Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Ihr Einsatz was freie Mitarbeiter angeht lässt sehr zu wünschen übrig!
Mit uns kann man es ja machen!!??
Ist ja auch nicht so schlimm, wenn Praxen wegen enormen Nachzahlungen
an die Rentenversicherung in den Ruin getrieben werden.......!
Ich verstehe das alles nicht mehr!- :scream: :scream:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es ist beindruckend wie die Verbände hinter Ihren Schäfchen stehen!!
Ihr Einsatz was freie Mitarbeiter angeht lässt sehr zu wünschen übrig!
Mit uns kann man es ja machen!!??
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Tempelritter schrieb:
Mein Verband steht hinter mir als AG und warnt seit langem vor FM, aus den bekannten Gründen.
Schwarzmalerei: Es könnte sogar noch schlimmer kommen.
Schon klar, zu Ostern den Teufel an die Wand zu malen grenzt an Blasphemie, aber um unserem Bildungsauftrag nachzukommen, scheuen wir auch vor dieser Information nicht zurück. Nicht schön, aber vielleicht hilfreich...
Das wäre der Fall, wenn die Krankenkassen Zugriff auf die entlastenden Argumente der Praxisinhaberin bekommen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen schauen in diesem Fall sehr genau hin, und wie manche vielleicht erfahren haben, kennen sie bei Rechtsbrüchen keine Freunde mehr. Sollte die Praxisinhaberin anführen, dass ihre freie Mitarbeiterin völlig weisungsunabhängig therapieren kann, könnte eine Krankenkasse sich genau diese Argumentation der Praxisinhaberin zu eigen machen. Die Praxisinhaberin hat bei der Abrechnung (und mit dem Rahmenvertrag) unterschrieben, dass sie alleine verantwortlich ist. Wenn sie nun z.B. vor Gericht aussagt, dass die freie Mitarbeiterin selbstständig und weisungsunabhängig therapiert hat, wäre das ein Widerspruch und könnte ein Einfallstor für die Krankenkassen für Betrugsvorwürfe sein. Evtl. Rückforderungen der Umsätze der freien Mitarbeiterin wären wohl noch fataler als die Nachforderungen der DRV.
Mit heutigem Rundschreiben rät der VPT-BW noch einmal dringend davon ab, mit Freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten. Der VPT schreibt in diesem Zusammenhang:
Man muß einfach auch sehen, dass es nicht nur um den Status bei der Rentenversicherung geht, sondern dass der freie Mitarbeiter, da er keine Kassenzulassung vorweisen kann, bei der Abrechnung vom Praxisinhaber abhängig ist, und somit nicht als selbständig gelten kann.
[bearbeitet am 09.05.14 09:57]
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wie reimt sich das zusammen?
Zitat:
......Behandlungen durch freie Mitarbeiter sind als Leistungen des zugelassenen
Heilmittelerbringers abrechnungsfähig........
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andi-jo schrieb:
..und doch steht in den Rahmenverträgen mit den KK explizit der freie Mitarbeiter als Möglichkeit der Zusammenarbeit,
wie reimt sich das zusammen?
Zitat:
......Behandlungen durch freie Mitarbeiter sind als Leistungen des zugelassenen
Heilmittelerbringers abrechnungsfähig........
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Xela schrieb:
Die Bewertung von Recht, sprich die geltende Rechtsauffassung ist ein laufender Prozess. Was gestern richtig war, muss morgen keine Geltung mehr haben. So ist das eben. Die Meinung des VPT ist daher nur die logische Konsequenz innerhalb eines Prozesses, der sich lange abgezeichnet hat und nun erstmals in einem Beschluss eines Landgerichts seine Belastbarkeit testen muss. Helfen würden Übergangsfristen, weil schwerlich sein kann, dass bislang geltendes Recht nicht über Nacht zum blackout eines ganzen Berufsstandes führen darf - mithin die Versorgungssicherheit gefährdet ist. An dieser Stelle muss man sich mit seinen Abgeordneten unterhalten, denn nur die Politik hat die Macht, Schnellschüsse zu verhindern.
Andererseits beschreiben die RV ausufernd, dass die Praxisinhaber selber tatsächlich Angestellte der Kassen sind. Realitätsnah betrachtet ist das ja schliesslich auch so, denn es gibt ja eben genau für die Praxisinhaber diese ellenlangen rahmenvertraglichen Darstellungen, welche sehr klar regeln, was die " Arbeitnehmer " tun dürfen.
