Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
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Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Ist es richtig dass ich als FM dann die Quittungen über die Zuzahlung der Krankenkasse mit dem Stempel der Praxis ausstelle , die dann auch abrechnet oder soll ich mir einen eigenen Stempel als FM machen lassen ...?
Vlt kann mir jemand helfen
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Ta1894mi schrieb:
Hallo
Ist es richtig dass ich als FM dann die Quittungen über die Zuzahlung der Krankenkasse mit dem Stempel der Praxis ausstelle , die dann auch abrechnet oder soll ich mir einen eigenen Stempel als FM machen lassen ...?
Vlt kann mir jemand helfen
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ali schrieb:
Musst Du mit Deinem Auftraggeber besprechen, kannst so und so machen....
LG ergonosis
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eim schrieb:
Als FM bist du Selbstständig und somit gehört auf die Quittung dein Stempel wenn du das Geld einziehst.
jetzt verunsichert ihr mich aber ganz gewaltig. Bisher war ich der Meinung, dass der gkv-zugelassene PI der Vertragspartner der GKV, besonders auch in Verwaltungs- und Haftungsangelegen, ist.
Als FM (GKV-unabhängig) bräuchte ich doch eine Anweisung zum Bargeldeinzug über Zeitpunkt und Höhe.
mfg Mocca
Nachtrag: Muss ich als FM eine Bargeldkasse führen?
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mocca schrieb:
hallo,
jetzt verunsichert ihr mich aber ganz gewaltig. Bisher war ich der Meinung, dass der gkv-zugelassene PI der Vertragspartner der GKV, besonders auch in Verwaltungs- und Haftungsangelegen, ist.
Als FM (GKV-unabhängig) bräuchte ich doch eine Anweisung zum Bargeldeinzug über Zeitpunkt und Höhe.
mfg Mocca
Nachtrag: Muss ich als FM eine Bargeldkasse führen?
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ali schrieb:
@mocca: Nochmal, das könnt Ihr halten wie ein Dachdecker....
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eim schrieb:
Mein Gott und sowas will Selbstständig sein :rage: :rage: :thumbsup: :thumbsup:
Mein Gott und sowas will Selbstständig sein :rage: :rage: :thumbsup: :thumbsup:
Hihi
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ali schrieb:
eim schrieb am 31.1.19 22:20:
Mein Gott und sowas will Selbstständig sein :rage: :rage: :thumbsup: :thumbsup:
Hihi
wenn ich als FM einen Auftrag zum Geldeintreiben annehme und selbst keinerlei Verpflichtung zur GKV habe, handele ich doch als "Gewerbetreibender Geldeintreiber" und habe Geldein- und -ausgänge ordnungsgemäß zu verbuchen.
Wenn ein GKV-Mitglied auf Grund einer Erkrankung zu einem "Straf-/Zusatzbeitrag (Verordnungsblattgebühr/ Eigenbeteiligung) verpflichtete ist, sollte die Beitreibung eigentlich Angelegenheit der fordernden kranken Kasse sein.
Wenn mich nun ein GKV-Vertragspartner hierzu beauftragt ist dies für mich eine gewerbliche, und damit steuerpflichtig zu erbringende, Leistung.
Deshalb, meine Auftraggeber ziehen diese Zusatzbeiträge/Gebühren von erkrankten GKV-Mitgliedern selbst ein.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo ali,
wenn ich als FM einen Auftrag zum Geldeintreiben annehme und selbst keinerlei Verpflichtung zur GKV habe, handele ich doch als "Gewerbetreibender Geldeintreiber" und habe Geldein- und -ausgänge ordnungsgemäß zu verbuchen.
Wenn ein GKV-Mitglied auf Grund einer Erkrankung zu einem "Straf-/Zusatzbeitrag (Verordnungsblattgebühr/ Eigenbeteiligung) verpflichtete ist, sollte die Beitreibung eigentlich Angelegenheit der fordernden kranken Kasse sein.
Wenn mich nun ein GKV-Vertragspartner hierzu beauftragt ist dies für mich eine gewerbliche, und damit steuerpflichtig zu erbringende, Leistung.
