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liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
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Wir suchen aktuell eine/n
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der/die Freude daran hat Menschen
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Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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Will eine Physiotherapeutin als FM für mich Vertretungen im Urlaubsfall machen lassen.
Sie ist Physiotherapeutin und Heilpraktikerin und hat eine eigene Heilpraktikerpraxis.
Als Heilpraktikerin ist sie für die Tätigkeiten in ihrer Praxis ja rentenversicherungsbefreit.
Der Umfang der Vertretung betrifft einen mittleren vierstelligen Eurorahmen, so um die 5000 Euro im Jahr.
Ist sie für diese"Nebentätigkeit" rentenversicherungspflichtig oder nicht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, habe eine Frage zur Sozialversicherungspflicht.
Will eine Physiotherapeutin als FM für mich Vertretungen im Urlaubsfall machen lassen.
Sie ist Physiotherapeutin und Heilpraktikerin und hat eine eigene Heilpraktikerpraxis.
Als Heilpraktikerin ist sie für die Tätigkeiten in ihrer Praxis ja rentenversicherungsbefreit.
Der Umfang der Vertretung betrifft einen mittleren vierstelligen Eurorahmen, so um die 5000 Euro im Jahr.
Ist sie für diese"Nebentätigkeit" rentenversicherungspflichtig oder nicht?
MfG
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eim schrieb:
Nein, sieht für die RV nicht so aus da ja die Selbstständige Tätigkeit als HP vorrangig ist .Sie darf ja als HP auch Physio verordnen wie ein Arzt.
5000€ im Jahr können aber auch im Rahmen eines Minijobs gemacht werden und sind dann nicht rentenversicherungspflichtig.
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tom1350 schrieb:
Rentenversicherungspflicht besteht bei einem FM, wenn diese vorrangig Kassenpatienten behandelt.
5000€ im Jahr können aber auch im Rahmen eines Minijobs gemacht werden und sind dann nicht rentenversicherungspflichtig.
Es geht bei meiner Frage nur darum, ob die Summe die bei der Vertretung anfällt eine Rentenversicherungspflicht obsolet macht. Ihr Hauptverdienst entsteht durch ihre Arbeit als HP, die Arbeit als FM wäre eine Nebentätigkeit. Bis zu welcher Höhe wäre den die "Nebentätigkeit" befreit?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Rentenversicherungspflicht besteht bei FM grundsätzlich, auch wenn sie hauptsächlich Privatpatienten behandeln.
Es geht bei meiner Frage nur darum, ob die Summe die bei der Vertretung anfällt eine Rentenversicherungspflicht obsolet macht. Ihr Hauptverdienst entsteht durch ihre Arbeit als HP, die Arbeit als FM wäre eine Nebentätigkeit. Bis zu welcher Höhe wäre den die "Nebentätigkeit" befreit?
Rentenversicherungspflicht besteht bei FM grundsätzlich, auch wenn sie hauptsächlich Privatpatienten behandeln.
sorry, das ist Quatsch--- und genau diese Uninformiertheit der PI ist einer der Gründe, warum so viele FM NICHT legitimiert arbeiten (können)...
FM Tätigkeit bis 450,- /Monat (aufs Jahr gerechnet) gilt als DRV befreit.. Jeder Cent drüber macht alles DRV-pflichtig
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saloia schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.9.15 17:31:
Rentenversicherungspflicht besteht bei FM grundsätzlich, auch wenn sie hauptsächlich Privatpatienten behandeln.
sorry, das ist Quatsch--- und genau diese Uninformiertheit der PI ist einer der Gründe, warum so viele FM NICHT legitimiert arbeiten (können)...
FM Tätigkeit bis 450,- /Monat (aufs Jahr gerechnet) gilt als DRV befreit.. Jeder Cent drüber macht alles DRV-pflichtig
Vielleicht erst mal genau lesen und dann behaupten das ich Quatsch schreibe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe nichts über die Höhe des Einkommens geschrieben, sondern darüber das es unerheblich ist ob Kassen-oder Privatpatient.
Vielleicht erst mal genau lesen und dann behaupten das ich Quatsch schreibe.
Den Punkt mit der Höhe des Einkommens habe ich lediglich zur Verdeutlichung (damit wenigstens mal ein biiischen Basiswissen dazukommt) erwähnt..
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saloia schrieb:
ich habe sehr genau gelesen, aber du kapierst es nicht. Es ist eben NICHT unerheblich (in Bezug auf die RV Beiträge), ob PKV oder GKV.
Den Punkt mit der Höhe des Einkommens habe ich lediglich zur Verdeutlichung (damit wenigstens mal ein biiischen Basiswissen dazukommt) erwähnt..
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Ingo Friedrich schrieb:
Rentenversicherungspflicht trifft bei diesen Einnahmen grundsätzlich nicht zu. Unter Umständen sieht diese Konstellation für die DRV wie eine abhängige Beschäftigung aus - dann ist natürlich alles anders.
MfG
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Peter Appuhn schrieb:
Genug. Finis.
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