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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Rezeptabrechnung

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Rezeptabrechnung
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Anonymer Teilnehmer
04.03.2016 08:39
Einen wunderschönen Guten Morgen,
meine Frage: Werde mit 65% pro Rezept abgerechnet wenn es fertig ist. Gehört nicht auch zu dem Rezept die Praxisgebühr und die Zuzahlung?
Bekomme nur die Heilmittelerbringung ausbezahlt, Praxisgebühr und Zuzahlung behält der Praxisinhaber für sich. Da ich vorher auch immer Praxisgebühr und Zuzahlung mit abgerechnet habe komme ich ein wenig ins Schleuder. Bitte um eine genaue Antwort.
Danke.
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Einen wunderschönen Guten Morgen, meine Frage: Werde mit 65% pro Rezept abgerechnet wenn es fertig ist. Gehört nicht auch zu dem Rezept die Praxisgebühr und die Zuzahlung? Bekomme nur die Heilmittelerbringung ausbezahlt, Praxisgebühr und Zuzahlung behält der Praxisinhaber für sich. Da ich vorher auch immer Praxisgebühr und Zuzahlung mit abgerechnet habe komme ich ein wenig ins Schleuder. Bitte um eine genaue Antwort. Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Einen wunderschönen Guten Morgen,
meine Frage: Werde mit 65% pro Rezept abgerechnet wenn es fertig ist. Gehört nicht auch zu dem Rezept die Praxisgebühr und die Zuzahlung?
Bekomme nur die Heilmittelerbringung ausbezahlt, Praxisgebühr und Zuzahlung behält der Praxisinhaber für sich. Da ich vorher auch immer Praxisgebühr und Zuzahlung mit abgerechnet habe komme ich ein wenig ins Schleuder. Bitte um eine genaue Antwort.
Danke.

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tom1350
04.03.2016 09:54
Womit machst du die Provisionsabrechnung?
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Womit machst du die Provisionsabrechnung?
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tom1350 schrieb:

Womit machst du die Provisionsabrechnung?

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Papa Alpaka
04.03.2016 09:56
Wenn du mit 65% pro VO abrechnest dann ist das eine freie Vereinbarung eines Unternehmers mit einem anderen Unternehmer und wird nur durch die guten Sitten beschränkt.

Meine Kristallkugel schlägt vor das du 65% des VO-Wertes abrechnest und dort wo du den Eigenanteil einziehst diesen zu 100% behältst und von der Endabrechnung abziehst. Genaueres sagt die Kristallkugel wenn die Wolken über der Vereinbarung sich verzogen haben :)
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Wenn du mit 65% pro VO abrechnest dann ist das eine freie Vereinbarung eines Unternehmers mit einem anderen Unternehmer und wird nur durch die guten Sitten beschränkt. Meine Kristallkugel schlägt vor das du 65% des VO-Wertes abrechnest und dort wo du den Eigenanteil einziehst diesen zu 100% behältst und von der Endabrechnung abziehst. Genaueres sagt die Kristallkugel wenn die Wolken über der Vereinbarung sich verzogen haben :)
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Tempelritter
04.03.2016 10:28
meine Glaskugel sagt, es gilt das was im Vertrag mit dem PI steht. Das kann auch 65% vom Netto sein.
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meine Glaskugel sagt, es gilt das was im Vertrag mit dem PI steht. Das kann auch 65% vom Netto sein.
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Tempelritter schrieb:

meine Glaskugel sagt, es gilt das was im Vertrag mit dem PI steht. Das kann auch 65% vom Netto sein.

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Anonymer Teilnehmer
06.03.2016 12:25
Im Vertrag steht: pro erbrachter Behandlungsleistung in Höhe von 65% der abgerechneten Vergütungenmit dem gesetzlichen Kostenträger oder Privatpatienten.
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Im Vertrag steht: pro erbrachter Behandlungsleistung in Höhe von 65% der abgerechneten Vergütungenmit dem gesetzlichen Kostenträger oder Privatpatienten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Im Vertrag steht: pro erbrachter Behandlungsleistung in Höhe von 65% der abgerechneten Vergütungenmit dem gesetzlichen Kostenträger oder Privatpatienten.

