Wir (unser junges Physio Team hat
bisher 7 Therapeut*nnen) suchen ab
sofort bis Dezember 2026 für
unsere privaten
Physiotherapiepraxen (2 mal in
Schwabing in München / Schwabing
West und Altschwabing) eine*n
kompetente*n und nette*n
Physiotherapeut*In in Anstellung
mit 20 - 36 Stunden.
Wir behandeln ausschließlich im
1-Stunden-Takt, was für Patient
und vor allem für die Therapeuten
sehr angenehm ist. Wir betreuen
ausschließlich Privatpatienten und
Selbstzahler aus dem
orthopädischen Be...
bisher 7 Therapeut*nnen) suchen ab
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Physiotherapiepraxen (2 mal in
Schwabing in München / Schwabing
West und Altschwabing) eine*n
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Wir behandeln ausschließlich im
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Sandra Oerter schrieb:
Hallo zusammen, wie hoch liegt aktuell der RV Beitrag für einen FM? Zu meiner Zeit (vor 20 Jahren) gab es den redutzierten Satz zu 185 €, glaube ich, den man für 3 Jahre haben konnte. Wie sieht es heute aus? Danke für die Rückmeldungen
Ihre Beitragshöhe als pflichtversicherter Selbstständiger
Ihr Beitragssatz basiert auf dem aktuellen Beitragssatz (derzeit 18,6 Prozent) und der Bezugsgröße, die jährlich für West und Ost neu festgelegt wird. Sind Sie Künstler oder Publizist zahlt die Künstlersozialkasse jeweils die Hälfte Ihres Beitrags.
Halber Regelbeitrag für Einsteiger
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit können Sie sich für den so genannten halben Regelbeitrag entscheiden. Er beträgt in diesem Jahr in den alten Bundesländern 328,76 Euro und 322,25 Euro in den neuen Bundesländern.
Regelbeitrag
Sie können ohne Rücksicht auf Ihr Arbeitseinkommen den vollen Regelbeitrag zahlen. Er beträgt aktuell monatlich 657,51 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern.
Einkommensgerechter Beitrag
Sie können auch niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn Sie ein abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen
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M0nique schrieb:
Zwei Klicks und schon gefunden:
Ihre Beitragshöhe als pflichtversicherter Selbstständiger
Ihr Beitragssatz basiert auf dem aktuellen Beitragssatz (derzeit 18,6 Prozent) und der Bezugsgröße, die jährlich für West und Ost neu festgelegt wird. Sind Sie Künstler oder Publizist zahlt die Künstlersozialkasse jeweils die Hälfte Ihres Beitrags.
Halber Regelbeitrag für Einsteiger
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit können Sie sich für den so genannten halben Regelbeitrag entscheiden. Er beträgt in diesem Jahr in den alten Bundesländern 328,76 Euro und 322,25 Euro in den neuen Bundesländern.
Regelbeitrag
Sie können ohne Rücksicht auf Ihr Arbeitseinkommen den vollen Regelbeitrag zahlen. Er beträgt aktuell monatlich 657,51 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern.
Einkommensgerechter Beitrag
Sie können auch niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn Sie ein abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen
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