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Rezeptanteil wird vom Honorar abgezogen????
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sportie3046
09.10.2013 12:18
Hallo,

eine brennende Frage:

Habe als FM meine Tätigkeit in einer Praxis beendet. Die fehlenden Eigenanteile meiner behandelten Patienten, dessen Rezepte in die Abrechnung gekommen sind, wurden mir von meinem Honorar abgezogen....
Ist das rechtens????? Wenn nicht, wäre eine gute juristische Argumentation gut oder ein Verweis diesbezüglich.
Ich meine, das ich als FM nichts mit der Abrechnung zu tun habe, es ist auch nicht im Vertrag verankert, das ich mich darum kümmern soll. Nur die Prozentuale Aufteilung ist vermerkt.
Danke im Vorraus



[bearbeitet am 09.10.13 14:39]
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Hallo, eine brennende Frage: Habe als FM meine Tätigkeit in einer Praxis beendet. Die fehlenden Eigenanteile meiner behandelten Patienten, dessen Rezepte in die Abrechnung gekommen sind, wurden mir von meinem Honorar abgezogen.... Ist das rechtens????? Wenn nicht, wäre eine gute juristische Argumentation gut oder ein Verweis diesbezüglich. Ich meine, das ich als FM nichts mit der Abrechnung zu tun habe, es ist auch nicht im Vertrag verankert, das ich mich darum kümmern soll. Nur die Prozentuale Aufteilung ist vermerkt. Danke im Vorraus [bearbeitet am 09.10.13 14:39]
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sportie3046 schrieb:

Hallo,

eine brennende Frage:

Habe als FM meine Tätigkeit in einer Praxis beendet. Die fehlenden Eigenanteile meiner behandelten Patienten, dessen Rezepte in die Abrechnung gekommen sind, wurden mir von meinem Honorar abgezogen....
Ist das rechtens????? Wenn nicht, wäre eine gute juristische Argumentation gut oder ein Verweis diesbezüglich.
Ich meine, das ich als FM nichts mit der Abrechnung zu tun habe, es ist auch nicht im Vertrag verankert, das ich mich darum kümmern soll. Nur die Prozentuale Aufteilung ist vermerkt.
Danke im Vorraus



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redbi
09.10.2013 15:33
Wieso fehlen denn die Rezeptgebühren? Die solltest du auch als FM bei der ersten Behandlung einziehen?
Grüße
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Wieso fehlen denn die Rezeptgebühren? Die solltest du auch als FM bei der ersten Behandlung einziehen? Grüße
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Stephen Ziegler
09.10.2013 15:55
Um dir eine Antwort zugeben, kommt es darauf an, wer bei der entsprechenden Praxis für das Eintreiben des Eigenanteiles zuständig ist. Rezeptionskraft, Therapeuten (also Du für deine Patienten), Chef, Renigungspersonal, usw.?
Und der der zuständig ist, bekommt es (sofern er selbsständig ist) wenn er es vergessen hat vom Honorar abgezogen.....
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Um dir eine Antwort zugeben, kommt es darauf an, wer bei der entsprechenden Praxis für das Eintreiben des Eigenanteiles zuständig ist. Rezeptionskraft, Therapeuten (also Du für deine Patienten), Chef, Renigungspersonal, usw.? Und der der zuständig ist, bekommt es (sofern er selbsständig ist) wenn er es vergessen hat vom Honorar abgezogen.....
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Stephen Ziegler schrieb:

Um dir eine Antwort zugeben, kommt es darauf an, wer bei der entsprechenden Praxis für das Eintreiben des Eigenanteiles zuständig ist. Rezeptionskraft, Therapeuten (also Du für deine Patienten), Chef, Renigungspersonal, usw.?
Und der der zuständig ist, bekommt es (sofern er selbsständig ist) wenn er es vergessen hat vom Honorar abgezogen.....