Verträge von selbstständigen Therapeuten dürften diese RV wohl kaum sein, bei welchen selbst die Arbeitszeit und sogar Urlaub geregelt werden.
...Man muß einfach auch sehen, dass es nicht nur um den Status bei der Rentenversicherung geht, sondern dass der freie Mitarbeiter, da er keine Kassenzulassung vorweisen kann, bei der Abrechnung vom Praxisinhaber abhängig ist, und somit nicht als selbständig gelten kann....
Eigentlich muss man dortrüber auch garnicht reden, denn das die Verbände gegen die Therapeuten agieren, ergibt sich doch bereits aus dem Selbstverständnis heraus, dass die Verbände nahezu alles unterschreiben- wenn es insbesondere gegen die Therapeuten wirkt ?
...Die Praxisinhaberin hat bei der Abrechnung (und mit dem Rahmenvertrag) unterschrieben, dass sie alleine verantwortlich ist...
Ist allerdings auch kein Kunststück, dass das die Verbände genau so gegen die Praxisgründer handhaben- denn andererseits würde der Zulassungsantrag garnicht bearbeitet werden. Denn stets hat der Praxisgründer alles anzuerkennen- ohne Rundumanerkennung gibt es keine Zulassung ( 124 und 125 beissen sich sozusagen gegenseitig in den Schwanz- ist das eine nicht erfüllt geht es um das andere garnicht; obwohl es vom Gesetz her nach 124 also der Zulassung als solches garnicht darum gehen darf, was Vergütungen usw. angeht ).
Wobei es aber auch sicherlich nicht stimmt, dass die Praxisinhaber " für alles verantwortlich sind ". Beispielsweise sind die Praxisinhaber weder für die verordneten Maßnahmen verantwortlich und auch nicht für deren Sinn oder dgl. .
Verantwortlich für die Therapie, deren Kontrolle usw. usw. ist alleinig der verordnende Arzt. Der Arzt agiert gegenüber der Patienten ua insofern als Vertreter der Kasse; PT ja übrigens auch. Therapeuten fungieren als Vertreter der Kassen und zwar im Verantwortungsbereich der Kassen. Ihre Arbeitsanweisungen sind sehr klar geregelt. Die genauen Arbeitsanweisungen erhalten die Therapeuten vom Arzt. Therapeuten haben keinerlei Therapiefreiheiten usw.- sie sind " ausführendes Organ ihres Arbeitgebers ".
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webpt schrieb:
...Wenn sie nun z.B. vor Gericht aussagt, dass die freie Mitarbeiterin selbstständig und weisungsunabhängig therapiert hat, wäre das ein Widerspruch und könnte ein Einfallstor für die Krankenkassen für Betrugsvorwürfe sein. Evtl. Rückforderungen der Umsätze der freien Mitarbeiterin wären wohl noch fataler als die Nachforderungen der DRV. ...
Andererseits beschreiben die RV ausufernd, dass die Praxisinhaber selber tatsächlich Angestellte der Kassen sind. Realitätsnah betrachtet ist das ja schliesslich auch so, denn es gibt ja eben genau für die Praxisinhaber diese ellenlangen rahmenvertraglichen Darstellungen, welche sehr klar regeln, was die " Arbeitnehmer " tun dürfen.
Verträge von selbstständigen Therapeuten dürften diese RV wohl kaum sein, bei welchen selbst die Arbeitszeit und sogar Urlaub geregelt werden.
...Man muß einfach auch sehen, dass es nicht nur um den Status bei der Rentenversicherung geht, sondern dass der freie Mitarbeiter, da er keine Kassenzulassung vorweisen kann, bei der Abrechnung vom Praxisinhaber abhängig ist, und somit nicht als selbständig gelten kann....
Eigentlich muss man dortrüber auch garnicht reden, denn das die Verbände gegen die Therapeuten agieren, ergibt sich doch bereits aus dem Selbstverständnis heraus, dass die Verbände nahezu alles unterschreiben- wenn es insbesondere gegen die Therapeuten wirkt ?
...Die Praxisinhaberin hat bei der Abrechnung (und mit dem Rahmenvertrag) unterschrieben, dass sie alleine verantwortlich ist...
Ist allerdings auch kein Kunststück, dass das die Verbände genau so gegen die Praxisgründer handhaben- denn andererseits würde der Zulassungsantrag garnicht bearbeitet werden. Denn stets hat der Praxisgründer alles anzuerkennen- ohne Rundumanerkennung gibt es keine Zulassung ( 124 und 125 beissen sich sozusagen gegenseitig in den Schwanz- ist das eine nicht erfüllt geht es um das andere garnicht; obwohl es vom Gesetz her nach 124 also der Zulassung als solches garnicht darum gehen darf, was Vergütungen usw. angeht ).
