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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Selbssttändigkeit als FM oder HP f. Physioth.

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Neues Thema
Selbssttändigkeit als FM oder HP f. Physioth.
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physio20
19.06.2013 16:29
Hallo Ihr Lieben,

würde mir gerne mal Eure Meinung anhören- ich bin zZ. als Physiotherapeutin in einer Praxis angestellt und möchte auch noch gerne als Freie Mitarbeiterin in einer anderen Praxis arbeiten ODER nur noch als Freie Mitarbeiterin arbeiten.
Was sind eurer Meinung nach die Vor-u. Nachteile der ausschließlichen freien Mitarbeiterschaft?
Kann mir jemand sagen, auf was ich alles achten muss KV,AV, RV, BG....

Eine andere Möglichkeit noch: Ich bleibe angestellt und miete mir Raum in anderer Praxis um dort als HP f. Physiotherapie selbstständig zu arbeiten.
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Wie sieht es aus mit Erstattung der Kosten durch PV?Soweit ich weis gibt es dafürnoch keine Gebührenziffern?...

Würde mich sehr über Antworten freuen!
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Hallo Ihr Lieben, würde mir gerne mal Eure Meinung anhören- ich bin zZ. als Physiotherapeutin in einer Praxis angestellt und möchte auch noch gerne als Freie Mitarbeiterin in einer anderen Praxis arbeiten ODER nur noch als Freie Mitarbeiterin arbeiten. Was sind eurer Meinung nach die Vor-u. Nachteile der ausschließlichen freien Mitarbeiterschaft? Kann mir jemand sagen, auf was ich alles achten muss KV,AV, RV, BG.... Eine andere Möglichkeit noch: Ich bleibe angestellt und miete mir Raum in anderer Praxis um dort als HP f. Physiotherapie selbstständig zu arbeiten. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht? Wie sieht es aus mit Erstattung der Kosten durch PV?Soweit ich weis gibt es dafürnoch keine Gebührenziffern?... Würde mich sehr über Antworten freuen!
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physio20 schrieb:

Hallo Ihr Lieben,

würde mir gerne mal Eure Meinung anhören- ich bin zZ. als Physiotherapeutin in einer Praxis angestellt und möchte auch noch gerne als Freie Mitarbeiterin in einer anderen Praxis arbeiten ODER nur noch als Freie Mitarbeiterin arbeiten.
Was sind eurer Meinung nach die Vor-u. Nachteile der ausschließlichen freien Mitarbeiterschaft?
Kann mir jemand sagen, auf was ich alles achten muss KV,AV, RV, BG....

Eine andere Möglichkeit noch: Ich bleibe angestellt und miete mir Raum in anderer Praxis um dort als HP f. Physiotherapie selbstständig zu arbeiten.
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Wie sieht es aus mit Erstattung der Kosten durch PV?Soweit ich weis gibt es dafürnoch keine Gebührenziffern?...

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Shakespeare
20.06.2013 10:02
Schau doch zunächst einmal in die FAQ (links oben blaue Schrift), um dir einige Grundlagen betr. Meldungen, Beitragspflichten etc. anzulesen.
Teilzeit FM lohnt sich selten, da die Abgaben im Verhältnis zu den Einnahmen recht hoch sind. Als Vollzeit FM hast du, wenn es läuft (also volles unternehmerische Risiko), eine deutlich bessere Situation.
Als Physio-HP, bist du weiterhin "nur" Physio und kannst mit den Patienten dein Honorar frei vereinbaren, üblich ist das ca. 2-fache des VDEK-Satzes. Eine Gebührenposition wie beim Voll-HP, gibt es hier nicht. Wenn du eine Praxis findest die (dumm genug ist) dir einen Raum zur Verfügung zu stellen und bereit ist, grade die lukrativeren Privatpatienten dir zu überlassen, kannst du natürlich auch so, deine Selbständigkeit ausüben. Als Physio-HP kannst du dann auch berufsspezifisch Patienten behandeln, die keine ärztliche Verordnung haben. Auch hier ist das Honorar an keine Gebührenordnung gebunden, sondern frei verhandelbar. Viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Pläne S.