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sportie3046
09.10.2013 17:56
Ja, richtig, aber nicht meine Frage, danke trotzdem
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sportie3046 schrieb:

Ja, richtig, aber nicht meine Frage, danke trotzdem

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sportie3046
09.10.2013 17:57
auch gut, aber immer noch keine rechtsgrundlage......danke für den Versuch
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auch gut, aber immer noch keine rechtsgrundlage......danke für den Versuch
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sportie3046 schrieb:

auch gut, aber immer noch keine rechtsgrundlage......danke für den Versuch

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redbi
10.10.2013 08:22
Guten Morgen Sportie,
du bist der Selbständige und zuständig für die Rezepte ausser der Abrechnung, die läuft über den PI...also: Rez.geb. muss stimmen. Meine FM hatten ihre eigene Rez.geb.kasse.
Grüße
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Guten Morgen Sportie, du bist der Selbständige und zuständig für die Rezepte ausser der Abrechnung, die läuft über den PI...also: Rez.geb. muss stimmen. Meine FM hatten ihre eigene Rez.geb.kasse. Grüße
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redbi schrieb:

Guten Morgen Sportie,
du bist der Selbständige und zuständig für die Rezepte ausser der Abrechnung, die läuft über den PI...also: Rez.geb. muss stimmen. Meine FM hatten ihre eigene Rez.geb.kasse.
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redbi schrieb:

Wieso fehlen denn die Rezeptgebühren? Die solltest du auch als FM bei der ersten Behandlung einziehen?
Grüße

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Hilde Rusche - Dullendorf
09.10.2013 18:09
Wenn diese durchaus korrekten Antworten auf Deine Frage, ob dass rechtens sei, für Dich nicht ausreichen, musst Du dann doch einen Anwalt konsultieren. Ich finde die zweite Antwort durchaus passend auf Deine Frage - soltest Du die Gebühren einziehen, zieht sie der PI selbstverständlich mit Recht vom Gesamtbetrag ab. Wenn er aber wie ich, die Rechnungen an die Patienten selbst stellt, dann hat er ja schon den Eigenanteil kassiert und zieht ihn natürlich nicht vom Gesamtbetrag ab. Genauso habe ich auch die Antwort von Stephen betrachtet und Deine Frage nach dem"rechtens" verstanden.
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Wenn diese durchaus korrekten Antworten auf Deine Frage, ob dass rechtens sei, für Dich nicht ausreichen, musst Du dann doch einen Anwalt konsultieren. Ich finde die zweite Antwort durchaus passend auf Deine Frage - soltest Du die Gebühren einziehen, zieht sie der PI selbstverständlich mit Recht vom Gesamtbetrag ab. Wenn er aber wie ich, die Rechnungen an die Patienten selbst stellt, dann hat er ja schon den Eigenanteil kassiert und zieht ihn natürlich nicht vom Gesamtbetrag ab. Genauso habe ich auch die Antwort von Stephen betrachtet und Deine Frage nach dem"rechtens" verstanden.
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Stephen Ziegler
09.10.2013 18:21
Und genauso war sie auch gemeint!

Die Frage ist wer ist dafür zuständig. Angenommen Du als FM bist es, dann ist es Dein Veräumniss und Du bekommst es von der RE abgezogen.
Angenommen so war es, dann hier für die Rechtsgrundlage:
Kurzfassung: Du bist Selbstständig!
Oder anders ausgedrückt, die Rechtsgrundlage ist der Vertrag den Du als Unternehmer mit dem Unternehmer "PI" geschloßen hast. Sollte es nicht drin stehen ist das halt mal wieder ein schlechter FM-Vertrag aber scheinbar gibt es ja mindestens die Nebenabrede das Du sie bei der ersten Behandluing einziehst. Und wenn Du als Selbständiger vergisst dir Deine Leistung bezahlen zu lassen guckst Du auch in die Röhre.
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Und genauso war sie auch gemeint! Die Frage ist wer ist dafür zuständig. Angenommen Du als FM bist es, dann ist es Dein Veräumniss und Du bekommst es von der RE abgezogen. Angenommen so war es, dann hier für die Rechtsgrundlage: Kurzfassung: Du bist Selbstständig! Oder anders ausgedrückt, die Rechtsgrundlage ist der Vertrag den Du als Unternehmer mit dem Unternehmer "PI" geschloßen hast. Sollte es nicht drin stehen ist das halt mal wieder ein schlechter FM-Vertrag aber scheinbar gibt es ja mindestens die Nebenabrede das Du sie bei der ersten Behandluing einziehst. Und wenn Du als Selbständiger vergisst dir Deine Leistung bezahlen zu lassen guckst Du auch in die Röhre.
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Stephen Ziegler schrieb:

Und genauso war sie auch gemeint!

