Wir suchen Dich ab Januar 25 für
unsere fröhliche und renomierte
Praxis in Berlin
Charlottenburg,fussläufig U2
Bahnhof Bismarckstr.oder U7
Wilmersdorfer Str. entfernt.
Interessantes Patientenklientel und
angenehme Praxisatmoshäre in einer
geschmackvoll eingerichteten
Räumen und
Praxisgarten.Vollbesetzte Rezeption
ohne Bürostress.
bis 29€/h je nach
Fortbildungsstand plus
Jobticket,betriebliche
Altersvorsorge,Mitarbeitergutschein
nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns auf Dic...
unsere fröhliche und renomierte
Praxis in Berlin
Charlottenburg,fussläufig U2
Bahnhof Bismarckstr.oder U7
Wilmersdorfer Str. entfernt.
Interessantes Patientenklientel und
angenehme Praxisatmoshäre in einer
geschmackvoll eingerichteten
Räumen und
Praxisgarten.Vollbesetzte Rezeption
ohne Bürostress.
bis 29€/h je nach
Fortbildungsstand plus
Jobticket,betriebliche
Altersvorsorge,Mitarbeitergutschein
nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns auf Dic...
Würde mich echt interessieren....
Ich bin seit 25 Jahren FB.
Gefällt mir
eine Statusfeststellung gillt erstmal ewig, selbst wenn Du den Betrieb wechseln solltest.
Wollte mal eine FM bei der RV abmelden.....kam promt ein Brief ist nicht nötig etc.
Sie kann gern deine Vers. oder ähnliches kontrollieren,aber im Grunde genommen bist Du ja Selbsständig und für dein Tun und Handeln selbst verantwortlich.
Eine weitere Kollegin ist schon ca. 5 Jahre bei mir und der Bescheid wurde pos. beschieden, will sagen,nicht auf Widerruf.
Viele Grüße aus Berlin
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Michael Woelky schrieb:
Hallo,
eine Statusfeststellung gillt erstmal ewig, selbst wenn Du den Betrieb wechseln solltest.
Wollte mal eine FM bei der RV abmelden.....kam promt ein Brief ist nicht nötig etc.
Sie kann gern deine Vers. oder ähnliches kontrollieren,aber im Grunde genommen bist Du ja Selbsständig und für dein Tun und Handeln selbst verantwortlich.
Eine weitere Kollegin ist schon ca. 5 Jahre bei mir und der Bescheid wurde pos. beschieden, will sagen,nicht auf Widerruf.
Viele Grüße aus Berlin
Ich dachte nur,vielleicht ist es doch eher üblich, regelmäßig die Aktualität zu überprüfen und ich hatte bei den 2 Praxen vorher nur "Glück "...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
Ja,das ist auch mein Wissen, aber der Steuerberater oder sie selber wollen es "aktuell " ,was mich und die RV-Frau extrem nervt.
Ich dachte nur,vielleicht ist es doch eher üblich, regelmäßig die Aktualität zu überprüfen und ich hatte bei den 2 Praxen vorher nur "Glück "...
Vielleicht sollte der/die PI mal sagen auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung beruht !
Manchmal sind auch einige Kollegen übervorsichtig bzw. etrem verbohrt wenn wirs mal so sagen wollen.
Dennoch alle Gute weiterhin.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Michael Woelky schrieb:
@katharina44
Vielleicht sollte der/die PI mal sagen auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung beruht !
Manchmal sind auch einige Kollegen übervorsichtig bzw. etrem verbohrt wenn wirs mal so sagen wollen.
Dennoch alle Gute weiterhin.
Sorry für die Frage - ist Neuland für mich....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schalala schrieb:
@Michael Woelky auch wenn ich den Betrieb wechsle? Das heißt, wieder das Formular der DRV ausfüllen usw oder läuft das dann automatisch wenn der alte Arbeitgeber mich abmeldet?
Sorry für die Frage - ist Neuland für mich....
Kein Problem......hier am besten die RV kurz anrufen.
VG...was heit denn schalala ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Michael Woelky schrieb:
@schalala
Kein Problem......hier am besten die RV kurz anrufen.
VG...was heit denn schalala ?
