Physiotherapie: NOVOTERGUM
Wir bei NOVOTERGUM haben eine
gemeinsame Mission:
Wir wollen Therapie den Stellenwert
geben,
der ihr im Gesundheitswesen
zusteht.
NOVOTERGUM ist der Spezialist für
Physiotherapie. Menschen leiden
unter Schmerzen oder
Einschränkungen, NOVOTERGUM will
die Lebensqualität der Patienten
nachhaltig verbessern. Von der
Physiotherapie über Logopädie und
Neurotherapie bis hin zur
Ergotherapie sind wir vor Ort und
digital mit den Menschen in
Verbindung. Wir bieten da...
Wir bei NOVOTERGUM haben eine
gemeinsame Mission:
Wir wollen Therapie den Stellenwert
geben,
der ihr im Gesundheitswesen
zusteht.
NOVOTERGUM ist der Spezialist für
Physiotherapie. Menschen leiden
unter Schmerzen oder
Einschränkungen, NOVOTERGUM will
die Lebensqualität der Patienten
nachhaltig verbessern. Von der
Physiotherapie über Logopädie und
Neurotherapie bis hin zur
Ergotherapie sind wir vor Ort und
digital mit den Menschen in
Verbindung. Wir bieten da...
das Statusfeststellungsverfahren hat den Status als Freier Mitarbeiter bei einem unserer FM abgelehnt.
Kennt jemand einen guten Rechtsanwalt, der/ die sich mit der Materie auskennt und tätig werden kann?
Wir sind im Raum Osnabrück, aber wichtiger als Ortsnähe ist wahrscheinlich Kompetenz im Bereich Sozialversicherungsrecht/ Freie Mitarbeiter..
Hat jemand ausserdem Erfahrung damit, was so eine Klage gegen die DRV kosten kann und ob sowas Rechtsschutzversicherungen übernehmen?
Vielen Dank und frohes Schaffen!
Frank Schulze
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Olaf Seifert schrieb:
Versuch es mal bei Carsten Stolter in HH oder Heino Schumacher HH
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FSchulze schrieb:
hallo zusammen,
das Statusfeststellungsverfahren hat den Status als Freier Mitarbeiter bei einem unserer FM abgelehnt.
Kennt jemand einen guten Rechtsanwalt, der/ die sich mit der Materie auskennt und tätig werden kann?
Wir sind im Raum Osnabrück, aber wichtiger als Ortsnähe ist wahrscheinlich Kompetenz im Bereich Sozialversicherungsrecht/ Freie Mitarbeiter..
Hat jemand ausserdem Erfahrung damit, was so eine Klage gegen die DRV kosten kann und ob sowas Rechtsschutzversicherungen übernehmen?
Vielen Dank und frohes Schaffen!
Frank Schulze
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mark760 schrieb:
Vielleicht ist der Auftragnehmer wirklich als abhängig beschäftigt einzustufen? Die Gründe dafür sind gerade bei Tätigkeit in einer Praxis meist vorhanden. Zumindest in der Gewichtung. Bevor man an Anwalt denkt erstmal die Begründung der DRV genau angucken und dann ggf. Widerspruch einlegen. Frist beachten. Hat denn der Auftragnehmer während der Statusfeststellung in eine Altersvorsorge, die gleichwertig zur DRV ist, eingezahlt?
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eim schrieb:
Eventuell Rechtsanwalstkammer fragen wegen Anwalt der sich im Sozialversicherungsrecht auskennt.
Jetzt wo Kind im Brunnen ... Anwalt Alt anrufen
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Meitao schrieb:
Schlecht vorbereitet gewesen? Für sowas gibt es Bücher .. einfach mal Google betätigen.
Jetzt wo Kind im Brunnen ... Anwalt Alt anrufen
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Tempelritter schrieb:
RA Alt, Aachen
danke für den Tip, habe ich kontaktiert, sehr kompetent der Mann...
Er hat mir wenig Hoffnung gemacht, zudem auch die Kosten einer Rechtsvertretung aufgezeigt, die den Streitwert vermutlich deutlich übersteigen würden...
Lehrgeld!!!
Die Argumente weswegen ich dachte es wäre problemlos seien leider völlig ohne Belang laut RA Alt (FM hat eigene Privatpraxis, und hat nur HB´s für uns gemacht...)
Tja, ich werd jetzt mal noch selbst Widerspruch einlegen, aber vermutlich wird das nicht viel bringen...
Vielen Dank an Euch Alle für Eure Tips !!!
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mark760 schrieb:
Danke für die Rückmeldung. Ein Widerspruch kann das Ganze natürlich noch in die Länge ziehen. Wichtig ist bei festgestellter abhängiger Beschäftigung, dass ein Versicherungsbeginn ab Rechtskräftigkeit des Bescheides nur unter bestimmten Voraussetzungen geht.
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Meitao schrieb:
Gerade weil er eine eigene Privatpraxis hat ist das ein sehr gutes Arguzment. Und nur Hausbesuche auch, weil kein Praxismaterial verwendet wird. Sehe ich hier klar anders als Herr Alt. Es gibt genug positive Bescheide für den FM mit eben genau diesen Argumentationen.
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mark760 schrieb:
Der Denkfehler ist, dass der FM nicht die Hausbesuche für eine Praxis macht, sondern für seine eigene Selbstständigkeit. Die Abrechnung erfolgt lediglich über eine Praxis. Damit tritt der FM gegenüber den Patienten selbst als Leistungserbringer auf. Schon der Erstkontakt über die Praxis wird von der DRV kritisch gesehen.
Was im Beschluss/Urteil von 2016 aufgehoben worden ist.
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Meitao schrieb:
@mark760
Was im Beschluss/Urteil von 2016 aufgehoben worden ist.
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FSchulze schrieb:
hallo,
danke für den Tip, habe ich kontaktiert, sehr kompetent der Mann...
Er hat mir wenig Hoffnung gemacht, zudem auch die Kosten einer Rechtsvertretung aufgezeigt, die den Streitwert vermutlich deutlich übersteigen würden...
Lehrgeld!!!
Die Argumente weswegen ich dachte es wäre problemlos seien leider völlig ohne Belang laut RA Alt (FM hat eigene Privatpraxis, und hat nur HB´s für uns gemacht...)
Tja, ich werd jetzt mal noch selbst Widerspruch einlegen, aber vermutlich wird das nicht viel bringen...
Vielen Dank an Euch Alle für Eure Tips !!!
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