Die Frage ist wer ist dafür zuständig. Angenommen Du als FM bist es, dann ist es Dein Veräumniss und Du bekommst es von der RE abgezogen.
Angenommen so war es, dann hier für die Rechtsgrundlage:
Kurzfassung: Du bist Selbstständig!
Oder anders ausgedrückt, die Rechtsgrundlage ist der Vertrag den Du als Unternehmer mit dem Unternehmer "PI" geschloßen hast. Sollte es nicht drin stehen ist das halt mal wieder ein schlechter FM-Vertrag aber scheinbar gibt es ja mindestens die Nebenabrede das Du sie bei der ersten Behandluing einziehst. Und wenn Du als Selbständiger vergisst dir Deine Leistung bezahlen zu lassen guckst Du auch in die Röhre.

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sportie3046
09.10.2013 19:53
nicht angenommen, wer ist zuständig, sondern wo geregelt nach Paragraph xy ob PI, der ja die Rezepte abrechnet, den eigenanteil einnehmen muss oder nach Paragraph XY der FM.
Der FM darf ja GKV nicht selbst abrechnen. Also jetzt nicht mutmassen, sondern Fakten, Rechtsgrundlagen, wo steht was.
Also, werde ich den Anwalt fragen und nicht euch!!! War nur ein Versuch, ob jemand die Gesetzeslage kennt. und nicht wer, was in welchen Verträgen stehen hat. Es gibt Gesetze dafür.!!!!!!
Nicht persönlich gemeint, nur scheint es nicht das richtige Forum dafür zu sein.
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nicht angenommen, wer ist zuständig, sondern wo geregelt nach Paragraph xy ob PI, der ja die Rezepte abrechnet, den eigenanteil einnehmen muss oder nach Paragraph XY der FM. Der FM darf ja GKV nicht selbst abrechnen. Also jetzt nicht mutmassen, sondern Fakten, Rechtsgrundlagen, wo steht was. Also, werde ich den Anwalt fragen und nicht euch!!! War nur ein Versuch, ob jemand die Gesetzeslage kennt. und nicht wer, was in welchen Verträgen stehen hat. Es gibt Gesetze dafür.!!!!!! Nicht persönlich gemeint, nur scheint es nicht das richtige Forum dafür zu sein.
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sportie3046 schrieb:

nicht angenommen, wer ist zuständig, sondern wo geregelt nach Paragraph xy ob PI, der ja die Rezepte abrechnet, den eigenanteil einnehmen muss oder nach Paragraph XY der FM.
Der FM darf ja GKV nicht selbst abrechnen. Also jetzt nicht mutmassen, sondern Fakten, Rechtsgrundlagen, wo steht was.
Also, werde ich den Anwalt fragen und nicht euch!!! War nur ein Versuch, ob jemand die Gesetzeslage kennt. und nicht wer, was in welchen Verträgen stehen hat. Es gibt Gesetze dafür.!!!!!!
Nicht persönlich gemeint, nur scheint es nicht das richtige Forum dafür zu sein.

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Andreas216
09.10.2013 20:04
Das ist gesetzlich auf dem Papier geregelt, auf dem Du mit deinem PI den Vertrag geschrieben hast!
Wenn Du deine termine selber machst, und die Rezepte selber abarbeitest und in deinem vertrag steht, dass Du für die Einnahme der Zuzahlung zuständig bist, darf er dir freilich die summe abziehen. Die hast du ja dann schon eingenommen.
Wenn nicht, gilt der Bruttobetrag des Rezeptes und davon werden die Anteile abgezogen. Fertig!
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Das ist gesetzlich auf dem Papier geregelt, auf dem Du mit deinem PI den Vertrag geschrieben hast! Wenn Du deine termine selber machst, und die Rezepte selber abarbeitest und in deinem vertrag steht, dass Du für die Einnahme der Zuzahlung zuständig bist, darf er dir freilich die summe abziehen. Die hast du ja dann schon eingenommen. Wenn nicht, gilt der Bruttobetrag des Rezeptes und davon werden die Anteile abgezogen. Fertig!
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Andreas216 schrieb:

