WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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habe eine freie Mitarbeiterin, die nach einer Kontrollmitteilung der DRV alles offenlegen musste, und nun befürchtet, dass eine saftige Nachzahlung ins Haus flattert. Von einem Steuerberater habe ich die Information, dass eine Rentenversicherungspflicht entfällt, wenn der FM in einer anderen Praxis 20 Std. und mehr als Angestellter beschäftigt ist.Dies ist hier der Fall! Leider ist der Steuerberater nicht auf die Physiotherapie spezialisiert. Vielleicht hat jemand fachliches Wissen, oder kann eine sichere Quelle nennen die diese Frage bestätigt.
Für eine schnelle und sichere Antwort wäre ich schon jetzt dankbar!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
habe eine freie Mitarbeiterin, die nach einer Kontrollmitteilung der DRV alles offenlegen musste, und nun befürchtet, dass eine saftige Nachzahlung ins Haus flattert. Von einem Steuerberater habe ich die Information, dass eine Rentenversicherungspflicht entfällt, wenn der FM in einer anderen Praxis 20 Std. und mehr als Angestellter beschäftigt ist.Dies ist hier der Fall! Leider ist der Steuerberater nicht auf die Physiotherapie spezialisiert. Vielleicht hat jemand fachliches Wissen, oder kann eine sichere Quelle nennen die diese Frage bestätigt.
Für eine schnelle und sichere Antwort wäre ich schon jetzt dankbar!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Das ist so schon fast richtig. das betrifft aber die Sozialversicherungspflicht bei KK und PV nicht aber die DRV. Der Physiotherapeut ist Kraft Gesetz rentenversicherungspflichtig. Also ist euer bangen mehr als gerechtfertigt.
MFG
Meitao
Alle anderen Konstellationen bleiben RV-pflichtig, wenn der FM überwiegend auf ärztliche Anweisung (also Verordnung) tätig ist. Kurse, Selbstzahler, Wellness und Prävention fallen glaube ich nicht darunter.
Wenn der FM in einer anderen Praxis z.B. 20 h/Wo als Angestellter arbeitet, kann er sich die Krankenversicherung sparen, wenn der Angestelltenjob das Haupteinkommen darstellt.
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christine81 schrieb:
Meines Wissens entfällt die RV-Pflicht nur dann, wenn der FM unter der Grenze von monatlich 450,-€ bzw. 5400,-€ jährlich bleibt (Gewinn) - also geringfügig arbeitet. Oder er/sie hat selbst einen Angestellten, der mind. 451,-€ /Monat verdient.
Alle anderen Konstellationen bleiben RV-pflichtig, wenn der FM überwiegend auf ärztliche Anweisung (also Verordnung) tätig ist. Kurse, Selbstzahler, Wellness und Prävention fallen glaube ich nicht darunter.
Wenn der FM in einer anderen Praxis z.B. 20 h/Wo als Angestellter arbeitet, kann er sich die Krankenversicherung sparen, wenn der Angestelltenjob das Haupteinkommen darstellt.
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