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Bahnhof Bismarckstr.oder U7
Wilmersdorfer Str. entfernt.
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Praxisgarten.Vollbesetzte Rezeption
ohne Bürostress.
bis 29€/h je nach
Fortbildungsstand plus
Jobticket,betriebliche
Altersvorsorge,Mitarbeitergutschein
nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns auf Dic...
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Habe dazu hier nur was aus dem Jahr 2015 gefunden.
2.Berufshaftpflicht und BG muß er abschliessen bez. sich anmelden. Und natürlich so die üblichen Kriterien von Selbständigen erfüllen. Wie eigener Auftritt und eigene Aquise.
3.Was noch, beim Finanzamt melden?
Statusfeststellung habe ich nicht vor zu machen.
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Foka18 schrieb:
Kämest Du nicht besser den Rentner anzustellen?Rentner können seit 1/2023 soviel dazu verdienen,wie sie wollen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe mit Angestellten nicht so die besten Erfahrungen. Und wenn ich jetzt wieder Angestellte haben würde, kommt als Praxisinhaber die ganzen BG Sicherheitsforschriften und s.w. dazu. Was viel Bürokratie nach sich zieht (z.B. brauchst du ab dem ersten minijobber Betriebsarzt und noch weiteres mehr, was viele Praxisinhaber nicht wissen) .... Das will ich lieber nicht.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ohne Status kein FM.
du kannst schon auf eine Statusfeststellung verzichten, zu deinem Risiko, dann wird bei der Betriebsprüfung der Sozialversicherung
selbiges geprüft.
Ich kenne Praxen, da wurde das nie beachtet, und andere die wollten exakt die genauen Umstände wissen, bzw. bescheiden erstmal auf abhängig beschäftigt = du wirst SOFORT Rückwirkend zahlungspflichtig und kannst ins Wiederspruchsverfahren gehen um es zurückzuholen.
Ich würde hier Statusverfahren machen, klingt als sehr sicheres FM Verhältnis, selbst wenn du sein einziger Auftraggeber bist.
Kann aber sein, dass die DRV dennoch aus aktueller Politik prinzipiell dagegen entscheidet und du das Widerspruchsverfahren durchgehen musst. Bei reinen HBs und Urlaubsvertretung = sehr gute Chancen.
Allerdings sollten zumindest die Dauer HB Pat. (grössten)teils von ihm akquiriert werden, oder plausibel so darstellbar sein.
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Gert Winsa schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
du kannst schon auf eine Statusfeststellung verzichten, zu deinem Risiko, dann wird bei der Betriebsprüfung der Sozialversicherung
selbiges geprüft.
Ich kenne Praxen, da wurde das nie beachtet, und andere die wollten exakt die genauen Umstände wissen, bzw. bescheiden erstmal auf abhängig beschäftigt = du wirst SOFORT Rückwirkend zahlungspflichtig und kannst ins Wiederspruchsverfahren gehen um es zurückzuholen.
Ich würde hier Statusverfahren machen, klingt als sehr sicheres FM Verhältnis, selbst wenn du sein einziger Auftraggeber bist.
Kann aber sein, dass die DRV dennoch aus aktueller Politik prinzipiell dagegen entscheidet und du das Widerspruchsverfahren durchgehen musst. Bei reinen HBs und Urlaubsvertretung = sehr gute Chancen.
Allerdings sollten zumindest die Dauer HB Pat. (grössten)teils von ihm akquiriert werden, oder plausibel so darstellbar sein.
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Foka18 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Betriebsarzt für einen Minijobber?Das ist mir neu...?Du willst also möglichst keine Bürokratie und Kosten.Deshalb keine Angestellten.Dann...empfehle ich Dir: Bleib`allein:)
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eim schrieb:
Als Rentner und Selbstständiger ist er nicht verpflichtet weiter in DRV einzuzahlen und auch KK mäßig gibts keine Änderung.Bin selber Renterin und arbeite auch als FM .Hatte allerdings schon vorher als FM mit Statusfeststellung gearbeitet .
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die neue schrieb:
@Foka18 Selbstverständlich braucht man auch bei (nur) einem einzigen Minijobber (sogar, wenn derjenige ausschließlich im HB tätig ist) den entsprechenden Arbeitsschutz-Vertreter (oder man macht das nachweislich selbst) und den Zugang zu einem Betriebsarzt.
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Foka18 schrieb:
@die neue Okay.Das war mir nicht bewußt.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
1.Was gibt es speziell zu beachten, wenn ich einen offiziellen Rentner als freien Mitarbeiter für meine Praxis arbeiten lasse ( hauptsächlich Hausbesuche und event. Urlaubsvertretung..
Habe dazu hier nur was aus dem Jahr 2015 gefunden.
2.Berufshaftpflicht und BG muß er abschliessen bez. sich anmelden. Und natürlich so die üblichen Kriterien von Selbständigen erfüllen. Wie eigener Auftritt und eigene Aquise.
3.Was noch, beim Finanzamt melden?
Statusfeststellung habe ich nicht vor zu machen.
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