Das ist gesetzlich auf dem Papier geregelt, auf dem Du mit deinem PI den Vertrag geschrieben hast!
Wenn Du deine termine selber machst, und die Rezepte selber abarbeitest und in deinem vertrag steht, dass Du für die Einnahme der Zuzahlung zuständig bist, darf er dir freilich die summe abziehen. Die hast du ja dann schon eingenommen.
Wenn nicht, gilt der Bruttobetrag des Rezeptes und davon werden die Anteile abgezogen. Fertig!

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Wonderwoman
10.10.2013 00:02
LOL... sehr anmaßend. Ich denke, Du wirst hier keine validen Antworten mehr erhalten.
Die Antworten, die Du erhalten hast, sind gut. Wenn Dich das nicht zufrieden stellt, dann geh tatsächlich zum Anwalt und gibt das Geld aus.

Nebenbei... es steht im Rahmenvertrag, dass die Zuzahlung mit der ersten Behandlung eingezogen wird.
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LOL... sehr anmaßend. Ich denke, Du wirst hier keine validen Antworten mehr erhalten. Die Antworten, die Du erhalten hast, sind gut. Wenn Dich das nicht zufrieden stellt, dann geh tatsächlich zum Anwalt und gibt das Geld aus. Nebenbei... es steht im Rahmenvertrag, dass die Zuzahlung mit der ersten Behandlung eingezogen wird.
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Wonderwoman schrieb:

LOL... sehr anmaßend. Ich denke, Du wirst hier keine validen Antworten mehr erhalten.
Die Antworten, die Du erhalten hast, sind gut. Wenn Dich das nicht zufrieden stellt, dann geh tatsächlich zum Anwalt und gibt das Geld aus.

Nebenbei... es steht im Rahmenvertrag, dass die Zuzahlung mit der ersten Behandlung eingezogen wird.

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Meitao
10.10.2013 07:37
Du bist der Selbstständige und MUSST die Gebühren einziehen. Wenn es eine Ermangelung einer Regelung in eurem Vertrag gibt, ist das ein nachzuregulierender Passus oder die bisherige Vorgehensweise!

PS: Es gibt keine speziellen Gesetze für den FM! Es gibt nur Bücher welche hierüber hervorragend aufklären und sogar die Argumentationen von Herrn Boxberg aushebeln.

Das ist mal wieder ein Paradebeispiel an Weitsicht eines PI & FM! Bezahlt werden wie ein Selbstständiger, arbeiten wie ein Angestellter!

MFG
Meitao
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Du bist der Selbstständige und MUSST die Gebühren einziehen. Wenn es eine Ermangelung einer Regelung in eurem Vertrag gibt, ist das ein nachzuregulierender Passus oder die bisherige Vorgehensweise! PS: Es gibt keine speziellen Gesetze für den FM! Es gibt nur Bücher welche hierüber hervorragend aufklären und sogar die Argumentationen von Herrn Boxberg aushebeln. Das ist mal wieder ein Paradebeispiel an Weitsicht eines PI & FM! Bezahlt werden wie ein Selbstständiger, arbeiten wie ein Angestellter! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Du bist der Selbstständige und MUSST die Gebühren einziehen. Wenn es eine Ermangelung einer Regelung in eurem Vertrag gibt, ist das ein nachzuregulierender Passus oder die bisherige Vorgehensweise!

PS: Es gibt keine speziellen Gesetze für den FM! Es gibt nur Bücher welche hierüber hervorragend aufklären und sogar die Argumentationen von Herrn Boxberg aushebeln.

Das ist mal wieder ein Paradebeispiel an Weitsicht eines PI & FM! Bezahlt werden wie ein Selbstständiger, arbeiten wie ein Angestellter!

