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Scheinselbstständig ,die zweite
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Anonymer Teilnehmer
15.09.2013 15:05
Habe gerade gelesen das meinem Vorschreiber eine Prüfung ins Haus steht.
Da geht es ja auch um viel Geld für den PI, falls FM als Scheinselbständiger zählt.
Wir (FM, ich )haben uns bzgl der Scheinselbständigkeit von der dt Rentenversicherung
prüfen lassen.Es
dauerte Wochen , viele Seiten ,Formulare, Sitzung mit Steuerberater etc.

Aber dann kam das erhoffte Schreiben.positiv.keine Scheinselbständigkeit .

Auch mit dem Wissen das der FM mehrere Praxen hat zum arbeiten und eine Bürokraft,war mir da nicht wohl dabei.
aber nun sind wir beide abgesichert und brauchen keine Angst vor Prüfungen haben.
Wir haben's schwarz auf weiß.
Kann ich nur empfehlen.
Man schläft ruhiger.
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• Papa Alpaka
Habe gerade gelesen das meinem Vorschreiber eine Prüfung ins Haus steht. Da geht es ja auch um viel Geld für den PI, falls FM als Scheinselbständiger zählt. Wir (FM, ich )haben uns bzgl der Scheinselbständigkeit von der dt Rentenversicherung prüfen lassen.Es dauerte Wochen , viele Seiten ,Formulare, Sitzung mit Steuerberater etc. Aber dann kam das erhoffte Schreiben.positiv.keine Scheinselbständigkeit . Auch mit dem Wissen das der FM mehrere Praxen hat zum arbeiten und eine Bürokraft,war mir da nicht wohl dabei. aber nun sind wir beide abgesichert und brauchen keine Angst vor Prüfungen haben. Wir haben's schwarz auf weiß. Kann ich nur empfehlen. Man schläft ruhiger.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Habe gerade gelesen das meinem Vorschreiber eine Prüfung ins Haus steht.
Da geht es ja auch um viel Geld für den PI, falls FM als Scheinselbständiger zählt.
Wir (FM, ich )haben uns bzgl der Scheinselbständigkeit von der dt Rentenversicherung
prüfen lassen.Es
dauerte Wochen , viele Seiten ,Formulare, Sitzung mit Steuerberater etc.

Aber dann kam das erhoffte Schreiben.positiv.keine Scheinselbständigkeit .

Auch mit dem Wissen das der FM mehrere Praxen hat zum arbeiten und eine Bürokraft,war mir da nicht wohl dabei.
aber nun sind wir beide abgesichert und brauchen keine Angst vor Prüfungen haben.
Wir haben's schwarz auf weiß.
Kann ich nur empfehlen.
Man schläft ruhiger.

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Rekes
15.09.2013 19:37
Hallo mab,
Was meinst du damit, dass ihr euch vorab habt prüfen lassen? Die ganz normale Statusfeststellung oder gibt es noch etwas anderes was ich tun kann um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen? Danke dir für eine Antwort
Schönen Abend rekes.
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Hallo mab, Was meinst du damit, dass ihr euch vorab habt prüfen lassen? Die ganz normale Statusfeststellung oder gibt es noch etwas anderes was ich tun kann um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen? Danke dir für eine Antwort Schönen Abend rekes.
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Anonymer Teilnehmer
15.09.2013 20:28
Ja.wir haben uns clearen lassen, wie das so schön heißt.
Vorab.
Wie gesagt, hat sich etwas in die Länge gezogen.aber dann kann man beruhigter an so ein Arbeitsverhältnis gehen.
Direkt bei der drv, soweit ich weiß, sind die auch die dann prüfen.
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Ja.wir haben uns clearen lassen, wie das so schön heißt. Vorab. Wie gesagt, hat sich etwas in die Länge gezogen.aber dann kann man beruhigter an so ein Arbeitsverhältnis gehen. Direkt bei der drv, soweit ich weiß, sind die auch die dann prüfen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja.wir haben uns clearen lassen, wie das so schön heißt.
Vorab.
Wie gesagt, hat sich etwas in die Länge gezogen.aber dann kann man beruhigter an so ein Arbeitsverhältnis gehen.
Direkt bei der drv, soweit ich weiß, sind die auch die dann prüfen.

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Rekes
16.09.2013 08:10
Vielen Dank :blush:
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Rekes schrieb:

Vielen Dank :blush:

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Meitao
16.09.2013 19:57
Schneller geht es indem eine Risikobeurteilung der freien Mitarbeiterschaft durchführt. Das dauert dann nur ca. 1 Woche und deckt so einiges auf.

