selbst ein Praxisbesuch ist die Seltenheit, dann soll er also deiner Meinung nach noch die einzelnen Krankenkassen besuchen, Rezepte anfordern und diese Durchgehen ?? Ernsthaft ?? Selbst wenn hat das noch immer keine Aussagekraft über das Mahnwesen für Rezeptgebühren.
Ich verwende nicht so eine Wortwahl wie du, aber zitiere dich mal, also was soll diese Quatsch Aussage ??
Ein Angriff soll das nicht sein. Du kannst die Frage gerne beantworten.
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Ingo Friedrich schrieb:
Mach dich locker. Nochmal: Ein Prüfer der DRV wird keine Rezepte in einer Praxis durchgehen. Wie denn auch? Deshalb die Frage, wie du auf diesen Quatsch kommst?
Ein Angriff soll das nicht sein. Du kannst die Frage gerne beantworten.
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Gert Winsa schrieb:
... wenn du gelesen hättest, hatte ich genau das geschrieben. Also mach du dich locker, um nochmals deine Wortwahl zu benutzen.
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Ingo Friedrich schrieb:
"Ein Prüfer wird in der Regel nicht jedes Rezept durchgehen". Wenn du damit sagen willst, dass ein Prüfer dies garantiert nicht macht hast du Recht. Im von dir beschriebenen Fall liegen "zwischen in der Regel nicht" und "nicht" Welten. Klare Ausdrucksweise und es kommt zu keinen Missverständnissen.
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Gert Winsa schrieb:
Die passende Antwort ist erstmal so wie es tatsächlich gelebt wird, was passiert wenn die Rezeptgebühr nicht bezahlt wird, wer treibt sie ein, wer bleibt auf den Kosten sitzen ? Also wenn du tatsachengerecht schreiben willst, dann schreibe es genau so, Privatpatienten du, Kassenpatienten die Praxis (ich gehe mal davon aus dass das vermutlich eher die Praxis eintreiben wird, falls nicht gezahlt wird.)
Damit ist das ein gewißer Negativpunkt und wird eher einem Angestelltenverhältnis in diesem Punkt zugeordnet.
Aber überlege einmal Praxisrelevant, was gibt es bei Kassenpatienten einzutreiben ? Im endeffekt nur die Rezeptgebühr und Ausfallgebühren bei Nichterscheinen. Wie oft kommt das vor ?? Vermutlich sehr sehr selten. Also wenn du sicherer leben willst sprich mit deinem Auftraggeber und sage du bist dafür verantwortlich das einzutreiben. Wird vielleicht 2-3x im Jahr vorkommen, je nach Kundenklientel, also nicht so viel Aufwand.
Wenn es trotzdem die Praxis macht, und du das nicht schreiben willst, steht es dir frei die Unwahrheit in die Statusfeststellung zu schreiben, das ist dann mit einem gewissen Risiko bei einer Prüfung verbunden. Wobei dieses Risiko ziemlich ziemlich gering ist, denn ein Prüfer wird in der Regel nicht jedes Rezept durchgehen um sich den Aufwand zu machen welche 2-3 Rezeptgebühren sind nicht bezahlt worden, und wer hat die Forderung eingezogen.
Das ist viel zu ineffizient in der Fehlersuche, es wird viel eher auf andere Fehler geschaut. Wer hat die Termine gemacht, wurde ein separates Terminbuch geführt, bist du auf Praxisphotos, internen Besprechungen etc. anwesend. Bist du im Urlaubsplan für die Praxis eingetragen oder tatsächlich vollkommen frei in allen Entscheidungen etc. etc. etc.
Diese Entscheidung muss dir dein Gewissen abnehmen.
An Stefanie:
Bei deinen eigenen Patienten bist Du in der Pflicht die Kosten für die Behandlung einzutreiben (Notfalls über ein gerichtliches Mahnverfahren) Sollten Patienten in der Praxis in der du arbeitest säumig sein, dann ist es nicht Dein Problem, sondern das der Praxis.
Einfach klar unterscheiden, wer die Rechnung schreibt ist auch für das einfordern für Zahlungen verantwortlich.
Ich hoffe geholfen zu haben.
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Schoenheitspfleger schrieb:
Die DRV interessiert es nicht was Ihr für Rezepte abgebt und überprüft auch keine Rezepte. Die DRV will nur Beiträge haben. Egal von wem. Die entscheiden zwischen abhängier Beschäftigigung und selbstständigen Status.
An Stefanie:
Bei deinen eigenen Patienten bist Du in der Pflicht die Kosten für die Behandlung einzutreiben (Notfalls über ein gerichtliches Mahnverfahren) Sollten Patienten in der Praxis in der du arbeitest säumig sein, dann ist es nicht Dein Problem, sondern das der Praxis.
Einfach klar unterscheiden, wer die Rechnung schreibt ist auch für das einfordern für Zahlungen verantwortlich.
Ich hoffe geholfen zu haben.
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