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Die Dame war vorher FM in einer anderen Praxis , arbeitet aber auch selbstständig in einem eigenen Raum und sucht nur jemanden über den sie ihre Hausbesuche abrechnen kann
??? Wie kann ich das für mich Rechtssicher klären
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kathrin sz schrieb:
Hallo, habe aktuell eine anfrage zu einer vielleicht Einstellung einer FM
Die Dame war vorher FM in einer anderen Praxis , arbeitet aber auch selbstständig in einem eigenen Raum und sucht nur jemanden über den sie ihre Hausbesuche abrechnen kann
??? Wie kann ich das für mich Rechtssicher klären
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Solange du so fragst...: Halte dich an die Urteile der LSG Bayern und Bremen nach denen die Beschäftigung von FM im Leistungsspektrum der GKV praktisch nicht rechtssicher möglich ist. Außer natürlich die FM sind mit einem Anteil von ca. 50% am Rezeptwert zufrieden und du bildest eine DRV-Rücklage...
...,die du dem FM bei problemloser Auftragserteilung bei Ausscheiden natürlich auszahlst.
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tom1350 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 5.11.15 08:30:
Solange du so fragst...: Halte dich an die Urteile der LSG Bayern und Bremen nach denen die Beschäftigung von FM im Leistungsspektrum der GKV praktisch nicht rechtssicher möglich ist. Außer natürlich die FM sind mit einem Anteil von ca. 50% am Rezeptwert zufrieden und du bildest eine DRV-Rücklage...
...,die du dem FM bei problemloser Auftragserteilung bei Ausscheiden natürlich auszahlst.
Solange du so fragst...: Halte dich an die Urteile der LSG Bayern und Bremen nach denen die Beschäftigung von FM im Leistungsspektrum der GKV praktisch nicht rechtssicher möglich ist. Außer natürlich die FM sind mit einem Anteil von ca. 50% am Rezeptwert zufrieden und du bildest eine DRV-Rücklage...
...,die du dem FM bei problemloser Auftragserteilung bei Ausscheiden natürlich auszahlst.
Frühestens nach Ablauf von 4 Kalenderjahren. Risikofreudig gerechnet.
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 5.11.15 10:50:
Papa Alpaka schrieb am 5.11.15 08:30:
Solange du so fragst...: Halte dich an die Urteile der LSG Bayern und Bremen nach denen die Beschäftigung von FM im Leistungsspektrum der GKV praktisch nicht rechtssicher möglich ist. Außer natürlich die FM sind mit einem Anteil von ca. 50% am Rezeptwert zufrieden und du bildest eine DRV-Rücklage...
...,die du dem FM bei problemloser Auftragserteilung bei Ausscheiden natürlich auszahlst.
Frühestens nach Ablauf von 4 Kalenderjahren. Risikofreudig gerechnet.
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Papa Alpaka schrieb:
Solange du so fragst...: Halte dich an die Urteile der LSG Bayern und Bremen nach denen die Beschäftigung von FM im Leistungsspektrum der GKV praktisch nicht rechtssicher möglich ist. Außer natürlich die FM sind mit einem Anteil von ca. 50% am Rezeptwert zufrieden und du bildest eine DRV-Rücklage...
Hallo, habe aktuell eine anfrage zu einer vielleicht Einstellung einer FM
Die Dame war vorher FM in einer anderen Praxis , arbeitet aber auch selbstständig in einem eigenen Raum und sucht nur jemanden über den sie ihre Hausbesuche abrechnen kann
??? Wie kann ich das für mich Rechtssicher klären
Das geht nach unseren Rahmenverträgen nicht, die sucht einen Dummen der ihre Rezepte abrechent. Du bist aber für ihre Leistungserbringung voll verantwortlich und hast keinen Einfluss darauf. Diesen Schuh würde ich mir nicht anziehen wollen. Die aktuelle rechtliche Lage siehe Beitrag von Papa Alpaka.
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Tempelritter schrieb:
kathrin sz schrieb am 5.11.15 08:24:
Hallo, habe aktuell eine anfrage zu einer vielleicht Einstellung einer FM
Die Dame war vorher FM in einer anderen Praxis , arbeitet aber auch selbstständig in einem eigenen Raum und sucht nur jemanden über den sie ihre Hausbesuche abrechnen kann
??? Wie kann ich das für mich Rechtssicher klären
Das geht nach unseren Rahmenverträgen nicht, die sucht einen Dummen der ihre Rezepte abrechent. Du bist aber für ihre Leistungserbringung voll verantwortlich und hast keinen Einfluss darauf. Diesen Schuh würde ich mir nicht anziehen wollen. Die aktuelle rechtliche Lage siehe Beitrag von Papa Alpaka.
Die Dame war vorher FM in einer anderen Praxis , arbeitet aber auch selbstständig in einem eigenen Raum und sucht nur jemanden über den sie ihre Hausbesuche abrechnen kann??? Wie kann ich das für mich Rechtssicher klären ......