MFG
Meitao
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Schneller geht es indem eine Risikobeurteilung der freien Mitarbeiterschaft durchführt. Das dauert dann nur ca. 1 Woche und deckt so einiges auf. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Schneller geht es indem eine Risikobeurteilung der freien Mitarbeiterschaft durchführt. Das dauert dann nur ca. 1 Woche und deckt so einiges auf.

MFG
Meitao

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Anonymer Teilnehmer
16.09.2013 21:09
Wo und wie kann ich mich hierzu informieren.nie was davon gehört.
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Wo und wie kann ich mich hierzu informieren.nie was davon gehört.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wo und wie kann ich mich hierzu informieren.nie was davon gehört.

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Rekes schrieb:

Hallo mab,
Was meinst du damit, dass ihr euch vorab habt prüfen lassen? Die ganz normale Statusfeststellung oder gibt es noch etwas anderes was ich tun kann um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen? Danke dir für eine Antwort
Schönen Abend rekes.

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Papa Alpaka
17.09.2013 07:02
(vorausgesetzt meitao meint wovon ich gelesen habe)
Es gibt eine Reihe von Dienstleistern die sich so gut mit freien Mitarbeiter-Verhältnissen auskennen das sie anbieten, eure Verträge anzuschauen und eine Einschätzung abgeben, zu welchem Ergebnis die DRV vermutlich kommen wird wenn euer Verhältnis tatsächlich geprüft wird.

Rekes: Es gibt die Möglichkeit vor bzw. bei Beginn des FM-Verhältnisses die DRV zu bitten den Status des FM zu prüfen; für den entsprechenden Paragraphen und mehr Infos -> Suche und Google. Soweit ich das gelesene interpretiere hat das Ersuchen um ein entsprechendes Verfahren aufschiebende Wirkung für das fällig werden eventueller Forderungen nach sozialer Absicherung des Arbeitnehmers.
Insbesondere die letzte Aussage äußere ich natürlich ohne Gewähr!

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(vorausgesetzt meitao meint wovon ich gelesen habe) Es gibt eine Reihe von Dienstleistern die sich so gut mit freien Mitarbeiter-Verhältnissen auskennen das sie anbieten, eure Verträge anzuschauen und eine Einschätzung abgeben, zu welchem Ergebnis die DRV vermutlich kommen wird wenn euer Verhältnis tatsächlich geprüft wird. Rekes: Es gibt die Möglichkeit vor bzw. bei Beginn des FM-Verhältnisses die DRV zu bitten den Status des FM zu prüfen; für den entsprechenden Paragraphen und mehr Infos -> Suche und Google. Soweit ich das gelesene interpretiere hat das Ersuchen um ein entsprechendes Verfahren aufschiebende Wirkung für das fällig werden eventueller Forderungen nach sozialer Absicherung des Arbeitnehmers. Insbesondere die letzte Aussage äußere ich natürlich ohne Gewähr!
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Anonymer Teilnehmer
17.09.2013 07:42
Ok.
Wir haben uns ja schon prüfen lassen durch drv.
Dachte man müsste sich noch irgendwo "anmelden".
Danke Papa für deine Aufklärung.
Schönen Tag
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Ok. Wir haben uns ja schon prüfen lassen durch drv. Dachte man müsste sich noch irgendwo "anmelden". Danke Papa für deine Aufklärung. Schönen Tag
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok.
Wir haben uns ja schon prüfen lassen durch drv.
Dachte man müsste sich noch irgendwo "anmelden".
Danke Papa für deine Aufklärung.
Schönen Tag

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Meitao
17.09.2013 08:01
Ja genau das meinte ich.

Mittlerweile gibt es die auch schon speziell für Physiotherapeuten.

MFG
Meitao
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Ja genau das meinte ich. Mittlerweile gibt es die auch schon speziell für Physiotherapeuten. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Ja genau das meinte ich.

Mittlerweile gibt es die auch schon speziell für Physiotherapeuten.

MFG
Meitao

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Papa Alpaka schrieb:

(vorausgesetzt meitao meint wovon ich gelesen habe)
Es gibt eine Reihe von Dienstleistern die sich so gut mit freien Mitarbeiter-Verhältnissen auskennen das sie anbieten, eure Verträge anzuschauen und eine Einschätzung abgeben, zu welchem Ergebnis die DRV vermutlich kommen wird wenn euer Verhältnis tatsächlich geprüft wird.

