Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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trenne mich von einer freien Mitarbeiterin (?!?).
Diese hat noch ein abgearbeitetes Privatrezept in den Unterlagen. Therapie vor über einem Jahr geleistet.
Kann der Betrag bei der Versicherung noch eingefordert werden?
Danke für eine Antwort
Gruß Monika
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Monika7 schrieb:
Liebe Kollegen,
trenne mich von einer freien Mitarbeiterin (?!?).
Diese hat noch ein abgearbeitetes Privatrezept in den Unterlagen. Therapie vor über einem Jahr geleistet.
Kann der Betrag bei der Versicherung noch eingefordert werden?
Danke für eine Antwort
Gruß Monika
Stelle einfach die Rechnung und gut ist.
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Eberhard schrieb:
Bei der Vielzahl der Krankenkassen ist diese Frage unmöglich zuverlässig zu beantworten. Jede PKK hat anderes Kleingedrucktes, das wir als Leistungserbriger nicht kennen müssen. Stelle deine Privatrechnung an die Privatpatientin. Diese soll die an ihre PKK weiterleiten. Auf die Bezahlung von Seite der P-Patientin würde ich auf jeden Fall bestehen. Wenn dies so nicht läuft, würde ich mich auf jeden Fall an die ehemalige FM wenden, denn die hat ihre Leistung mit dir einmal abgerechnet.
Grüße
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Monika7 schrieb:
Zur Info: Rechnung wurde vom Patienten bezahlt.
Grüße
Vor allem auch dein Feedback!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Erfreulich!
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Wonderwoman schrieb:
Es gilt die zivilrechtliche Verjährung.
Stelle einfach die Rechnung und gut ist.
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