Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
Lösung für den freien Mitarbeiter in der Zukunft?
"nach §2 Satz 1 Nr. 1-2 SGB VI sind selbständige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen (tätig in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege) versicherungspflichtig, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen."
siehe auch Punkt 1.5 Erläuterungen zu Antrag auf Feststellung des sozialversicherungrechtlichen Status V028
daher wird ein "freier Mitarbeiter",
der eine/-r 450 Euro Mitarbeiter beschäftigt (zu Hause, in einem Arbeitszimmer, Rechnungen erstellen, Termine vermitteln...........oder einen Physio............)
zwangsläufig von der Rentenversicherungspflicht befreit .........
siehe auch den aktuellen LSG Beschluß
Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - Az. L 5 R 1180/13 B ER
Nr. 30, wo auf ein anderes Urteil hingewiesen wird.
Demnach müsste eine zukünftige Statusfeststellung u.o.g. Umständen durch die DRV positiv eine selbständige Tätigkeit feststellen.
Kosten - Nutzen Faktor müsste natürlich individuell berechnet werden.
Ich bitte um Meinungen
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Problem beschreiben
rehavit schrieb:
Hallo,
Lösung für den freien Mitarbeiter in der Zukunft?
"nach §2 Satz 1 Nr. 1-2 SGB VI sind selbständige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen (tätig in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege) versicherungspflichtig, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen."
siehe auch Punkt 1.5 Erläuterungen zu Antrag auf Feststellung des sozialversicherungrechtlichen Status V028
daher wird ein "freier Mitarbeiter",
der eine/-r 450 Euro Mitarbeiter beschäftigt (zu Hause, in einem Arbeitszimmer, Rechnungen erstellen, Termine vermitteln...........oder einen Physio............)
zwangsläufig von der Rentenversicherungspflicht befreit .........
siehe auch den aktuellen LSG Beschluß
Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - Az. L 5 R 1180/13 B ER
Nr. 30, wo auf ein anderes Urteil hingewiesen wird.
Demnach müsste eine zukünftige Statusfeststellung u.o.g. Umständen durch die DRV positiv eine selbständige Tätigkeit feststellen.
Kosten - Nutzen Faktor müsste natürlich individuell berechnet werden.
Ich bitte um Meinungen
MFG
Meitao
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Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Das Problem ist hierbei aber verfehlt worden. Die Definition von Selbstständig wird nicht gekippt. Zumal die DRV-Bund ihr geschwätz von gestern nicht im geringsten interessiert.
MFG
Meitao
MfG :blush:
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Wir haben das bei unserer FM so gemacht, Antrag auf Status , hatten noch mal ein Schreiben mit expliziten Fragen bekommen, ganz ehrlich und offen geantwortet.
Haben die drei Wochen darauf das positive Ergebnis bekommen, nicht Scheinselbständig!
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mario29 schrieb:
Ich versteh den Wirbel nicht.Wenn alles ganz offen und ehrlich auf den Antrag der drv geschrieben wird, wer wie wo wann was arbeitet und der FM mehrere Praxen , Private Patienten und Kurse und auch eine Bürokraft gibt, dann ist das doch eindeutig.
Wir haben das bei unserer FM so gemacht, Antrag auf Status , hatten noch mal ein Schreiben mit expliziten Fragen bekommen, ganz ehrlich und offen geantwortet.
Haben die drei Wochen darauf das positive Ergebnis bekommen, nicht Scheinselbständig!
Die Statusfeststellung und wie das Ganze gelebt wird sind oft zwei Paar Stiefel.
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Tempelritter schrieb:
und wenn bei der nächsten Betriebsprüfung eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird?
Die Statusfeststellung und wie das Ganze gelebt wird sind oft zwei Paar Stiefel.
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Wonderwoman schrieb:
Ach Templer... lass uns einfach schweigen. Es wird doch einfach nicht begriffen. Ist langsam wirklich verlorene Zeit... :unamused:
> Ach Templer... lass uns einfach schweigen. Es wird doch einfach
> nicht begriffen. Ist langsam wirklich verlorene Zeit... :unamused:
du hast ja so recht :frowning:
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Tempelritter schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Ach Templer... lass uns einfach schweigen. Es wird doch einfach
> nicht begriffen. Ist langsam wirklich verlorene Zeit... :unamused:
du hast ja so recht :frowning:
aber ja, man muss halt schon das einhalten, was man angibt :wink: :sunglasses:
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mario29 schrieb:
wir hatten vor zwei jahren prüfung, seit 10 jahren freie mitarbeiter, ohne beanstandung! wie gesagt-ehrlich und offen- dann kann man auch ruhig schlafen.
aber ja, man muss halt schon das einhalten, was man angibt :wink: :sunglasses:
Aber natürlich, wenn ihr vor 10 Jahren eine Prüfung hattet, was soll euch denn heute geschehen? :confused: Ich kann es nicht glauben.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Oh Leute, noch naiver geht es nicht. Hast du gar nichts verstanden?
Aber natürlich, wenn ihr vor 10 Jahren eine Prüfung hattet, was soll euch denn heute geschehen? :confused: Ich kann es nicht glauben.
Gruß Britt
Sowas bin ich von Dir nicht gewohnt!!! :point_up:
Du solltest vielleicht nochmal den Beitrag von mario29 lesen... da steht nichts von einer Prüfung vor 10 Jahren. :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm Britt... was ist los mit Dir? Das ist schon der zweite Beitrag heute von Dir, der etwas "daneben" ist.
Sowas bin ich von Dir nicht gewohnt!!! :point_up:
Du solltest vielleicht nochmal den Beitrag von mario29 lesen... da steht nichts von einer Prüfung vor 10 Jahren. :unamused:
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mario29 schrieb:
:sunglasses:
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Newchurch schrieb:
Ist ja auch ein sehr sensibeles Thema
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Alexander Fischer schrieb:
Neues zur Scheinselbstständigkeit bei(Physio-)Therapeuten - Leseprobe - IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
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Wonderwoman schrieb:
veraltet :point_up:
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Alexander Fischer schrieb:
Ohhh, hab ich erst jetzt gelesen. Ist von2011
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Problem beschreiben
Ingo Friedrich schrieb:
Jeder kann irgendjemand anstellen. Deswegen ist nicht automatisch eine Beschäftigung selbständig. Macht deine FM Tätigkeit aus Sicht der DRV den Eindruck einer abhängigen Beschäftigung wäre dein Angestellter wenig relevant.
MfG :blush:
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