Rekes: Es gibt die Möglichkeit vor bzw. bei Beginn des FM-Verhältnisses die DRV zu bitten den Status des FM zu prüfen; für den entsprechenden Paragraphen und mehr Infos -> Suche und Google. Soweit ich das gelesene interpretiere hat das Ersuchen um ein entsprechendes Verfahren aufschiebende Wirkung für das fällig werden eventueller Forderungen nach sozialer Absicherung des Arbeitnehmers.
Insbesondere die letzte Aussage äußere ich natürlich ohne Gewähr!

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mojitoprinz
17.09.2013 08:17
Sevus Herr Anonym,

ich habe vor ca 2 Jahren einem Kurs von Dr.Boxberg zu diesem heiklen Thema besucht und muss leider Dir nun mitteilen, dass Herr Dr. B. auch das (also deine Bescheinigung der DRV) als nicht endgültig gesichert betrachtet.
Bedeutet kurzgesagt, ein Angestellet der DRV stellt dir eine Nichtscheinselbstständigkeit aus, und ein anderer höherer Angesteller der DKV kann (nicht muss) dieses wieder zu lasten des AG widerrufen.

Ist DAS nicht toll?
Tut mir leid, ich weiß, dass das hier niemand hören will.
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Sevus Herr Anonym, ich habe vor ca 2 Jahren einem Kurs von Dr.Boxberg zu diesem heiklen Thema besucht und muss leider Dir nun mitteilen, dass Herr Dr. B. auch das (also deine Bescheinigung der DRV) als nicht endgültig gesichert betrachtet. Bedeutet kurzgesagt, ein Angestellet der DRV stellt dir eine Nichtscheinselbstständigkeit aus, und ein anderer höherer Angesteller der DKV kann (nicht muss) dieses wieder zu lasten des AG widerrufen. Ist DAS nicht toll? Tut mir leid, ich weiß, dass das hier niemand hören will.
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Anonymer Teilnehmer
17.09.2013 08:23
Naja, ich kann trotz allem ruhig schlafen.
Er hat mehrere Arbeitsstätten und sogar noch eine Angestellte für seinen Bürokram.Das sollte für eine zweifelsfreie Selbständigkeit genügen.

Hoffe ich.... :sunglasses:
Danke dir trotzdem



[bearbeitet am 17.09.13 08:24]
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Naja, ich kann trotz allem ruhig schlafen. Er hat mehrere Arbeitsstätten und sogar noch eine Angestellte für seinen Bürokram.Das sollte für eine zweifelsfreie Selbständigkeit genügen. Hoffe ich.... :sunglasses: Danke dir trotzdem [bearbeitet am 17.09.13 08:24]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Naja, ich kann trotz allem ruhig schlafen.
Er hat mehrere Arbeitsstätten und sogar noch eine Angestellte für seinen Bürokram.Das sollte für eine zweifelsfreie Selbständigkeit genügen.

Hoffe ich.... :sunglasses:
Danke dir trotzdem



[bearbeitet am 17.09.13 08:24]

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mojitoprinz
17.09.2013 08:34
passt schon

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mojitoprinz schrieb:

passt schon

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Meitao
17.09.2013 19:06
Das ist doch ein alter Hut!

Das die Statusfeststellung keine Verbindliche Bescheinigung ist, sondern eher als erste Überprüfung gilt. Halt bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Jede weitere Betriebsprüfung stellt eine erneute Feststellung dar!

Wer sich aber richtig informiert, bei den Neutralbetrachtern, kann eine freie Mitarbeiterschaft erfolgreich umsetzen. Dr. Boxberg negiert vollständig, dass es erfolgreiche Urteile zur freien Mitarbeiterschaft gibt. Er spricht immer nur von den negativen Urteilen. Und diese waren allesamt schon von Anbeginn der Tätigkeit Scheinselbstständig. Nur diejenigen die diese Urteile kennen können das wirklich beurteilen.

MFG
Meitao
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Das ist doch ein alter Hut! Das die Statusfeststellung keine Verbindliche Bescheinigung ist, sondern eher als erste Überprüfung gilt. Halt bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Jede weitere Betriebsprüfung stellt eine erneute Feststellung dar! Wer sich aber richtig informiert, bei den Neutralbetrachtern, kann eine freie Mitarbeiterschaft erfolgreich umsetzen. Dr. Boxberg negiert vollständig, dass es erfolgreiche Urteile zur freien Mitarbeiterschaft gibt. Er spricht immer nur von den negativen Urteilen. Und diese waren allesamt schon von Anbeginn der Tätigkeit Scheinselbstständig. Nur diejenigen die diese Urteile kennen können das wirklich beurteilen. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Das ist doch ein alter Hut!

