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Dingolfing

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Rentenversicherungspflichtig bei freier Mitarbeit?
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Anonymer Teilnehmer
Vor 5 Monaten
Hallo,

ist man als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig? Ich könnte in der Suchfunktion nichts finden....

Danke für eure Antworten!
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Hallo, ist man als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig? Ich könnte in der Suchfunktion nichts finden.... Danke für eure Antworten!
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Inche
Vor 5 Monaten
ja
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
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• die neue
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Inche schrieb:

ja

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GüSta
Vor 5 Monaten
zur Antwort von Inche
siehe als gesetzliche Grundlage § 2 Abs .1 Ziff. 2 SGB VI (zur "Krankenpflege" rechnen hier auch die Heilhilfsberufe) + Erläuterungen z. B. hier:
/Link
3

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• Lars van Ravenzwaaij
• Bernie
• hgb
zur Antwort von Inche siehe als gesetzliche Grundlage § 2 Abs .1 Ziff. 2 SGB VI (zur "Krankenpflege" rechnen hier auch die Heilhilfsberufe) + Erläuterungen z. B. hier: /www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/freie-mitarbeiter-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI726888.html
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GüSta schrieb:

zur Antwort von Inche
siehe als gesetzliche Grundlage § 2 Abs .1 Ziff. 2 SGB VI (zur "Krankenpflege" rechnen hier auch die Heilhilfsberufe) + Erläuterungen z. B. hier:
/Link

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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke!

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Bernie
Vor 4 Monaten
Die Frage ist etwas unpräzise: Meinst Du einen PT oder einen sekt. HP - PT? Oder was ganz anderes?
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• doreens
Die Frage ist etwas unpräzise: Meinst Du einen PT oder einen sekt. HP - PT? Oder was ganz anderes?
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Bernie schrieb:

Die Frage ist etwas unpräzise: Meinst Du einen PT oder einen sekt. HP - PT? Oder was ganz anderes?

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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Hallo,
ich meinte als freier Mitarbeiter als PT
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Hallo, ich meinte als freier Mitarbeiter als PT
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
ich meinte als freier Mitarbeiter als PT

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ist man als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig? Ich könnte in der Suchfunktion nichts finden....

Danke für eure Antworten!

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Leni C.
Vor 4 Monaten
Als freier MA bist du selbständig und damit rentenversicherungspflichtig . Es sei denn du beschäftigst sozialversicherungspflichtige AN .
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• Lars van Ravenzwaaij
• Bernie
• M0nique
• die neue
Als freier MA bist du selbständig und damit rentenversicherungspflichtig . Es sei denn du beschäftigst sozialversicherungspflichtige AN .
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Leni C. schrieb:

Als freier MA bist du selbständig und damit rentenversicherungspflichtig . Es sei denn du beschäftigst sozialversicherungspflichtige AN .

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Badde
Vor 4 Monaten
Als FM ist man in der Dt. RV beitragspflichtig, wenn man mit seinem Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze (520 Euro) liegt und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat. Darunter ist man beitragsfrei. Deshalb wird das im Statusverfahren meist abgefragt und man erhält bei Entscheid auf Selbständigkeit dann die entsprechenden Formulare um seine Beitragszahlung zu definieren. Dafür gibt's unterschiedliche Möglichkeiten:
Die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag oder prozentual oder voller Regelbeitrag.
Alles steuerlich absetzbar und ratsam.
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• Anonymer Teilnehmer
Als FM ist man in der Dt. RV beitragspflichtig, wenn man mit seinem Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze (520 Euro) liegt und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat. Darunter ist man beitragsfrei. Deshalb wird das im Statusverfahren meist abgefragt und man erhält bei Entscheid auf Selbständigkeit dann die entsprechenden Formulare um seine Beitragszahlung zu definieren. Dafür gibt's unterschiedliche Möglichkeiten: Die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag oder prozentual oder voller Regelbeitrag. Alles steuerlich absetzbar und ratsam.
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Michael Woelky
Vor 3 Monaten
Soweit so gut....aber ist es ncht auch so das dass Statusverfahren auch dem AG dient,zur Sicherheit damit dieser erkennt das die RV anerkennt das der FM keine Scheinselbstständigkeit begeht und der AG der abrechnet nicht später belangt werden kann.....soz.Vers,-Beiträge nachzuzahlen.Etwas kompliziert ausgedrückt ich weiss,Sorry dafür thinking_face
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Soweit so gut....aber ist es ncht auch so das dass Statusverfahren auch dem AG dient,zur Sicherheit damit dieser erkennt das die RV anerkennt das der FM keine Scheinselbstständigkeit begeht und der AG der abrechnet nicht später belangt werden kann.....soz.Vers,-Beiträge nachzuzahlen.Etwas kompliziert ausgedrückt ich weiss,Sorry dafür [emoji]thinking_face[/emoji]
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Michael Woelky schrieb:

Soweit so gut....aber ist es ncht auch so das dass Statusverfahren auch dem AG dient,zur Sicherheit damit dieser erkennt das die RV anerkennt das der FM keine Scheinselbstständigkeit begeht und der AG der abrechnet nicht später belangt werden kann.....soz.Vers,-Beiträge nachzuzahlen.Etwas kompliziert ausgedrückt ich weiss,Sorry dafür thinking_face

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Badde
Vor 3 Monaten
@Michael Woelky Es dient fast ausschließlich nur dem Auftraggeber.
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• Leni C.
[mention]Michael Woelky[/mention] Es dient fast ausschließlich nur dem Auftraggeber.
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Badde schrieb:

@Michael Woelky Es dient fast ausschließlich nur dem Auftraggeber.

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Michael Woelky
Vor 3 Monaten
@Badde
genau...besser und kürzer hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wobei fast auch wieder so eine Sache ist !
Danke dafür.
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[mention]Badde[/mention] genau...besser und kürzer hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wobei fast auch wieder so eine Sache ist ! Danke dafür.
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Michael Woelky schrieb:

@Badde
genau...besser und kürzer hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wobei fast auch wieder so eine Sache ist !
Danke dafür.

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Badde schrieb:

Als FM ist man in der Dt. RV beitragspflichtig, wenn man mit seinem Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze (520 Euro) liegt und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat. Darunter ist man beitragsfrei. Deshalb wird das im Statusverfahren meist abgefragt und man erhält bei Entscheid auf Selbständigkeit dann die entsprechenden Formulare um seine Beitragszahlung zu definieren. Dafür gibt's unterschiedliche Möglichkeiten:
Die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag oder prozentual oder voller Regelbeitrag.
Alles steuerlich absetzbar und ratsam.



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