Zudem ist das Aufwand. Warum sollte das nicht die PI selbst machen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Clearer schrieb:
Das Interesse eines Statusverfahrens liegt immer beim PI. Der muss nachzahlen. Der Bescheid der DRV gibt allen Beteiligten Rechtssicherheit. Nicht nur für 2 Jahre. Deshalb wäre es dumm und unsinnig das alle 2 Jahre zu wiederholen, da momentan alle Anträge auf abhängig beschäftigt beurteilt werden. Dabei spielt die Siinigkeit der Begründung absolut keine Rolle. Die DRV ist sich nicht zu schade jeden Blödsinn in diese Bescheide reinzupacken und über mehrere Seiten so zu tun, als ob das logisch wäre. Ich kann von einem Statusverfahren nur abraten.
Zudem ist das Aufwand. Warum sollte das nicht die PI selbst machen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
physiobogen schrieb:
@schalala Obacht, als Selbständiger hast du keinen Arbeitgeber! Lediglich eine Praxis für die du Behandlungen durchführst und dafür ein Honorar forderst.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
katharina44 schrieb:
Hallo!Meine PI möchte so alle 2 Jahre eine aktuelle statusfeststellung von mir haben.die RV meinte,dass sie das nicht immer rausschreiben wollen,da sie bis auf Widerruf gilt.wie läuft das bei euch?
Würde mich echt interessieren....
Ich bin seit 25 Jahren FB.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
da hatte der StBe wohl net recht Ahnung...oder es gab ein Übermittlungsfehler...die RV prüft regelmässig alle 4 Jahre die Sozialversicherungsabgaben
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@ali Ich hatte Januar 2021 die Prüfung für die Jahre 2017-2020 und diese wurde mir von der DRV schriftlich ein Jahr vorher mitgeteilt. Da konnte ich wählen, ob diese Prüfung bei mir oder beim Steuerberater stattfinden sollte.
Oder der PI hatte es falsch verstanden.
Bei 1 erscheint SB in teilen inkompetent, ist aber nicht dein Problem.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
Entweder hat der SB überreagiert ( Statusfeststellumg muss nicht alle 2 Jahre bei Prüfung vorgelegt werden, wenn es vorher schon einmal gemacht wurde, ist eher Risiko, dass es bei erneuter Prüfung abgelehnt wird)
Oder der PI hatte es falsch verstanden.
Bei 1 erscheint SB in teilen inkompetent, ist aber nicht dein Problem.
Ein Teufel werd ich tun,nochmal ne neue Statusfeststellung zu machen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
Ich denke es ist wohl beides....
Ein Teufel werd ich tun,nochmal ne neue Statusfeststellung zu machen...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
katharina44 schrieb:
Stellt euch vor-laut der PI hat die RV beim SBerater die letzten Jahre nachprüfen (???)wollen und der SB wollte nun den aktuellen Status von mir schriftlich haben.Ich hab der PI eine Kopie meiner Statusfeststellung plus Kopie der RV ,dass ich meine Beiträge selber bezahlt habe, gegeben,meine Zahlen geschwärzt-geht ja niemanden was an-und seit 3 Tagen ist nun Ruhe. Alles sehr merkwürdig...vielleicht lagen die Nerven einfach nur blank...
Wie mache ich nun weiter??
Hat jemand eine Antwort?
LG Katharina
Gefällt mir
Wenn es jetzt seinen normalen Gang geht, zahlt dein Auftraggeber, besser gesagt nun dein Arbeitgeber, die Beiträge zur gesetzlichen Rente und Arbeitslosenversicherung nach. Bezüglich der Beiträge für die Krankenkasse wird eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für das Vorliegen der Hauptberuflichkeit vorgenommen. Die Krankenkasse muss sich nach dem Urteil der DRV richten. Dann kommt noch das Finanzamt. Die könnten anders entscheiden bezüglich einer vorliegenden hauptberuflichen Selbstständigkeit. Passiert aber meist nicht. Also hier dann neue Steuererklärungen. Achtung! Auch bezüglich der Steuern haftet vorrangig der Arbeitgeber.
Und zum Schluss. Wenn das Ganze im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgeflogen ist, also man nicht selbst die Statusfeststellung angestoßen hat, macht sich der Arbeitgeber auch noch strafbar. Dazu werden dann die Beiträge nach der sogenannten Nettosanktion vorgenommen.
Jetzt erstmal Schluss. War schon genug starker Tobak.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Cannabis schrieb:
Das wird eine große Nummer. In solchen Fällen gelten die vier Jahre Verjährung nicht, wegen Vorsatz oder so.