Das die Statusfeststellung keine Verbindliche Bescheinigung ist, sondern eher als erste Überprüfung gilt. Halt bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Jede weitere Betriebsprüfung stellt eine erneute Feststellung dar!

Wer sich aber richtig informiert, bei den Neutralbetrachtern, kann eine freie Mitarbeiterschaft erfolgreich umsetzen. Dr. Boxberg negiert vollständig, dass es erfolgreiche Urteile zur freien Mitarbeiterschaft gibt. Er spricht immer nur von den negativen Urteilen. Und diese waren allesamt schon von Anbeginn der Tätigkeit Scheinselbstständig. Nur diejenigen die diese Urteile kennen können das wirklich beurteilen.

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Meitao

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Kristine 22
17.09.2013 20:24
Hallo liebe Kollegen,
ist denn dies besonders in der Physiotherapie nur ein Problem? Es arbeiten doch so viele Trainer, Sportlehrer und Gymnastiklehrer freiberuflich. Keiner davon macht in den Instituten eigene Akquise, oder eigene Werbung und eigene Verwaltung. Es wird ein Honorar vereinbart und eine Rechnung gestellt und fertig! Mir ist damit bisher kein Problem eines Arbeitgebers bekannt.
Hat es vielleicht damit zu tun, dass wir auf Rezept arbeiten und kein Gewerbe sind, oder warum ist denn das so schwierig und eventuell sogar gefährlich. Ich glaube, ich mache wohl einen Denkfehler. Bitte klärt mich auf.
LG Kristine
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Hallo liebe Kollegen, ist denn dies besonders in der Physiotherapie nur ein Problem? Es arbeiten doch so viele Trainer, Sportlehrer und Gymnastiklehrer freiberuflich. Keiner davon macht in den Instituten eigene Akquise, oder eigene Werbung und eigene Verwaltung. Es wird ein Honorar vereinbart und eine Rechnung gestellt und fertig! Mir ist damit bisher kein Problem eines Arbeitgebers bekannt. Hat es vielleicht damit zu tun, dass wir auf Rezept arbeiten und kein Gewerbe sind, oder warum ist denn das so schwierig und eventuell sogar gefährlich. Ich glaube, ich mache wohl einen Denkfehler. Bitte klärt mich auf. LG Kristine
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Kristine 22 schrieb:

Hallo liebe Kollegen,
ist denn dies besonders in der Physiotherapie nur ein Problem? Es arbeiten doch so viele Trainer, Sportlehrer und Gymnastiklehrer freiberuflich. Keiner davon macht in den Instituten eigene Akquise, oder eigene Werbung und eigene Verwaltung. Es wird ein Honorar vereinbart und eine Rechnung gestellt und fertig! Mir ist damit bisher kein Problem eines Arbeitgebers bekannt.
Hat es vielleicht damit zu tun, dass wir auf Rezept arbeiten und kein Gewerbe sind, oder warum ist denn das so schwierig und eventuell sogar gefährlich. Ich glaube, ich mache wohl einen Denkfehler. Bitte klärt mich auf.
LG Kristine

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Anonymer Teilnehmer
17.09.2013 20:40
Hallo meitao.
Da gebe ich dir recht.
Ich denke auch, das viele "Verurteilte"es halt darauf ankommen lassen oder aus Naivität in diese Falle getappt sind.
Wenn man korrekt nach besten Wissen und zu den Bedienungen und den Kriterien für FM zusammen arbeitet und vielleicht schon mal eine Vorabprüfung(Clearing) gemacht hat,welche dann eine echte Selbstständigkeit ergibt, sollte eine erneute Prüfung doch kein Problem sein.
Mein Gott, ja, man ist nicht 100/ sicher vor Gefahr.Aber das ist man doch nie im Leben.
Arbeite mit reinem Gewissen, lass dich auf nichts ein, arbeite im System und die halbe Miete ist schon dein.

Hatte eine Prüfung vor zwei Jahren durch drv, die hat der FM zum Beispiel überhaupt nicht interessiert.

