Wir suchen Dich als
Physiotherapeut/in (m/w/d),
Mini-Jobber,
Wiedereinsteiger, Mutter/Vater mit
Kindern.
In Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe
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Krankengymnastik für Kinder
spezialisieren? Manuelle Therapie
oder Bobath lernen, eine
Pilates-Ausbildung machen?
Aquafitness-Trainer/in werden, oder
eine neue Wellness-Behandlung
erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Falls ein Fm in einer Praxis als Scheinselbstständig eingestuft wird muss der Pi ja alle sozial Abgaben nachzahlen, profitiert davon theoretisch der Fm eigentlich nicht, dadurch hat er ja mehr in die Rentenkasse eingezahlt und sollte später auch mehr raus bekommen und in der Zeit als Fm wird er ja in der Regel mehr verdient haben.
Mit einer finanziellen Strafe muss der Fm ja kaum rechnen, bzw. nur mit einer geringen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine interessante Frage zur Scheinselbstständigkeit.
Falls ein Fm in einer Praxis als Scheinselbstständig eingestuft wird muss der Pi ja alle sozial Abgaben nachzahlen, profitiert davon theoretisch der Fm eigentlich nicht, dadurch hat er ja mehr in die Rentenkasse eingezahlt und sollte später auch mehr raus bekommen und in der Zeit als Fm wird er ja in der Regel mehr verdient haben.
Mit einer finanziellen Strafe muss der Fm ja kaum rechnen, bzw. nur mit einer geringen.
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Frage hast du dir ganz gut selbst beantwortet.
MfG :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
Rechnet sich der Vorteil auch wenn dein Vertragspartner dir einen Eingehungsbetrug (-> Absichtserklärung!) unterstellt und Schadenersatz fordert? ;)
Der Mitarbeiter kann seine Beiträge, die er dann ja faktisch freiwillig gezahlt hat, zurück erstattet bekommen. Inwieweit der Arbeitgeber hier nun die Arbeitnehmeranteile von seinen Mitarbeiter zurück verlangen kann bzw. einklagen könnte, weiß ich nicht.
Wird man als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger eingestuft (also echte Selbständigkeit aber nur ein Auftraggeber) bezahlt der Selbständige seine Beiträge selbst.
In beiden Fällen, entstehen also normalerweise keine erhöhten Rentenansprüche. Im ersten Fall dürfte man zusätzlich seinen "Job" los sein.
Aber eines kann man wohl sagen, der "Dumme" ist immer hauptsächlich und auch vollkommen zu recht, der Auftraggeber/Unternehmer.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wird die Tätigkeit eines Mitarbeiters tatsächlich als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft, muss der Unternehmer tatsächlich rückwirkend die vollen Beiträge (also AN+AG-Anteile) nachzahlen.
Der Mitarbeiter kann seine Beiträge, die er dann ja faktisch freiwillig gezahlt hat, zurück erstattet bekommen. Inwieweit der Arbeitgeber hier nun die Arbeitnehmeranteile von seinen Mitarbeiter zurück verlangen kann bzw. einklagen könnte, weiß ich nicht.
Wird man als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger eingestuft (also echte Selbständigkeit aber nur ein Auftraggeber) bezahlt der Selbständige seine Beiträge selbst.
In beiden Fällen, entstehen also normalerweise keine erhöhten Rentenansprüche. Im ersten Fall dürfte man zusätzlich seinen "Job" los sein.
Aber eines kann man wohl sagen, der "Dumme" ist immer hauptsächlich und auch vollkommen zu recht, der Auftraggeber/Unternehmer.
Gruß S.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Der nun AN wird auch kräftig zur Kasse gebeten. Das auf ähnlich hohem Niveau wie der AG! Doch der Schuß kommt von unerwarteter Richtung! Sonst würdest du nicht auf diese Idee kommen.
MFG
Meitao
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