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Schau doch zunächst einmal in die FAQ (links oben blaue Schrift), um dir einige Grundlagen betr. Meldungen, Beitragspflichten etc. anzulesen. Teilzeit FM lohnt sich selten, da die Abgaben im Verhältnis zu den Einnahmen recht hoch sind. Als Vollzeit FM hast du, wenn es läuft (also volles unternehmerische Risiko), eine deutlich bessere Situation. Als Physio-HP, bist du weiterhin "nur" Physio und kannst mit den Patienten dein Honorar frei vereinbaren, üblich ist das ca. 2-fache des VDEK-Satzes. Eine Gebührenposition wie beim Voll-HP, gibt es hier nicht. Wenn du eine Praxis findest die (dumm genug ist) dir einen Raum zur Verfügung zu stellen und bereit ist, grade die lukrativeren Privatpatienten dir zu überlassen, kannst du natürlich auch so, deine Selbständigkeit ausüben. Als Physio-HP kannst du dann auch berufsspezifisch Patienten behandeln, die keine ärztliche Verordnung haben. Auch hier ist das Honorar an keine Gebührenordnung gebunden, sondern frei verhandelbar. Viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Pläne S.
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sabrina24
21.06.2013 20:22
...ich dachte bislang, es würde nicht reichen in nur einer Praxis nebenbei frei zu arbeiten-Thema Scheinselbständigkeit...oder geht das doch?
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...ich dachte bislang, es würde nicht reichen in nur einer Praxis nebenbei frei zu arbeiten-Thema Scheinselbständigkeit...oder geht das doch?
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sabrina24 schrieb:

...ich dachte bislang, es würde nicht reichen in nur einer Praxis nebenbei frei zu arbeiten-Thema Scheinselbständigkeit...oder geht das doch?

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saloia
22.06.2013 09:54
https://www.physio.de/forum/read.php?f=18&i=104824&t=104821&v=f

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http://physio.de/forum/read.php?f=18&i=104824&t=104821&v=f
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saloia schrieb:

https://www.physio.de/forum/read.php?f=18&i=104824&t=104821&v=f

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Shakespeare
22.06.2013 11:15
Es ist nicht verboten, für eine Praxis als selbständige freie Mitarbeiterin zu arbeiten. Ob dieses Vertragsverhältnis einer echten oder nur einer "Schein"- Selbständigkeit entspricht ist hängt von mehren Kriterien ab. Wesentlich ist hierfür das Abführen von Sozialbeiträgen (ab 5400€/Jahr RV, KV für die "Haupttätigkeit") aber auch das Kriterium einer evtl. wirtschaftlichen Abhängigkeit. Wenn du FM nur als Nebentätigkeit ausübst und je nach Verdienst fällige Beiträge abführst, sollte es kein Problem sein schon einmal diese Kriterien zu entkräften. Gruß S.

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• jojohppt
Es ist nicht verboten, für eine Praxis als selbständige freie Mitarbeiterin zu arbeiten. Ob dieses Vertragsverhältnis einer echten oder nur einer "Schein"- Selbständigkeit entspricht ist hängt von mehren Kriterien ab. Wesentlich ist hierfür das Abführen von Sozialbeiträgen (ab 5400€/Jahr RV, KV für die "Haupttätigkeit") aber auch das Kriterium einer evtl. wirtschaftlichen Abhängigkeit. Wenn du FM nur als Nebentätigkeit ausübst und je nach Verdienst fällige Beiträge abführst, sollte es kein Problem sein schon einmal diese Kriterien zu entkräften. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Es ist nicht verboten, für eine Praxis als selbständige freie Mitarbeiterin zu arbeiten. Ob dieses Vertragsverhältnis einer echten oder nur einer "Schein"- Selbständigkeit entspricht ist hängt von mehren Kriterien ab. Wesentlich ist hierfür das Abführen von Sozialbeiträgen (ab 5400€/Jahr RV, KV für die "Haupttätigkeit") aber auch das Kriterium einer evtl. wirtschaftlichen Abhängigkeit. Wenn du FM nur als Nebentätigkeit ausübst und je nach Verdienst fällige Beiträge abführst, sollte es kein Problem sein schon einmal diese Kriterien zu entkräften. Gruß S.