:wink:

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Hallo meitao. Da gebe ich dir recht. Ich denke auch, das viele "Verurteilte"es halt darauf ankommen lassen oder aus Naivität in diese Falle getappt sind. Wenn man korrekt nach besten Wissen und zu den Bedienungen und den Kriterien für FM zusammen arbeitet und vielleicht schon mal eine Vorabprüfung(Clearing) gemacht hat,welche dann eine echte Selbstständigkeit ergibt, sollte eine erneute Prüfung doch kein Problem sein. Mein Gott, ja, man ist nicht 100/ sicher vor Gefahr.Aber das ist man doch nie im Leben. Arbeite mit reinem Gewissen, lass dich auf nichts ein, arbeite im System und die halbe Miete ist schon dein. Hatte eine Prüfung vor zwei Jahren durch drv, die hat der FM zum Beispiel überhaupt nicht interessiert. :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo meitao.
Da gebe ich dir recht.
Ich denke auch, das viele "Verurteilte"es halt darauf ankommen lassen oder aus Naivität in diese Falle getappt sind.
Wenn man korrekt nach besten Wissen und zu den Bedienungen und den Kriterien für FM zusammen arbeitet und vielleicht schon mal eine Vorabprüfung(Clearing) gemacht hat,welche dann eine echte Selbstständigkeit ergibt, sollte eine erneute Prüfung doch kein Problem sein.
Mein Gott, ja, man ist nicht 100/ sicher vor Gefahr.Aber das ist man doch nie im Leben.
Arbeite mit reinem Gewissen, lass dich auf nichts ein, arbeite im System und die halbe Miete ist schon dein.

Hatte eine Prüfung vor zwei Jahren durch drv, die hat der FM zum Beispiel überhaupt nicht interessiert.

:wink:

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Meitao
18.09.2013 07:50
Genau das meine ich.

Setze den FM ordentlich um und selbst die DRV-Bund kommt dir nicht dumm. Bei ein paar haben sie es probiert und vor Gericht einen auf den Latz bekommen. Mich verwundert nur, dass Dr. Boxberg diese Urteile unbeachtet lässt und den FM verteufelt. Selbst seine Argumentation verläuft sich und kann leicht umgangen werden.

MFG
Meitao
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Genau das meine ich. Setze den FM ordentlich um und selbst die DRV-Bund kommt dir nicht dumm. Bei ein paar haben sie es probiert und vor Gericht einen auf den Latz bekommen. Mich verwundert nur, dass Dr. Boxberg diese Urteile unbeachtet lässt und den FM verteufelt. Selbst seine Argumentation verläuft sich und kann leicht umgangen werden. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Genau das meine ich.

Setze den FM ordentlich um und selbst die DRV-Bund kommt dir nicht dumm. Bei ein paar haben sie es probiert und vor Gericht einen auf den Latz bekommen. Mich verwundert nur, dass Dr. Boxberg diese Urteile unbeachtet lässt und den FM verteufelt. Selbst seine Argumentation verläuft sich und kann leicht umgangen werden.

MFG
Meitao

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Meitao
18.09.2013 07:53
Das problem liegt darin, dass durch die Üblichkeit beim Trainer, Sportlehrer und Gymnastiklehrer diejenigen Bescheid wissen, was einzuhalten ist! Sie lernen es regelrecht von Anfang an!

Kennst du eine Stelle die richtig informiert über den freien Mitarbeiter in der Physiotherapie?

Da liegt der Grund! Und die Verbände sind hier absolut nicht hilfreich.

MFG
Meitao
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Das problem liegt darin, dass durch die Üblichkeit beim Trainer, Sportlehrer und Gymnastiklehrer diejenigen Bescheid wissen, was einzuhalten ist! Sie lernen es regelrecht von Anfang an! Kennst du eine Stelle die richtig informiert über den freien Mitarbeiter in der Physiotherapie? Da liegt der Grund! Und die Verbände sind hier absolut nicht hilfreich. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Das problem liegt darin, dass durch die Üblichkeit beim Trainer, Sportlehrer und Gymnastiklehrer diejenigen Bescheid wissen, was einzuhalten ist! Sie lernen es regelrecht von Anfang an!

Kennst du eine Stelle die richtig informiert über den freien Mitarbeiter in der Physiotherapie?

Da liegt der Grund! Und die Verbände sind hier absolut nicht hilfreich.

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Sevus Herr Anonym,

ich habe vor ca 2 Jahren einem Kurs von Dr.Boxberg zu diesem heiklen Thema besucht und muss leider Dir nun mitteilen, dass Herr Dr. B. auch das (also deine Bescheinigung der DRV) als nicht endgültig gesichert betrachtet.
Bedeutet kurzgesagt, ein Angestellet der DRV stellt dir eine Nichtscheinselbstständigkeit aus, und ein anderer höherer Angesteller der DKV kann (nicht muss) dieses wieder zu lasten des AG widerrufen.

Ist DAS nicht toll?
Tut mir leid, ich weiß, dass das hier niemand hören will.



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