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Tempelritter
06.03.2016 12:29
dann bekommst du 65% vom netto Rezeptwert. Weil der PI ja nicht 100% mit der Kasse abrechnet, sondern nur den Rezeptwert abzüglich der Zuzahlung "abgerechneten Vergütungen mit dem gesetzlichen Kostenträger"
Unkenntnis, falsche Formulierung, cleverer PI?
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dann bekommst du 65% vom netto Rezeptwert. Weil der PI ja nicht 100% mit der Kasse abrechnet, sondern nur den Rezeptwert abzüglich der Zuzahlung "abgerechneten Vergütungen mit dem gesetzlichen Kostenträger" Unkenntnis, falsche Formulierung, cleverer PI?
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Tempelritter schrieb:

dann bekommst du 65% vom netto Rezeptwert. Weil der PI ja nicht 100% mit der Kasse abrechnet, sondern nur den Rezeptwert abzüglich der Zuzahlung "abgerechneten Vergütungen mit dem gesetzlichen Kostenträger"
Unkenntnis, falsche Formulierung, cleverer PI?

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Anonymer Teilnehmer
06.03.2016 13:06
Danke dir für deine schnelle Antwort die mir sehr weiter geholfen hat. Da ich gesetzl. Zuzahlung und Praxisgebühr in voller höhe an den PI abgeben muss und ich nichts davon sehe ich bekomme nur dir Behandlungen ausgezahlt.
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Danke dir für deine schnelle Antwort die mir sehr weiter geholfen hat. Da ich gesetzl. Zuzahlung und Praxisgebühr in voller höhe an den PI abgeben muss und ich nichts davon sehe ich bekomme nur dir Behandlungen ausgezahlt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke dir für deine schnelle Antwort die mir sehr weiter geholfen hat. Da ich gesetzl. Zuzahlung und Praxisgebühr in voller höhe an den PI abgeben muss und ich nichts davon sehe ich bekomme nur dir Behandlungen ausgezahlt.

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Leni C.
06.03.2016 13:34
Anonymer Teilnehmer schrieb am 6.3.16 12:25:
Im Vertrag steht: pro erbrachter Behandlungsleistung in Höhe von 65% der abgerechneten Vergütungenmit dem gesetzlichen Kostenträger oder Privatpatienten.


Ich verstehe da etwas gar nicht : zum einen bist du freier Mitarbeiter , da könntest du die Privatrezepte selber abrechnen . Und für mich liest sich eine erbrachte Behandlungsleistung , die der PI mit den gesetzlichen Kassen abrechnet , so , daß er 100 % mit den Kassen abrechnet , d.h. wenn wie hier in Westfalen-Lippe eine RVO - Behandlung 15,65 € kostet , rechnet er diese Summe auch ab .Das heißt für mich , du bekommst 10,17 € ( 65 % ) von ihm für die Behandlung ? Daß bei einigen Patienten eine Zuzahlung kassiert wird ändert ja nichts an der Summe , nur ziehen die Kassen den Betrag der Zuzahlung dann von ihrer Zahlung ab , weil Bareinnahme für die Praxis . Und wie rechnet ihr bei eurer Bezahlung Rezepte , die Zuzahlungsbefreit sind ? Bekommst du bei denen dann eine höhere Summe ? Eben 65 % von einem höheren Betrag ? Oder hab ich das alles falsch verstanden ?
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 6.3.16 12:25: Im Vertrag steht: pro erbrachter Behandlungsleistung in Höhe von 65% der abgerechneten Vergütungenmit dem gesetzlichen Kostenträger oder Privatpatienten.[/zitat] Ich verstehe da etwas gar nicht : zum einen bist du freier Mitarbeiter , da könntest du die Privatrezepte selber abrechnen . Und für mich liest sich eine erbrachte Behandlungsleistung , die der PI mit den gesetzlichen Kassen abrechnet , so , daß er 100 % mit den Kassen abrechnet , d.h. wenn wie hier in Westfalen-Lippe eine RVO - Behandlung 15,65 € kostet , rechnet er diese Summe auch ab .Das heißt für mich , du bekommst 10,17 € ( 65 % ) von ihm für die Behandlung ? Daß bei einigen Patienten eine Zuzahlung kassiert wird ändert ja nichts an der Summe , nur ziehen die Kassen den Betrag der Zuzahlung dann von ihrer Zahlung ab , weil Bareinnahme für die Praxis . Und wie rechnet ihr bei eurer Bezahlung Rezepte , die Zuzahlungsbefreit sind ? Bekommst du bei denen dann eine höhere Summe ? Eben 65 % von einem höheren Betrag ? Oder hab ich das alles falsch verstanden ?
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Leni C. schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 6.3.16 12:25:
Im Vertrag steht: pro erbrachter Behandlungsleistung in Höhe von 65% der abgerechneten Vergütungenmit dem gesetzlichen Kostenträger oder Privatpatienten.