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physio20
24.06.2013 14:56
Vielen Dank Shakespeare , du hast mir sehr weiter geholfen!


Ich denke ich werde als "HP f.PT " arbeiten, kannst Du mir sagen ob ich neben KG,MT, MLD auch Reflexzonentherapie am Fuß und Reiki in den selben Räumlichkeiten anbieten darf.....da man ja als HP f. Physiotherapie nur berufsspezifisch arbeiten darf...RZF am Fuß zähle ich noch dazu(?) aber Reiki nicht...möchte es aber gerne anbieten.
Wie stelle ich das am Besten an?Andere Deklaration auf Rechnung o.ä ??


Ich hätte die Möglichkeit einen Raum mitten in der Fußgängerzone in einer Gemeinschaftspraxis mit Psychologen und HP`s zu mieten...die Miete beträgt 300Euro/monatl. und ich könnte den Raum 2 1/2 Tage in der woche nutzen....tageweise oder stundenweise nicht möglich. was hälst Du davon? Praxis ist super, tolle Lage, und nette Kollegen

Sorry für die vielleicht manchmal blöden Fragen, aber ich finde es total schwierig genaue Informationen zu bekommmen, weil jeder was anderes sagt oder weiss...

Würde mich über Antwort sehr freuen.
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Vielen Dank Shakespeare , du hast mir sehr weiter geholfen! Ich denke ich werde als "HP f.PT " arbeiten, kannst Du mir sagen ob ich neben KG,MT, MLD auch Reflexzonentherapie am Fuß und Reiki in den selben Räumlichkeiten anbieten darf.....da man ja als HP f. Physiotherapie nur berufsspezifisch arbeiten darf...RZF am Fuß zähle ich noch dazu(?) aber Reiki nicht...möchte es aber gerne anbieten. Wie stelle ich das am Besten an?Andere Deklaration auf Rechnung o.ä ?? Ich hätte die Möglichkeit einen Raum mitten in der Fußgängerzone in einer Gemeinschaftspraxis mit Psychologen und HP`s zu mieten...die Miete beträgt 300Euro/monatl. und ich könnte den Raum 2 1/2 Tage in der woche nutzen....tageweise oder stundenweise nicht möglich. was hälst Du davon? Praxis ist super, tolle Lage, und nette Kollegen Sorry für die vielleicht manchmal blöden Fragen, aber ich finde es total schwierig genaue Informationen zu bekommmen, weil jeder was anderes sagt oder weiss... Würde mich über Antwort sehr freuen.
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physio20 schrieb:

Vielen Dank Shakespeare , du hast mir sehr weiter geholfen!


Ich denke ich werde als "HP f.PT " arbeiten, kannst Du mir sagen ob ich neben KG,MT, MLD auch Reflexzonentherapie am Fuß und Reiki in den selben Räumlichkeiten anbieten darf.....da man ja als HP f. Physiotherapie nur berufsspezifisch arbeiten darf...RZF am Fuß zähle ich noch dazu(?) aber Reiki nicht...möchte es aber gerne anbieten.
Wie stelle ich das am Besten an?Andere Deklaration auf Rechnung o.ä ??


Ich hätte die Möglichkeit einen Raum mitten in der Fußgängerzone in einer Gemeinschaftspraxis mit Psychologen und HP`s zu mieten...die Miete beträgt 300Euro/monatl. und ich könnte den Raum 2 1/2 Tage in der woche nutzen....tageweise oder stundenweise nicht möglich. was hälst Du davon? Praxis ist super, tolle Lage, und nette Kollegen

Sorry für die vielleicht manchmal blöden Fragen, aber ich finde es total schwierig genaue Informationen zu bekommmen, weil jeder was anderes sagt oder weiss...

