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Du hilfst Menschen jeden Alters,
ihre sprachlichen und
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selbstständiger zu gestalten. Als
Logopäd*in (m/w/d) betreust du
Kinder, Jugendliche, Erwachsene
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Du wählst zwischen Wedau, Fahrn
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Stammpatienten?

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Neues Thema
Stammpatienten?
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Anonymer Teilnehmer
08.03.2016 09:42
Hallo PI´s,
haben wir als Praxisinhaber, in dem Moment wo der Patient an den freien Mitarbeiter weitergegeben wurde, kein Mitspracherecht mehr?
Kann der FM diesen Patienten als seinen Stammpatienten bezeichnen?
Was für Rechte haben wir als PI?
Muss diese Frage einfach mal stellen, weil dies immer wieder ein Thema in unserer Praxis ist.
Hoffe von Euch konstruktive Antworten zu bekommen.
Wünsche allen einen erfolgreichen aber stressfreien Arbeitstag!

MfG
Ein Kollege
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Hallo PI´s, haben wir als Praxisinhaber, in dem Moment wo der Patient an den freien Mitarbeiter weitergegeben wurde, kein Mitspracherecht mehr? Kann der FM diesen Patienten als seinen Stammpatienten bezeichnen? Was für Rechte haben wir als PI? Muss diese Frage einfach mal stellen, weil dies immer wieder ein Thema in unserer Praxis ist. Hoffe von Euch konstruktive Antworten zu bekommen. Wünsche allen einen erfolgreichen aber stressfreien Arbeitstag! MfG Ein Kollege
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo PI´s,
haben wir als Praxisinhaber, in dem Moment wo der Patient an den freien Mitarbeiter weitergegeben wurde, kein Mitspracherecht mehr?
Kann der FM diesen Patienten als seinen Stammpatienten bezeichnen?
Was für Rechte haben wir als PI?
Muss diese Frage einfach mal stellen, weil dies immer wieder ein Thema in unserer Praxis ist.
Hoffe von Euch konstruktive Antworten zu bekommen.
Wünsche allen einen erfolgreichen aber stressfreien Arbeitstag!

MfG
Ein Kollege

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Papa Alpaka
08.03.2016 13:42
(1) Der Patient hat das Recht sich unter den zugelassenen Leistungserbringern frei zu entscheiden, wer ihm eine Sach- bzw. Dienstleistung der GKV erbringen soll.

(2) Der FM verfügt über keine eigene Zulassung zur Kassenleistungserbringung, gilt also nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern.

(3) Der Patient darf sich an jede GKV-zugelassene Praxis zwecks Behandlung gemäß ärztlicher VO wenden; dort ist es Sache des zugelassenen Leistungserbringers zu entscheiden ob er die Leistung persönlich erbringt oder delegiert. Dabei soll vor allem die qualifizierte Behandlung des Patienten sichergestellt werden; ein BWLer als PI hätte an diesem Punkt kein Mitspracherecht.

(4) Die Delegation ist Aufgabe des PI; sollte den Therapeutenwünschen des Patienten nicht entsprochen werden können steht es dem Patienten frei eine andere Praxis mit der Leistung zu beauftragen.

(5) Angestellte und Subunternehmer dürfen getrost den Mund halten, die Delegation obliegt dem PI.
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(1) Der Patient hat das Recht sich unter den zugelassenen Leistungserbringern frei zu entscheiden, wer ihm eine Sach- bzw. Dienstleistung der GKV erbringen soll. (2) Der FM verfügt über keine eigene Zulassung zur Kassenleistungserbringung, gilt also nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern. (3) Der Patient darf sich an jede GKV-zugelassene Praxis zwecks Behandlung gemäß ärztlicher VO wenden; dort ist es Sache des zugelassenen Leistungserbringers zu entscheiden ob er die Leistung persönlich erbringt oder delegiert. Dabei soll vor allem die qualifizierte Behandlung des Patienten sichergestellt werden; ein BWLer als PI hätte an diesem Punkt kein Mitspracherecht. (4) Die Delegation ist Aufgabe des PI; sollte den Therapeutenwünschen des Patienten nicht entsprochen werden können steht es dem Patienten frei eine andere Praxis mit der Leistung zu beauftragen. (5) Angestellte und Subunternehmer dürfen getrost den Mund halten, die Delegation obliegt dem PI.
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Anonymer Teilnehmer
08.03.2016 17:36
Hallo Papa Alpaka,
bin sehr erfreut über den von Ihnen gesendeten Beitrag!
Gibt es hierzu ein Regelwerk, dass diese Fakten untermauert?
Wäre eine enorme Hilfe, dem FM dies einmal unter die Nase halten zu können.
Vielen Dank!