Ich verstehe da etwas gar nicht : zum einen bist du freier Mitarbeiter , da könntest du die Privatrezepte selber abrechnen . Und für mich liest sich eine erbrachte Behandlungsleistung , die der PI mit den gesetzlichen Kassen abrechnet , so , daß er 100 % mit den Kassen abrechnet , d.h. wenn wie hier in Westfalen-Lippe eine RVO - Behandlung 15,65 € kostet , rechnet er diese Summe auch ab .Das heißt für mich , du bekommst 10,17 € ( 65 % ) von ihm für die Behandlung ? Daß bei einigen Patienten eine Zuzahlung kassiert wird ändert ja nichts an der Summe , nur ziehen die Kassen den Betrag der Zuzahlung dann von ihrer Zahlung ab , weil Bareinnahme für die Praxis . Und wie rechnet ihr bei eurer Bezahlung Rezepte , die Zuzahlungsbefreit sind ? Bekommst du bei denen dann eine höhere Summe ? Eben 65 % von einem höheren Betrag ? Oder hab ich das alles falsch verstanden ?

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tom1350
06.03.2016 15:02
In der Provisionsabrechnung in TheOrg wird der Wert der Behandlung mit deinem Satz gerechnet. Kann auch einzeln pro Posten eingestellt werden. Z.B. aktiv 65%, passiv 50%.
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In der Provisionsabrechnung in TheOrg wird der Wert der Behandlung mit deinem Satz gerechnet. Kann auch einzeln pro Posten eingestellt werden. Z.B. aktiv 65%, passiv 50%.
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tom1350 schrieb:

In der Provisionsabrechnung in TheOrg wird der Wert der Behandlung mit deinem Satz gerechnet. Kann auch einzeln pro Posten eingestellt werden. Z.B. aktiv 65%, passiv 50%.

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Anonymer Teilnehmer
06.03.2016 17:32
Alle Rezepte, ob Befreit oder nicht und Privatrezepte werden mit 65% abgerechnet.
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Alle Rezepte, ob Befreit oder nicht und Privatrezepte werden mit 65% abgerechnet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Alle Rezepte, ob Befreit oder nicht und Privatrezepte werden mit 65% abgerechnet.

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Papa Alpaka schrieb:

Wenn du mit 65% pro VO abrechnest dann ist das eine freie Vereinbarung eines Unternehmers mit einem anderen Unternehmer und wird nur durch die guten Sitten beschränkt.

Meine Kristallkugel schlägt vor das du 65% des VO-Wertes abrechnest und dort wo du den Eigenanteil einziehst diesen zu 100% behältst und von der Endabrechnung abziehst. Genaueres sagt die Kristallkugel wenn die Wolken über der Vereinbarung sich verzogen haben :)



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