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Meitao
24.06.2013 19:04
FRZ darfst du nur als Voll Heilpraktiker. Sonst 250.000 € Strafe wegen verstoßes gegen das HPG!

MFG
Meitao
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• jojohppt
FRZ darfst du nur als Voll Heilpraktiker. Sonst 250.000 € Strafe wegen verstoßes gegen das HPG! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

FRZ darfst du nur als Voll Heilpraktiker. Sonst 250.000 € Strafe wegen verstoßes gegen das HPG!

MFG
Meitao

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physio20
24.06.2013 21:29
Danke Meitao für Deine Antwort.

Die RelexzonenTherapie wird auch von Physios angeboten, diverse Praxen haben sie im Selbstzahler-Angebot und die Fortbildung war für Physios und HP`s und dort haben auch Kollegen in Kliniken u Praxen damit behandelt.
Deshalb meine Frage, ob ich dann im selben Raum als "normaler" Physio und nicht als HP f. PT , auch RZF am Fuss anbieten kann als Selbstzahler/zusätzl. Angebot ?
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Danke Meitao für Deine Antwort. Die RelexzonenTherapie wird auch von Physios angeboten, diverse Praxen haben sie im Selbstzahler-Angebot und die Fortbildung war für Physios und HP`s und dort haben auch Kollegen in Kliniken u Praxen damit behandelt. Deshalb meine Frage, ob ich dann im selben Raum als "normaler" Physio und nicht als HP f. PT , auch RZF am Fuss anbieten kann als Selbstzahler/zusätzl. Angebot ?
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physio20 schrieb:

Danke Meitao für Deine Antwort.

Die RelexzonenTherapie wird auch von Physios angeboten, diverse Praxen haben sie im Selbstzahler-Angebot und die Fortbildung war für Physios und HP`s und dort haben auch Kollegen in Kliniken u Praxen damit behandelt.
Deshalb meine Frage, ob ich dann im selben Raum als "normaler" Physio und nicht als HP f. PT , auch RZF am Fuss anbieten kann als Selbstzahler/zusätzl. Angebot ?

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Shakespeare
25.06.2013 10:08
Wie du schon geschrieben hast besteht der Unterschied zwischen Voll-HP und berufsspezifischen HP darin, dass du als Teil-HP zwar auch Patienten ohne ärztliche Verordnung behandeln darfst aber dabei auf das beschränkt bist, was Bestandteil des Berufes Physiotherapeut ist. Man findet das sowohl in den Rahmenverträgen, wie auch im HMK und in den "Abrechnungspositionen".
Reflexzonenmassagen und auch Atemübungen oder Entspannungstechniken zählen m.E. durchaus dazu. Reiki und Fußreflexzonentherapie als Konzept aber nicht. Denkbar wäre es nur, so etwas im Rahmen einer Wellnessanwendung (also ohne therapeutischen Zweck) anzubieten. Du musst dir also gut überlegen, wie du die Maßnahmen, die du anbieten möchtest, definierst. Bedenke auch, dass Patienten mit ärztlicher Privat-VO. z.T. ihre Verordnungen nur erstattet bekommen, wenn sie sich in einer kassenzugelassenen Praxis behandeln lassen. Mit diesen Kunden kannst du also eher weniger rechnen!
Ansonsten versuche es so, wie du dir das vorstellst. Ob es funktioniert weiß man erst wenn man es probiert hat.
Ich persönlich würde ein solches Modell eher im Rahmen einer Voll-HP-Praxis durchführen (dann brauchst du aber eine klar definierte eigene Praxis) oder mich auf die physiotherapeutischen Konzepte beschränken. Die Leute wissen dann klarer, was du machst und du riskierst keine Abmahnungen o. Äh.. Gruß S.

