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Unsere familiengeführte Praxis ist
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schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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Was muss ich beachten ,damit ich nicht plötzlich Sozialabgaben nachzahlen muss?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe einen angestellten PT und möchte jetzt noch einen FM mit aufnehmen. Kann dieser überhaupt frei arbeiten, wenn ich ihm schon die Stunden die er kommen kann einschränken muss, sagen wir zb Montag Mittwoch Nachmittag und Donnerstag Freitag Vormittag?
Was muss ich beachten ,damit ich nicht plötzlich Sozialabgaben nachzahlen muss?
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Jörg Imbach schrieb:
Wenn Du die Stundenzahl und die Einsatzzeiten vorgibst, bist Du auf dem besten Wege Dein FM-Konstrukt zu zerstören. Wenn Du mit FM arbeiten willst, musst Du Dir vor Augen halten, dass 2 Selbstständige kooperieren. So muss das auch nach innen und außen gelebt werden.
Selbstverständlich kannst du die Zeiten für die Raumnutzung einschränken.
Denn du vermietest ihm ja eigentlich den Raum zur Nutzung.Von daher geht das so wie von dir beschrieben schon. Aber wie gesadt Termierung etc .muß er selber nachen :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Jörg Imbach schrieb:
Mit "Vermietung/untervermietung" im Zusammenhang mit FM sollte man sehr vorsichtig sein, solange man nicht sowieso gewerbesteuerpflichtig ist. Durch Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung kann man es jedenfalls ganz schnell werden. Ich bin davon überzeugt das mind. 75% der FM-Verhältnisse, zumindest wie sie in der Realität gelebt werden arbeitsrechtlich und/oder steuerrechtlich, auf sehr wackeligen Beinen gründen.
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eim schrieb:
Dies trifft nur dann zu wenn man mehr als 175000 € damit verdient :smile: :smile: :smile: :smile:
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Jörg Imbach schrieb:
17500€ sind nicht sehr viel, wenn man FM beschäftigt. Da darf der FM im Monat im Schnitt nichtmal 1500 € über Deine Praxis abrechnen.
Die Freibeträge sind nicht so niedrig wie man glaubt, da Gewerbesteuer ausschließlich von den Gewinnen und nicht vom Umsatz erhoben werden.
Man kann also von den Einnahmen, die man durch FM erzielt auch die entspr. anteiligen Kosten abziehen. I.d.R. wird man mit einem oder zwei FM nicht die Grenzen überschreiten. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Die Gewinne die man FM erzielt sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, da sie nicht den Charakter einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle ob hier Untervermietungsmodelle oder andere Honorierungsmodelle vereinbart wurden.
Die Freibeträge sind nicht so niedrig wie man glaubt, da Gewerbesteuer ausschließlich von den Gewinnen und nicht vom Umsatz erhoben werden.
Man kann also von den Einnahmen, die man durch FM erzielt auch die entspr. anteiligen Kosten abziehen. I.d.R. wird man mit einem oder zwei FM nicht die Grenzen überschreiten. Gruß S.
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eim schrieb:
Das ein FM Selbstständig tätig ist.Also nicht Weisungsgebunden ist ,eigene Termine im Rahmen der Raumnutzung macht,eigene Dokumentation ,eigene Visitenkarten etc.
Selbstverständlich kannst du die Zeiten für die Raumnutzung einschränken.
Denn du vermietest ihm ja eigentlich den Raum zur Nutzung.Von daher geht das so wie von dir beschrieben schon. Aber wie gesadt Termierung etc .muß er selber nachen :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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