MFG
Meitao

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Stephen Ziegler
10.10.2013 10:07
Kleines Beispiel:
Ein FM (rechtsschutzversichert)geht zum Rechtsanwalt, dieser schickt die Rechung an die Versichgerung und bekomt bis auf die SB alles bezahlt. Angenommen er vergißt dem FM die Rechung über die SB zu stellen.
Wer ist Schuld?
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• Hilde Rusche - Dullendorf
Kleines Beispiel: Ein FM (rechtsschutzversichert)geht zum Rechtsanwalt, dieser schickt die Rechung an die Versichgerung und bekomt bis auf die SB alles bezahlt. Angenommen er vergißt dem FM die Rechung über die SB zu stellen. Wer ist Schuld?
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Stephen Ziegler schrieb:

Kleines Beispiel:
Ein FM (rechtsschutzversichert)geht zum Rechtsanwalt, dieser schickt die Rechung an die Versichgerung und bekomt bis auf die SB alles bezahlt. Angenommen er vergißt dem FM die Rechung über die SB zu stellen.
Wer ist Schuld?

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Xela
10.10.2013 22:03
Wonderwoman schrieb:

> Nebenbei... es steht im Rahmenvertrag, dass die Zuzahlung mit
> der ersten Behandlung eingezogen wird.

Wo soll das stehen? Im VDEK Vertrag steht §6 Abs. 6: "Die pauschale Zu-
zahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung
durch den Zugelassenen einzuziehen."

Da steht was von der pauschalen Zuzahlung, nicht aber von der Gesamtzuzahlung (pauschal + prozentual).

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Wonderwoman schrieb: > Nebenbei... es steht im Rahmenvertrag, dass die Zuzahlung mit > der ersten Behandlung eingezogen wird. Wo soll das stehen? Im VDEK Vertrag steht §6 Abs. 6: "Die pauschale Zu- zahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen." Da steht was von der pauschalen Zuzahlung, nicht aber von der Gesamtzuzahlung (pauschal + prozentual).
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Xela schrieb:

Wonderwoman schrieb:

> Nebenbei... es steht im Rahmenvertrag, dass die Zuzahlung mit
> der ersten Behandlung eingezogen wird.

Wo soll das stehen? Im VDEK Vertrag steht §6 Abs. 6: "Die pauschale Zu-
zahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung
durch den Zugelassenen einzuziehen."

Da steht was von der pauschalen Zuzahlung, nicht aber von der Gesamtzuzahlung (pauschal + prozentual).

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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

Wenn diese durchaus korrekten Antworten auf Deine Frage, ob dass rechtens sei, für Dich nicht ausreichen, musst Du dann doch einen Anwalt konsultieren. Ich finde die zweite Antwort durchaus passend auf Deine Frage - soltest Du die Gebühren einziehen, zieht sie der PI selbstverständlich mit Recht vom Gesamtbetrag ab. Wenn er aber wie ich, die Rechnungen an die Patienten selbst stellt, dann hat er ja schon den Eigenanteil kassiert und zieht ihn natürlich nicht vom Gesamtbetrag ab. Genauso habe ich auch die Antwort von Stephen betrachtet und Deine Frage nach dem"rechtens" verstanden.

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Stephen Ziegler
10.10.2013 11:41
Ich will Dir nochmal ein bisschen die Rechtslage versuchen zu erklären:
Wenn zwei Selbstständige Unternehmer beschließen zu kooperieren, also Unternehmer A Subunternehmer B beauftragt überschüßige Aufträge zu bearbeiten gilt, was diese in Ihrem Vertrag ausgemacht haben. Ist dies nicht geregelt könnte es eine mündliche Nebenabrede geben dies ist vor Gericht natürlich immer schwierig.
Wenn beides nicht der Fall ist, tritt wohl die Salvatorische Regelung in Kraft (Ich hoffe wenigstens die habt ihr im Vertrag!) und aus dieser würde sich nach meinem Rechtsverständniss ergeben, das der Therapeut dafür verantwortlich ist.