Wenn es jetzt seinen normalen Gang geht, zahlt dein Auftraggeber, besser gesagt nun dein Arbeitgeber, die Beiträge zur gesetzlichen Rente und Arbeitslosenversicherung nach. Bezüglich der Beiträge für die Krankenkasse wird eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für das Vorliegen der Hauptberuflichkeit vorgenommen. Die Krankenkasse muss sich nach dem Urteil der DRV richten. Dann kommt noch das Finanzamt. Die könnten anders entscheiden bezüglich einer vorliegenden hauptberuflichen Selbstständigkeit. Passiert aber meist nicht. Also hier dann neue Steuererklärungen. Achtung! Auch bezüglich der Steuern haftet vorrangig der Arbeitgeber.
Und zum Schluss. Wenn das Ganze im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgeflogen ist, also man nicht selbst die Statusfeststellung angestoßen hat, macht sich der Arbeitgeber auch noch strafbar. Dazu werden dann die Beiträge nach der sogenannten Nettosanktion vorgenommen.
Jetzt erstmal Schluss. War schon genug starker Tobak.
Dann kann doch nicht rückwirkend über Jahre gefordert werden...?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@Cannabis Aber vorher hatte @katharina44 doch einen positiven Status? Bis jetzt.
Dann kann doch nicht rückwirkend über Jahre gefordert werden...?
Die DRV prüft halt, ob die Selbstständigkeit auch wirklich gelebt wird. Ein positiver Status von vor 20 Jahren muss keine Gültigkeit mehr haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Cannabis schrieb:
@pt ani Ja, jeder Fall ist speziell. Ich habe die Folgen aufgeschrieben, die kommen können. Wichtig ist eben auch die versicherungsrechtliche Beurteilung. Das Problem ist aber, dass sich das Gesetz zum Statusfeststellungsverfahren geändert hat. Nun muss der Arbeitgeber bezüglich der Sozialversicherungen aktiv werden.
Die DRV prüft halt, ob die Selbstständigkeit auch wirklich gelebt wird. Ein positiver Status von vor 20 Jahren muss keine Gültigkeit mehr haben.
Wurde die damalige Statusfeststellung für die nun reklamierende Praxis gemacht? Wäre mir nicht so sicher bei Katharinas Angaben.
Auch weiter sind die Angaben ungenau: was heisst " mein seit 1997 bescheinigter Status wurde negativ bescheinigt"
Wurde sich tatsächlich im Bescheid auf das Verfahren von 1997 bezogen oder ist das ihre Interpretation, dass der neue Bescheid dies mit ausdrückt?
Wenn Katharinase Angaben von 1997 und beim neuen Verfahren korrekt waren muss Cannabis Interpretation nicht stimmen, es kann schlicht ein neuer Bewertungsmassstab entstanden sein.
Wenn Katharinas Angaben von 1997 allerdings geschönt waren und/oder gravierende Änderunge im Auftragsverhältnis entstanden sind die nicht gemeldet wurden kann Clearers Interpretation stimmen.
Habs grad nicht vor mir liegen, aber fast jeder Behördliche Bescheid hat irgendwo einen Vermerk, dass bei Änderungen der Verhältnisses eine Pflicht zur Meldung besteht.
Übrigens würden dann noch Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes draufgeschlagen, das macht fast jede Praxis Pleite bei nem Zeitraum von 26 Jahren.
Katharina sollte mal konkretere Angaben machen.
Grundsätzlich ist es aber für den PI extrem dumm ein erneutes Statusverfahren einzufordern - was der FM übrigens nicht ausführen muss - jedoch hat gerade der FM durchaus finanzielle Vorteile von Rückwirkend anders bescheinigten Statusverfahren.
Er verliert aber einen Auftraggeber und womöglich regional seinen Ruf.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
@pt ani für mich sind Katharinas Angaben bisher immer etwas ungenau, sie spricht oft von Statusfeststellung, 25 Jahren, vorherige Auftraggeber. etc.
Wurde die damalige Statusfeststellung für die nun reklamierende Praxis gemacht? Wäre mir nicht so sicher bei Katharinas Angaben.
Auch weiter sind die Angaben ungenau: was heisst " mein seit 1997 bescheinigter Status wurde negativ bescheinigt"
Wurde sich tatsächlich im Bescheid auf das Verfahren von 1997 bezogen oder ist das ihre Interpretation, dass der neue Bescheid dies mit ausdrückt?
