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Zwischen Rhein und Westerwald, unweit von A3

Für unsere physiotherapeutische
Praxen in Windhagen und/oder
Horhausen (Kreis Neuwied, gute
Anbindung an der A3) suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ein/e
Physiotherapeut/in in Voll-
(38 St.) oder Teilzeit (20 St.) und
ein/e Massagetherapeut/in mit MLD
(gerne auch Anfänger /-innen).
Befristet oder unbefristet.
Wir bieten eine Stelle, die sich
nach Absprache sehr flexibel
einrichten lässt in einem
freundlichen und professionellen
Team.
Zögere nicht, melde dich einfach.
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Scheinselbständigkeit???

Neues Thema
Scheinselbständigkeit???
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Buppele
Vor 9 Monaten
Hallihallo,
ich weiß, es wurden hier schon viele Fragen dazu beantwortet, aber jeder Fall liegt anders und ich hoffe auf euer Schwarmwissen wink.
Ich bin derzeit angestellte Physiotherapeutin und HP. Arbeite zur Zeit als Angestellte in einer Praxis und habe nebenbei eine kleine, eigene HP-Praxis. Weiterhin unterrichte ich mehrmals im Jahr als Dozentin (Honorarvertrag dann dafür).
Meine Frage lautet: wenn ich meine Angestelltentätigkeit aufgebe und für die Praxis (und nur für die Praxis) als FM arbeite (dazu noch die HP-Praxis und die Dozententätigkeit), ist das dann scheinselbständig? Ich weiß, dass die endgültige Lösung nur das Statusfeststellungsverfahren bringt, aber die entscheiden nur aufgrund tatsächlicher Verträge.
Gibt es Jemanden, der in einer ähnlichen Konstellation arbeitet?
Vielen Dank und liebe Grüße
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Hallihallo, ich weiß, es wurden hier schon viele Fragen dazu beantwortet, aber jeder Fall liegt anders und ich hoffe auf euer Schwarmwissen [emoji]wink[/emoji]. Ich bin derzeit angestellte Physiotherapeutin und HP. Arbeite zur Zeit als Angestellte in einer Praxis und habe nebenbei eine kleine, eigene HP-Praxis. Weiterhin unterrichte ich mehrmals im Jahr als Dozentin (Honorarvertrag dann dafür). Meine Frage lautet: wenn ich meine Angestelltentätigkeit aufgebe und für die Praxis (und nur für die Praxis) als FM arbeite (dazu noch die HP-Praxis und die Dozententätigkeit), ist das dann scheinselbständig? Ich weiß, dass die endgültige Lösung nur das Statusfeststellungsverfahren bringt, aber die entscheiden nur aufgrund tatsächlicher Verträge. Gibt es Jemanden, der in einer ähnlichen Konstellation arbeitet? Vielen Dank und liebe Grüße
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mark760
Vor 9 Monaten
Es wird nur das jeweilige Auftragsverhältnis versicherungsrechtlich geprüft. Ab nächstes Jahr stellt die DRV auch nur noch den Status fest. Die dann eventuell notwendigen Meldungen bei den Sozialversicherungen muss der AG selbst vornehmen. Die DRV verschickt also keine Rechnungen mehr. Das nur nebenbei.

Also eine Tätigkeit innerhalb einer Praxisstruktur wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Scheinselbständigkeit gewertet werden.
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Es wird nur das jeweilige Auftragsverhältnis versicherungsrechtlich geprüft. Ab nächstes Jahr stellt die DRV auch nur noch den Status fest. Die dann eventuell notwendigen Meldungen bei den Sozialversicherungen muss der AG selbst vornehmen. Die DRV verschickt also keine Rechnungen mehr. Das nur nebenbei. Also eine Tätigkeit innerhalb einer Praxisstruktur wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Scheinselbständigkeit gewertet werden.
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mark760 schrieb:

Es wird nur das jeweilige Auftragsverhältnis versicherungsrechtlich geprüft. Ab nächstes Jahr stellt die DRV auch nur noch den Status fest. Die dann eventuell notwendigen Meldungen bei den Sozialversicherungen muss der AG selbst vornehmen. Die DRV verschickt also keine Rechnungen mehr. Das nur nebenbei.

Also eine Tätigkeit innerhalb einer Praxisstruktur wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Scheinselbständigkeit gewertet werden.