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• Anna Uller
Wie du schon geschrieben hast besteht der Unterschied zwischen Voll-HP und berufsspezifischen HP darin, dass du als Teil-HP zwar auch Patienten ohne ärztliche Verordnung behandeln darfst aber dabei auf das beschränkt bist, was Bestandteil des Berufes Physiotherapeut ist. Man findet das sowohl in den Rahmenverträgen, wie auch im HMK und in den "Abrechnungspositionen". Reflexzonenmassagen und auch Atemübungen oder Entspannungstechniken zählen m.E. durchaus dazu. Reiki und Fußreflexzonentherapie als Konzept aber nicht. Denkbar wäre es nur, so etwas im Rahmen einer Wellnessanwendung (also ohne therapeutischen Zweck) anzubieten. Du musst dir also gut überlegen, wie du die Maßnahmen, die du anbieten möchtest, definierst. Bedenke auch, dass Patienten mit ärztlicher Privat-VO. z.T. ihre Verordnungen nur erstattet bekommen, wenn sie sich in einer kassenzugelassenen Praxis behandeln lassen. Mit diesen Kunden kannst du also eher weniger rechnen! Ansonsten versuche es so, wie du dir das vorstellst. Ob es funktioniert weiß man erst wenn man es probiert hat. Ich persönlich würde ein solches Modell eher im Rahmen einer Voll-HP-Praxis durchführen (dann brauchst du aber eine klar definierte eigene Praxis) oder mich auf die physiotherapeutischen Konzepte beschränken. Die Leute wissen dann klarer, was du machst und du riskierst keine Abmahnungen o. Äh.. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Wie du schon geschrieben hast besteht der Unterschied zwischen Voll-HP und berufsspezifischen HP darin, dass du als Teil-HP zwar auch Patienten ohne ärztliche Verordnung behandeln darfst aber dabei auf das beschränkt bist, was Bestandteil des Berufes Physiotherapeut ist. Man findet das sowohl in den Rahmenverträgen, wie auch im HMK und in den "Abrechnungspositionen".
Reflexzonenmassagen und auch Atemübungen oder Entspannungstechniken zählen m.E. durchaus dazu. Reiki und Fußreflexzonentherapie als Konzept aber nicht. Denkbar wäre es nur, so etwas im Rahmen einer Wellnessanwendung (also ohne therapeutischen Zweck) anzubieten. Du musst dir also gut überlegen, wie du die Maßnahmen, die du anbieten möchtest, definierst. Bedenke auch, dass Patienten mit ärztlicher Privat-VO. z.T. ihre Verordnungen nur erstattet bekommen, wenn sie sich in einer kassenzugelassenen Praxis behandeln lassen. Mit diesen Kunden kannst du also eher weniger rechnen!
Ansonsten versuche es so, wie du dir das vorstellst. Ob es funktioniert weiß man erst wenn man es probiert hat.
Ich persönlich würde ein solches Modell eher im Rahmen einer Voll-HP-Praxis durchführen (dann brauchst du aber eine klar definierte eigene Praxis) oder mich auf die physiotherapeutischen Konzepte beschränken. Die Leute wissen dann klarer, was du machst und du riskierst keine Abmahnungen o. Äh.. Gruß S.

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physio20
25.06.2013 20:08
Nochmal Danke Shakespeare für Deine prompte Antwort.

Ich werde mal noch versuchen ein paar Informationen einzuholen und werde mich dann entscheiden wie ich es mache!Gegebenenfalls melde ich mich nochmal.

Was hälst Du von dem Raumangebot: 2 1/2 Tage die Woche ..300 Euro Miete monatl.?


Viele Grüsse
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Nochmal Danke Shakespeare für Deine prompte Antwort. Ich werde mal noch versuchen ein paar Informationen einzuholen und werde mich dann entscheiden wie ich es mache!Gegebenenfalls melde ich mich nochmal. Was hälst Du von dem Raumangebot: 2 1/2 Tage die Woche ..300 Euro Miete monatl.? Viele Grüsse
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physio20 schrieb:

Nochmal Danke Shakespeare für Deine prompte Antwort.