Deshalb, meine Auftraggeber ziehen diese Zusatzbeiträge/Gebühren von erkrankten GKV-Mitgliedern selbst ein.
mfg mocca
Unabhängig von deiner Tätigkeit freut sich das Finanzamt so oder so wenn du deine Geldein- und ausgänge ordentlich verbuchst...
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Papa Alpaka schrieb:
"Wir" müssen die Versicherten nur auf ihre Eigenanteile hinweisen und freundlich darum bitten den gesetzlichen Pflichten nachzukommen; die Beitreibung ist Sache der GKV ... ich mach mir doch keinen Kopf wenn ich den Zettel umsonst zum HB mitgebracht habe, entweder wird bis zur Abrechnung bezahlt oder die GKV zahlt, manchmal sogar doppelt und dreifach dank Verzugspauschale ;)
Unabhängig von deiner Tätigkeit freut sich das Finanzamt so oder so wenn du deine Geldein- und ausgänge ordentlich verbuchst...
..."Wir" müssen die Versicherten nur auf ihre Eigenanteile hinweisen"...
Wir sind FM!!!
Wir müssen überhaupt Nichts!
Wir sind keine GKV-Partner!
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo Papa Alpaka,
..."Wir" müssen die Versicherten nur auf ihre Eigenanteile hinweisen"...
Wir sind FM!!!
Wir müssen überhaupt Nichts!
Wir sind keine GKV-Partner!
mfg mocca
Ich habs als FM auch immer meine PIs machen lassen....gibt aber auch Leut, dies gern anders machen...
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ali schrieb:
@mocca:
Ich habs als FM auch immer meine PIs machen lassen....gibt aber auch Leut, dies gern anders machen...
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Papa Alpaka schrieb:
Sorry, ich bin irgendwo dazwischen. Wenn du als FM nicht willst dann machst du das Ausschlusskriterium für die Kooperationsvereinbarung, der zusätzliche Aufwand ist aber auch überschaubar (ok, ich bin etwas verwöhnt - im März/April bekomme ich immer Bonuszahlungen von den Kassen weil ich zwar zu Jahresbeginn schon Kopien der Befreiungskarten bekomme, sie aber erst im März für €40 das Stück weiterleite...)
...weil ich zwar zu Jahresbeginn schon Kopien der Befreiungskarten bekomme, sie aber erst im März für €40 das Stück weiterleite...)
wirst du so oft danach gefrag??? :unamused:
hast du auch deutsche KKs ? :smile:
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Alex Moro schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 28.2.19 20:33:
...weil ich zwar zu Jahresbeginn schon Kopien der Befreiungskarten bekomme, sie aber erst im März für €40 das Stück weiterleite...)
wirst du so oft danach gefrag??? :unamused:
hast du auch deutsche KKs ? :smile:
...bzw. einige Wohngruppen habe ich soweit das sie mir Anfang des Jahres ungebetenerweise die Befreiungskartenkopien überreicht haben :)
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Papa Alpaka schrieb:
Jedes Jahr auf's Neue. VO kommt, "Gebührenpflichtig" angekreuzt, Kopie der Befreiungskarte angefragt, Eigenanteil der GKV in Rechnung gestellt. Kürzung wegen Nichteinzug des Eigenanteils (Eintritt Verzug). Widerspruch da kein Eigenanteil einzuziehen war zzgl. €40; ab dann wird der Fall abgegeben...
...bzw. einige Wohngruppen habe ich soweit das sie mir Anfang des Jahres ungebetenerweise die Befreiungskartenkopien überreicht haben :)
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Neuling schrieb:
@ mocca: Brauchst du eine Anweisung, bist du nicht selbstständig. Laß dich anstellen...
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ergonosis schrieb:
Derjenige, der die Zuzahlung einzieht, nutzt seinen eigenen Firmenstempel. Das grenzt dich auch im Alltag als Selbständiger von deinem Auftraggeber deutlich ab. Außerdem hast du auf der Qittung noch einmal einen unmißverständlichen Nachweis, bei wem (in wessen Tasche) die Zuzahlung des jeweiligen Patienten gelandet ist, falls es zu Rückforderungen (warum auch immer) durch die GKV oder dem Patienten kommen sollte.
LG ergonosis
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