Eine Einstellung eines FM gibt es nicht, höchtens eine vertragliche Zusammenarbeit mit einer Selbständigen. Die Dame muss ein paar strenge Voraussetzungen beachten, wie z.B., einen Zustand, dass sie schon mit mehreren anderen Vertragsgebern zusammenarbeitet. Das Abrechnen der Hausbesuche halte ich für eine windige Angelegenheitg. Ich würde eine Statusfeststellung von der Dame verlangen und nicht einmal die hält bei positivem Bescheid ewig. Die Zusammenarbeit mit einer FM besteht auch im günstigsten Falle aus vielen Unsicherheiten, die für den Vertragsgeber sehr teuer werden kann.
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tom1350 schrieb:
Scheinselbstständigkeit liegt auf jeden Fall vor, wenn mindestens 5/6 des Umsatzes durch einen Auftraggeber zustande kommt.
Wer auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich hierbei zur näheren Eingrenzung des Wesentlichkeitserfordernisses auf 16,6 % geeinigt. Das bedeutet, dass auf einen längeren, d.h. u. U. sich über mehrere Jahre erstreckenden Zeitraum neben einem Hauptauftraggeber mindestens 16,6 % an Umsatz mit anderen von ihm wirtschaftlich unabhängigen Auftraggebern erzielt werden müssen.
Wer keine eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Geringfügig Beschäftigte zählen ausdrücklich nicht hierzu.
Wer als Auftragnehmer Tätigkeiten ausführt, für die der Auftraggeber anderweitig Arbeitnehmer beschäftigt.
Wer als Auftragnehmer eine Tätigkeit ausübt, die er vorher als Arbeitnehmer für den Auftraggeber erledigt hat.
Wer mit seinem Angebot am Markt nicht unternehmerisch auftritt
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tom1350 schrieb:
Prüfe mal folgende Punkte. Wenn mindestens drei zustimmen geht die DRV von Scheinselbstständigkeit aus.
Wer auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich hierbei zur näheren Eingrenzung des Wesentlichkeitserfordernisses auf 16,6 % geeinigt. Das bedeutet, dass auf einen längeren, d.h. u. U. sich über mehrere Jahre erstreckenden Zeitraum neben einem Hauptauftraggeber mindestens 16,6 % an Umsatz mit anderen von ihm wirtschaftlich unabhängigen Auftraggebern erzielt werden müssen.
Wer keine eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Geringfügig Beschäftigte zählen ausdrücklich nicht hierzu.
Wer als Auftragnehmer Tätigkeiten ausführt, für die der Auftraggeber anderweitig Arbeitnehmer beschäftigt.
Wer als Auftragnehmer eine Tätigkeit ausübt, die er vorher als Arbeitnehmer für den Auftraggeber erledigt hat.
Wer mit seinem Angebot am Markt nicht unternehmerisch auftritt
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kathrin sz schrieb:
Danke für die vielen antworten, habe der Dame abgesagt, ist mir zu unsicher
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Eberhard schrieb:
.....Hallo, habe aktuell eine anfrage zu einer vielleicht Einstellung einer FM
Die Dame war vorher FM in einer anderen Praxis , arbeitet aber auch selbstständig in einem eigenen Raum und sucht nur jemanden über den sie ihre Hausbesuche abrechnen kann??? Wie kann ich das für mich Rechtssicher klären ......
Eine Einstellung eines FM gibt es nicht, höchtens eine vertragliche Zusammenarbeit mit einer Selbständigen. Die Dame muss ein paar strenge Voraussetzungen beachten, wie z.B., einen Zustand, dass sie schon mit mehreren anderen Vertragsgebern zusammenarbeitet. Das Abrechnen der Hausbesuche halte ich für eine windige Angelegenheitg. Ich würde eine Statusfeststellung von der Dame verlangen und nicht einmal die hält bei positivem Bescheid ewig. Die Zusammenarbeit mit einer FM besteht auch im günstigsten Falle aus vielen Unsicherheiten, die für den Vertragsgeber sehr teuer werden kann.
Bin seit August in Rente und arbeite seitdem als: FM in 2 verschiedenen Praxen und Hausbesuche für meinen ehemaligen Arbeitgeber (3Praxen).
War heute bei einem Steuerberater und der hat mir erklärt, dass es diesen Status als FM nicht mehr gibt und sollte eine Prüfung der Praxen durch die DRV stattfinden, schon jetzt die Praxisinhaber die KK-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachzahlen müßten.
Er ist davon überzeugt, sollte ich einen Statusfeststellungverfahren anfragen, dieser negativ bescheinigt wird. Er ist sicher, ich kann ausschließlich als Angestellte arbeiten.
Kann mir jemand raten? Weiß jemand wie es ist? Wäre sehr dankbar.
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S. W. schrieb:
Hallo, habe eine Frage zur eigenen Person und Situation.
Bin seit August in Rente und arbeite seitdem als: FM in 2 verschiedenen Praxen und Hausbesuche für meinen ehemaligen Arbeitgeber (3Praxen).
War heute bei einem Steuerberater und der hat mir erklärt, dass es diesen Status als FM nicht mehr gibt und sollte eine Prüfung der Praxen durch die DRV stattfinden, schon jetzt die Praxisinhaber die KK-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachzahlen müßten.
Er ist davon überzeugt, sollte ich einen Statusfeststellungverfahren anfragen, dieser negativ bescheinigt wird. Er ist sicher, ich kann ausschließlich als Angestellte arbeiten.
Kann mir jemand raten? Weiß jemand wie es ist? Wäre sehr dankbar.
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