ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
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Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
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salatschnecke schrieb:
Guten Abend, ich hätte eine Frage bezüglich der Möglichkeit, den eigenen Privatpatienten als freier Mitarbeiter auch eigene Rechnungen zu stellen und dann dem PI z.B.30% zu zahlen. Muß ich dann einen eigenen Stempel auf das Privatrezept machen und wie muß/sollte dieser aussehen?
Du bist Selbstständig und dann gehört das dazu. Genauso mit Logo, Stempel, Visitenkarten u.s.w.
Hast du das nicht, bist du pseudoselbstständig!
MFG
Meitao
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salatschnecke schrieb:
Vielen Dank für die Antwort! Habe leider vom Verband die Rückmeldung, daß private Kassen bei Prüfung die Zahlung verweigern können, da der Therapeut einen Praxissitz haben muß!?!
kommt aber wohl immer öfter vor..
deine rechnungen musst du definitiv nicht abstempeln und für selbstaquirierte (du schreibst von "eigenen" PP) patienten bekommt der PI nur was "ab", wenn du sie in seiner praxis behandelst. bei HB-behandlungen wird (zumindest bei "meinen" selbstaquirierten PP) die einnahme nicht mit dem PI geteilt...
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saloia schrieb:
betonung (noch) auf "können"...
kommt aber wohl immer öfter vor..
deine rechnungen musst du definitiv nicht abstempeln und für selbstaquirierte (du schreibst von "eigenen" PP) patienten bekommt der PI nur was "ab", wenn du sie in seiner praxis behandelst. bei HB-behandlungen wird (zumindest bei "meinen" selbstaquirierten PP) die einnahme nicht mit dem PI geteilt...
die verteilung zwischen PI und FM geschieht natürlich entsprechend der vereinbarungen.
nicht, das sich aus dem geschriebenen irgendjemand einen wie auch immer gearteten anspruch herleitet!!
was oben steht, sind MEINE vereinbarungen mit PI..
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saloia schrieb:
ps, weil IMMER noch ohne bearbeitungsfunktion:
die verteilung zwischen PI und FM geschieht natürlich entsprechend der vereinbarungen.
nicht, das sich aus dem geschriebenen irgendjemand einen wie auch immer gearteten anspruch herleitet!!
was oben steht, sind MEINE vereinbarungen mit PI..
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salatschnecke schrieb:
Alles klar, danke!
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rudibam schrieb:
Habe ich das richtig verstanden: Sie sind in der Praxis angestellt und wollen bei ihnen bekannten Privatpatienten in der gleichen Praxis als freier Mitarbeiter agieren?
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salatschnecke schrieb:
Nein, falsch verstanden: ich bin als Freier Mitarbeiter in der Praxis tätig :blush:
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Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Du mußt sogar eine eigene Rechnung stellen!
Du bist Selbstständig und dann gehört das dazu. Genauso mit Logo, Stempel, Visitenkarten u.s.w.
Hast du das nicht, bist du pseudoselbstständig!
MFG
Meitao
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