Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
bräuchte mal eure Hilfe.
Bin seit Januar als FM selbstständig.
Arbeite auf Honorarbasis in der einen Praxis und den Rest der Woche behandle ich Hausbesuchpatienten d.h. ich bringe eigene Rezepte in die Praxis zum Abrechnen.
Nun die Frage,
muss ich dann einerseits eine Rechnung über den Honorareinsatz in der Praxis und eine 2. Rechnung über die 80% der von mir erbrachten eigenen Rezepte stellen?!
Über den Honorareinsatz muss ich ja Steuern zahlen oder?
Bei den Heilmitteln nicht, lieg ich da richtig?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi,
bräuchte mal eure Hilfe.
Bin seit Januar als FM selbstständig.
Arbeite auf Honorarbasis in der einen Praxis und den Rest der Woche behandle ich Hausbesuchpatienten d.h. ich bringe eigene Rezepte in die Praxis zum Abrechnen.
Nun die Frage,
muss ich dann einerseits eine Rechnung über den Honorareinsatz in der Praxis und eine 2. Rechnung über die 80% der von mir erbrachten eigenen Rezepte stellen?!
Über den Honorareinsatz muss ich ja Steuern zahlen oder?
Bei den Heilmitteln nicht, lieg ich da richtig?
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das sollte auch mit auf die rechnung, à la: diese rechnung ist umsatzsteuerfrei nach UStG §4 Nr.14
die anderen steuern schon....
selbstverständlich musst du für alles, was du als fm arbeitest, eine honorarrechnung an die abrechnungspraxis stellen- außer für selbst aquirierte privatpatienten, denen stellst du die rechnung direkt ...
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saloia schrieb:
du musst auf heilmittel keine umsatz(!)steuer zahlen..
das sollte auch mit auf die rechnung, à la: diese rechnung ist umsatzsteuerfrei nach UStG §4 Nr.14
die anderen steuern schon....
selbstverständlich musst du für alles, was du als fm arbeitest, eine honorarrechnung an die abrechnungspraxis stellen- außer für selbst aquirierte privatpatienten, denen stellst du die rechnung direkt ...
LG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo >die neue<, meint mab vielleicht Me(ä)rchensteuer :tired_face:
LG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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die neue schrieb:
?? wieso solltest Du keine Steuern zahlen müssen bei Heilmitteln? :tired_face: :unamused:
Meinte natürlich die ich zum Monatsende der Praxis stelle.
Wäre echt lieb von euch.
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Jörg Imbach schrieb:
Ich erstelle sie Dir gern. Kostet 30% vom Umsatz.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
:clap: Danke Jörg!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann mir mal irgenjemand noch einen Tipp geben wie die Rechnung für die Rezeptabrechnung auszusehen hat?!
Meinte natürlich die ich zum Monatsende der Praxis stelle.
Wäre echt lieb von euch.
ich werde ab Februar auch als freie Mitarbeiterin tätig sein und würde auch gerne wissen, wie die Rechnung am Ende eines Monats auszusehen hat, die ich dann der Praxis stelle.
Es wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, da das noch Neuland für mich ist.
Vielen Dank im Voraus,
Jenny
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Für die Arbeit in der Praxis bekomme ich 70% Anteil für die HB 90%.
Du schreibst den Gesamtwert der in der Praxis geleisteten Arbeit auf und ermittelst 70% und den Gesamtwert der HB davon 90% und addierst die beiden Zahlen.
Falls der Patient zuzahlungspflichtig ist, kommt es darauf an, wie du das mit der Zuzahlung hanDhabst.Wenn du das Geld einkassierst und behältst,musst du den Betrag vorher abziehen,bevor du die prozente ermittelst.Wenn du den Betrag an den PI weiterleitest musst es nicht abziehen.
Ich hab mir ein Rechnungsformular erstellt mit den persönlichen Daten wie NAME,Anschrift,Leistungen, ähnl. Visitenkarte und
Bankdaten Im DINA 4 Format.Darauf schreibst Du den ermittelten Betrag mit ähnlichem Text:für krankengymnastische Behandlungen erlaube ich mir folgenden ........€ Betrag in Rechnung zu stellen.Für welchen Monat und mit Datum.
Hört sich schwerer an, wie es ist. :confused: :confused: :confused:
wenn du ein guter rechner bist ist es kein problem :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
wünsche Dir viel Erfolg als FM
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riddel schrieb:
Bin seit 8 Jahren FM ,arbeite für 2 Praxen und mache HB.
Für die Arbeit in der Praxis bekomme ich 70% Anteil für die HB 90%.
Du schreibst den Gesamtwert der in der Praxis geleisteten Arbeit auf und ermittelst 70% und den Gesamtwert der HB davon 90% und addierst die beiden Zahlen.
Falls der Patient zuzahlungspflichtig ist, kommt es darauf an, wie du das mit der Zuzahlung hanDhabst.Wenn du das Geld einkassierst und behältst,musst du den Betrag vorher abziehen,bevor du die prozente ermittelst.Wenn du den Betrag an den PI weiterleitest musst es nicht abziehen.
