Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
ist man als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig? Ich könnte in der Suchfunktion nichts finden....
Danke für eure Antworten!
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Inche schrieb:
ja
siehe als gesetzliche Grundlage § 2 Abs .1 Ziff. 2 SGB VI (zur "Krankenpflege" rechnen hier auch die Heilhilfsberufe) + Erläuterungen z. B. hier:
/Link
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GüSta schrieb:
zur Antwort von Inche
siehe als gesetzliche Grundlage § 2 Abs .1 Ziff. 2 SGB VI (zur "Krankenpflege" rechnen hier auch die Heilhilfsberufe) + Erläuterungen z. B. hier:
/Link
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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Bernie schrieb:
Die Frage ist etwas unpräzise: Meinst Du einen PT oder einen sekt. HP - PT? Oder was ganz anderes?
ich meinte als freier Mitarbeiter als PT
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich meinte als freier Mitarbeiter als PT
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ist man als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig? Ich könnte in der Suchfunktion nichts finden....
Danke für eure Antworten!
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Leni C. schrieb:
Als freier MA bist du selbständig und damit rentenversicherungspflichtig . Es sei denn du beschäftigst sozialversicherungspflichtige AN .
Die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag oder prozentual oder voller Regelbeitrag.
Alles steuerlich absetzbar und ratsam.
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Michael Woelky schrieb:
Soweit so gut....aber ist es ncht auch so das dass Statusverfahren auch dem AG dient,zur Sicherheit damit dieser erkennt das die RV anerkennt das der FM keine Scheinselbstständigkeit begeht und der AG der abrechnet nicht später belangt werden kann.....soz.Vers,-Beiträge nachzuzahlen.Etwas kompliziert ausgedrückt ich weiss,Sorry dafür thinking_face
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Badde schrieb:
@Michael Woelky Es dient fast ausschließlich nur dem Auftraggeber.
genau...besser und kürzer hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wobei fast auch wieder so eine Sache ist !
Danke dafür.
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Michael Woelky schrieb:
@Badde
genau...besser und kürzer hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wobei fast auch wieder so eine Sache ist !
Danke dafür.
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Badde schrieb:
Als FM ist man in der Dt. RV beitragspflichtig, wenn man mit seinem Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze (520 Euro) liegt und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat. Darunter ist man beitragsfrei. Deshalb wird das im Statusverfahren meist abgefragt und man erhält bei Entscheid auf Selbständigkeit dann die entsprechenden Formulare um seine Beitragszahlung zu definieren. Dafür gibt's unterschiedliche Möglichkeiten:
Die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag oder prozentual oder voller Regelbeitrag.
Alles steuerlich absetzbar und ratsam.
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