Wenn Katharinase Angaben von 1997 und beim neuen Verfahren korrekt waren muss Cannabis Interpretation nicht stimmen, es kann schlicht ein neuer Bewertungsmassstab entstanden sein.
Wenn Katharinas Angaben von 1997 allerdings geschönt waren und/oder gravierende Änderunge im Auftragsverhältnis entstanden sind die nicht gemeldet wurden kann Clearers Interpretation stimmen.
Habs grad nicht vor mir liegen, aber fast jeder Behördliche Bescheid hat irgendwo einen Vermerk, dass bei Änderungen der Verhältnisses eine Pflicht zur Meldung besteht.
Übrigens würden dann noch Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes draufgeschlagen, das macht fast jede Praxis Pleite bei nem Zeitraum von 26 Jahren.
Katharina sollte mal konkretere Angaben machen.
Grundsätzlich ist es aber für den PI extrem dumm ein erneutes Statusverfahren einzufordern - was der FM übrigens nicht ausführen muss - jedoch hat gerade der FM durchaus finanzielle Vorteile von Rückwirkend anders bescheinigten Statusverfahren.
Er verliert aber einen Auftraggeber und womöglich regional seinen Ruf.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@Gert Winsa Ich denke nicht, dass es ein unverändertes Auftragsverhältnis ist.. persevere
ich auch nicht, sowas muss aber gemeldet werden. Vergessen aber bestimmt viele.
Der Steuerberater der Praxis hat aber selten Dumm gehandelt. Hätte er die Gefahr richtig erkannt hätte er der Praxis sofort zu nem Anwalt geraten um möglicherweise noch was zu retten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
@pt ani
ich auch nicht, sowas muss aber gemeldet werden. Vergessen aber bestimmt viele.
Der Steuerberater der Praxis hat aber selten Dumm gehandelt. Hätte er die Gefahr richtig erkannt hätte er der Praxis sofort zu nem Anwalt geraten um möglicherweise noch was zu retten.
In Anbetracht dessen, dass seit kurzem die Verdienstmöglichkeiten viel höher sind finde ich aber zukünftige Jahre wichtiger.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
Katharina profitiert ja bezüglich der Vergangenen Jahre.
In Anbetracht dessen, dass seit kurzem die Verdienstmöglichkeiten viel höher sind finde ich aber zukünftige Jahre wichtiger.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Cannabis schrieb:
Alles Spekulation. Aber offensichtlich wurde das aktuelle Auftragsverhältnis als abhängige Beschäftigung bewertet.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
katharina44 schrieb:
So,mein seit 1997 bestehender Status wurde negativ bescheinigt.wurde zur Abgabe der statusfeststellung von der PI genötigt. Anwalt läuft ab morgen.
Wie mache ich nun weiter??
Hat jemand eine Antwort?
LG Katharina
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
katharina44 schrieb:
disappointed_relievedooh
1997 gab es das Wort "statusfeststellung "noch nicht und ich wurde als selbstständig bei der RV gelistet.
Beim Wechsel in andere Praxen habe ich mir diesen Status bestätigen lassen und kein PI hatte jemals Probleme bezüglich Scheinselbstständigkeit. Nun verlangte die RV wegen einer Betriebsprüfung das Ausfüllen der Statusfeststellung .Dies machten wir (PI und ich) mit dem Bewußtsein, alles hätte seine Ordnung. 2020 hat mir die RV ja alles nochmal bestätigt.
Und jetzt hat nur die PI von der RV bescheid bekommen und ich noch nicht mal.
Wir haben beide einen Anwalt eingeschaltet und wollen unbedingt weiter zusammenarbeiten. Sie muss wirklich viel nachzahlen, trotzdem sind wir nicht zerstritten, was wichtig für uns ist.
Ich weiß momentan nur noch nicht, wie ich die nächsten Monate Geld verdiene.aber heute rede ich mit dem A. und lass mich beraten.
Im übrigen find ich es einfach schlimm, daß die PI so bestraft wird. Alle Beiträge wurden ja von mir bezahlt.
Gefällt mir
Ein festgestelltes abhängiges Beschäftigungsverhältnis wieder umzudrehen wird extrem schwierig.
