Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Praxisverkauf mit gleichzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als FM durch dessen Kündigung.
PI ( der die Praxis verkauft) legt Aufhebungsvertrag vor und fordert FM, diesen zu unterschreiben.
Darin folgender Punkt:
Falls nach Betriebsprüfungen PI Sozialleistungen nachzahlen muss, verpflichtet sich FM , diese Sozialleistungen, wenn sie nach doppelter Zahlung zurückerstattet wurden, an PI zurückzuzahlen .
Frage : gab es in Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit je den Fall, dass die DRV Zahlungen zurückerstattet hat ?
Über Kommentare und Meinungen bin ich dankbar!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hier der Fall:
Praxisverkauf mit gleichzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als FM durch dessen Kündigung.
PI ( der die Praxis verkauft) legt Aufhebungsvertrag vor und fordert FM, diesen zu unterschreiben.
Darin folgender Punkt:
Falls nach Betriebsprüfungen PI Sozialleistungen nachzahlen muss, verpflichtet sich FM , diese Sozialleistungen, wenn sie nach doppelter Zahlung zurückerstattet wurden, an PI zurückzuzahlen .
Frage : gab es in Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit je den Fall, dass die DRV Zahlungen zurückerstattet hat ?
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*eine "ordentliche Kündigung" wäre dagegen eine Kündigung wie im Vertrag vorgesehen
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Papa Alpaka schrieb:
Ja. Wenn die Tätigkeit schriftlich festgehalten wurde (scheinen ja viele so zu handhaben) und der Vertrag "außerordentlich"* gekündigt wird ist man mit einem Aufhebungsvertrag, also dem ausdrücklichen Einverständnis der "Gegenseite" in das Ende des vorangegangenen Vertrages obwohl die Bedingungen unter denen der Vertrag beendet werden sollte nicht erfüllt sind auf der sicheren Seite.
*eine "ordentliche Kündigung" wäre dagegen eine Kündigung wie im Vertrag vorgesehen
den aufhebungsvertrag muss man ja so auch nicht unterschreiben, wenn's zum eigenen nachteil ist!
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Chris12.73 schrieb:
ähm ja, schon mal ins BGB geschaut zum punkt kündigung bei dienst- und werkverträgen?
den aufhebungsvertrag muss man ja so auch nicht unterschreiben, wenn's zum eigenen nachteil ist!
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rudibam schrieb:
Die Klausel der Rückerstattung ist nach meiner Information eine Floskel. Die Beiträge können nie zurückgefordert werden.
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michael933 schrieb:
Dazu meine Gegenfrage: braucht ein FM einen Aufhebungsvertrag, um aus einer Tätigkeit auszuscheiden, die ja ohnehin dadurch gekennzeichnet ist, dass er EIGENSTÄNDIG arbeitet?
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