Ich weiß Du würdest gerne einen § lesen. Aber wenn Unternehmer untereinander verhandeln ist so etwas eben Verhandlungssache. Ich denke Du kannst sogar froh sein das Dir nur die Anteile der Zuzahlung abgezogen worden sind. Denn eigentlich ist dem PI ja noch sein Anteil flöten gegangen. Und der Subunternehmer war Schuld.
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Ich will Dir nochmal ein bisschen die Rechtslage versuchen zu erklären: Wenn zwei Selbstständige Unternehmer beschließen zu kooperieren, also Unternehmer A Subunternehmer B beauftragt überschüßige Aufträge zu bearbeiten gilt, was diese in Ihrem Vertrag ausgemacht haben. Ist dies nicht geregelt könnte es eine mündliche Nebenabrede geben dies ist vor Gericht natürlich immer schwierig. Wenn beides nicht der Fall ist, tritt wohl die Salvatorische Regelung in Kraft (Ich hoffe wenigstens die habt ihr im Vertrag!) und aus dieser würde sich nach meinem Rechtsverständniss ergeben, das der Therapeut dafür verantwortlich ist. Ich weiß Du würdest gerne einen § lesen. Aber wenn Unternehmer untereinander verhandeln ist so etwas eben Verhandlungssache. Ich denke Du kannst sogar froh sein das Dir nur die Anteile der Zuzahlung abgezogen worden sind. Denn eigentlich ist dem PI ja noch sein Anteil flöten gegangen. Und der Subunternehmer war Schuld.
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Stephen Ziegler schrieb:

Ich will Dir nochmal ein bisschen die Rechtslage versuchen zu erklären:
Wenn zwei Selbstständige Unternehmer beschließen zu kooperieren, also Unternehmer A Subunternehmer B beauftragt überschüßige Aufträge zu bearbeiten gilt, was diese in Ihrem Vertrag ausgemacht haben. Ist dies nicht geregelt könnte es eine mündliche Nebenabrede geben dies ist vor Gericht natürlich immer schwierig.
Wenn beides nicht der Fall ist, tritt wohl die Salvatorische Regelung in Kraft (Ich hoffe wenigstens die habt ihr im Vertrag!) und aus dieser würde sich nach meinem Rechtsverständniss ergeben, das der Therapeut dafür verantwortlich ist.

Ich weiß Du würdest gerne einen § lesen. Aber wenn Unternehmer untereinander verhandeln ist so etwas eben Verhandlungssache. Ich denke Du kannst sogar froh sein das Dir nur die Anteile der Zuzahlung abgezogen worden sind. Denn eigentlich ist dem PI ja noch sein Anteil flöten gegangen. Und der Subunternehmer war Schuld.

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Andreas Kröger
15.10.2013 20:24
Grundlage ist doch immer der Vertrag zwischen Freien Mitarbeiter und Praxis. Damit habe ich meine Rechtsgrundlage. Bei meinen freien Mitarbeiter steht 70/30 drin und das bedeutet für mich 70 % des Rezeptwertes an den freien Mitarbeiter und 30 % bleibt in der Praxis. Also erst mal den Vertrag genau lesen. :wink:

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• Leni C.
Grundlage ist doch immer der Vertrag zwischen Freien Mitarbeiter und Praxis. Damit habe ich meine Rechtsgrundlage. Bei meinen freien Mitarbeiter steht 70/30 drin und das bedeutet für mich 70 % des Rezeptwertes an den freien Mitarbeiter und 30 % bleibt in der Praxis. Also erst mal den Vertrag genau lesen. :wink:
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Andreas Kröger schrieb:

Grundlage ist doch immer der Vertrag zwischen Freien Mitarbeiter und Praxis. Damit habe ich meine Rechtsgrundlage. Bei meinen freien Mitarbeiter steht 70/30 drin und das bedeutet für mich 70 % des Rezeptwertes an den freien Mitarbeiter und 30 % bleibt in der Praxis. Also erst mal den Vertrag genau lesen. :wink:

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Fuzziguzzi
19.10.2013 21:18
Da freue ich mich wieder einmal das es in meiner Praxis keine FM s gibt.

Lieber Sportie mit deiner Einstellung wirst du dir wohl bald einen neue Praxis suchen müssen.


MfG


PS: Alles Gute und viel Glück
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Fuzziguzzi schrieb:

Da freue ich mich wieder einmal das es in meiner Praxis keine FM s gibt.

Lieber Sportie mit deiner Einstellung wirst du dir wohl bald einen neue Praxis suchen müssen.


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