PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
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SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
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Für u...
Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein.
danke für eure Tipps im voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin selbständig und schwanger und würde gern wissen welche finanzielle Unterstüzung ich erhalten würde , wenn ich nicht mehr arbeiten kann.
Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein.
danke für eure Tipps im voraus.
Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten.
BMFSFJ - Themen-Lotse
Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen.
Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen.
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Das ist zeimlich kompliziert.
Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten.
BMFSFJ - Themen-Lotse
Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen.
Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen.
gruß, heropas
Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn.
Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen.
Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht".
Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt.
Bei weiteren Fragen, kannst mich gerne anmailen.
Hab das gerade durch.
Habe ohne Probleme Elterngeld erhalten.
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Minza schrieb:
Der Antrag auf Elterngeld ist überhaupt nicht kompliziert.
Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn.
Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen.
Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht".
Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt.
Bei weiteren Fragen, kannst mich gerne anmailen.
Hab das gerade durch.
Habe ohne Probleme Elterngeld erhalten.
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