Wobei es aber auch sicherlich nicht stimmt, dass die Praxisinhaber " für alles verantwortlich sind ". Beispielsweise sind die Praxisinhaber weder für die verordneten Maßnahmen verantwortlich und auch nicht für deren Sinn oder dgl. .
Verantwortlich für die Therapie, deren Kontrolle usw. usw. ist alleinig der verordnende Arzt. Der Arzt agiert gegenüber der Patienten ua insofern als Vertreter der Kasse; PT ja übrigens auch. Therapeuten fungieren als Vertreter der Kassen und zwar im Verantwortungsbereich der Kassen. Ihre Arbeitsanweisungen sind sehr klar geregelt. Die genauen Arbeitsanweisungen erhalten die Therapeuten vom Arzt. Therapeuten haben keinerlei Therapiefreiheiten usw.- sie sind " ausführendes Organ ihres Arbeitgebers ".
Da fühle ich mich an die berühmte Stadt Schilda erinnert! Und es stellt sich mir die Frage: Wie steht es um die Rechtssicherheit in diesem Land, wenn tausende FM jahrzehntelang ihrer nun angeblich "illegalen" Beschäftigung nachgehen durften ? Auch die GKV-Verantwortlichen hätten sich demnach zumindest der "Beihilfe zum Betrug" (durch Unterlassen) schuldig gemacht.
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Thomas Huff schrieb:
Ich bin seit über 18 Jahren als sog. "Freier Mitarbeiter" für zwei Physiopraxen tätig. Sollte sich nun herausstellen, dass mein berufliche Tätigkeit rechtlich gesehen "illegal" war, dann wurde das aber allmählich 'mal Zeit, dass ein Richter aus München das nun endlich einmal bemerkt hat.
Da fühle ich mich an die berühmte Stadt Schilda erinnert! Und es stellt sich mir die Frage: Wie steht es um die Rechtssicherheit in diesem Land, wenn tausende FM jahrzehntelang ihrer nun angeblich "illegalen" Beschäftigung nachgehen durften ? Auch die GKV-Verantwortlichen hätten sich demnach zumindest der "Beihilfe zum Betrug" (durch Unterlassen) schuldig gemacht.
Vieles ist eben der gesetzlichen entwicklung der letzten Jahre geschuldet.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Die rechtliche Lage hat sich so entwickelt. Wie im nebel... Es taucht der Fels erst kurz vorher aus diesem auf und man kann noch kaum das Ruder rumreissen.
Vieles ist eben der gesetzlichen entwicklung der letzten Jahre geschuldet.
MFG
Meitao
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Eberhard schrieb:
Als ehemaliger Bezirksleiter des VPT habe ich immer von der Beschäftigung freier Mitarbeiter gewarnt. Weniger wegen nicht vorhandener Statusfeststellungen, als mehr wegen der anderen katastrophalen Sache, die physio.de mit einem der letztenRundschreiben beschrieben hat:
Schwarzmalerei: Es könnte sogar noch schlimmer kommen.
Schon klar, zu Ostern den Teufel an die Wand zu malen grenzt an Blasphemie, aber um unserem Bildungsauftrag nachzukommen, scheuen wir auch vor dieser Information nicht zurück. Nicht schön, aber vielleicht hilfreich...
Das wäre der Fall, wenn die Krankenkassen Zugriff auf die entlastenden Argumente der Praxisinhaberin bekommen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen schauen in diesem Fall sehr genau hin, und wie manche vielleicht erfahren haben, kennen sie bei Rechtsbrüchen keine Freunde mehr. Sollte die Praxisinhaberin anführen, dass ihre freie Mitarbeiterin völlig weisungsunabhängig therapieren kann, könnte eine Krankenkasse sich genau diese Argumentation der Praxisinhaberin zu eigen machen. Die Praxisinhaberin hat bei der Abrechnung (und mit dem Rahmenvertrag) unterschrieben, dass sie alleine verantwortlich ist. Wenn sie nun z.B. vor Gericht aussagt, dass die freie Mitarbeiterin selbstständig und weisungsunabhängig therapiert hat, wäre das ein Widerspruch und könnte ein Einfallstor für die Krankenkassen für Betrugsvorwürfe sein. Evtl. Rückforderungen der Umsätze der freien Mitarbeiterin wären wohl noch fataler als die Nachforderungen der DRV.