Ich werde mal noch versuchen ein paar Informationen einzuholen und werde mich dann entscheiden wie ich es mache!Gegebenenfalls melde ich mich nochmal.

Was hälst Du von dem Raumangebot: 2 1/2 Tage die Woche ..300 Euro Miete monatl.?


Viele Grüsse

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Shakespeare
26.06.2013 09:40
physio20 schrieb:

Was hälst Du von dem Raumangebot: 2 1/2 Tage die Woche ..300
> Euro Miete monatl.?
-- Das kommt auf die Region, die Lage und die Räumlichkeiten selbst (Größe, Ausstattung Zustand etc.) an.
Auf den ersten "Blick" in Unkenntnis der o.g. Details hört sich das "schnäppchenmäßig" an! Viel Erfolg S.

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physio20 schrieb: Was hälst Du von dem Raumangebot: 2 1/2 Tage die Woche ..300 > Euro Miete monatl.? -- Das kommt auf die Region, die Lage und die Räumlichkeiten selbst (Größe, Ausstattung Zustand etc.) an. Auf den ersten "Blick" in Unkenntnis der o.g. Details hört sich das "schnäppchenmäßig" an! Viel Erfolg S.
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Shakespeare schrieb:

physio20 schrieb:

Was hälst Du von dem Raumangebot: 2 1/2 Tage die Woche ..300
> Euro Miete monatl.?
-- Das kommt auf die Region, die Lage und die Räumlichkeiten selbst (Größe, Ausstattung Zustand etc.) an.
Auf den ersten "Blick" in Unkenntnis der o.g. Details hört sich das "schnäppchenmäßig" an! Viel Erfolg S.

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Shakespeare schrieb:

Schau doch zunächst einmal in die FAQ (links oben blaue Schrift), um dir einige Grundlagen betr. Meldungen, Beitragspflichten etc. anzulesen.
Teilzeit FM lohnt sich selten, da die Abgaben im Verhältnis zu den Einnahmen recht hoch sind. Als Vollzeit FM hast du, wenn es läuft (also volles unternehmerische Risiko), eine deutlich bessere Situation.
Als Physio-HP, bist du weiterhin "nur" Physio und kannst mit den Patienten dein Honorar frei vereinbaren, üblich ist das ca. 2-fache des VDEK-Satzes. Eine Gebührenposition wie beim Voll-HP, gibt es hier nicht. Wenn du eine Praxis findest die (dumm genug ist) dir einen Raum zur Verfügung zu stellen und bereit ist, grade die lukrativeren Privatpatienten dir zu überlassen, kannst du natürlich auch so, deine Selbständigkeit ausüben. Als Physio-HP kannst du dann auch berufsspezifisch Patienten behandeln, die keine ärztliche Verordnung haben. Auch hier ist das Honorar an keine Gebührenordnung gebunden, sondern frei verhandelbar. Viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Pläne S.

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Anna Uller
26.06.2013 12:25
Hallo Shakespeare,
welche PKV zahlen nur in kassenzugelassenen Praxen?
Will ab August in einer HP Praxis neben HP Patienten auch KG für Privatpatienten anbieten.
Vielen Dank schon mal
LG Anna
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Hallo Shakespeare, welche PKV zahlen nur in kassenzugelassenen Praxen? Will ab August in einer HP Praxis neben HP Patienten auch KG für Privatpatienten anbieten. Vielen Dank schon mal LG Anna
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Shakespeare
27.06.2013 09:36
Keine Ahnung, wie ich dir schon gemailt habe. Gruß S.

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Keine Ahnung, wie ich dir schon gemailt habe. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Keine Ahnung, wie ich dir schon gemailt habe. Gruß S.

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Anna Uller schrieb:

Hallo Shakespeare,
welche PKV zahlen nur in kassenzugelassenen Praxen?
Will ab August in einer HP Praxis neben HP Patienten auch KG für Privatpatienten anbieten.
Vielen Dank schon mal
LG Anna



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