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die neue
Vor 9 Monaten
Du wirst nicht für die Praxis, in der Du momentan angestellt bist, als FM arbeiten können! Oder die Tätigkeit muss sich komplett von der, die Du als Angestellte hattest, unterscheiden.
Z.B. Du arbeitest jetzt ausschließlich in der Praxis und als FM machst Du ausschließlich Hausbesuche.
Sollte die Tätigkeit gleich sein, wirst Du mit Sicherheit als arbeitnehmerähnliche Selbständige eingestuft (für die Praxisarbeit)
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Du wirst nicht für die Praxis, in der Du momentan angestellt bist, als FM arbeiten können! Oder die Tätigkeit muss sich komplett von der, die Du als Angestellte hattest, unterscheiden. Z.B. Du arbeitest jetzt ausschließlich in der Praxis und als FM machst Du ausschließlich Hausbesuche. Sollte die Tätigkeit gleich sein, wirst Du mit Sicherheit als arbeitnehmerähnliche Selbständige eingestuft (für die Praxisarbeit)
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die neue schrieb:

Du wirst nicht für die Praxis, in der Du momentan angestellt bist, als FM arbeiten können! Oder die Tätigkeit muss sich komplett von der, die Du als Angestellte hattest, unterscheiden.
Z.B. Du arbeitest jetzt ausschließlich in der Praxis und als FM machst Du ausschließlich Hausbesuche.
Sollte die Tätigkeit gleich sein, wirst Du mit Sicherheit als arbeitnehmerähnliche Selbständige eingestuft (für die Praxisarbeit)

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Uwe Schierhorn
Vor 8 Monaten
Moin Buppele.

Ich hoffe du konntest dein Problem schon lösen.
Möchte aber trotzdem noch meinen Senf dazu geben.
Ich hab selbst als FM gearbeitet und wollte damals SEHR sicher sein, nicht in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen. Meine Infos sind zwar schon ein paar Jahre alt, müssten aber noch stimmen.

1. Hast du nur 1 Auftaggeber => Scheinselbständig
2. Hast du 2 Auftraggeber => Schwierig, könnte Ärger mit der RV geben
3. Hast du 3 oder mehr Auftraggeber, und das eindeutig , sollte die RV dich eigentlich als Selbstständige akzeptieren. Vorrausgesetzt, dass du bei keinem Auftraggeber einen maßgeblichen Teil deiner Arbeitszeit verbringst. Bei mir wäre das damals maximal 60% gewesen, hab aber drei AG gehabt und versucht zu dritteln.

Mein Tipp: versuche deine HP Tätigkeit auszubauen und baue dir so deine eigene Praxis auf. Wenn der Umsatz irgendwann für die Miete einer zulassungsfähigen Praxis (bzw Räume dafür) ausreicht, hol dir die Zulassung.

Viel Erfolg.
:-)
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Moin Buppele. Ich hoffe du konntest dein Problem schon lösen. Möchte aber trotzdem noch meinen Senf dazu geben. Ich hab selbst als FM gearbeitet und wollte damals SEHR sicher sein, nicht in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen. Meine Infos sind zwar schon ein paar Jahre alt, müssten aber noch stimmen. 1. Hast du nur 1 Auftaggeber => Scheinselbständig 2. Hast du 2 Auftraggeber => Schwierig, könnte Ärger mit der RV geben 3. Hast du 3 oder mehr Auftraggeber, und das eindeutig , sollte die RV dich eigentlich als Selbstständige akzeptieren. Vorrausgesetzt, dass du bei keinem Auftraggeber einen maßgeblichen Teil deiner Arbeitszeit verbringst. Bei mir wäre das damals maximal 60% gewesen, hab aber drei AG gehabt und versucht zu dritteln. Mein Tipp: versuche deine HP Tätigkeit auszubauen und baue dir so deine eigene Praxis auf. Wenn der Umsatz irgendwann für die Miete einer zulassungsfähigen Praxis (bzw Räume dafür) ausreicht, hol dir die Zulassung. Viel Erfolg. :-)
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Uwe Schierhorn schrieb:

Moin Buppele.

Ich hoffe du konntest dein Problem schon lösen.
Möchte aber trotzdem noch meinen Senf dazu geben.
Ich hab selbst als FM gearbeitet und wollte damals SEHR sicher sein, nicht in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen. Meine Infos sind zwar schon ein paar Jahre alt, müssten aber noch stimmen.