Mit heutigem Rundschreiben rät der VPT-BW noch einmal dringend davon ab, mit Freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten. Der VPT schreibt in diesem Zusammenhang:
Man muß einfach auch sehen, dass es nicht nur um den Status bei der Rentenversicherung geht, sondern dass der freie Mitarbeiter, da er keine Kassenzulassung vorweisen kann, bei der Abrechnung vom Praxisinhaber abhängig ist, und somit nicht als selbständig gelten kann.
[bearbeitet am 09.05.14 09:57]
Abs. 1 "Der Zugelassene hat die ärztlich verordneten Leistungen selbst oder durch fachlich zulassungsberechtigte Mitarbeiter durchzuführen.
Abs. 2 "Von Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn diese entsprechend der Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V qualifiziert sind."
Weiterhin ist hier zu lesen:
"Die Beschäftigung von sogenannten freien Mitarbeitern ist zulässig. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllen und sind der zuständigen AOK unaufgefordert zu melden."
In § 124 Abs. 2 heißt es: "Zuzulassen ist,
1. wer die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt,"
Ich gehe davon aus, dass Rahmenverträge für Physiotherapie ähnlich formuliert sind.
Hat also der PI seine freien Mitarbeiter ordnungsgemäß gemeldet, sind diese zur Behandlung zugelassen und unterzeichnen selbstverständlich selbst die abgearbeitete Verordnung, die dann über das entsprechende Institutskennzeichen abgerechnet werden kann.
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Wonderwoman schrieb:
Na und? Was sollen uns Deine Zitate in diesem Zusammenhang sagen? :unamused:
[bearbeitet am 09.05.14 16:19]
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verena735 schrieb:
....ist die Antwort auf Eberhards abenteuerliche Ausführungen.
[bearbeitet am 09.05.14 16:19]
Nicht richtig sind die RV lt. geltendem Recht sicherlich dahingehend, dass deren Leistungserbringung " bei Kassenmeldung " das normalste der Welt sei und bei Nichtmeldung am Ende noch Betrug im Raume stünde. Sozusagen wegen Meldevergehen zur Straftat geworden.
Dir muss ich es es natürlich sicherlich nicht erklären, aber genau die " Nichtmeldung " führt eben gerade nicht zum Betrug- zumal Betrug dorbei ja auch nicht einmal in der Nähe ist.
Reine Augenwischerei ist es sicherlich, wenn so getan wird als würden stets die FM jeweils ihre Aufträge vom PI erhalten usw. . Oft wird dies sicherlich natürlich so sein, aber sozusagen oft agieren insofern die FM geradezu völlig losgelöst vom PI und rechnen letztendlich nur über eine Praxis ab ( ist übrigens auch kein Betrug etwa in der Nähe ).
Was dem GKV- System jahrzehntelang geradezu wie gerufen herbeieilte soll nunmehr von den Verbandsmitgliedern wenns geht auch gleich noch rückwirkend zum Betrug deklariert werden ?
So einfach ist das nun aber alles nicht. Auch dann nicht wenn sich die geballte Verbandsmitgliedermacht gegen die PI+ FM stemmt also ihren Auftraggeber, den Kassen, verpflichtet sind, hart gegen den Berufsstand zu agieren, z.B. mittels Angstherbeischaffung. Wobei aber sicherlich die Verbandsmitglieder über deren Verbände in den Sachverhalten selbst eher unterhalb der Jämmerlichkeit bewegen, denn flugs geschwind im Sauseschritt scheint es darum zu gehen den Kassen/ RV zuzuarbeiten wo es nur geht, und nunmehr deutlich darzustellen, dass man schon immer dagegen war.
FM- Verbandsmitglieder können ja nunmehr deutlich ersehen, welch starker Gemeinschaft sie angehören ( die starke Verbandsmitgliedermacht wird sich nämlich schön gegen sie wenden und evtl. sogar noch richtig draufhauen ).
[bearbeitet am 09.05.14 17:37]
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webpt schrieb:
Die Antwort mittels Vertragstext besagt z.B., dass die Kassen also sehr sehr gut wissen, dass überall freie Mitarbeiter unterwegs sind. Genaugenommen ( vom genau betrachteten Text her ) ist damit eigentlich klar zugegeben, dass allen im System durchaus klar ist, wie das so alles funktioniert. Denn ausdrücklich wird oft von " abrechenbar " usw. geschrieben. Das besagt ziemlich deutlich, was alles zulässig sei.