Wie ist denn deine Hauptberuflichkeit? Selbstständig, weil zeitlich und einkommenstechnisch da dein Schwerpunkt liegt? Das Auftragsverhältnis mit dem aktuellen negativen Bescheid musst du der Selbstständigkeit gegenüber stellen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Cannabis schrieb:
Das sind eben zwei Paar Schuhe. Zum einen das konkrete Beschäftigungsverhältnis und zum anderen die Art der Hauptberuflichkeit.
Ein festgestelltes abhängiges Beschäftigungsverhältnis wieder umzudrehen wird extrem schwierig.
Wie ist denn deine Hauptberuflichkeit? Selbstständig, weil zeitlich und einkommenstechnisch da dein Schwerpunkt liegt? Das Auftragsverhältnis mit dem aktuellen negativen Bescheid musst du der Selbstständigkeit gegenüber stellen.
Falls eine Statusfeststellung vorhanden ist, entfällt diese bei der Betriebsprüfung, so das man sich dann keine Sorgen machen muss, wenn das Verhältnis so gepflegt wird, wie angegeben.
Den Fall hatte ich auch schonmal bei einer Betriebsprüfung, da hatten wir einfach die Statusfeststellung nachgereicht, da es der Steuerberater vergessen hatte und damit war das Thema erledigt.
In euren Fall wird es leider schwieriger.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Matze82 schrieb:
Das Problem ist, dass Ihr keine gültige Statusfeststellung habt / hattet.
Falls eine Statusfeststellung vorhanden ist, entfällt diese bei der Betriebsprüfung, so das man sich dann keine Sorgen machen muss, wenn das Verhältnis so gepflegt wird, wie angegeben.
Den Fall hatte ich auch schonmal bei einer Betriebsprüfung, da hatten wir einfach die Statusfeststellung nachgereicht, da es der Steuerberater vergessen hatte und damit war das Thema erledigt.
In euren Fall wird es leider schwieriger.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
@Cannabis ich bin hauptberuflich selbstständig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Cannabis schrieb:
Seid froh, dass ihr selbst das Statusfeststellungsverfahren gemacht habt. Klar, zu spät. Aber besser so, als wenn der Zoll plötzlich die Praxis auseinander nimmt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Cannabis schrieb:
Wenn du weiter Selbstständig bist, trotz des aktuellen Bescheides, hält sich der Schaden in Grenzen. Obwohl du ja sagst, dass du nicht weißt wie du nun Geld verdienen sollst. Das spricht eher dafür, dass es deine einzige oder Hauptauftraggeberin war. Übrigens hast du nun Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bekommt man nicht Arbeitslosengeld wenn man da auch eingezahlt hat?Das was die einzige Versicherung, wo ich nicht eingezahlt habe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
@Cannabis ich kann sicher meine zahlreichen Privatpatienten noch selber abrechnen.
Bekommt man nicht Arbeitslosengeld wenn man da auch eingezahlt hat?Das was die einzige Versicherung, wo ich nicht eingezahlt habe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
Aber ich möchte mich auch nicht arbeitslos melden...
Auf jeden Fall musst du dich beraten lassen wegen deiner Hauptberuflichkeit in der Vergangenheit und Zukunft.
Hast du die Rechnungen für die PP selbst geschrieben oder ging das bisher über die Praxis?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Cannabis schrieb:
@katharina44 Deine Auftraggeberin bzw. nun Arbeitgeberin muss die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nachzahlen. Damit hättest du Anspruch. Auch wenn du keine Lust auf Arbeitsamt hast macht es doch Sinn bezüglich der gesetzlichen Rente ( Beitragzeiten ) und eventuell Beiträgen zur GKV. Aber auch hier musst du dann deine weitere Selbstständigkeit angeben, also dein Einkommen daraus.
Auf jeden Fall musst du dich beraten lassen wegen deiner Hauptberuflichkeit in der Vergangenheit und Zukunft.
Hast du die Rechnungen für die PP selbst geschrieben oder ging das bisher über die Praxis?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
@Cannabis ich mach das selber.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Cannabis schrieb:
Viel Glück und Erfolg.
AN Status mit Prozentualer Beteiligung, dieser muss wegen der AG Beiträge ca. 10-15% niedriger veranschlagt werden als als FM. Dann bleibt es Finanziell für beide Seiten ähnlich wie bisher.