1. Hast du nur 1 Auftaggeber => Scheinselbständig
2. Hast du 2 Auftraggeber => Schwierig, könnte Ärger mit der RV geben
3. Hast du 3 oder mehr Auftraggeber, und das eindeutig , sollte die RV dich eigentlich als Selbstständige akzeptieren. Vorrausgesetzt, dass du bei keinem Auftraggeber einen maßgeblichen Teil deiner Arbeitszeit verbringst. Bei mir wäre das damals maximal 60% gewesen, hab aber drei AG gehabt und versucht zu dritteln.

Mein Tipp: versuche deine HP Tätigkeit auszubauen und baue dir so deine eigene Praxis auf. Wenn der Umsatz irgendwann für die Miete einer zulassungsfähigen Praxis (bzw Räume dafür) ausreicht, hol dir die Zulassung.

Viel Erfolg.
:-)

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Badde
Vor 8 Monaten
@Uwe Schierhorn Die Anzahl der Auftraggeber ist für das Statusverfahren der DRV nicht relevant. Es wird das gelebte Auftragsverhältnis beurteilt.
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[mention]Uwe Schierhorn[/mention] Die Anzahl der Auftraggeber ist für das Statusverfahren der DRV nicht relevant. Es wird das gelebte Auftragsverhältnis beurteilt.
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Badde schrieb:

@Uwe Schierhorn Die Anzahl der Auftraggeber ist für das Statusverfahren der DRV nicht relevant. Es wird das gelebte Auftragsverhältnis beurteilt.

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Buppele schrieb:

Hallihallo,
ich weiß, es wurden hier schon viele Fragen dazu beantwortet, aber jeder Fall liegt anders und ich hoffe auf euer Schwarmwissen wink.
Ich bin derzeit angestellte Physiotherapeutin und HP. Arbeite zur Zeit als Angestellte in einer Praxis und habe nebenbei eine kleine, eigene HP-Praxis. Weiterhin unterrichte ich mehrmals im Jahr als Dozentin (Honorarvertrag dann dafür).
Meine Frage lautet: wenn ich meine Angestelltentätigkeit aufgebe und für die Praxis (und nur für die Praxis) als FM arbeite (dazu noch die HP-Praxis und die Dozententätigkeit), ist das dann scheinselbständig? Ich weiß, dass die endgültige Lösung nur das Statusfeststellungsverfahren bringt, aber die entscheiden nur aufgrund tatsächlicher Verträge.
Gibt es Jemanden, der in einer ähnlichen Konstellation arbeitet?
Vielen Dank und liebe Grüße

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pt ani
Vor 9 Monaten
Wenn Du in der Praxis FM sein möchtest, in der Du angestellt warst, kannst Du das vergessen. Das ist ausgeschlossen, ich habe es neulich erst nachgelesen.
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Wenn Du in der Praxis FM sein möchtest, in der Du angestellt warst, kannst Du das vergessen. Das ist ausgeschlossen, ich habe es neulich erst nachgelesen.
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pt ani schrieb:

Wenn Du in der Praxis FM sein möchtest, in der Du angestellt warst, kannst Du das vergessen. Das ist ausgeschlossen, ich habe es neulich erst nachgelesen.

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Badde
Vor 8 Monaten
Es gibt nur den Bescheid auf abhängig beschäftigt oder selbstständig. Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit oder Scheinselbständig gibt es nicht.
War man zuvor angestellt, ist eine FM in der gleichen Praxis ausgeschlossen.
Eine Praxistätigkeit wird wahrscheinlich als abhängig beschäftigt beurteilt. Die DRV macht da aber was sie will. Auch jenseits jeglicher Rrchtssprechung. Deshalb muss man einfach klagen.....Die DRV will es nicht anders.
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Es gibt nur den Bescheid auf abhängig beschäftigt oder selbstständig. Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit oder Scheinselbständig gibt es nicht. War man zuvor angestellt, ist eine FM in der gleichen Praxis ausgeschlossen. Eine Praxistätigkeit wird wahrscheinlich als abhängig beschäftigt beurteilt. Die DRV macht da aber was sie will. Auch jenseits jeglicher Rrchtssprechung. Deshalb muss man einfach klagen.....Die DRV will es nicht anders.
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Badde schrieb:

Es gibt nur den Bescheid auf abhängig beschäftigt oder selbstständig. Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit oder Scheinselbständig gibt es nicht.
War man zuvor angestellt, ist eine FM in der gleichen Praxis ausgeschlossen.
Eine Praxistätigkeit wird wahrscheinlich als abhängig beschäftigt beurteilt. Die DRV macht da aber was sie will. Auch jenseits jeglicher Rrchtssprechung. Deshalb muss man einfach klagen.....Die DRV will es nicht anders.



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