Nicht richtig sind die RV lt. geltendem Recht sicherlich dahingehend, dass deren Leistungserbringung " bei Kassenmeldung " das normalste der Welt sei und bei Nichtmeldung am Ende noch Betrug im Raume stünde. Sozusagen wegen Meldevergehen zur Straftat geworden.
Dir muss ich es es natürlich sicherlich nicht erklären, aber genau die " Nichtmeldung " führt eben gerade nicht zum Betrug- zumal Betrug dorbei ja auch nicht einmal in der Nähe ist.
Reine Augenwischerei ist es sicherlich, wenn so getan wird als würden stets die FM jeweils ihre Aufträge vom PI erhalten usw. . Oft wird dies sicherlich natürlich so sein, aber sozusagen oft agieren insofern die FM geradezu völlig losgelöst vom PI und rechnen letztendlich nur über eine Praxis ab ( ist übrigens auch kein Betrug etwa in der Nähe ).
Was dem GKV- System jahrzehntelang geradezu wie gerufen herbeieilte soll nunmehr von den Verbandsmitgliedern wenns geht auch gleich noch rückwirkend zum Betrug deklariert werden ?
So einfach ist das nun aber alles nicht. Auch dann nicht wenn sich die geballte Verbandsmitgliedermacht gegen die PI+ FM stemmt also ihren Auftraggeber, den Kassen, verpflichtet sind, hart gegen den Berufsstand zu agieren, z.B. mittels Angstherbeischaffung. Wobei aber sicherlich die Verbandsmitglieder über deren Verbände in den Sachverhalten selbst eher unterhalb der Jämmerlichkeit bewegen, denn flugs geschwind im Sauseschritt scheint es darum zu gehen den Kassen/ RV zuzuarbeiten wo es nur geht, und nunmehr deutlich darzustellen, dass man schon immer dagegen war.
FM- Verbandsmitglieder können ja nunmehr deutlich ersehen, welch starker Gemeinschaft sie angehören ( die starke Verbandsmitgliedermacht wird sich nämlich schön gegen sie wenden und evtl. sogar noch richtig draufhauen ).
[bearbeitet am 09.05.14 17:37]
Abendteuerliche Ausführungen? In meinem Beitrag habe ich nur Auszüge eines der letzten Rundschreiben von physio.de und einen Auszug des letzten Rundschreibens des VPT wiedergegeben.
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Eberhard schrieb:
Abendteuerliche Ausführungen? In meinem Beitrag habe ich nur Auszüge eines der letzten Rundschreiben von physio.de und einen Auszug des letzten Rundschreibens des VPT wiedergegeben.
Ferner kann ein arbeitsrechtlicher Zustand, der seit jahrzehnten üblich war, nicht ohne Übergangsfristen plötzlich als "illegal" bewertet werden. Sonst stünden alle Beteiligten, auch die GKV und die DRV, als Mitangeklagte da.
Schließlich haben sie die FM über viele Jahrzehnte vertraglich geduldet. Wo bliebe sonst die Rechtssicherheit in unserem Land ?
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Thomas Huff schrieb:
Ich denke, dass der Spruch vom LSG München NICHT das Ende der Freien Mitarbeit nach sich ziehen wird, da die Begründung anfechtbar ist, wird sie rechtlich keinen Bestand haben. Ausserdem ist das LSG Mü. nicht das BSG.
Ferner kann ein arbeitsrechtlicher Zustand, der seit jahrzehnten üblich war, nicht ohne Übergangsfristen plötzlich als "illegal" bewertet werden. Sonst stünden alle Beteiligten, auch die GKV und die DRV, als Mitangeklagte da.
Schließlich haben sie die FM über viele Jahrzehnte vertraglich geduldet. Wo bliebe sonst die Rechtssicherheit in unserem Land ?
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verena735 schrieb:
In den Rahmenverträgen für die Durchführung von z.B. der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie findet sich in § 4 Leistungserbringung
Abs. 1 "Der Zugelassene hat die ärztlich verordneten Leistungen selbst oder durch fachlich zulassungsberechtigte Mitarbeiter durchzuführen.
Abs. 2 "Von Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn diese entsprechend der Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V qualifiziert sind."
Weiterhin ist hier zu lesen:
"Die Beschäftigung von sogenannten freien Mitarbeitern ist zulässig. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllen und sind der zuständigen AOK unaufgefordert zu melden."
In § 124 Abs. 2 heißt es: "Zuzulassen ist,
1. wer die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt,"
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