Bei Krankheit/Urlaub/ und wegen Mindestlohnpflicht muss dieser als Minimum festgelegt werden, wenn die Provision in einem Monat unter Mindestlohn fallen würde.
Das ist aber meist nur der Fall wenn man in einem Monat mehr als 2-3 Wochen Fehlzeit hat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
Meine Empfehlung wenn weiter zusammengearbeitet werden will:
AN Status mit Prozentualer Beteiligung, dieser muss wegen der AG Beiträge ca. 10-15% niedriger veranschlagt werden als als FM. Dann bleibt es Finanziell für beide Seiten ähnlich wie bisher.
Bei Krankheit/Urlaub/ und wegen Mindestlohnpflicht muss dieser als Minimum festgelegt werden, wenn die Provision in einem Monat unter Mindestlohn fallen würde.
Das ist aber meist nur der Fall wenn man in einem Monat mehr als 2-3 Wochen Fehlzeit hat.
Du könntest deine Übervorteilung ausrechnen und deiner PI anbieten entsprechend für ein paar Monate deinen %Satz zu reduzieren. Das müsste legal sein - Anwalt trotzdem fragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
Wenn du den Schaden für die PI minimieren willst kannst du mit abklären ob du nun Vorteile aus der Rückabwicklung bekommst z.b. Rückerstattung deiner DRV Beiträge und manchmal - aber rechtlich schwierig - (teil)Rückerstattung PKV Beiträge.
Du könntest deine Übervorteilung ausrechnen und deiner PI anbieten entsprechend für ein paar Monate deinen %Satz zu reduzieren. Das müsste legal sein - Anwalt trotzdem fragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
@Gert Winsa das ist ne gute Überlegung!Danke für die Anregung!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
@Gert Winsa ja,so hab ich auch schon gedacht. Wenn der Anwalt mir bloß wieder den Status erreicht!
Die Rückabwicklung muss steuerlich korrekt behandelt werden es können je nach Jahr und Rückabwicklung sowohl Vorteile wie Nachteile entstehen.
Man ist schnell bei "unbeabsichtigter" Steuerhinterziehung oder nicht genutzter Steuervorteile.
Also aktuell nichts abgeben bis das abgewickelt wurde.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
Und du brauchst einen versierten Steuerberater, der im Idealfall mit dem Anwalt kommuniziert/zusammenarbeitet. Ich würde ihn direkt fragen ob er mit jemandem Zusammenarbeitet oder empfiehlt.
Die Rückabwicklung muss steuerlich korrekt behandelt werden es können je nach Jahr und Rückabwicklung sowohl Vorteile wie Nachteile entstehen.
Man ist schnell bei "unbeabsichtigter" Steuerhinterziehung oder nicht genutzter Steuervorteile.
Also aktuell nichts abgeben bis das abgewickelt wurde.
Echt vielen vielen Dank!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katharina44 schrieb:
@Gert Winsa alles klar.mach ich so.mein SB hat mir den Anwalt empfohlen, weil er hier im Nachbarort schon einem Physio wegen Statusfeststellung positiv geholfen hat.und ich hab dem Anwalt auch die Kontaktdaten vom SB gegeben.
Echt vielen vielen Dank!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
katharina44 schrieb:
Hallo,
1997 gab es das Wort "statusfeststellung "noch nicht und ich wurde als selbstständig bei der RV gelistet.
Beim Wechsel in andere Praxen habe ich mir diesen Status bestätigen lassen und kein PI hatte jemals Probleme bezüglich Scheinselbstständigkeit. Nun verlangte die RV wegen einer Betriebsprüfung das Ausfüllen der Statusfeststellung .Dies machten wir (PI und ich) mit dem Bewußtsein, alles hätte seine Ordnung. 2020 hat mir die RV ja alles nochmal bestätigt.
Und jetzt hat nur die PI von der RV bescheid bekommen und ich noch nicht mal.
Wir haben beide einen Anwalt eingeschaltet und wollen unbedingt weiter zusammenarbeiten. Sie muss wirklich viel nachzahlen, trotzdem sind wir nicht zerstritten, was wichtig für uns ist.
Ich weiß momentan nur noch nicht, wie ich die nächsten Monate Geld verdiene.aber heute rede ich mit dem A. und lass mich beraten.
Im übrigen find ich es einfach schlimm, daß die PI so bestraft wird. Alle Beiträge wurden ja von mir bezahlt.
Mein Profilbild bearbeiten