Ich hab mir ein Rechnungsformular erstellt mit den persönlichen Daten wie NAME,Anschrift,Leistungen, ähnl. Visitenkarte und
Bankdaten Im DINA 4 Format.Darauf schreibst Du den ermittelten Betrag mit ähnlichem Text:für krankengymnastische Behandlungen erlaube ich mir folgenden ........€ Betrag in Rechnung zu stellen.Für welchen Monat und mit Datum.
Hört sich schwerer an, wie es ist. :confused: :confused: :confused:
wenn du ein guter rechner bist ist es kein problem :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
wünsche Dir viel Erfolg als FM
Muss unter die Rechnung dann auch noch irgendwie son Satz wegen der Steuer?!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die nette Anwort "riddel".
Muss unter die Rechnung dann auch noch irgendwie son Satz wegen der Steuer?!
Gibt es Vorgaben wie hoch die HB abgerechnet werden? Liegt das so ca. zwischen 80% und 90%?
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JenOZ schrieb:
Danke auch von mir "riddel" für den sehr hilfreichen Beitrag.
Gibt es Vorgaben wie hoch die HB abgerechnet werden? Liegt das so ca. zwischen 80% und 90%?
und unter die rechnung muss ein zusatz à la: "diese rechnung ist umsatzsteuerfrei nach §4 Nr.14 UStG"
90% für HB ist sehr gut und eher selten. du solltest aber sehen, das du die "nebenposten" wie zb km-pauschale/ HB pauschale zu 100% bekommst, sonst rechnet sich ein HB überhaupt nicht mehr...
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saloia schrieb:
vorgaben für die gesamte honorargestaltung gibt es nicht. das alles ist verhandlungssache, ebenso, wann und in welcher form die rechnungen gestellt werden...
und unter die rechnung muss ein zusatz à la: "diese rechnung ist umsatzsteuerfrei nach §4 Nr.14 UStG"
90% für HB ist sehr gut und eher selten. du solltest aber sehen, das du die "nebenposten" wie zb km-pauschale/ HB pauschale zu 100% bekommst, sonst rechnet sich ein HB überhaupt nicht mehr...
Werde dies nun noch mit meinem Chef verhandeln und hoffe, dass er mir da entgegenkommt...
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JenOZ schrieb:
Danke saloia für deine Hilfe.
Werde dies nun noch mit meinem Chef verhandeln und hoffe, dass er mir da entgegenkommt...
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Jörg Imbach schrieb:
Wenn Du einen "Chef" hast, bist Du kein FM. Dann musst Du gar keine Rechnung schreiben, sondern Dein "Chef" eine Lohn-/Gehaltsabrechnung. Dafür wird jedenfalls keine Provison einbehalten.
Vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit muss ich mich erstmal umgewöhnen :wink:
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JenOZ schrieb:
Sorry, ich meinte natürlich den Praxisinhaber. Da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit muss ich mich erstmal umgewöhnen :wink:
Was passiert dann mit der einbehaltenen Zuzahlung bzw. wie rechnest du dann weiter ? Denn so wie dargestellt bleibt es ja offen. Wie handhabst du die Prozente der vom FM einbehaltenden Zuzahlung ?
[bearbeitet am 01.02.13 21:59]
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webpt schrieb:
...Falls der Patient zuzahlungspflichtig ist, kommt es darauf an, wie du das mit der Zuzahlung hanDhabst.Wenn du das Geld einkassierst und behältst,musst du den Betrag vorher abziehen,bevor du die prozente ermittelst...
Was passiert dann mit der einbehaltenen Zuzahlung bzw. wie rechnest du dann weiter ? Denn so wie dargestellt bleibt es ja offen. Wie handhabst du die Prozente der vom FM einbehaltenden Zuzahlung ?
[bearbeitet am 01.02.13 21:59]
Allerdings die andere Seite, also die Praxis, das genauso sieht. Die gibt ja wohl kaum von den von den Kasse erhaltenen Sätzen 100 % weiter, zumal das ja bedeuten würde, dass sich die insofernigen Abrechnungskosten usw. mit Verlust für den PI darstellen würden.
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webpt schrieb:
...du solltest aber sehen, das du die "nebenposten" wie zb km-pauschale/ HB pauschale zu 100% bekommst, sonst rechnet sich ein HB überhaupt nicht mehr...
Allerdings die andere Seite, also die Praxis, das genauso sieht. Die gibt ja wohl kaum von den von den Kasse erhaltenen Sätzen 100 % weiter, zumal das ja bedeuten würde, dass sich die insofernigen Abrechnungskosten usw. mit Verlust für den PI darstellen würden.
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JenOZ schrieb:
Hallo,
ich werde ab Februar auch als freie Mitarbeiterin tätig sein und würde auch gerne wissen, wie die Rechnung am Ende eines Monats auszusehen hat, die ich dann der Praxis stelle.
Es wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, da das noch Neuland für mich ist.
Vielen Dank im Voraus,
Jenny
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