Schönen Feierabend wünscht ein Kollege!
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Hallo Papa Alpaka, bin sehr erfreut über den von Ihnen gesendeten Beitrag! Gibt es hierzu ein Regelwerk, dass diese Fakten untermauert? Wäre eine enorme Hilfe, dem FM dies einmal unter die Nase halten zu können. Vielen Dank! Schönen Feierabend wünscht ein Kollege!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Papa Alpaka,
bin sehr erfreut über den von Ihnen gesendeten Beitrag!
Gibt es hierzu ein Regelwerk, dass diese Fakten untermauert?
Wäre eine enorme Hilfe, dem FM dies einmal unter die Nase halten zu können.
Vielen Dank!

Schönen Feierabend wünscht ein Kollege!

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hermi
08.03.2016 19:44
Üblicherweise hält man das "Regelwerk" (das eigene) dem FM bei Vertragsunterzeichnung unter die Nase.
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Üblicherweise hält man das "Regelwerk" (das eigene) dem FM bei Vertragsunterzeichnung unter die Nase.
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hermi schrieb:

Üblicherweise hält man das "Regelwerk" (das eigene) dem FM bei Vertragsunterzeichnung unter die Nase.

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Papa Alpaka
08.03.2016 23:08
Jupp, die Regelwerke nennen sich RahmenVertrag [mit der jeweils betreffenden GKV] und SGB V.
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Jupp, die Regelwerke nennen sich [b]R[/b]ahmen[b]V[/b]ertrag [mit der jeweils betreffenden GKV] und SGB V.
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Papa Alpaka schrieb:

Jupp, die Regelwerke nennen sich RahmenVertrag [mit der jeweils betreffenden GKV] und SGB V.

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Papa Alpaka schrieb:

(1) Der Patient hat das Recht sich unter den zugelassenen Leistungserbringern frei zu entscheiden, wer ihm eine Sach- bzw. Dienstleistung der GKV erbringen soll.

(2) Der FM verfügt über keine eigene Zulassung zur Kassenleistungserbringung, gilt also nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern.

(3) Der Patient darf sich an jede GKV-zugelassene Praxis zwecks Behandlung gemäß ärztlicher VO wenden; dort ist es Sache des zugelassenen Leistungserbringers zu entscheiden ob er die Leistung persönlich erbringt oder delegiert. Dabei soll vor allem die qualifizierte Behandlung des Patienten sichergestellt werden; ein BWLer als PI hätte an diesem Punkt kein Mitspracherecht.

(4) Die Delegation ist Aufgabe des PI; sollte den Therapeutenwünschen des Patienten nicht entsprochen werden können steht es dem Patienten frei eine andere Praxis mit der Leistung zu beauftragen.

(5) Angestellte und Subunternehmer dürfen getrost den Mund halten, die Delegation obliegt dem PI.

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Bernie
09.03.2016 11:50
Delegation an FM ? Jetzt wirds lustig. Da ist die Scheinselbstständigkeit schon vorprogrammiert. Bin mal gespannt, was da für Argumente kommen. Ihr seid ja bestimmt "im Thema drin". Wird ja auch an anderer Stelle im Forum (höchst emotional) diskutiert.
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Delegation an FM ? Jetzt wirds lustig. Da ist die Scheinselbstständigkeit schon vorprogrammiert. Bin mal gespannt, was da für Argumente kommen. Ihr seid ja bestimmt "im Thema drin". Wird ja auch an anderer Stelle im Forum (höchst emotional) diskutiert.
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Papa Alpaka
09.03.2016 13:37
Ganz ehrlich? Ich hatte da oben keinen Bock das zu differenzieren, auch wenn ich mir der Freien Mitarbeiterschaft-Frage bewusst bin ;)
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Ganz ehrlich? Ich hatte da oben keinen Bock das zu differenzieren, auch wenn ich mir der Freien Mitarbeiterschaft-Frage bewusst bin ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Ganz ehrlich? Ich hatte da oben keinen Bock das zu differenzieren, auch wenn ich mir der Freien Mitarbeiterschaft-Frage bewusst bin ;)

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Bernie
09.03.2016 16:27
"Ich hatte da oben keinen Bock "
--> Dann ist ja gut.... :kissing_closed_eyes:
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"Ich hatte da oben keinen Bock " --> Dann ist ja gut.... :kissing_closed_eyes:
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Bernie schrieb:

"Ich hatte da oben keinen Bock "
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Bernie schrieb:

Delegation an FM ? Jetzt wirds lustig. Da ist die Scheinselbstständigkeit schon vorprogrammiert. Bin mal gespannt, was da für Argumente kommen. Ihr seid ja bestimmt "im Thema drin". Wird ja auch an anderer Stelle im Forum (höchst emotional) diskutiert.



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